Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.8.10

LG Hamburg: Spekulieren verboten

Mit Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 179/10) der Zeitschrift Super Illu untersagt, über das Karriereende von Michael Ballack zu spekulieren. Hierüber berichtet Rechtsanwalt Kompa, der im Termin anwesend war.

Das Landgericht Hamburg war nämlich der Ansicht, es würde sich um eine Tatsachenbehauptung handeln. Wenn es nach der Pressekammer des Landgerichts Hamburg geht, wird dann wohl jedwede Spekulation darüber, was eine Person des öffentlichen Lebens künftig machen wird, unzulässig sein. Darf die Presse also jetzt auch nicht mehr darüber spekulieren, ob ein Politiker zurücktritt oder ob die Bundesregierung dieses oder jenes politische Vorhaben umsetzen wird? Es handelt sich schließlich in allen diesen Fällen um Spekulationen über künfige Ereignisse und damit um die Behauptung (noch) nicht nachweisbarer Tatsachen.

Ich spekuliere jetzt mal darauf, dass diese Entscheidung im Falle einer Berufung bereits vom OLG Hamburg aufgehoben wird und hoffe, dass mich der Vorsitzende Herr Buske dafür nicht bei seiner eigenen Kammer verklagt.

posted by Stadler at 13:50  

5 Comments

  1. Wenn ich jetzt behaupten würde, nur mal so in den Blog geschrieben, dass Herr Sauerland (Name frei erfunden) nicht zurücktritt, ist das dann auch schon nah an einer Spekulatiusklage?

    Comment by Meister Jeder — 11.08, 2010 @ 22:02

  2. Das Landgericht Hamburg bzw. die Pressekammer des Herrn Buske meint wohl, dass die streitgegenständliche Einschätzung (selbstverständlich m.E. eine Meinungsäußerung, eine Bewertung, ein – wie das Bundesverfassungsgericht sagt – „Dafürhalten“) beweisbar ist und somit eine Tatsachenbehauptung: das könnte zwar fast von sportlicher Weitsicht zeugen, allerdings auch von verfassungsrechtlicher und presserechtlicher Kurzsichtigkeit. Im Laufe der Instanzen-Nachspielzeit wird sich dieses Foul-Urteil wohl als Eigentor erweisen, zumindest als grobe Unsportlichkeit, wenn auch für die ganz im schwarzen Dress agierende Sturmspitze in diesem Fall nicht mit roter Karte verbunden.

    Comment by Ralf Petring — 11.08, 2010 @ 22:47

  3. Wieder ein klarer Fall von Buskeismus. Ich denke mal das er seine Urteile schon selber nicht mehr ernst nimmt und dies mitlerweile Trotzreaktionen sind wie bei einem kleinen Kind.

    Comment by Kaka — 13.08, 2010 @ 01:50

  4. Es ist seit langer Zeit ziemlich peinlich, was Gerichte in Hamburg unter Rechtsprechung verstehen. Insofern bin ich nicht sicher, ob das OLG Hamburg die Entscheidung wirklich kassiert. Skandalös finde ich, dass eine eindeutige Tendenz zu obskuren Urteilen und eine lange Stecke von Fehlentscheidungen vorliegt, weil einige Richter sich offenbar Gott gleich wähnen und seltsam ungestört die Rechtsprechung beschädigen. M. E. müssen solche Richter, allen voran Richter Buske aus dem Dienst zu entfernt bzw. dürften nur mit Akten abstauben beschäftigt werden. Richter mögen unabhängig sein, das Recht fortwährend Unrecht zu tun und Unheil anzurichten, haben sie nicht. Und die Gesellschaft kann solche Menschen nicht in der Rechtsprechung dulden.

    Comment by M. Boettcher — 13.08, 2010 @ 17:54

  5. Ist der Fall denn in die nächste Instanz gegangen?

    Comment by Spiegelkritik — 15.05, 2011 @ 00:56

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