Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.5.10

JMStV: Verschärfte Kontrollpflichten für Content-Anbieter?

Ein juristischer Aufsatz von Rechtsanwalt Florian Geyer zur Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags spricht davon, dass Plattformbetreiber künftig eine Kontrollpflicht haben und die Anforderungen insgesamt verschärft werden. Auch wenn ich diese Meinung nicht unbedingt teile, zeigt der Beitrag doch, dass zumindest die Befürchtungen, die gegen die Neufassung vorgebracht worden sind, nicht ohne weiteres als übertrieben abgetan werden können.

Das Hauptproblem des Jugendmedienschutzes besteht bislang in einem gewissen „Vollzugsdefizit“. Sollten die zuständigen Stellen ihre Bemühungen, das Regelwerk praktisch durchzusetzen, verstärken, dann könnten allerdings auch normale Blogger von den Auswirkungen betroffen sein.

posted by Stadler at 08:06  

4 Comments

  1. „[…] zeigt der Beitrag doch, dass zumindest die Befürchtungen, die gegen die Neufassung vorgebracht worden sind, ohne weiteres als übertrieben abgetan werden können.“

    Fehlt da ein „nicht“?

    Comment by Stephan Packard — 4.05, 2010 @ 09:16

  2. Das Vollzugsdefizit macht die Sache doch nicht besser. Ein ZugErschwG, das vorübergehend nicht angewandt wird, ist doch eher schlimmer, als gar keins. Es ist angesichts der „Entdeckung des Internets“ durch die Politik allerdings von einer „verstärkten Bemühung“ in Zukunft auszugehen.

    Wie sieht es heute eigentlich mit Live-Sendungen mit Publikumsbeteiligung im Rundfunk aus? Da kann ja ein Anrufer ebenfalls unerwartet „jugendgefährdend“ werden. Das ist zwar nicht direkt vergleichbar, da im Rundfunk immer jemand aktiv mithört (anders als beim Blog), aber gibt vielleicht einen Denkansatz.

    Ebenfalls interessant finde ich die automatisiert auslesbare Alterskennzeichnung, die es anscheinend nur beim Internet geben soll. Sowas wäre ja beim Fernsehen ebenfalls denkbar bzw. vielleicht sogar viel sinnvoller, so dass Eltern am Fernseher das Alter einstellen können, um zu verhindern, dass Kinder auf dem Fernseher im Kinderzimmer ungeeignetes wahrnehmen.

    Implizit wird damit das Internet als „gefährlicher“ eingeschätzt, als klassische Medien. Ich sehe da keinen rationalen Grund.

    Die Sache mit dem „Zukünftig müssen Access Provider Minderjährigen generell den Internetzugang sperren“ finde ich auch faszinierend. Wenn das so ist, wurde das bisher viel zu wenig problematisiert. (Seite 9, dritte Spalte, unten)

    Comment by Ein Mensch — 4.05, 2010 @ 09:19

  3. Oh ja, danke.

    Comment by admin — 4.05, 2010 @ 09:36

  4. alles in allem eine reichlich realitätsferne analyse

    ständig wird undifferenziert von der „bestehenden Rechtslage“ geschrieben ohne zu erwähnen, dass diese ausserhalb das Papiers, auf das sie gedruckt ist niemals irgendeine Wirkung entfaltet hat

    erinnert an die rethorischen Tricks gewisser Politiker um die kommenden Änderungen klein zu reden

    Comment by david — 4.05, 2010 @ 15:19

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