Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.9.12

Themen der Woche

Die Themen der letzten Woche bei mir im Blog:

Wen betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse eigentlich?

Sind die neuen Rundfunkbeiträge verfassungswidrig?

Alternativentwurf einer EU-Datenschutzverordnung

Hätten sich die Mitglieder von Pussy Riot auch in Deutschland strafbar gemacht?

Facebook legt Berufung gegen das Freundefinder-Urteil des LG Berlin ein

 

Extern:

Die Ortungswanze in der Tasche (Constanze Kurz in der FAZ über die Funkzellenüberwachung)

Hirnforscher Manfred Spitzer und Blogger Johnny Häusler haben sich diese Woche bei ZDF-Login über die „Digitale Demenz“ gestritten. Martin Lindner hat das Buch Spitzers als das entlarvt, was es ist, nämlich in weiten Teilen unwissenschaftlich (CARTA).

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Kremer über die rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps (Telemedicus)

Und der Satz der Woche, über den speziell Verlage nachdenken sollten:

Das Leistungsschutzrecht ist eine teure Baugenehmigung für ein Mondgrundstück.

posted by Stadler at 14:24  

20.7.12

ACTA, CETA und wieder einmal Providerhaftung

Nachdem unlängst Vorwürfe laut wurden, die EU-Kommission wolle das vom Parlament gestoppte ACTA-Abkommen über neue bilaterale Akommen wie CETA – das in Entwurfsfassungen unzweifelhaft inhaltliche Übereinstimmungen mit ACTA aufwies – quasi über die Hintertür Stück für Stück dennoch einführen, war die Kommission bemüht abzuwiegeln und verwies darauf, dass diese Entwurfsfassungen veraltet und überholt seien.

Der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist erläutert in seinem Blog, weshalb er das Dementi der Kommission nicht für überzeugend hält. Die Kommission will sich nach eigener Aussage für das mit Kanada geplante Abkommen namens CETA nunmehr nämlich inhaltlich stärker an ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea anlehnen.

Wenn man sich dann mit diesem Handelsabkommen näher befasst, findet man unter Artikel 10.46 schließlich folgende interessante Passage:

An interlocutory injunction may also be issued against an intermediary ( 69 ) whose services are being used by a third party to infringe copyright, related rights, trademarks or geographical indications.

Die Fußnote 69, auf die dort verwiesen wird, bringt dann etwas mehr Klarheit:

For the purposes of this paragraph, the scope of ‘intermediary’ is determined in each Party’s legislation, but shall include those who deliver or distribute infringing goods, and also where appropriate, include online service providers.

Vermittler in diesem Sinne sind also Lieferanten und Distributoren rechtsverletzender Güter, zu denen auch Internet Service Provider zählen. Diese offene Formulierung umfasst, gerade weil auch auf die bloße „Lieferung“ abgestellt wird, sowohl Zugangs- als auch Hosting-Provider.

Hier tauchen also genau die Elemente wieder auf, die während der ACTA-Verhandlungen auf öffentlichen Druck hin in der endgültigen Fassung gestrichen worden sind. Man muss also kein Verschwörungstheoretiker sein, um daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Kommission an ihrer Idee der Inpflichtnahme von Providern zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen festhält. Netzsperren und Modelle wie Three-Strikes-Out bzw. Hadopi bleiben damit Bestandteil der europäischen Agenda.

 

posted by Stadler at 10:21  

10.6.12

Leutheusser-Schnarrenberger will ACTA ohne urheberrechtlichen Teil in Kraft setzen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das umstrittene Handelsabkommen ACTA offenbar in einer reduzierten Form verabschieden und in Kraft setzen, wie der SPIEGEL meldet. Die Ministerin schlägt vor, den urheberrechtlichen Teil des Abkommens auszuklammern. Wie das ohne Neuverhandlung des Abkommens möglich sein soll, erschließt sich mir bislang allerdings nicht, denn die Mitgliedsstaaten können ein solches völkerrechtliches Abkommen ja grundsätzlich nur insgesamt oder gar nicht in Kraft setzen.

Abgesehen davon ist ACTA nicht nur wegen seiner urheberrechtlichen Regelungen kritikwürdig, sondern weil es einerseits – wie viele andere völkerrechtlichen Verträge auch – in einem intransparenten und demokratisch fragwürdigen Verfahren zustande gekommen ist und andererseits eine generelle Weichenstellung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums verfestigt, die man zu recht als verfehlt kritisieren kann.

In der Vorabmeldung des SPIEGEL wird Leutheusser-Schnarrenberger außerdem mit den Worten zitiert:

„Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten für Rechteinhaber erleichtern, an die Mail-Adressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“

Und das klingt bedenklich, denn diese Aussage deutet eine nochmalige Ausweitung des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG an.  Oder will die Justizministerin damit gar auf ein Two- bzw. Three-Strikes-Warnmodell hinaus? Ein solches Warnhinweismodell wird im von Leutheusser-Schnarrenbergers Parteikollegen Rösler geleiteten Bundeswirtschaftsministerium schließlich bereits vorbereitet.

posted by Stadler at 14:42  

28.3.12

Rechtspopulistische Tendenzen bei den bayerischen Piraten?

Dass die Piraten – über deren Erfolg sich das Polit-Establishment derzeit wieder einmal wundert – Wirrköpfe anzieht, ist angesichts ihres rasanten Mitgliederwachstums nicht ungewöhnlich.

Dass die Piraten aber auch Wirrköpfe, die bekanntermaßen totalitäre und menschenverachtende Positionen vertreten, mit Funktionen ausstattet, ist allerdings bemerkens- und berichtenswert. Der bayerische Landesvorstand der Piraten hat – übrigens einstimmig – Boris Turovskiy zum Leiter seiner Landesgeschäftsstelle ernannt. Turovskiy war in der Vergangenheit durch eine ganze Reihe von gelinde gesagt fragwürdigen Tweets aufgefallen.

Wer eine „Eine Atombombe und den Gaza-Streifen gibt es nicht mehr“ twittert und sich zudem als Stammleser des Blogs „Politically Incorrect“ und „großer Anhänger“ Henryk M. Broders outet, hat sich eindeutig positioniert. Nicht erst seit Anders Breivik wissen wir, dass es in Europa eine neue Form des Rechtspopulismus gibt, deren Ursprung nicht der Nationalsozialismus ist. Anders als in anderen europäischen Staaten hat sich in Deutschland bislang allerdings noch keine Partei gegründet und etabliert, die diese Strömung vertritt. Eines der deutschen Sprachrohre dieser rechtspopulistischen Strömung ist das Blog „Politcally Incorrect„, das von der Jüdischen Allgemeinen trotz seiner pro-israelischen Ausrichtung als rechtsextrem eingestuft wird. Und diese Einschätzung ist aufgrund der offen islam- und fremdenfeindlichen Haltung des Blogs mehr als gerechtfertigt.

Und hier schließt sich dann auch der Kreis zu Turovskiy, der sich wie gesagt als Stammleser von Politically Incorrect bezeichnet und als großer Anhänger Henryk M. Broders. Der islamfeindliche Journalist Broder muss ebenfalls als Vertreter einer neuen europäischen Rechten gesehen werden. Die Frankfurter Rundschau sieht in Broder neben Thilo Sarrazin gar die lauteste Stimme der Islamophobie in Deutschland.

Wenn man die Tweets Turovskiy in diesem Kontext, in den er sie schließlich selbst gestellt hat, betrachtet, wird seine rechtspopulistische Grundhaltung mehr als offensichtlich. Die im Netz teilweise geäußerten Nazi-Vorwürfe gegen Turovskiy greifen natürlich zu kurz. Diese neuen Rechten sind gerade keine Nazis im klassischen Sinne. Sie sind erklärtermaßen pro-israelisch, was sie von den deutschen Neo-Nazis unterscheidet. Wegen ihrer Islam- und Fremdenfeindlichkeit sind sie andererseits das exakte Gegenteil von freiheitlich-demokratisch. Auch wenn ich nicht glaube, dass die Piraten in größerem Stil von Rechtspopulisten unterwandert sind, hat meine durchaus wohlwollende Haltung gegenüber den (bayerischen) Piraten durch die Entscheidung des Landesvorstandes Turovskiy zum Leiter der Landesgeschäftsstelle zu ernennen, einen Knacks erlitten. Der Versuch des Landesvorsitzenden diese Entscheidung zu rechtfertigen, macht die Sache nicht besser. Offenbar hat man sich beim Landesvorstand auch nicht mit der Frage beschäftigt, in welchen Kontext die Äußerungen Turovskiys einzuordnen sind, weil man ihn offenbar persönlich für sympathisch hält. Gerade aber auch die jüngsten Aussagen Turovskiy auf Twitter – Zitat: „Ja, Antifa sind verpeilte antisemitische Fickerschweine“ – haben mich in meiner Einschätzung bestärkt. In diesem Zusammenhang ist auch der Blogbeitrag von Klaus Peukert lesenswert. Politische Naivität kann man als Entschuldigung ebenfalls nicht durchgehen lassen. Eine Partei, die derartige Tendenzen duldet und verbal auch noch verharmlost, beweist damit nämlich, dass sie nicht dazu in der Lage ist, auf extremistische Haltungen in den eigenen Reihen angemessen zu reagieren.

Der Fairness halber möchte ich noch anmerken, dass ich vor Absendung dieses Blogbeitrags mit dem Landesvorsitzenden der bayerischen Piraten Stefan Körner telefoniert habe, der mich darauf hingewiesen hat, dass die Tätigkeit Turovskyis nicht politischer Natur sei und eher mit der eines Hausmeisters vergleichbar wäre. Möglicherweise wird die Rolle und Bedeutung Turovskyis von mir und anderen in dieser Diskussion also auch überschätzt. Dennoch finde ich, dass gerade eine freiheitlich ausgerichtete Partei sich in anderer Weise mit solchen Mitgliedern auseinandersetzen muss, zumal Turovskiy als Pirat ja auch bloggend und twitternd an der öffentlichen, politischen Diskussion teilnimmt.

posted by Stadler at 16:22  

20.3.12

Netzneutralität und Providerpraxis in der EU

Die durch EU-Verordnung geschaffene Behörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) hat der Kommission einen ersten Bericht über Providerpraktiken zum „Traffic Management“ vorgelegt. Der Bericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Blockade von VoIP- und P2P-Traffic üblich ist, wobei die Internettelefonie (VoIP) primär im Mobilfunkbereich blockiert wird, zumeist entsprechend vertraglich vorgesehener Einschränkungen, während der Zugriff auf Peer-To-Peer-Netzwerke vorwiegend im Festnetzbereich beschränkt wird. Sofern ein solcher Blockademechanismus implementiert ist, wird er nach den Erkenntnissen von BEREC zumeist im Wege der Deep-Packet-Inspection (DPI) umgesetzt.

Darüber hinaus hat BEREC eine große Bandbreite weiterer Maßnahmen festgestellt, die unterschiedlich weit verbreitet sind. Hierzu gehört die Drosselung des Streamings ebenso wie die bevorzugte Behandlung bestimmter Services.  Die hierzulande vieldiskutierte Idee der Einführung von Diensteklassen scheint also bereits der Praxis einer ganzen Reihe von Providern zu entsprechen.

Der Bericht der BEREC – bislang ist nur eine Pressemitteilung veröffentlicht – wird die Netzneutralitätsdiskussion vermutlich wieder befeuern. Axel Spieß berichtet im Beck-Blog ergänzend von einem Konsultationsverfahren von BEREC zur Nicht-Diskriminierung.

posted by Stadler at 11:09  

19.3.12

Über das Urheberrecht und Ampeln im Internet

Am vergangenen Freitag habe ich als Zuhörer den Netzkongress der CSU besucht, zumal das Positionspapier des CSU-Netzrates durchaus vielsprechend ist. Und der Hauptredner des Nachmittags Edmund Stoiber war besser als befürchtet, wenngleich er irgendwann den Faden verloren und über Ampeln für das Anklicken von Websites schwadroniert hat. Stoiber zog ganz konkret einen Vergleich zu den Lebensmittelampeln, über deren Einführung man vor einiger Zeit diskutiert hatte. Das weckt entfernte Erinnerungen an den ebenfalls wenig geistreichen Vorschlag einer Kennzeichnung B für Blogs. Dahinter steckt in beiden Fällen ein diffuser regulatorischer Ansatz, dessen Ausgestaltung allerdings im Dunkeln verbleibt. Aber vielleicht ist Edmund Stoiber auch nur der Karl Valentin der Politik und wollte mit einem dadaistischen Einwurf etwas Verwirrung stiften.

Zum Ende seiner Rede (ca. ab Minute 26) hat der Altministerpräsident dann seinen konservativen Faden aber wieder aufgenommen. Denn die vom CSU-Netzrat geforderte, aber noch nicht detailliert skizzierte Reform des Urheberrechts schien Stoiber zu beunruhigen. Er stellte klar, dass es natürlich auch darum gehen müsse, die Urheber zu schützen, nicht zuletzt vor der sektiererischen Piratenpartei. Edmund Stoiber möchte den „Rohstoff Geist“ schützen. Das ist ein Aspekt, der mir ebenfalls sehr am Herzen liegt. Anders als Stoiber glaube ich allerdings, dass man den „Rohstoff Geist“ am effektivsten schützt, indem man für einen möglichst freien Fluss der Informationen und des Wissens sorgt. Der freie Zugang zum Wissen ist nämlich das was eine Informationsgesellschaft nach vorne bringt.  Deshalb wäre gerade im Bildungs- und Wissenschaftsbereich eine stärkere Verbreitung der Idee des Open-Access für den von Stoiber beschworenen Schutz des Rohstoffs Geist in höchstem Maße sinnvoll. Wenn man allerdings immer nur die wirtschaftlichen Interessen der Verlage im Blick hat, tritt dasjenige, was im Sinne der Allgemeinheit ist, schnell in den Hintergrund.

Die Berichterstattung über den Netzkongress der CSU hat außerdem wieder einmal deutlich gemacht, wie Massenmedien funktionieren. Fast alle etablierten Medien von der BILD bis hin zur Süddeutschen haben nämlich aus dem Nebenaspekt der Forderung nach einem Internet-(Staats-)Minister ihre Schlagzeile produziert. Wer vor Ort war, hat natürlich bemerkt, dass das kein inhaltlich zentraler Punkt der Veranstaltung war. Medien erschaffen leider immer noch gezielt Zerrbilder, indem sie aus Nebensächlichkeiten Schlagzeilen machen, anstatt die Menschen sachlich und neutral zu informieren.

 

posted by Stadler at 11:26  

15.3.12

Das Positionspapier des CSU-Netzrates

Wie einige andere auch, habe ich heute das Positionspapier des Netzrats der CSU gelesen und dort viele Positionen gefunden, die ich teile, die andererseits aber z.T. noch weit von der Mehrheitsmeinung der Union entfernt sind.

Man findet dort ein Plädoyer für ein bereits existierendes Grundrecht auf Internetnutzung, das mit einer Ablehnung von Netzsperren und einem Three-Strikes-Modell einhergeht.

Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger findet man in dem Papier ebenso wie eine kritische Haltung zu ACTA und eine zumindest zweifelnde zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Unter dem Strich ein durchaus beachtliches Papier, das auch den Willen zeigt, gegen die sicherlich noch überwiegenden Widerstände in der eigenen Partei anzukämpfen.

posted by Stadler at 22:32  

18.2.12

Braucht der Internetprotest professionellere Strukturen?

Falk Lüke schreibt in der taz, dass die digitale Zivilgesellschaft vor allem aus Feierabendakteuren besteht und es deshalb notwendig sei feste Strukturen zu schaffen, ähnlich wie bei Greenpeace.

Aber ist das wirklich der richtige Ansatz? Waren die Arbeitskreise gegen Vorratsdatenspeicherung einerseits und gegen Internet-Sperren und Zensur andererseits nicht gerade deshalb so erfolgreich, weil es an festen Strukturen fehlt und man netztypisch flexibel agieren konnte? Brauchen wir also wirklich feste Strukturen, die sich an der alten deutschen Vereinsmeierei orientieren?

Greenpeace ist großartig, aber es kann und wird kein Vorbild für den Netzaktivismus sein. Der schnell anschwellende Protest gegen ACTA hat gerade erst gezeigt, dass die Mechanismen im Netz andere sind und sich die Dynamik aus vielen unterschiedlichen Quellen speist. Es ist eher das Prinzip des Schwarms, wie es beispielsweise Wikipedia verkörpert, und es sind weniger einzelne Vereine und Organisationen, die den Onlineprotest vorantreiben.

Die aus dem Internet kommende Bürgerrechtsbewegung sollte in dem Wunsch nach Professionalisierung nicht den Fehler machen, sich zu stark an klassische lobbyistische Strukturen anzulehnen, sondern muss vielmehr den bisherigen Weg der losen und sich spontan ändernden Bündnisse weitergehen, damit ihr die Graswurzeldynamik, die sie bislang auszeichnete, nicht verloren geht.

Denn es ist genau das, wovor die Politik Angst hat, weil sie die Mechanismen nicht versteht und glaubt es mit einem gesichtlosen und unbekannten Gegner zu tun zu haben. Der Onlineprotest muss deshalb versuchen, seine Stärken beibehalten. Wer zu sehr auf klassische, vermeintlich professionellere Strukturen setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit versucht, den Gegner mit dessen Mitteln zu schlagen, was zugleich bedeutet, die eigenen, ungleich effektiveren Mittel aus der Hand zu geben.

Feierabendakteure sind für den Onlineprotest daher wichtiger als professionelle Lobbyisten, wenn man einen Protest der Bürger und Nutzer organisieren will und sich nicht darauf verlassen möchte, dass irgendwelche Verbände und Gruppierungen schon unsere Interessen vertreten werden. Wir sind bisher besser damit gefahren, es selbst zu machen.

posted by Stadler at 16:14  

28.12.11

Zugangserschwerungsgesetz nunmehr endgültig aufgehoben

Die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden, womit die letzte formelle Hürde für die endgültige Aufhebung des „Netzsperren-Gesetzes“ genommen ist.

Das Aufhebungsgesetz tritt morgen in Kraft, d.h., dass es das Gesetz, das nie angewandt worden ist, ab dem 29.12.2011 auch offiziell nicht mehr gibt.

posted by Stadler at 15:34  

24.11.11

Allgemeine gerichtliche Sperrungs- und Filteranordnungen gegenüber Zugangsprovidern sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden (Az.: C-70/10), dass eine richterliche Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Einrichtung eines Systems der Filterung der von ihm durchgeleiteten elektronischen Kommunikationen, das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist, gegen Unionsrecht verstößt.

Eine belgische Verwertungsgesellschaft, die die Rechte an Werken der Musik wahrnimmt, hatte gegen einen Internetzugangsanbieter eine richterliche Anordnung erwirkt, die den Provider verpflichtete, es seinen Kunden unmöglich zu machen, Dateien, die ein Werk der Musik aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft enthalten, in irgendeiner Form mit Hilfe eines „Peer-to-Peer“-Programms zu senden oder zu empfangen.

Diese richterliche Anordnung verstößt nach Ansicht des EuGH gegen das Gemeinschaftsrecht.

Hierzu stellt der Gerichtshof fest, dass die fragliche Anordnung den Provider dazu verpflichten würde, eine aktive Überwachung sämtlicher Daten seiner Kunden vorzunehmen, um jeder künftigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen. Diese allgemeine Überwachungspflicht verstößt nach dem Urteil des EuGH sowohl gegen die E-Commerce-Richtlinie als auch gegen die anwendbaren (europäischen) Grundrechte.

Neben der unternehmerischen Freiheit des Internet-Service-Providers sieht der EuGH vor allen Dingen auch die Grundrechte der Internetnutzer auf Informationsfreiheit und Schutz ihrer personenbezogenen Daten als verletzt an.

Im Urteil des Gerichtshofs heißt es hierzu wörtlich:

Darüber hinaus würden sich die Wirkungen dieser Anordnung nicht auf den betroffenen Provider beschränken, weil das Filtersystem auch Grundrechte der Kunden dieses Providers beeinträchtigen kann, nämlich ihre durch die Art. 8 und 11 der Charta geschützten Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen.Zum einen steht nämlich fest, dass die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, eine systematische Prüfung aller Inhalte sowie die Sammlung und Identifizierung der IP-Adressen der Nutzer bedeuten würde, die die Sendung unzulässiger Inhalte in diesem Netz veranlasst haben, wobei es sich bei diesen Adressen um personenbezogene Daten handelt, da sie die genaue Identifizierung der Nutzer ermöglichen.

Zum anderen könnte diese Anordnung die Informationsfreiheit beeinträchtigen, weil dieses System möglicherweise nicht hinreichend zwischen einem unzulässigen Inhalt und einem zulässigen Inhalt unterscheiden kann, so dass sein Einsatz zur Sperrung von Kommunikationen mit zulässigem Inhalt führen könnte. Denn es ist unbestritten, dass die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit einer Übertragung auch von der Anwendung gesetzlicher Ausnahmen vom Urheberrecht abhängt, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Ferner können bestimmte Werke in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei sein oder von den fraglichen Urhebern kostenlos ins Internet eingestellt worden sein.

Somit ist festzustellen, dass das fragliche nationale Gericht, erließe es die Anordnung, mit der der Provider zur Einrichtung des streitigen Filtersystems verpflichtet würde, nicht das Erfordernis beachten würde, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einerseits dem Recht am geistigen Eigentum und andererseits der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung der Informationen zu gewährleisten.

Die Entscheidung ist übrigens auch für Datenschutzrechtler interessant, weil der EuGH en passant feststellt, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind.

Update:
Dass die Entscheidung des EuGH ein Grundsatzurteil gegen Internetsperren sei, wie z.B. der Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht schreibt, halte ich für eine etwas voreilige Schlussfolgerung. Der EuGH hat nur über die Vorlagefrage entschieden, ob ein Gericht auf Grundlage allgemeiner Unterlassungsansprüche eine generelle Sperrungs- bzw. Filteranordnung gegen Zugangsprovider aussprechen darf. Wie eine gesetzliche Regelung in einem Mitgliedsstaat – z.B. das deutsche Zugangserschwerungsgesetz –  zu beurteilen wäre, ist damit nicht gesagt.

Die Argumentation des EuGH, insbesondere der Verweis auf verschiedene Grundrechtsverletzungen, deutet allerdings darauf hin, dass auch ein entsprechendes Gesetz problematisch wäre, wobei es sicherlich Rechtsgüter gibt, denen man eine höhere Wertigkeit beimessen muss als dem Urheberrecht oder den gewerblichen Schutzrechten. Netzsperren zur Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen werden allerdings nach dieser Entscheidung des Gerichtshofs nur noch schwer zu begründen sein.

Die Argumentation des EuGH – insbesondere auch was die Informationsfreiheit und die Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote angeht – entspricht insoweit auch dem, was hierzulande gegen das Zugangserschwerungsgesetz vorgebracht wurde.

posted by Stadler at 13:49  
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