Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.10

BVerfG nimmt „spickmich.de“ nicht zur Entscheidung an

Die Verfassungsbeschwerde einer nordrhein-westfälischen Lehrerin gegen das Urteil des BGH „spickmich.de“ ist erfolglos geblieben. Wie Telemedicus berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 1750/09). Dies war letztlich nicht anders zu erwarten.

Der BGH hatte das Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ für zulässig erachtet und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bewerteten Lehrer verneint. Rechtsanwalt Feldmann, der den Portalbetreiber vertreten hat, hat den Beschluss des BVerfG in seinem Blog kommentiert.

posted by Stadler at 15:07  

2 Comments

  1. „noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen“ – nicht ungewöhnlich. War es das berühmte Blatt oder gab es eine kurze Begründung?

    Comment by Jens — 22.09, 2010 @ 16:16

  2. „das berühmte _leere_ Blatt“ …

    Comment by Jens — 22.09, 2010 @ 18:32

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.