Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.8.11

Die Bundesregierung mag keine Anonymität

Nachdem, ausgelöst durch Äußerungen von Innenminister Friedrich, gerade allerorten über das Für und Wider von Anonymität im Netz diskutiert wird, erscheint es mir angebracht zu erwähnen, dass die Bundesregierung ganz generell ein Problem mit der Anonymität (im Netz) hat und deshalb nichts unversucht lässt, diese, wo es nur geht, zurückzudrängen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention möchte der anonymen Onlinebezahlung und derjenigen durch (anonym) erworbene Pre-Paid-Karten den Garaus machen. Verkaufsstellen sollen nämlich künftig den Kunden identifizieren müssen.

Der Gesetzesentwurf enthält außerdem die Regelung, dass Betriebe mit mehr als 9 Mitarbeitern künftig einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen und, dass rechtsberatende Berufe und Steuerberater bestimmte verdächtige Zahlungsvorgänge melden sollen. Dienstleister oder Händler sollen, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine Person handelt, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat (politisch exponierte Personen), ebenfalls zu einer Meldung verpflichtet sein.

Nicht nur Datenschützer halten diese Regelungen für höchst bedenklich. Das Gesetz wird außerdem die Entwicklung des E-Commerce in Deutschland stark behindern. Denn im Netz wäre es vielmehr notwendig, in noch viel stärkerem Maße als bisher, Micropayment-Systeme zu etablieren, damit auch Kleinbeträge relativ einfach und unbürokratisch bezahlt werden können. Gerade in diesem Bereich dürfte auch kaum die Gefahr der Geldwäsche bestehen, weshalb die Begründung der Geldwäschebekämpfung lediglich vorgeschoben erscheint.

posted by Stadler at 17:35  

3 Comments

  1. Mit der Anonymität von Polizisten in den rechtsfreien Räumen rund um Demonstrationen, Fussballstadien oder auch bei verdachtslosen Straßenverkehrskontrollen scheinen unsere Bundes- bzw. Landesregierungen jedoch keine Probleme zu haben.

    Comment by JLloyd — 9.08, 2011 @ 17:42

  2. Zusammen mit diesem Entwurf des ‚Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention‘ halte ich auch die Änderung des § 261 StGB für sehr bedenklich, welche bereits schon zum 03.05.2011 in Kraft getreten ist. Besonders bei der Änderung des – § 261 Abs.1 Nr.4b – hab ich so meine Bedenken, was diese Urheberrechtssache betrifft.

    Comment by sascha — 9.08, 2011 @ 23:11

  3. Ein paar Dutzend Geldwäsche- und Bestechungsbeauftragten im Regierungsviertel in Berlin würden mehr Probleme lösen, als 100 Millionen Seiten sinnloser Gesetzestexte, welche von Rechtsanwaltskanzleien für Lobbyistenverbände getippt werden.

    Gute Nacht Deutschland

    Comment by Frank Schenk — 10.08, 2011 @ 19:16

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