Im US-Fernsehen werden bestimmte Ausdrücke (F-Wort) durch ein Bleep ersetzt, nackte Haut ist seit der berühmten Affaire um Janet Jacksons „wardrobe malfunction“, auch als Nipplegate bekannt, ebenfalls tabu.
Damit soll jetzt allerdings wieder Schluss sein, denn das Verbot der amerikanischen Rundfunkaufsichtsbehörde FCC verstößt nach einer Entscheidung eines New Yorker Gerichts gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Vielleicht muss sich sogar noch der Supreme Court mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Form der Prüderie beschäftigen.
posted by Stadler at 09:10
Die Kampagne „Let’s Push Things Forward“ hat sich zum Ziel gesetzt, rechte Zeitungen aus den Regalen von Supermärkten und von den Kiosken zu verbannen. Die Kampagne richtet sich insbesondere gegen die Zeitungen »Junge Freiheit«, »Deutsche Stimme«, »Zuerst!«, »Deutsche Militärzeitung« oder »Preußische Allgemeine Zeitung«. In dem Aufruf heißt es wörtlich:
„Ein Abdrängen dieser Zeitungen aus dem offenen Verkauf zurück ins Abo-Geschäft würde diesem Ansinnen entgegenwirken und somit grundsätzlich zu einer Schwächung der Positionen führen, die in den Zeitungen vertreten werden. Genau das ist unser Ziel und deshalb muss der offene Verkauf beendet werden. Ansatzpunkt dafür sind die Verkaufs- und Vertriebsstrukturen.“
Der Aufruf wird u.a. von ver.di (Berlin), von einigen Ortsgruppen der Jusos und Antifa-Gruppierungen unterstützt.
Wer an Freiheit und Demokratie glaubt, muss mit derartigen Kampagnen seine Probleme haben. Ein Voltaire zugeschriebenes Zitat bringt es auf den Punkt:
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Die Kampagne, die vorgibt, die Dinge voran zu treiben atmet leider nicht diesen Geist der Aufklärung, sondern den des Totalitarismus.
Wenn bestimmte Publikationen strafbare oder rechtswidrige Inhalte aufweisen, dann ist es Sache der Behörden und Staatsanwaltschaften dagegen vorzugehen. Solange das nicht der Fall ist, stehen auch solche Veröffentlichungen unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit, egal wie widerwärtig sie inhaltlich auch sein mögen.
posted by Stadler at 11:45
Der Moderator des Bayerischen Fernsehens Richard Gutjahr (Rundschau Spätausgabe) hat Ärger mit Google wegen seines Blogs „gutjahr.biz“.
Google droht ihm mit einem Rauswurf aus dem AdSense-Programm, wenn er die Inhalte des Blogs nicht innerhalb von 72 Stunden an die Vorgaben von Google anpasst.
Gutjahr hatte über eine Künstlergruppe berichtet, die sich über das Porno-Verbot von Apple lustig macht. Vielleicht weil der Begriff „Blow-Job“ auftaucht, spricht Google von nicht jugendfreiem Content.
Man könnte darüber lachen, wenn der Vorgang nicht gleichzeitig darauf hindeuten würde, dass sich eine bedenkliche Tendenz manifestiert. Falscher und überzogener Jugendschutz gefährdet die Meinungsfreiheit.
posted by Stadler at 10:32
Die Enquete-Kommission des Bundestages „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.
Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.
Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.
Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.
posted by Stadler at 17:48
Der Bundesgerichtshof hat erneut die Pressefreiheit gestärkt (Urteil vom 13. April 2010 – VI ZR 125/08) und ein Unterlassungsurteil des Kammergerichts aufgehoben.
Auch wenn es wieder einmal um die Boulevardberichterstattung über die Monegassen geht, betont der BGH einen sehr wichtigen Grundsatz, nämlich, dass es Sache der Presse ist zu beurteilen, was man für berichtenswert erachtet und was nicht. Und dieser Grundsatz ist für jede Art von Berichterstattung von essentieller Bedeutung, denn er entzieht den Gerichten die Möglichkeit, bestimmte Themen als publizistisch nicht relevant oder für die Öffentlichkeit nicht interessant zu qualifizieren.
Der 6. Senat des BGH setzt damit seine meinungs- und pressefreundliche Rechtsprechung fort.
posted by Stadler at 11:00
Rechtsanwalt Dr. Damm hat ein Schreiben des Baden-Württembergischen Innenminsteriums veröffentlicht, das als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich darüber zu befinden hatte, ob Abmahnwarnungen im Netz, unter namentlicher Nennung des Abmahnenden und der ihn vertretenden Anwaltskanzlei, gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der „Spickmich“ Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 196/08) hat die Behörde einen Verstoß verneint.
Mir ist noch gut in Erinnerung, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte vor ca. zehn Jahren gegenüber der Initiative Freedom For Links noch eine ganz andere Ansicht vertreten und eine solche Auflistung von Abmahnern als unzulässige Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten bewertet und einen Verstoß gerügt hat.
Solche Fälle zeigen, dass im Datenschutzrecht dringend eine eigenständige Regelung des Spannungsverhältnisses von Berichterstattung und Datenschutz nötigt ist. Denn § 29 BDSG ist dafür eigentlich nicht ausgelegt und § 41 BDSG normiert, zumindest für den Onlinebereich, ebenfalls kein Medienprivileg. Andererseits werden der Datenschutz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht immer wieder bemüht, wenn es darum geht, eine unliebsame Berichterstattung oder die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die Behinderung kritischer Berichterstattung ist aber nicht Sinn des Datenschutzrechts.
posted by Stadler at 15:14
Der Kollege Kompa berichtet über einen Rechtsstreits zwischen einem bekannten Comedian – den manche Menschen offenbar für witzig halten – und seinem mittellosen Vater. Interessant daran finde ich eigentlich nur den Verfahrensablauf, denn die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat auf den Widerspruch des Vaters hin eine vom Kammergericht erlassene einstweilige Verfügung (wieder) aufgehoben. Das zeugt von richterlichem Mut. Mal sehen, ob dem Komiker die Lust am Prozessieren schon vergangen ist oder ob er es mit einer Berufung erneut beim Kammergericht versucht.
posted by Stadler at 12:08
Die Diözese Regensburg hat nunmehr auch den Online-Journalisten Stefan Niggemeier abgemahnt, weil er über die Abmahnung eines Regensburger Bloggers durch das Bistum berichtet hatte und hierbei auch erwähnt hat, dass das Bistum Geld an die Familie eines Missbrauchsopfers bezahlt hat, um die Tat von der Öffentlichkeit fern zu halten. Wenn Niggemeier sagt, dass die Kirche versucht, Kritiker zum Schweigen zu bringen, kann man ihm nur beipflichten. Die Diözese wird vermutlich auch gegenüber Niggemeier versuchen, ihre meinungsfeindliche Haltung beim Landgericht Hamburg gerichtlich durchzusetzen. Das Verhalten des Bistums Regensburg ist zutiefst schändlich und allenfalls geeignet, den Vertrauensverlust, den die Kirche schon erlitten hat, zu vertiefen.
posted by Stadler at 22:38
Ein juristischer Aufsatz von Rechtsanwalt Florian Geyer zur Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags spricht davon, dass Plattformbetreiber künftig eine Kontrollpflicht haben und die Anforderungen insgesamt verschärft werden. Auch wenn ich diese Meinung nicht unbedingt teile, zeigt der Beitrag doch, dass zumindest die Befürchtungen, die gegen die Neufassung vorgebracht worden sind, nicht ohne weiteres als übertrieben abgetan werden können.
Das Hauptproblem des Jugendmedienschutzes besteht bislang in einem gewissen „Vollzugsdefizit“. Sollten die zuständigen Stellen ihre Bemühungen, das Regelwerk praktisch durchzusetzen, verstärken, dann könnten allerdings auch normale Blogger von den Auswirkungen betroffen sein.
posted by Stadler at 08:06
Dass die Rechtsprechung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg mittlerweile als demokraktiegefährdend einzustufen ist, habe ich unlängst hier geschrieben. Weil zuviele Gerichte – nicht nur Hamburg – das Spiel einiger Anwaltskollegen mitspielen, die im Interesse ihrer Mandanten oft erfolgreich unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen unterdrücken, gerät die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit im Internet mehr und mehr in Gefahr. Aus Angst jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen, verzichten die einen auf klare Aussagen, während andere, die Plattformbetreiber, Kommentare vorschnell löschen oder gar nicht erst freischalten. Stefan Niggemeier skizziert diese ungute Atmosphäre sehr anschaulich.
posted by Stadler at 22:00