Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.5.11

SPD will neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Die SPD drängt auf eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, schreibt Spiegel Online und fährt mit folgender Aussage fort:

„Im Kampf gegen den Terror sei die Aufzeichnung von Telefonaten und Mail-Verkehr dringend nötig“

Die verwendete indirekte Rede deutet eigentlich darauf hin, dass damit eine Aussage eines SPD-Politikers wiedergegeben werden soll. Nur erfährt man im Text leider nicht, wer das gesagt hat. Egal ob es sich um politischen oder journalistischen Unfug handelt, die Aussage ist sachlich falsch. Denn Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung ist nicht die Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten. Eine Aufzeichnung von Telefonaten und E-Mails ist mit diesem Instrument nämlich nicht denkbar und auch in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Es wäre nunmehr außerdem auch an der Zeit, wenn die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung konkrete Vorschläge zum Inhalt und Umfang der gewünschten Neuregelung auf den Tisch legen und erläutern, wie hierbei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Es ist zudem auch die Frage, der Bekämpfung welcher Straftaten eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung dienen soll. Wenn es primär um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ginge – was von Politikern immer wieder behauptet wird – dann wäre eine enge Beschränkung auf entsprechend einschlägige Straftatbestände vorzusehen.

Wenn man allerdings mit Ermittlern, selbst solchen des BKA, spricht, wird sehr schnell deutlich, dass das Hauptaugemerk auf der Bekämpfung von Massenkrminialität wie Betrugsdelikten liegt. Das Terrorargument war in diesem Kontext schon immer ein Vorwand und diente stets der Stimmungsmache.

Sigmar Gabriel reiht sich ein in den Kanon der sicherheitspolitischen Hardliner und stellt mit seinen Aussagen einmal mehr unter Beweis, dass er sich nicht von den Populisten der Union unterscheidet.

posted by Stadler at 16:37  

13.4.11

Der Kontrollverlust der Sicherheitspolitiker

Heise berichtet über eine Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung, auf der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg sehr zutreffend analysiert, warum Sicherheitspolitiker mit Blick auf das Internet derzeit so nervös und überambitioniert agieren. Es ist die Angst vor dem Kontrollverlust und der Versuch, alte Mechanismen, die schließlich stets funktioniert haben, immer und immer wieder anzuwenden.

Den Herren Friedrich, Schünemann, Bosbach oder Uhl – warum fallen mir eigentlich keine weiblichen sicherheitspolitischen Hardliner ein? – fällt es schwer einzusehen, dass neue und intelligente Antworten nötig sind, um auf die Herausforderungen des Netzes zu reagieren. Die Verlockung, alles, was technisch möglich ist oder zumindest erscheint, auch zu machen, war schon immer groß. Vielleicht könnte man ja noch eine Straftat mehr aufklären, wenn es nur Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und andere Instrumente gäbe. Man vergisst hierbei nur zu schnell, was den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheidet. Nämlich, dass man gerade nicht alles macht, was technisch möglich ist.

posted by Stadler at 12:15  

5.4.11

Rechtswidrige Onlinedurchsuchungen

Vor einiger Zeit hatte ich hier über rechtswidrige Methoden der Onlineüberwachung berichtet, die vom bayerischen Landesakriminalamt praktiziert wurden bzw. werden. Mein damalige Vermutung, dass das LKA diese Technik nicht zum ersten Mal zur Anwendung gebracht hat, hat sich mittlerweile ebenfalls bestätigt.

Florian Albrecht hat sich des Themas nun aus wissenschaftlicher Sicht angenommen und beleuchtet die sich stellenden juristischen Fragen in einem lesenswerten Aufsatz für JurPC. Sein Fazit ist eindeutig. Der Einsatz des „Bayern-Trojaners“ stellt eine unzulässige Onlinedurchsuchung dar. Albrecht erläutert zudem in überzeugender Art und Weise, dass die Vorschrift des § 100a StPO generell keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine sog. Quellen-TKÜ bietet, also für eine TK-Überwachung direkt am Endgerät des Nutzers. Die derzeit wohl h.M. sieht dies allerdings noch anders.

Der Autor weist in seiner Zusammenfassung auch völlig zu Recht darauf hin, dass Ermittlungsbehörden derzeit die Zurverfügungstellung sämtlicher Überwachungsinstrumente fordern, die technisch verfügbar sind, gleichzeitig aber eine Effizienzkontrolle nicht stattfindet.

Update:
Ergänzend der Hinweis auf Buermeyer/ Bäcker, Zur Rechtswidrigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Grundlage des § 100a StPO.

posted by Stadler at 12:30  

31.3.11

SWIFT-Abkommen: USA speichern auf Vorrat

Wie Spiegel Online berichtet, hat die EU-Kommission schwere Fehler bei der Umsetzung des Swift-Abkommens eingeräumt. Die USA speichern offenbar Daten europäischer Bankkunden auf Vorrat und verschweigen die Zahl der Zugriffe. Dass eine unkontrollierte Datenübermittlung an die USA stattfindet, ergab sich schon aus einem Bericht von Europol vom 01.03.2011.

Diese Erkenntnis ist freilich wenig überraschend, weil genau diese Entwicklung im Swift-Abkommen selbst so angelegt ist. Wer den US-Behörden faktisch unkontrollierten Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger einräumt, muss sich anschließend nicht darüber wundern, dass die Amerikaner davon exzessiv Gebrauch machen. Manchmal fragt man sich ganz ernsthaft, ob die Mitglieder der EU-Kommission und der Parlamentsmehrheit tatsächlich so naiv sind oder nur so tun.

Der Abgeordenete Alexander Alvaro (FDP), der jetzt so vehement die Aussetzung des SWIFT-Abkommens fordert, hatte dem Abkommen zuvor im Europarlament zugestimmt und damit genau den Zustand herbeigeführt, den er jetzt beklagt.

posted by Stadler at 14:18  

11.3.11

Von der informationellen Selbstbestimmung zur informationellen Fremdbestimmung?

Während man vor einigen Jahrzehnten die sog. informationelle Selbstbestimmung in Deutschland und Europa als (neues) zentrales Bürgerrecht definiert hat, formieren sich in letzter Zeit auch hierzulande die Post-Privacy-Propheten, deren Postulat lautet, dass wir die Kontrolle über unsere persönlichen Daten ohnehin längst verloren haben und dies nun auch endlich einsehen müssten. Sie nennen sich selbst die „datenschutzkritische Spackeria“ und hängen den Ideen von Marshall McLuhan an. Man gibt sich progressiv und bezeichnet die Datenschützer als konservativ und ideologisch.

Wer den Datenschutz als Ideologie betrachtet und gleichzeitig eine „Utopie“ als neues Modell verkaufen will, muss zumindest bei mir zunächst mit Skepsis rechnen.

Die Post-Privacy-Utopie leidet bei näherer Betrachtung auch unter einem kaum auflösbaren inneren Widerspruch, der sich sehr anschaulich anhand eines Interviews von Julia Schramm – sie ist eine der Protagonstinnen der Datenschutz-Spackos – verdeutlichen lässt. Gegenüber SPON erklärt Schramm wörtlich:

„Im Internet ist es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen.“

Hierin zeigt sich das Dilemma der Post-Privacy-Apologeten. Denn sie betrachten die Möglichkeit sich im Netz anonym zu bewegen als Selbstverständlichkeit, ohne zu erkennen, dass gerade dies bereits einen unmittelbaren Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wer für sich das Recht reklamiert, anonym zu surfen, hat damit bereits anerkannt, dass es ohne die informationelle Selbstbestimmung nicht geht. Wer sie nicht mehr will, der muss auch auf die Möglichkeit verzichten, anonym zu surfen. Der Vorbehalt von Anonymität und die Vorstellung von absoluter Transparenz aller Daten sind nicht miteinander in Einklang zu bringen. Die Vorstellung von einer Gesellschaft, die keine Privatssphäre mehr kennt, atmet den Geist des Totalitarismus. Transparenz bedeutet Kontrolle. Aus diesem Grund muss der freiheitlich-demokratische Staat, der vom Spannungsverhältnis Staat-Bürger geprägt ist, dafür sorgen, dass die öffentliche Gewalt transparent agiert, während dem Bürger die größtmögliche Intransparenz zuzubilligen ist. Wer den gläsernen und transparenten Bürger fordert, steht deshalb in der Tradition der Unfreiheit, wie sie den Überwachungsstaaten eigen ist.

In letzter Konsequenz geht es um die uralte Frage, was der Mensch ist und was ihn ausmacht. Eine Werteordnung, die sich zu unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, erkennt damit zugleich an, dass jeder Mensch das Recht haben muss, sich als Individiuum in Freiheit selbst zu verwirklichen. Unser Grundgesetz bezeichnet dies als Menschenwürde. Deren oberste Prämisse lautet, dass der Mensch keiner Behandlung ausgesetzt werden darf, die ihn zum bloßen Objekt degradiert. Aber genau darauf läuft die Forderung der datenschutzkritischen Spackeria hinaus. Wie viele andere zum Scheitern verurteilte Utopien davor, verkennt die Post-Privacy-Ideologie das Wesen des Menschen.

Man muss den Verfechtern von Post-Privacy allerdings eine in weiten Teilen zutreffende Zustandsbeschreibung zugute halten. Die derzeit geltenden Regeln des Datenschutzes werden im Netz fast zwangsläufig gebrochen, weil eine konsequente und enge Anwendung unseres jetzigen Datenschutzregimes mit der üblichen und allgemein praktizierten Nutzung des Internets nicht in Einklang zu bringen ist. Die berufsmäßigen Datenschützer haben in ihrem Elfenbeinturm weitgehend den Bezug zur Realität verloren. Ihre Ansätze, wie die unterschiedslose und unbedingte Qualifizierung von IP-Adressen als personenbezogende Daten oder die Vorstellung vom Hosting als eine den Anforderungen des § 11 BDSG unterliegende Auftragsdatenverarbeitung, sind nicht internetkonform. Würden sich diese Vorstellungen durchsetzen, dann würde dies das Ende des Netzes wie wir es kennen, bedeuten.

Man sollte sich allerdings davor hüten, aus einer zunächst (in Teilen) zutreffenden Zustandsbeschreibung vorschnell die falschen Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Lösung kann nicht in einer Preisgabe des Datenschutzes bestehen, sondern nur in seiner Neudefinition. Das Recht des Individuums sich frei entfalten zu können, muss dabei erhalten bleiben. Auch denjenigen, die das Internet überhaupt nicht nutzen wollen und denjenigen, die es nur absolut anonym nutzen wollen und es ablehnen, irgendwelche personenbezogenen Daten, sei es bei Facebook oder anderso, im Netz zu hinterlassen, darf man keine Ordnung aufzwingen, die keine Privatheit mehr kennt. Ihr Recht, in Ruhe gelassen zu werden und sich so zu entfalten, wie sie es sich selbt vorstellen, ist zu respektieren und muss um jeden Preis geschützt werden. Und zu diesem Schutz ist der Gesetzgeber berufen.

Die Forderung der Datenschutz-Spackeria würde demgegenüber den Weg hin zu einer informationellen Fremdbestimmung ebnen. Sie ist deshalb Ausfluss einer illiberalen Geisteshaltung, der es entgegen zu treten gilt.

posted by Stadler at 22:25  

1.3.11

Vorratsdatenspeicherung: Dieselbe alte Leier

Egal welche Parteien in welchen Koalitionen regieren, die Vorratsdatenspeicherung propagieren sie letztlich alle irgendwann. Jüngstes Beispiel dafür ist Ralf Jäger (SPD), Innenminister einer rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen.

Wer schon bisher beklagt hat, dass die Befürworter einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung keine fundierten Sachargumente vortragen, sondern allenfalls auf plakative Einzelfallbeispiele verweisen, sieht sich durch die Ausführungen Jägers eindrucksvoll bestätigt.

Dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu einer „gravierenden Schutzlücke in unserem Rechtssystem“ geführt hat, ist schon deshalb falsch, weil es eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland über einen längeren Zeitraum hinweg nie gegeben hat. Das einschlägige Gesetz ist am 01.01.2008 in Kraft getreten und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits durch eine erste Eilentscheidung vom 11.03.2008 wieder erheblich eingeschränkt.

Die Qualität der Aussagen Jägers lässt sich zudem daran erkennen, dass er die ewig junge Plattitüde vom Internet als rechstfreien Raum bemüht.

Wer eine Vorratsdatenspeicherung fordert, muss in einem ersten Schritt stichhaltig begründen können, weshalb sie für die Kriminalitätsbekämpfung zwingend erforderlich sein soll. Eine Begründung die diesen Anforderungen genügt, sind ausnahmslos alle Sicherheitspolitiker bislang schuldig geblieben.

Sofern eine solche Begründung gegeben werden kann, muss anschließend aber immer noch berücksichtigt werden, dass eine Vorratsdatenspeicherung eine ganz erhebliche Bedrohung der Freiheitsrechte beinhaltet. Insofern müssen wir uns fragen, ob wir dies wirklich in Kauf nehmen wollen. Was wir der Politik allerdings nicht durchgehen lassen können, ist die Fortsetzung der alten populistischen Leier. Auch Sicherheitspolitiker werden lernen müssen, dass es nicht länger ausreichend ist, mittels unbelegter Behauptungen Ängste zu schüren, sondern, dass der Bürger eine fundierte Argumentation erwartet und auch erwarten darf.

posted by Stadler at 21:44  

6.2.11

Merkel über Facebook und Twitter

Angela Merkel hat auf der Münchener Sicherheitskonferenz folgende, verblüffende Aussage getroffen:

„Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.“

Sollte die Kanzlerin mit „wir“ Deutschland oder die westliche Welt gemeint haben, dann ist zunächst festzuhalten, dass „wir“ u.a. mit Blick auf die arabischen Staaten jahrzehntelang nicht an unsere eigenen Werte geglaubt haben und stattdessen, im Interesse einer vermeintlichen Stabilität, Diktatoren hofiert wurden.

Mit den freien Kommunikationsstrukturen im Netz verhält es sich ähnlich. Trotz anderslautender Lippenbekenntnisse setzt man auch dort im Interesse einer vermeintlichen Sicherheit auf Restriktion anstatt auf Freiheit.

Ich würde Angela Merkel zu gerne beim Wort nehmen. Wenn sie tatsächlich einen Beitrag zu offenen und freien Kommunikationsstrukturen leisten will, dann sollte sie dafür sorgen, dass das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben wird und die Diskussion über Netzsperren europaweit endet. Auch mit einer Vorratsdatenspeicherung, die alle Bürger zunächst unter Generalverdacht stellt,  müsste dann Schluss gemacht werden.

posted by Stadler at 20:18  

17.1.11

Der Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz

Die Diskussion über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Gange. Der Bundesvorstand der CDU hat in seiner sog. Mainzer Erklärung verlauten lassen, man wolle die Vorratsdatenspeicherung gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglichen. Das bedeutet nichts anderes, als dass man Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger dieses Landes ohne jeden Anlass auf Vorrat speichern will und zwar exakt bis an die Grenze dessen, was das Verfassungsgericht zulässt. Demgegenüber hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, dass eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht zu machen sei. Vielmehr plädiert sie für das sog. Quick-Freeze-Verfahren, das sie um eine kurzfristige Speicherung von IP-Adressen von sieben Tagen ergänzen möchte. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar vor zwei Monaten schon gemacht.

In der Diskussion ist bislang zu selten auf den Zusammenhang zwischen Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung hingewiesen worden. Der Umstand, dass die Ermittler beklagen, ihnen würde  der Ermittlungsansatz IP-Adresse praktisch nicht mehr zur Verfügung stehen, hat seine Ursache darin, dass Internet Service Provider die IP-Adressen mit denen ihre Kunden online gehen, entweder gar nicht mehr aufzeichnen oder, wie die Telekom, nur noch für sieben Tage. Das war bis vor einigen Jahren anders, weil Verbindungsdaten, also auch IP-Adressen, früher zu Abrechnungszwecken üblicherweise 80 Tage lang gespeichert worden sind. Nachdem aber die Flatrates Einzug gehalten haben, haben die Provider – zumeist nicht freiwillig, sondern auf Druck der Datenschutzbehörden – ihre Speicherpraxis entsprechend umgestellt.

Die jetzige Situation ist also in gewisser Weise paradox. Weil wir ein so strenges Datenschutzrecht haben und es auch fast nirgendwo so eng ausgelegt wird, beklagen sich die Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungslücken, was konservativen Sicherheitspolitikern wiederum als Argument für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung dient. Das Datenschutzrecht fordert aber genau das Gegenteil dessen, was die Vorratsdatenspeicherung will. Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind die obersten gesetzlichen Ziele des Datenschutzrechts, während die Vorratsdatenspeicherung darauf abzielt, Unmengen von personenbezogenen Daten anzuhäufen.

Dennoch stellen sich Mitglieder der Bundesregierung wie Ilse Aigner oder Thomas De Maiziere immer wieder hin und versprechen eine Verbesserung  des Datenschutzes, während sie beinahe im selben Atemzug die Vorratsdatenspeicherung fordern. Dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine andere Position einnimmt, zeugt davon, dass sie Bürgerrechte auch immer noch als Abwehrrechte gegen den Staat betrachtet und nicht versucht, den Schwerpunkt der Diskussion allein auf datensammelwütige US-Unternehmen zu verlagern. Ihr Vorschlag eines Quick-Freeze, neuerdings ergänzt um eine siebentägige Vorratsdatenspeicherung, dient aber wohl auch nur dem politischen Zweck, eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu können, die in Wirklichkeit freilich keine ist. Das von ihr hierzu vorgestellte „Eckpunktepapier“ wirft zudem neue Fragen auf, insbesondere unter welchen erleichterten Voraussetzungen dieses „Quick-Freeze“ zulässig sein soll und inwieweit dadurch das Erfordernis eines konkreten Tatverdachts aufgeweicht werden wird. Auch hier schließen sich verfassungsrechtliche Fragen an.

Man muss die Diskussion daher anders führen und auf die zentralen Fragen zuspitzen, die lauten: Wollen wir dem Staat erlauben, die Verbindungsdaten aller Bürger – und zwar ohne jeden konkreten Anlass – für längere Zeit zu speichern, damit er anschließend die Möglichkeit hat, diese Daten für strafrechtliche Ermittlungen zu benutzen. Oder wird damit vielmehr die Grenze zum Überwachungsstaat bereits überschritten?

Im Internet hinterlassen die Menschen mehr (Daten-)Spuren als in der realen Welt, wodurch auch die Ermittlung von Straftaten in vielen Fällen erleichtert wird. Hieraus resultiert dann auch eine beachtlich hohe Aufklärungsquote bei Online-Straftaten. Eigentlich müsste dieser Umstand aus Sicht der Bürgerrechte dazu führen, dass man die Ermittlungsbefugnisse einschränkt. Das Gegenteil ist freilich der Fall, weil man offenbar der Ansicht ist, dass man alles was technisch möglich ist, auch machen sollte.

Hierbei wird vergessen, dass sich genau an diesem Punkt der Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheidet. Der Rechtsstaat kann gerade nicht alles zulassen, was technisch möglich ist und muss auf manches verzichten, was in einem Unrechtsstaat geht. Dieser Unterschied scheint vielen Sicherheitspolitikern, gerade aus den Reihen der Union, nicht mehr geläufig zu sein. Wie selbstverständlich gehen sie davon aus, dass natürlich alles, was technisch machbar ist, vom Staat auch praktiziert werden soll. Denjenigen, die gegen diese Haltung rechtsstaatliche Bedenken vorbringen, wird gerne Verantwortungslosigkeit vorgeworfen.

In der alten Offline-Welt haben sich diese Fragen oft deshalb nicht gestellt, weil man bereits aus tatsächlichen Gründen keine Spuren mehr gefunden hat. Das ist online anders, weil man im Grunde alles später noch nachvollziehen kann, wenn man nur vorher genügend Daten gespeichert hat. Dieser Umstand legitimiert aber nicht die Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen.

Der Abbau der Grundrechte ist in den letzten zwanzig Jahren kontinuierlich vorangetrieben worden, u.a. von Innenpolitikern wie Wolfgang Schäuble und Otto Schily. Diese Entwicklung hat leider auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt gemacht. Eine Regelung wie die zur Vorratsdatenspeicherung wäre in Karlsruhe vor 20 Jahren in Gänze als offensichtlich verfassungswidrig qualifiziert worden. Allein die Diskussion darüber, TK-Verbindungsdaten ohne jeden Anlass für längere Zeit zu speichern, hätte man damals als orwellsche Überwachungsfantasie betrachtet.

Vor diesem Hintergrund muss man sich eben irgendwann auch hinstellen und sagen: Bis hierhin und nicht weiter. Die Vorratsdatenspeicherung ist aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen heraus abzulehnen und es hat dabei zu bleiben, dass deutschen Ermittlungsbehörden nicht dieselben Imstrumente an die Hand gegeben werden dürfen, wie den Behörden totalitärer Staaten. Zudem wäre wünschenswert, dass die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung stärker in den Kontext des Datenschutzes gestellt wird. Denn die Politik kann nicht einerseits ein hohes Datenschutzniveau, das nur durch die gesetzlich normierten Ziel der Datenvermeidung und Datensparsamkeit erreichbar ist, propagieren und andererseits eine Vorratsdatenspeicherung fordern. Diese beiden Forderungen sind nicht in Einklang zu bringen.

posted by Stadler at 12:39  

7.1.11

Juristische Verbände bewerten Vorratsdatenspeicherung unterschiedlich

Die Neue Richtervereinigung spricht sich in einer aktuellen Pressemitteilung gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus und versucht damit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken zu stärken.

Der deutlich mitgliederstärkere Deutsche Richterbund hatte sich im Dezember allerdings für eine rasche gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Demgegenüber plädiert der Deutsche Anwaltverein für eine Evaluierung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und lehnt gleichzeitig eine verdachtslose Speicherung, wie sie bislang vorgesehen war, ab.

Dass die politische Diskussion zum Thema wieder zunimmt, zeigt auch der neuerliche, wenig überraschende Vorstoß der CSU für eine anlasslose Speicherung von TK-Daten auf Vorrat.

posted by Stadler at 13:27  

23.11.10

Ein paar Links

Da ich heute wenig Zeit zum Bloggen hatte, nur ein paar kommentierte Links, über die ich gestolpert bin.

Britische Filesharing-Abmahnanwälte haben Ärger mit der dortigen Anwaltskammer. Und es handelt sich gerade um die Kollegen der Kornmeier-Connection. Zufälle gibt es.

Ebenfalls bemerkenswert finde ich die Meldung, dass die ZAK das Format „Tatort Internet“ des Trash-Senders RTL2 wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten vermeintlichen Täter beanstandet hat. Der Verstoß war allerdings auch offensichtlich, nachdem mindestens zwei Betroffene durch die Sendung öffentliche bloßgestellt wurden.

Und, dass Siegfried Kauder (CDU) im Kampf gegen den Terror die Pressefreiheit einschränken will, ist wohl nur der Ambition geschuldet, seinen Bruder im Hinblick auf mangelnde rechtsstaatliche Gesinnung noch übertrumpfen zu wollen. Was allerdings bedenklich stimmt, ist der Umstand, dass dieser Mann dem Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vorsitzt.

posted by Stadler at 22:48  
« Vorherige SeiteNächste Seite »