Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.10.11

„Das Land wird von Sicherheitsbeamten regiert“

Die heutige aktuelle Stunde im deutschen Bundestag zum Thema Behördentrojaner offenbarte phasenweise starke kaberettistische Züge und mutete stellenweise wie eine Episode von „Neues aus der Anstalt“ an. In Abwesenheit von Innenminister Friedrich durfte Hans-Peter Uhl die Rolle des Anstaltsleiters übernehmen.

Den einsamen Höhepunkt der Rede Uhls bildete allerdings nicht das naheliegende CCC-Bashing, sondern folgende Aussage:

„Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet (…) es wird regiert von Sicherheitsbeamten“

Das ist das Outing eines Zwangsdemokraten. Für ein Land, das von Sicherheitsbehörden geleitet und regiert wird, gibt es einen äußerst prägnanten Begriff: Polizeistaat. Dessen Apologet Hans-Peter Uhl hat heute für die Union im Bundestag gesprochen. Wirkliche Angst kann einer wie Uhl dennoch nicht mehr verbreiten. Dafür agiert sein Widersacher der CCC zu überzeugend und zu souverän. Und das haben mittlerweile auch die Kommentatoren der konservativen Presse erkannt.

 

 

posted by Stadler at 20:51  

10.10.11

„nur soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben“

Immer mehr Bundesländer räumen ein, den Behördentrojaner einzusetzen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann betont laut NDR, der Einsatz erfolge „nur, soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben“. Sein bayerischer Amtskollege Herrmann behauptet, dass man den Trojaner lediglich für die Quellen-TKÜ und ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des BVerfG einsetze.

Die Aussage Herrmanns ist allein deshalb falsch, weil ein rechtswidriger Einsatz des Bayerntrojaners bereits gerichtlich festgestellt worden ist.

Für den Einsatz eines Trojaners mit einer Funktionalität wie sie der CCC beschrieben hat, besteht zumindest im Bereich der Strafprozessordnung keinerlei Rechtsgrundlage. Eine Onlinedurchsuchung ist in der StPO nicht vorgesehen. Nach den Vorgaben des BVerfG wäre eine solche Maßnahme auch nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Das sind Leib, Leben und Freiheit einer Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Die bayerische Staatsregierung hatte aber bereits eingeräumt, dass mithilfe des Bayerntrojaners Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug oder Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden sollen. Damit steht aber auch der Rechtsverstoß des LKA fest, denn in diesen Fällen sind die erheblichen Einschränkung des BVerfG missachtet worden.

Auch der Hinweis auf die ohnehin äußerst umstrittene Quellen-TKÜ verfängt übrigens nicht. Denn die heimliche Installation eine Software, die Browser-Screenshots machen und andere Daten des Nutzers erfassen und übermitteln kann, infiltriert ein informationstechnisches System.

Die Innenminister Herrmann und Schünemann, die diese Praxis sehenden Auges rechtfertigen, haben den Boden unseres Grundgesetzes verlassen.

Die Gerichte müssen sich gut überlegen, ob sie künftig Anträgen auf Anordnung einer sog. Quellen-TKÜ überhaupt noch stattgeben können, denn diese gehen augenscheinlich regelmäßig mit einer unzulässigen Onlinedurchsuchung Hand in Hand.

Eine Erläuterung der Rechtslage bietet der Richter am Landgericht Ulf Buermeyer  in einem Interview mit rechtspolitik.org. Lesen!

posted by Stadler at 21:01  

3.10.11

Die SPD will wieder einmal die Demokratie erneuern

Die SPD will wieder – oder immer noch? – mehr Demokratie wagen, denn seit der berühmten Ankündigung Willy Brandts aus dem Jahre 1969 ist bei Lichte betrachtet, nicht wirklich viel passiert. Unter der Überschrift „Demokratie erneuern, Demokratie leben“ hat die Arbeitsgruppe „Demokratie“ der SPD-Bundestagsfraktion für drei ausgewählte Bereiche (Reformen im politischen Betrieb, demokratische Bildung in den Schulen und Demokratie und Medien) Thesen aufgestellt und Vorschläge erarbeitet.

Eine gute Gesamtanalyse des insgesamt wenig innovativen SPD-Papiers findet sich bei Jacob Jung. Mein Blick richtet sich naturgemäß auf die Aussagen der Arbeitsgruppe zu den (neuen) Medien, zumal man dort Erschreckendes lesen muss:

Welche Legitimation und Verbindlichkeit steht z.B. hinter Millionen Klicks auf Facebook? Die bisherigen Versuche in Deutschland, eine „Online“-Bewegung (Gauck, Guttenberg) in eine reale politische Bewegung zu transformieren, etwa durch große Demonstrationen auf der Straße, sind gescheitert. Und ob die Freiheitsbewegungen in der arabischen Welt erst durch Internetkommunikation über Facebook oder Twitter möglich wurden, daran lässt sich zweifeln. Die Dritte Welle der Demokratisierung in den 1980er Jahren in Europa kam schließlich auch noch ganz ohne das Internet aus. Man sollte vorsichtig sein, die Möglichkeiten des Internets zu überschätzen: Am Ende bleibt es ein Kommunikations-Mittel, wenn auch ein wirkungsmächtiges!

Diese Ausführungen machen deutlich, dass die Bundestagsfraktion der SPD nicht nur den Anschluss, sondern auch zentrale Entwicklungen der letzten Jahre, vollständig verpasst hat. Es lohnt sich eigentlich gar nicht, das zu kommentieren, zumal man nicht weiß, wo man anfangen soll.

Man hätte beispielsweise fragen können, welche Bedeutung das Internet für den Erfolg der Piratenpartei hat(te) oder welche Rolle das Netz bei den Entwicklungen und Entscheidungen zu Themen wie Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung oder Jugendmedienschutzstaatsvertrag gespielt hat. Das würde allerdings in einem ersten Schritt eine halbwegs realistische Betrachtung des aktuellen Ist-Zustandes erfordern. Und bereits daran scheitert das Papier.

Den Bürgerjournalisten (vulgo: Bloggern) will die Arbeitsgruppe der SPD übrigens beibringen, wie es geht:

Das Potential des Bürgerjournalismus wird derzeit bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die politischen Parteien könnten die Entwicklungen auf diesem Sektor stärker propagieren und vorantreiben. Dazu könnten Einrichtungen aufgebaut werden, in denen unterschiedliche Arten von Bürgerjournalismus nach bestimmten qualitativen Maßstäben von jedem interessierten Bürger „erlernt“ werden können. Dieser Bürgerjournalismus könnte als neue Form des Journalismus negativen oder restriktiven Tendenzen der Mediengesellschaft erfolgreich entgegenwirken.

Dieses Papier belegt einmal mehr, dass es für die SPD in Zukunft sehr sehr schwer werden wird, denn ihre Mandatsträger sind nicht vorbereitet auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts. Bevor man den Anspruch erhebt, die Demokratie erneuern zu wollen, sollte man sich besser zunächst selbst auf den aktuellen Stand der Dinge bringen.

posted by Stadler at 12:10  

29.9.11

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung: Ein wenig Licht und viel Schatten

Gastbeitrag von @vieuxrenard

Das „Stakeholder Hearing“ für die Justiz zur Novelle der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit eine mögliche Novelle der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zur Vorbereitung des entsprechenden Entwurfs, der voraussichtlich im Sommer 2012 erscheinen soll, veranstaltet die Generaldirektion Inneres der Kommission derzeit nach einer eher unbefriedigenden ersten schriftlichen Evaluation eine Serie sogenannter „Stakeholder Hearings“, also Anhörungen von Interessierten und Betroffenen. Eines dieser Treffen – die Runde mit Vertretern der Zivilgesellschaft – hat Michael Ebeling auf den Seiten des AK Vorrat dokumentiert.

Am 19. September 2011 fand nun in Brüssel die letzte Runde statt, zu der Vertreter aus der Justiz der Mitgliedstaaten eingeladen waren. Die Veranstaltung wurde von Cecilia Verkleij von der GD Inneres geleitet, der ihre Kollegen Christian D’Cunha und Julian Siegl zur Seite standen. Zur Vorbereitung hatte die Kommission ein dreiseitiges „discussion paper“ verteilt, aus dem deutlich wurde, dass die Frage des Ob einer (weiteren) europarechtlichen Vorgabe für eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten bisher nicht ernstlich zur Debatte steht. Das Interesse der Kommission ging vielmehr vor allem dahin zu erfahren, welche Rolle gespeicherte Vorratsdaten für die Strafverfolgung tatsächlich spielen und ob die Daten auch außerhalb von Strafverfahren genutzt werden. Außerdem sollten die Vorgaben der Richtlinie zur Zweckbestimmung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert werden. Schließlich sollte es um die Evaluation der Regelungen des nationalen Rechts gehen, nach denen auf Vorratsdaten zugegriffen werden kann, sowie um die Frage, ob Gerichte bei der weiteren Evaluation der Vorratsdatenspeicherung einen sinnvollen Beitrag leisten können.

Die vierstündige, durchgehend auf Englisch geführte Diskussion, an der Vertreter aus rund zwanzig Mitgliedstaaten teilnahmen, folgte grob dem Aufbau des „discussion paper“. Zu Beginn trug der Vertreter der deutschen Justiz vor, dass in seinem Land die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung  nur für einen begrenzten Zeitraum in Kraft war, sodass sich aus deutscher Sicht sehr gut die Kriminalstatistiken vor, während und nach der Vorratsdatenspeicherung vergleichen lassen. Zur großen Überraschung der übrigen Anwesenden verwies der deutsche Vertreter darauf, dass in den Jahren 2007 bis 2009 keinerlei Unterschied bei den Aufklärungszahlen auszumachen sei. Dies wiederum lasse einige Fragen nach der praktischen Bedeutung der Vorratsdaten gerade für die zur Begründung ins Feld geführte schwere Kriminalität und damit nach der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufkommen.

Diese Sichtweise teilte allerdings im Zuge der weiteren Diskussion keiner der übrigen Justizvertreter. Vielmehr wurde einhellig darauf verwiesen, dass in einer großen Zahl von Strafverfahren auf Vorratsdaten zugeriffen worden und diese ausgesprochen nützlich oder gar unverzichtbar seien. Allerdings nannte keiner der übrigen Anwesenden konkrete Zahlen zum möglichen Effekt der Vorratsdatenspeicherung bei der Kriminalitätsbekämpfung; stattdessen wurde stets betont, dass die Daten in sehr breitem Umfang genutzt würden – beispielsweise gab die italienische Vertreterin an, dass in etwa 90% der Ermittlungsverfahren wegen „schwerer Straftaten“ Vorratsdaten eine Rolle gespielt hätten. Durchweg wurde die Hoffnung formuliert, dass die Zweckbestimmungen der Richtlinie keinesfalls enger gefasst und die Speicherfristen nicht verkürzt werden.

Die Kommissionsvertreter, die tendenziell eher Fragen stellten als Position bezogen, ließen gleichwohl durchblicken, dass sie durchaus Verständnis für die deutsche Position hatten, wonach für die Angemessenheit der Vorratsdatenspeicherung nicht die Frage der tatsächlichen Nutzung von Vorratsdaten, sondern eher deren Unverzichtbarkeit maßgeblich sein muss. Konkret formulierte etwa Christian d’Cunha, es könne nicht darauf ankommen, ob die Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten genutzt hätten (was ja kaum überraschen kann, wenn sie vorhanden sind), sondern allein darauf, ob vergleichbare kriminalistische Erfolge auch ohne Vorratsdatenspeicherung zu erzielen wären. Insofern scheint die Kommission die sonst nur aus deutscher Sicht vorgetragenen Fragezeichen beim konkreten Nutzen der Vorratsdatenspeicherung also jedenfalls zum Anlass zu nehmen, sich um eine bessere empirische Grundlage zu bemühen.

In einer weiteren Runde nahmen die Justizvertreter zu den nationalen Prozeduren beim Abruf von Vorratsdaten Stellung. Diese wurden durchweg als effektiv und aus Datenschutzsicht hinreichend bezeichnet, wobei allerdings deutlich wurde, dass sowohl die Zwecke, zu denen Vorratsdaten abgerufen werden dürfen, als auch die Abrufverfahren sehr unterschiedlich geregelt sind. Die meisten Staaten scheinen im Regelfall keinen Richtervorbehalt zu kennen, fast überall sind die Staatsanwaltschaften, gelegentlich auch die Polizeibehörden zum eigenständigen Abruf berechtigt. Auch die materiellen Voraussetzungen eines Abrufs scheinen tendenziell niedriger zu liegen als die Schwelle der „serious crimes“, die in der Richtlinie als Zweck der Speicherung genannt ist: In aller Regel genügt „any criminal investigation“, um auf Vorratsdaten zuzugreifen.

Gegen Ende der Veranstaltung wurde intensiv über die Frage diskutiert, wie der Austausch von Vorratsdaten über Ländergrenzen hinweg „effektiver“ gestaltet werden könnte. Insbesondere der Vertreter der belgischen Staatsanwaltschaften vertrat die Auffassung, dass hier das Anerkennungsprinzip gelten müsse: Jeder Mitgliedstaat solle seine Provider verpflichten, Vorratsdaten bereits dann herauszugeben, wenn eine Anfrage von einer Stelle eingehe, die nach dem Recht des anfragenden Staates zum Abruf berechtigt sei. Das verstehe sich in einer Europäischen Union wohl von selbst und bedeute zB, dass deutsche Provider „natürlich“ auf einfache Anforderung der belgischen Polizei oder Staatsanwaltschaft alle gewünschten Vorratsdaten übermitteln müssten, sofern die anfragende Stelle nach belgischem Recht zu einer solchen Anfrage berechtigt sei.

Dem trat wiederum der Vertreter der deutschen Justiz entgegen: Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehe fest, dass nach deutschem Verfassungsrecht der Abruf von Vorratsdaten in aller Regel – mit der Ausnahme der Ermittlung von Anschlussinhabern bei bekannter IP-Adresse – einem Richtervorbehalt unterliegen müsse. Dies dürfe keinesfalls über eine Richtlinie zum Datenzugriff unter einfacheren Bedingungen unterlaufen werden, wolle man nicht den nächsten Konflikt zwischen dem Grundgesetz und einer Norm des europäischen Sekundärrechts (wie etwa 2004/2005 beim Konflikt um den Europäischen Haftbefehl) provozieren. Dieser Einwand wurde – soweit erkennbar – von den Kommissionsvertretern sehr interessiert verfolgt, sodass hier ein Unterlaufen des grundgesetzlich gebotenen Schutzniveaus vermutlich nicht vorgeschlagen werden wird, sofern die Novelle der Richtlinie überhaupt Regelungen zum grenzüberschreitenden Datenabruf treffen wird.

Insgesamt entstand beim „Stakeholder Hearing“ der Eindruck, dass sich die Kommission nach dem eher unbefriedigenden Evaluationsbericht zur Vorratsdatenspeicherung ernsthaft für die Sichtweise der Justiz aus den Mitgliedstaaten interessiert. Gerade die im europäischen Vergleich pointiert datenschutzfreundliche deutsche Sichtweise schien bei der Kommission jedenfalls auf deutlich mehr Verständnis zu treffen als bei den Justizvertretern der übrigen am 19. September repräsentierten Mitgliedstaaten. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass die aus Deutschland vorgetragenen Bedenken im Konzert der europäischen Stimmen eher eine Einzelmeinung darstellen. Der großen Mehrheit der Justizvertreter scheint schon die bloße Möglichkeit eines Sicherheitsgewinns zur Begründung einer sehr weitgehenden Datenspeicherung auszureichen, ohne dass ein Bedürfnis nach einer echten Verhältnismäßigkeitsprüfung sichtbar würde.

posted by Stadler at 12:16  

20.9.11

Die Piraten und der Mediensprung

Die Mainstream-Medien überbieten sich plötzlich in mehr oder minder geistlosen Versuchen, Gründe für den überraschenden Wahlerfolg der Piraten in Berlin zu finden. Die meisten Rundfunk- und Print-Journalisten scheinen dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen. Denn nur der Umstand, dass sie – die Vertreter der klassischen Medien – in zunehmendem Maße über die Piraten berichtet haben, hat den Wahlerfolg in Berlin überhaupt möglich gemacht.

Obwohl wir also gerade Zeugen eines medialen Lehrstücks geworden sind, das zeigt, wie sich unsere Mediendemokratie einerseits wandelt, andererseits aber weiterhin altüberkommene Mechanismen greifen, erzählen uns die Kommentatoren die Geschichte des digitalen Wutbürgers, der digitalen Boheme oder ähnlichen Unfug.

Dabei ist der mediale Aspekt, den ich hier Mediensprung nennen möchte, ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Piraten von 4 auf 9 Prozent klettern konnten. Den Erfolg, über dessen Gründe sie noch rätseln, haben die alten Medien letztlich durch ihre eigene Berichterstattung erst ermöglicht. Es handelt sich im Grunde also um eine mediale self-fulfilling-prophecy.

Vor ein paar Wochen, als die Piratenpartei in den Umfragen oft noch unter „Sonstige“ geführt wurde, obwohl sie bereits stabil auf einem Niveau von ca. 4 % lag, konnte man beobachten, wie es ihnen mehr und mehr gelang, in den Hauptnachrichten (Tagesschau, Heute-Journal) zu landen und allmählich auch einen eigenen Balken in den Präsentationen der Umfragen zu bekommen. Parallel haben auch die Print-Ausgaben der Zeitungen vor der Berlin-Wahl begonnen, sich verstärkt mit dem Phänomen Piratenpartei zu beschäftigen.

Mit diesem Sprung raus aus den reinen Online-Medien und rein in die alte Medienwelt des Fernsehens und der Tageszeitungen wurde eine neue Zielgruppe erreicht. Die Piraten drangen erstmals in das Bewusstsein von Menschen vor, die ihre politischen Informationen immer noch primär aus den Tagesthemen und den Zeitungen beziehen.

Auch wenn mittlerweile die Mehrheit der Deutschen das Internet nutzt, sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass sie sich deshalb auch alternativer Informationsquellen bedienen. Für die nicht twitternde und nicht bloglesende Mehrheit ist selbst Spiegel-Online schon Avantgarde.

Das von mir als Mediensprung beschrieben Phönomen, könnte man auch unter dem Stichwort „digital divide“ diskutieren. Mich irritiert in jedem Fall aber, dass der mediale Aspekt in den Wahlanalysen kaum eine Rolle spielt, was darauf hindeutet, dass seine zentrale Bedeutung weithin verkannt wird.

Für die Piraten besteht die größte Herauforderung möglicherweise nicht (nur) in einer konstruktiven Parlamentsarbeit, sondern darin, in den Talkshows der ARD eine gute Figur abzugeben. Daran, dass sich die Piraten auf diese klassischen Formate einlassen werden, besteht kein Zweifel. Ob sie sich, wie bislang fast alle anderen, auch formatieren lassen, wird sich zeigen. Morgen soll es bei Anne Will auch bereits losgehen, wie man hört.

 

posted by Stadler at 16:01  

8.9.11

„Freiheit statt Angst“ am 10.09.2011 in Berlin

Wie in den letzten Jahren auch, ruft ein breites Bündnis zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ am 10.09.2011 auf.

Gründe, für eine freie und offene Gesellschaft und eine überwachungsfreie Kommunikationsstruktur zu demonstrieren, gibt es nach wie vor genug. Der Bundestag hat gerade die Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die Diksussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Gange und speziell auf EU-Ebene ist eine Tendenz zu ausufernder Datenerfassung festzustellen und dazu, sensible Daten europäischer Bürger bereitwillig an die USA zu übermitteln. Stichwort: Fluggastdaten und Swift-Abkommen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzutreten.

Ich werde deshalb am Samstag in Berlin vor Ort sein und hoffe, man sieht sich.

posted by Stadler at 13:49  

1.9.11

SPD-Netzpolitik oder die Roadmap zur Vorratsdatenspeicherung

Für einen Kommentar bei Heise habe ich mir den Musterantrag von SPD-Netzpolitikern zur Vorratsdatenspeicherung, der bereits heftig und kontrovers diskutiert wird, nochmals etwas genauer angeschaut.

Update:
Die Unklarheiten und Ungereimtheiten des Musterantrags hat Yacine Ghoggal gut herausgearbeitet. Auch die politische Analyse von Malte Spitz ist lesenswert.

posted by Stadler at 14:47  

30.8.11

Brauchen wir eine differenzierte Betrachtung zur Vorratsdatenspeicherung?

Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung und haben einen entsprechenden Musterantrag für den Bundesparteitag vorbereitet. Diese Kompromisslinie, die maßgeblich auf Alvar Freude zurückgehen dürfte – und von diesem auch schon länger vertreten wird – wird in der Netz-Community auf wenig Gegenliebe stoßen. Der erste Rant zum Thema ist deshalb auch schon da und er kommt, wenig überraschend, von Fefe, der den seit Tagen offen im Netz stehenden Musterantrag, seiner verschwörungstheoretischen Neigung nachgebend, übrigens für einen Leak hält.

Weshalb ich diesem Ansatz einer Vorratsdatenspeicherung light skeptisch gegenüberstehe, auch wenn sie verfassungsrechtlich machbar ist, habe ich vor längerer Zeit schon erläutert.

Was ist also jetzt von diesem neuen SPD-Musterantrag zu halten? Wenn man die Speicherung von Verkehrsdaten (z.B. IP-Adressen) erlauben, ihren Abruf aber nur bei schweren Straftaten (Katalogtaten des § 100a StPO) ermöglichen will, muss man sich zuerst fragen, welche Straftaten man damit aufklären kann und will. Eine Frage, die leider zu wenig gestellt wird.

IP-Adressen spielen im Bereich der Schwerstkriminalität praktisch keine Rolle, auch wenn gelegentlich etwas anderes behauptet wird. Denn es gibt in diesem Bereich ganz andere Möglichkeiten, den Ermittlern stehen eine Fülle von Befugnissen der TK-Überwachung zur Verfügung. Im Fällen von Katalogstraftaten besteht daher auch kaum ein praktisches Bedürfnis für den Abgleich von IP-Adressen. Den Hauptanwendungsfall bilden vielmehr Betrugsstraftaten, Urheberrechtsverletzungen und Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung). Das ist auch naheliegend, wenn man sich die Frage stellt, welche Erkenntnisse man aus der Verknüpfung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gewinnen kann.

Die Speicherung speziell von IP-Adressen ist deshalb ermittlungstechnisch nur im Bereich der Massenkriminalität sinnvoll. Im Bereich der Schwerstkriminalität spielt sie keine nennenswerte Rolle.

Die SPD-Netzpolitiker haben auf der Suche nach einem vermeintlich sinnvollen Kompromiss wenig Sinn für die Realitäten der Strafverfolgung bewiesen. Ein Vorschlag, der gerade aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine relevante Verbesserung bringt, aber dennoch beträchtlich in Grundrechte eingreift, kann auch kaum als differenzierter  Ansatz betrachtet werden.

Mich erinnert diese Kompromisssuche der SPD eher an diejenige beim Zugangserschwerungsgesetz. Die Netzpolitiker der SPD haben ganz offensichtlich wenig aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

posted by Stadler at 23:02  

25.8.11

Vorratsdatenspeicherung: Die FDP antwortet nun doch

Vor einem Monat hatte ich darüber berichtet, dass die Mitglieder der Bundestagsfraktion der FDP einen offenen Brief von Netzaktivisten, Juristen, Journalisten und Bloggern zum Thema Vorrastdatenspeicherung unbeantwortet gelassen haben.

Am 08.08.2011 erreichte mich dann ein auf den 05.08.2011 datiertes Schreiben des Abgeordneten Horst Meierhofer, der mitteilt, er habe das Schreiben zuständigkeitshalber an Justizminsterin Leutheusser-Schnarrenberger weitergleitet.

Nun hat Patrick Breyer – einer der Unterzeichner des offenen Briefs – doch noch eine inhaltliche Antwort erhalten und zwar von MdB Sebastian Blumenthal, wobei die Dateibezeichnung des per E-Mail als PDF übersandten Schreibens eher darauf hindeutet, dass die Antwort inhaltlich von Staatssekretär Max Stadler stammt. In der Sache sind die Ausführungen eher enttäuschend, zumal auf die wesentlichen inhaltlichen Kritikpunkte des offenen Briefs gar nicht erst eingegangen wird.

Man scheint bei der FDP auch noch nicht wirklich realisiert zu haben, dass ihr Konzept eines Quick-Freeze Plus mit Einführung von IPv6 sehr schnell die Ausmaße der Vorratsdatenspeicherung alten Zuschnitts erreichen könnte.

posted by Stadler at 11:14  

23.8.11

Das ULD rechtfertigt sich

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat vor einigen Tagen alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, den „Gefällt mir“-Button von ihren Webseiten zu entfernen und zudem Fanpages bei Facebook zu löschen.

Weil diese Aufforderung nicht nur im Netz hohe Wellen geschlagen hat, sondern auch beim ULD zu mit Sicherheit erbosten Rückfragen geführt hat, sieht sich die Datenschutzbehörde offenbar veranlasst, verschiedene Fragen zu beantworten.

Einige Kollegen sind der Ansicht, dass das ULD damit auch teilweise zurückrudern würde, nachdem man zunächst sogar die Ansicht vertreten hatte, dass die Datenverarbeitung bei Facebook nicht durch eine nach deutschem bzw. europäischem Recht wirksame Einwilligung legitimiert werden kann.

Mit der Frage, ob die juritsische Betrachtung des ULD zutreffend ist, hat sich Rechtsanwalt Stefan Schmidt im Rahmen eines Gastbeitrags für mein Blog beschäftigt.

posted by Stadler at 15:14  
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