BGH: Bewertungsportal "spickmich.de" ist zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern über das Internet bestätigt. Ein Sieg der Meinungsfreiheit.
Quelle: Pressemitteulung des BGH vom 23.06.09
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