Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.10

BGH stärkt das Recht Links zu setzen

In einem jahrelang andauernden Streit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie um die Frage, ob im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung auf den Hersteller einer Software, die Kopierschutz umgeht, verlinkt werden darf, hat der BGH nunmehr zu Gunsten des Verlags entschieden. Heise war sowohl im Eilverfahren als auch im Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht München unterlegen. Das Urteil des OLG München aus dem Hauptsacheverfahren hat der BGH heute laut einem Bericht von Heise aufgehoben.

In einem schon älteren Aufsatz für JurPC habe ich mich mit dem Urteil des OLG München aus dem Verfügungsverfahren beschäftigt und erläutert, warum die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts unzutreffend ist. Die Entscheidung ist m.E. für die Onlineberichterstattung insgesamt von großer Bedeutung. Die Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor.

posted by Stadler at 11:32  

11.10.10

Der Traum von der Freiheit

Die Süddeutsche druckt heute eines der Essays für das der Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo in China zu elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Dabei hat Liu nichts weiter getan, als die Freiheit des Individiums und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu fordern.

Für mich ist das erschreckend und ermutigend zugleich. Denn diese enorm hohe Haftstrafe für nichts weiter als eine Meinungsäußerung zeigt, wie viel Angst dieses diktatorische Regime vor der Macht der Worte hat und vielleicht auch vor der Unbeugsamkeit dieses Mannes, den es jetzt schon zum dritten Mal inhaftiert. Das Nobelpreiskomitee hat mit der Ehrung Lius eine gute Entscheidung getroffen.

posted by Stadler at 20:58  

8.10.10

Das Urheberrecht als Mittel zur Unterdrückung von Informationen

Das Urheberrecht wird in letzter Zeit immer häufiger dafür benutzt, der Öffentlichkeit brisante und unliebsame Informationen vorzuenthalten. Adrian Schneider beschäftigt sich bei Telemedicus mit dieser Frage und nennt als Beispiel den aktuellen Fall der Stadt Duisburg, die versucht hat, mithilfe des Urheberrechts die Veröffentlichung interner Dokumente zur LoveParade-Katastrophe zu verhindern.

Schneider weist zu Recht darauf hin, dass das Urheberrecht nicht als äußerungsrechtliches Instrument gedacht ist, sondern die Urheber und Leistungserbringer schützt und und nicht diejenigen, die bestimmte Informationen vor der Öffentlichkeit verbergen wollen. Der Autor möchte dieses Problem über eine Ausweitung des Zitatrechts lösen.

Letztlich haben wir es in solchen Fällen mit einem Missbrauch des Urheberrechts zu tun, für urheberrechtsfremde Zwecke. In diesen Fällen ist allein aus verfassungsrechtlichen Gründen eine einschränkende Auslegung des urheberrechtlichen Schutzumfangs geboten. Die Lösung ist m.E. aber eher im Bereich von Treu und Glauben zu suchen als beim Zitatrecht.

Es wäre in jedem Fall spannend, einen entsprechenden Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, um zu sehen, wie das Gericht derartige Fälle beurteilt.

posted by Stadler at 07:58  

29.9.10

BVerfG verbietet Kritik an Geschichtsverfälschung

Ein gestern veröffentlichter Beschluss des BVerfG vom 17.08.2010 (Az.: 1 BvR 2585/06) hat heftige Reaktionen und deutliche Kritik hervorgerufen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte sich von einem Aufsatz eines Politikwissenschaftlers, der in einer von der Bundeszentrale herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist, aufs Schärfste distanziert und sich bei denjenigen entschuldigt, die sich von dem Beitrag verunglimpft fühlten.

Diese Reaktion der Bundeszentrale kann ich sachlich nachvollziehen, nachdem ich den beanstandeten Beitrag von Konrad Löw gelesen habe.

Nun zum juristischen Teil der Argumentation. Das Gericht geht davon aus, dass sich die Bundeszentrale als Teil der öffentlichen Verwaltung nicht auf die Meinungsfreiheit berufen kann, sondern vielmehr im Gegenteil Grundrechtsverpflichteter ist und durch ihr Verhalten die Grundrechte anderer, hier des Autors Konrad Löw, verletzen kann. Und die Aussagen der Bundeszentrale sollen, nach Ansicht des ersten Senats, das Persönlichkeitsrecht des Herrn Löw verletzen. Klar ist damit in jedem Fall, dass sich die Bundeszentrale wesentlich weniger erlauben darf, als ein Bürger der sich auf die Meinungsfreiheit berufen kann.

Wenn man die geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Autors Konrad Löw tatsächlich als Grundrechtseingriff qualifizieren will, muss man sich darüber im Klaren sein, welche Auswirkungen diese Sichtweise auf die Erfüllung der Aufgaben der Bundeszentrale hat. Denn diese Entscheidung führt dazu, dass die Bundeszentrale auch geschichtsverfälschende „wissenschaftliche“ Beiträge dulden muss und kaum mehr die Möglichkeit hat, sich deutlich zu distanzieren. Die Bundeszentrale wäre damit gehalten, Geschichtsverfälschungen von Verfassungs wegen zu tolerieren, mit den entsprechenden Konsequenzen für den Bereich der politischen Bildung.

Man stellt sich unweigerlich auch die Frage, ob dieser Maßstab eigentlich auch für andere Personen oder Institutionen, die den Staat repräsentieren, gelten. Wenn sich also ein Minister über eine bestimmte Person öffentlich äußert, ist das schließlich ebenfalls ein Verhalten, das nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann und sehr schnell in eine Persönlichkeitsrechtsverletzung mündet, wenn man die Grenzen so zieht wie das Verfassungsgericht. Dann wäre für Politiker allerdings in den Talk-Shows Vorsicht geboten. ;-)

Diese logische Konsequenz wird man in Karlsruhe freilich kaum ziehen. Es handelt sich hoffentlich um eine Einzelfallentscheidung, die, mit Verlaub, falsch ist.

posted by Stadler at 11:32  

24.9.10

Speer unterliegt dem Springer-Verlag beim Landgericht Berlin

Der Brandenburgische Innenminister Speer ist bekanntlich gestern wegen der Affaire um eine Berichterstattung der Bild-Zeitung über private E-Mails, die von einem ihm abhanden gekommenen Notebook stammen sollen, zurückgetreten.

Der Rücktritt könnte unmittelbar mit einer zweiten Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23.09.2010 in Zusammenhang stehen, die zugunsten von Springer ausgegangen war.

Das Gericht hatte zunächst mit Urteil vom 21.09.2010 entschieden, dass der Springer-Verlag bei seiner Berichterstattung über Speer keine E-Mails verwenden darf, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben.

In einem zweiten Verfahren, in dem das Landgericht Berlin gestern entschieden hat, ist Speer nun unterlegen. In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es hierzu:

Allerdings sei den Medien im jetzt entschiedenen Fall eine Berichterstattung über das vorherige Gerichtsverfahren und damit in gewissem Umfang auch über die dort erörterten privaten Aspekte nicht völlig verwehrt. Ferner sei nicht hinreichend erkennbar, in welchem Umfang der Axel-Springer-Verlag eine Berichterstattung beabsichtige. Deswegen könne ihm nicht vorbeugend jede Veröffentlichung verboten werden.

Das Verbot der Berichterstattung über den Inhalt dieser angeblichen E-Mails wird nach Ansicht des Landgerichts also dadurch relativiert, dass eine Berichterstattung über das gerichtliche Verfahren, in dem diese Inhalte erörtert worden sind, nicht ohne weiteres unzulässig ist. Diese Verfahren werfen insgesamt interessante Fragen zu Zulässigkeit und Reichweite der Verdachtsberichterstattung auf.

posted by Stadler at 11:43  

23.9.10

BayVGH: Lehrerbewertung im Internet verstößt gegen Schulrecht

Kaum war man der Meinung, dass die Frage der Zulässigkeit von Lehrerbewertungen im Internet wegen des Urteils des BGH „spickmich.de“ und der Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde endgültig geklärt sei, wirft ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.03.2010 (Az.: 7 B 09.1906) neue Fragen auf.

Der VGH hat entschieden, dass die Eröffnung eines Internetforums durch einen Schüler, in dem zur Bewertung eines Lehrers aufgerufen wird, einen Verstoß gegen schulrechtliche Verhaltenspflichten darstellt, der den Ausspruch eines (verschärften) Verweises rechtfertigt.

Zur Begründung führt der BayVGH u.a. aus:

In der Eröffnung des Forums lag ein dem Kläger vorwerfbarer Verstoß gegen schulrechtliche Verhaltenspflichten, weil er damit für seine Mitschüler einen erhöhten Anreiz geschaffen hat, sich in ehrverletzender Weise öffentlich über einen Lehrer zu äußern. Es entspricht allgemeiner Erfahrung und musste auch dem damals dreizehnjährigen Kläger bekannt sein, dass die Hemmschwelle für Beleidigungen deutlich absinkt, wenn der mögliche Täter damit rechnen kann, unerkannt zu bleiben. Bei dem hier zu beurteilenden Internetforum, zu dem sich jedermann unter einem beliebigen Phantasienamen als Teilnehmer anmelden konnte, lag diese Voraussetzung vor. Wie die Gesamtliste der Beiträge zeigt, gab keiner der Diskutanten seine wirkliche Identität zu erkennen. In dieser Atmosphäre allgemeiner Anonymität fiel es den Verfassern der Beiträge besonders leicht, die Grundregeln des sozialen Umgangs zu missachten und sich in persönlich verletzender Form über den genannten Lehrer zu verbreiten. Wie oft es bis zur Schließung des Forums tatsächlich zu solchen Beleidigungen kam, ist für die Bewertung des klägerischen Verhaltens nicht entscheidend.

Ist die Meinungsfreiheit eines Schülers – außerhalb der Schulzeit wohlgemerkt – durch das bestehende Sonderrechtsverhältnis tatsächlich derartig stark eingeschränkt?

Das Verhalten des Schülers müsste geeignet sein, den Schulfrieden zu stören und den Bildungsauftrag der Schule ernstlich gefährden. Insoweit überzeugt die Begründung des VGH nicht. Der zentrale Begründungsansatz, die Eröffnung eines solchen Forums würde den Anreiz erhöhen, einen Lehrer zu beleidigen, geht über eine Behauptung nicht hinaus. Offenbar ist es auch nicht zu (klaren) Beleidigungen gekommen, sonst wäre dies dem Urteil zu entnehmen.

Wesentlich ist auch hier, dass der betroffene Schüler von einem Grundrecht Gebrauch macht. Insoweit sind auch die Vorschriften des bayerischen Schulrechts, auf die sich der VGH stützt, im Lichte des Kommunikationsgrundrechts des Art. 5 GG auszulegen. Die lediglich spekulative Annahme des Gerichts, aufgrund der Möglichkeit einer anonymen Teilnahme an einem Diskussionsforum wäre eine erhöhte Gefahr der Beleidigungen gegenüber Lehrern gegeben, bietet m.E. keine ausreichende Rechtfertigung dieses Grundrechtseingriffs.

Auch die Ausführungen des VGH zur Frage eines Widerspruchs zur Entscheidung des BGH überzeugen mich nicht. Ausgehend vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung muss nämlich die Frage gestattet sein, ob die Grundrechtsabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, die der BGH in seinem Urteil vorgenommen hat, nicht auch hier zwingend zum selben Ergebnis hätte führen müssen.

posted by Stadler at 14:56  

22.9.10

BVerfG nimmt „spickmich.de“ nicht zur Entscheidung an

Die Verfassungsbeschwerde einer nordrhein-westfälischen Lehrerin gegen das Urteil des BGH „spickmich.de“ ist erfolglos geblieben. Wie Telemedicus berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 1750/09). Dies war letztlich nicht anders zu erwarten.

Der BGH hatte das Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ für zulässig erachtet und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bewerteten Lehrer verneint. Rechtsanwalt Feldmann, der den Portalbetreiber vertreten hat, hat den Beschluss des BVerfG in seinem Blog kommentiert.

posted by Stadler at 15:07  

17.8.10

Sauerland, Streisand und das Landgericht Köln

Eigentlich hatte ich fest vor, nichts zum Thema Loveparade zu bloggen, weil ich mir bei der Ursachenforschung keine Meinung anmaßen möchte.

Aber die heutige Nachricht betrifft die Schnittstelle von Meinungsfreiheit und Urheberrecht. Die Stadt Duisburg hat dem Blog xtranews per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln verbieten lassen, behördeninterne Dokumente zu veröffentlichen, weil dies gegen das Urheberrecht der Stadt verstoßen würde.

Mir stellt sich angesichts dieser Rechtsprechung zunächst die Frage, ob Köln das neue Hamburg ist, zumal eine Mandantin von mir die meinungsfeindliche Rechtsprechung des Landgerichts Köln unlängst ebenfalls zu spüren bekam.

In rechtlicher Hinsicht kann man natürlich die Frage stellen, ob derartige Dokumente überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, ob sie über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen und schließlich, ob nicht das Veröffentlichungsinteresse hier Vorrang hat vor einem (nur vorgeschobenen) urheberrechtlichen Schutz.

In tatsächlicher Hinsicht kann man festhalten, dass Sauerland ganz ähnlich klingt wie Streisand und der Duisburger Oberbürgermeister den nach der Künstlerin benannten Effekt jetzt ebenfalls kennenlernen wird. Diese einstweilige Verfügung wird die Verbreitung der fraglichen Dokumente nicht verhindern, sondern vielmehr deutlich beschleunigen.

Update vom 20.08.2010:
Wie man nunmehr bei Rechtsanwalt Vetter nachlesen kann, stützt sich die Beschlussverfügung des Landgerichts Köln wohl primär auf die Verletzung der Rechte eines Datenbankherstellers und nicht auf die Verletzung von Urheberrechten im engeren Sinne. Und Rechtsinhaber sollen insoweit die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer und Wojtek sein, die ihre Rechte nur an die Stadt Duisburg abgetreten haben, damit die Stadt als Antragsteller auftreten kann. Bei dieser Sachlage stellt sich umso mehr die Frage, weshalb sich das Landgericht keine Gedanken über die Frage eines Rechtsmissbrauchs gemacht hat. Ich bin sehr gespannt, ob die Verfügung Bestand haben wird.

posted by Stadler at 20:56  

11.8.10

LG Hamburg: Spekulieren verboten

Mit Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 179/10) der Zeitschrift Super Illu untersagt, über das Karriereende von Michael Ballack zu spekulieren. Hierüber berichtet Rechtsanwalt Kompa, der im Termin anwesend war.

Das Landgericht Hamburg war nämlich der Ansicht, es würde sich um eine Tatsachenbehauptung handeln. Wenn es nach der Pressekammer des Landgerichts Hamburg geht, wird dann wohl jedwede Spekulation darüber, was eine Person des öffentlichen Lebens künftig machen wird, unzulässig sein. Darf die Presse also jetzt auch nicht mehr darüber spekulieren, ob ein Politiker zurücktritt oder ob die Bundesregierung dieses oder jenes politische Vorhaben umsetzen wird? Es handelt sich schließlich in allen diesen Fällen um Spekulationen über künfige Ereignisse und damit um die Behauptung (noch) nicht nachweisbarer Tatsachen.

Ich spekuliere jetzt mal darauf, dass diese Entscheidung im Falle einer Berufung bereits vom OLG Hamburg aufgehoben wird und hoffe, dass mich der Vorsitzende Herr Buske dafür nicht bei seiner eigenen Kammer verklagt.

posted by Stadler at 13:50  

21.7.10

Angela Merkel und ihre Probleme mit dem Internet

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich darüber beklagt, dass die Vielzahl der Medien ein immer schnelleres Reagieren der Politik verlangt und es immer schwieriger werde, ein Gesamtmeinungsbild zu erkennen.

Ach, was waren das noch für Zeiten, als ein Bundeskanzler fast nach Belieben die öffentliche Meinung steuern und manipulieren konnte und kein Bürger dabei störte.

Der politische Kontrollverlust den die Kanzlerin beklagt, ist ein Sieg der Meinungs- und Informationsfreiheit auch wenn ich nicht glaube, dass sie damit gleichzeitig den wahren Grund für Netzsperren offenbart hat.

posted by Stadler at 13:13  
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