Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.11.10

Vorratsdatenspeicherung und Desinformation

Volker Kauder (CDU) hat gestern in den Tagesthemen wörtlich gesagt:

“ Wir müssen bei der Bekämpfung von Terrorismus auch auf Telefongespräche die etwas länger zurückliegen zurückgreifen können“

Nun ist man eigentlich geneigt zu glauben, dass mittlerweile jedes Kind wissen muss, dass bei der Vorratsdatenspeicherung nur Verbindungsdaten aber nicht Kommunikationsinhalte gespeichert werden. Für die Erfassung des Inhalts von Telefongesprächen, E-Mails oder Telefaxen ist eine TK-Überwachung erforderlich. Herr Kauder scheint dies nicht zu wissen oder er betreibt ganz gezielte Desinformation.

Auch dann, wenn man die Speicherung auf Vorrat wieder einführen würde, könnte man nachträglich nur feststellen, wer mit wem zu einem bestimmten Zeitpunkt telefoniert hat oder an wen eine E-Mail verschickt worden ist. Mehr nicht. Der Inhalt des Geprächs oder der Mail ist nachträglich nicht mehr feststellbar.

Nachdem bereits die Erfolge der Telefonüberwachung, bei der oft über Monate hinweg hunderte von Gesprächen aufgezeichnet werden, allgemein als eher bescheiden bewertet werden – obwohl fast nirgendwo so eifrig abgehört wird wie in Deutschland – kann ein vernünftig denkender Mensch nicht erwarten, aus der Vorratsdatenspeicherung Erkenntnisse gewinnen zu können, die für die Terrorbekämpfung von Nutzen sind. Aber die Vernunft gilt nicht viel in den Tagen der Hysterie. Und die Hauptpanikmacher stammen wieder einmal aus den Reihen der Union.

posted by Stadler at 08:43  

17.11.10

Quick-Freeze-Plus oder VDS-Light?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat letzte Woche als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ein „Quick-Freeze-Plus“ vorgeschlagen und dafür u.a. auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangen Wochenende, auf dem er als Redner aufgetreten ist, heftige Kritik geerntet. Was sicherlich auch daran lag, dass Peter Schaar Mitglied der Grünen ist und sich in Berlin für eine eher offensive Rhetorik entschieden hatte. Er hat aber auch Zuspruch erfahren.

Der Vorschlag von Schaar, den er auch auf dem Kongress erläutert hatte, läuft darauf hinaus, TK-Verbindungsdaten für einen Zeitraum von zwei Wochen anlassunabhängig zu speichern und diese Daten dann auf Zuruf der Straafverfolgungsbehörden einzufrieren, also weiterzuspeichern (Quick-Freeze), wenn sich ein konkreter Tatverdacht ergeben hat. Ob man das nun als Quick-Freeze-Plus bezeichnet oder Vorratsdatenspeicherung light, ist eher eine Geschmacksfrage. Quick-Freeze – ohne Plus – gab es schon nach der alten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, ich empfehle insoweit die Lektüre des § 100g StPO, der allerdings vom BVerfG in Abs. 1 S. 1 für nichtig erklärt worden ist, soweit Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden dürfen.

Sollte eine solche Regelung am Ende die bisherige Vorratsdatenspeicherung ersetzen, wäre dies verglichen mit der alten Regelung zumindest aus Sicht der Bürgerrechte ein deutlicher Fortschritt. Die Chancen dass es dazu kommt, dürften aber eher schlecht stehen, weil die Ermittler – ich hatte Gelegenheit dies auf dem Kongress der Grünen mit einem Beamten des BKA kurz zu diskutieren – entschieden der Ansicht sind, dass eine Speicherdauer von zwei Wochen überhaupt nichts bringt. Und in diesem Punkt kann man ihnen auch schwer widersprechen.

Wenn Peter Schaar damit argumentiert, ihm würde nicht einleuchten, weshalb ein Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bewährt hat, nicht auch bei der Strafverfolgung funktionieren sollte, so zeigt dies nur, dass Schaar mit dem tatsächlichen Ablauf in Fällen des Filesharing nicht vertraut ist. Dort loggen sog. Anti-Piracy-Unternehmen softwaregestützt quasi live IP-Adressen von Tauschbörsennutzern und haben dann, wenn der Provider Telekom heißt, sieben Tage Zeit, beim Landgericht Köln einen Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG – also eine Art Quick-Freeze – zu erwirken. Dieser Mechanismus könnte in Fällen der Strafverfolgung nur dann in ähnlicher Weise zur Anwendung kommen, wenn Beamte ebenfalls in Echtzeit IP-Adressen erfassen würden. Das ist allerdings praktisch selten der Fall und würde im übrigen auch eine Maßnahme nach § 100g StPO darstellen. Diese Vorschrift wurde vom BVerfG für nichtig erklärt.

Wenn die Ermittler allerdings von einer IP-Adresse erst durch nachträgliche Ermittlungen mit Zeitverzögerung Kenntnis erlangen, läuft diese Konstruktion leer. Der Vorschlag von Peter Schaar ist in dieser Form deshalb nicht praxistauglich und sollte allein aus diesem Grund nicht weiter diskutiert werden.

Die entscheidende und grundsätzliche Frage ist vielmehr eine Andere. Darf und will dieser Staat 80 Millionen Bürger unter Generalverdacht stellen und ihre Verbindungsdaten anlassunabhängig für einen längeren Zeitraum auf Vorrat speichern, damit er im Bedarfsfalle nachträglich noch Straftaten ermitteln kann? Wir reden insoweit in ca. 80 % der Fälle von Betrugsdelikten und nicht von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Für die Ermittlungsarbeit im Bereich der organisierten Kriminalität ist die vorhandene TK-Überwachung nach §§ 100a ff. StPO ohnehin wesentlich besser geeignet als eine Vorratsdatenspeicherung.

Auch im realen Leben kann die Polizei übrigens sehr oft die Täter nicht ermitteln. Die Aufklärungsquote im Onlinebereich ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung nicht schlechter als offline. Aber im Internet besteht nun vermeintlich die technische Möglichkeit, Spuren zu sichern, indem man alles Mögliche auf Halde speichert und bei Bedarf darauf zurückgreift. Das weckt Begehrlichkeiten. Aber nicht alles was technisch möglich ist, muss den Ermittlungsbehörden auch gestattet werden. Denn gerade dadurch, dass wir nicht alles machen, was technisch möglich ist, unterscheidet sich der Rechtsstaat vom Unrechtsstaat. Es ist rechtsstaatlich nicht geboten, TK-Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, damit vielleicht noch ein paar Betrugsfälle mehr aufgeklärt werden, deren Tathandlungen bereits vier Monate zurückliegen. Die Strafverfolgung schützt die Menschen auch nicht vor Phänomenen wie Phishing. Hier hilft nur ein Mindestmaß an Internetkompetenz des Einzelnen.

Dass das Bundesverfassungsgericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht per se für unzulässig hält, ist lediglich ein Beleg dafür, wie weit die Erosion der Grundrechte bereits fortgeschritten ist. Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, immer nur solche Regelungen zu treffen, die das BVerfG gerade noch mitmacht.

posted by Stadler at 14:50  

7.11.10

Schweiz: Der Schutz anonymer Postings

In der Schweiz gibt es (ebenfalls) eine interessante Debatte über die Frage der Zulässigkeit von anonymen Postings, mit der sich in der kommenden Woche das Schweizerische Bundesgericht befassen wird.

Das Schweizerische Fernsehen verweigert der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der IP-Adresse eines anonymen Kommentarschreibers und beruft sich auf den presserechtlichen Quellenschutz. Das Urteil des obersten Gerichts der Schweiz zu dieser Frage wird mit Spannung erwartet.

(via e-comm)

posted by Stadler at 20:12  

28.9.10

Neue Studie belegt, dass die Argumente von Sperrbefürwortern falsch sind

Die angebliche Notwendigkeit des deutschen Zugangserschwerungsgesetzes, das die Blockade von kinderpornografischen Websites durch Access-Provider vorsieht, wurde sowohl in der politischen Disksussion als auch im Gesetzgebungsverfahren stets damit begründet, dass Kinderpornografie über kommerzielle Websites verbreitet würde und es insoweit einen Massenmarkt gäbe, der ausgetrocknet werden müsse.

In der Begründung des ersten Gesetzesentwurfs vom 05.05.2009 hieß es hierzu:

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet, die in Drittländern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden.

Schon damals war für jeden, der sich mit den Fakten beschäftigt hat, erkennbar, dass diese Begründung nicht tragfähig ist. Genau das wird nunmehr erneut durch eine neue Studie der European Financial Coalition against commercial sexual exploitation of children online (EFC) bestätigt. Heise berichtet über die Studie der von der EU geförderten Organisation, deren Fazit es ist, dass es nur eine Handvoll einschlägiger gewerblicher Websites gibt, die zudem keinen hohen Profit abwerfen. Für die Studie wurde eine Datenbank von angeblich ca. 14.500 verdächtigen Websites ausgewertet. Hierbei wurde von der EFC festgestellt, dass nur 46 dieser Websites tatsächlich aktuelle Darstellungen von Kindesmissbrauch enthielten, wovon wiederum 24 als kommerziell einzustufen waren. Es gibt also im WWW kaum Kinderpornografie. Die Verbreitungswege sind nämlich andere.

Diese Ergebnisse werfen freilich auch die Frage auf, welche hunderte oder gar tausende von Websites auf den geplanten Sperrlisten geführt werden sollen, die Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes sind.

Die Studie bestätigt außerdem, dass Pädophile regelmäßig kleinere abgesicherte Räume im Internet zum Tausch von einschlägigem Material bevorzugen und der Austausch nicht primär über das frei zugängliche Web stattfindet.

Damit erweisen sich praktisch alle zur Begründung von Netzsperren vorgebrachten Argumente als sachlich falsch. Man darf gespannt sein, wie sich diese Studie auf das Vorhaben von EU-Kommissarin Malmström auswirkt, das Access-Blocking per EU-Richtlinie vorzuschreiben.

Zu diesem Richtlinienentwurf finden heute und morgen Ausschuss-Anhörungen im EU-Parlament statt, wobei die Liste der Redner überwiegend aus Sperrbefürworten besteht. Das ist auch angesichts des Umstands, dass die Mehrzahl der technischen und juristischen Sachverständigen solchen Access-Sperren kritisch bis ablehnend gegenüber steht, durchaus bemerkenswert. Wenn man speziell bei den Rednern der „Civil Society“ nach Vertretern von Bürgerrechtsorganisationen sucht, dürfte Joe McNamee von EDRi der einzige Name sein, der einem auffällt.

Update: Der Verein MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) hat einen offenen Brief an die Mitglieder des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments gerichtet, in dem u.a. dargestellt wird, weshalb Access-Blockaden auch aus Opfersicht nicht zu befürworten sind.

posted by Stadler at 11:30  

26.8.10

Spendenaufruf: Demo „Freiheit statt Angst“ steht auf der Kippe

Bürgerrechte, sinnvoller Datenschutz und ein liberales Internet sind Anliegen, die mir und vermutlich den meisten Lesern dieses Blogs am Herzen liegen.

Die Demonstration Freiheit statt Angst, auf der jedes Jahr in Berlin zehntausende Menschen für diese Ziele auf die Straße gehen, steht in diesem Jahr finanziell auf der Kippe. Wie man aus dem Kreis der Organisatoren hört, sind die Spenden im Vorfeld bislang deutlich geringer ausgefallen als in den letzten Jahren.

Damit diese Veranstaltung am 11.09.2010, am Postdamer Platz in Berlin, wie geplant und im geplanten Umfang stattfinden kann, werden noch dringend Spenden oder eine Teilnahme an der Aktion „Das gemeinsame Spendenversprechen“ benötigt. Also los!

posted by Stadler at 09:09  

11.8.10

Die Datensammelwut der EU

Wer sich mit tatsächlich relevanten Datenschutzthemen befassen und nicht nur dem aktuellen Hype um Street View fröhnen will, sollte diesen Beitrag in der Zeit gelesen haben. Denn es wird wenig darüber berichtet, dass man Migranten und Empfänger staatlicher Transferleistungen eine Preisgabe von persönlichen Daten in einem Ausmaß abverlangt, das bedenklich erscheint. Man kann zwar einiges, aber nicht alles mit der Notwendigkeit begründen, Missbrauch zu verhindern. Dass die EU beispielsweise Fingerabdrücke aller Asylbewerber in einer Datenbank („Eurodac“) speichert, auf die die künftig auch Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten Zugriff erhalten sollen, ist genau das, was Art. 3 GG verhindern will. Denn das wäre eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft.

In einer Mitteilung der Kommission wurde schon vor längerer Zeit gefordert, dass die bestehenden und geplanten Datenbank-Systeme (u.a. auch Eurodac) in effizienter Weise weiterentwickelt werden sollen, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf eine Ausweitung des Zugangs der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden zu den verschiedenen Informationssystemen. Und dieses Thema steht weiterhin auf der Agenda. Wenn man sich vor Augen führt, was die EU so alles speichert, muss die Vorstellung der Zusammenführung und Verknüpfung der verschiedenen Datenbanken und Datenbestände nicht nur bei Migranten Unbehagen hervorrufen. Leider ist davon auch in den Blogs kaum etwas zu lesen.

posted by Stadler at 11:13  

27.7.10

DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Der Deutsche Anwaltverein fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung des DAV vom heutigen Tag:

„Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.“

Diese in höchstem Maße berechtigte Forderung wird derzeit auch von Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben, nachdem Polizeigewalt insbesondere bei Demonstrationen immer wieder auftritt. Leider wehren sich Polizeiverbände weiterhin mit fragwürdigen Argumenten gegen diese notwendige, Transparenz schaffende Maßnahme.

posted by Stadler at 13:37  

21.6.10

Neuer Entwurf des SWIFT-Abkommens

Das Europaparlament hat im Februar 2010 das bereits mit den USA vereinbarte Swift-Abkommen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und damit die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA vorerst verhindert.

Nur kurze Zeit später wurde allerdings bereits über eine Neufassung verhandelt, die sich nach Aussagen der Bundesregierung durch ein hohes Datenschutzniveau auszeichnen soll.

Nunmehr liegt ein neuer Entwurf vor, der wenig greifbare Verbesserungen mit sich bringt. Die Anfrage der USA muss aber zumindest die Notwendigkeit der Übermittlung substantiiert begründen. Vor der Übermittlung soll das Gesuch durch Europol überprüft werden, was freilich den Nebeneffekt hat, dass Europol von diesen Daten vorab Kenntnis erlangt und diese Daten somit der europäischen Polizeibehörde zwangsläufig ebenfalls vorliegen und zwar selbst dann, wenn sich das Ersuchen der USA als unbegründet erweist.

Auch das Gegenseitigkeitsprinzip ist nach wie vor nicht verankert. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Europa den USA Daten von Bürgern liefert, die im umgekehrten Fall zu US-Bürgern nicht angefordert werden können.

Die Bürgerrerchtsorganisation EDRi vertritt deshalb zu Recht die Ansicht, dass der neue Entwurf ebenso schlecht ist, wie die abgelehnte Fassung. Von dem hohen Datenschutzniveau, das Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versprochen hatte, ist bislang wenig zu sehen.

posted by Stadler at 07:30  

29.5.10

Burkhard Hirsch zum 80. Geburtstag

Heribert Prantl hat in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung eine schöne Laudatio auf den FDP-Politiker Burkhard Hirsch, den ich seit längerer Zeit nur noch als Bürgerrechtler wahrnehme, zu dessen 80. Geburtstag verfasst. Seine Erfolge feiert Hirsch freilich schon seit längerer Zeit nicht mehr auf der politischen Bühne als Mitglied der Partei, die sich liberal nennt. Ihn darf man allerdings mit Fug und Recht einen Liberalen nennen, der unbeirrt und geradlinig für die Bürgerrechte eintritt. Den großen Lauschangriff, das Lufsicherheitsgesetz und die Vorratsdatenspeicherung hat er vor dem Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführer oder Prozessvertreter erfolgreich bekämpft. Er ist, wie Prantl schreibt, ein Anwalt des Rechts.

Ein Zitat aus einem Text, den Hirsch vor einigen Jahren für die ZEIT verfasst hat, bringt seine konsequente rechtsstaatliche Haltung auf den Punkt:

„Der Schutz der Privatheit und der individuellen Freiheitsrechte sind kein eigenbrötlerischer Individualismus. Sie gehören zur Menschenwürde. Sie sind zentrale Werte des Grundgesetzes. In dieser freiheitlichen Qualität unserer Verfassung liegt ihre integrierende Kraft, nicht etwa in der möglichst lückenlosen Anwendung polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten. Daran ändern auch Eitelkeit oder Einfalt mancher Bürger nichts, die ihr Privatleben am Handy in die Gegend brüllen oder in TV-Talks bereitwillig ausbreiten. Daran ändert auch das so gute Gewissen vieler Bürger nichts, die ihr Privatleben mit der Behauptung leugnen, sie hätten nichts zu verbergen. In Wirklichkeit glauben sie, von einem Verdacht verschont zu bleiben. Sie wollen mehr eigene Sicherheit mit der Freiheit anderer bezahlen. Das ist politische Zechprellerei.“ (Wehret dem bitteren Ende! – Die Politik verliert im Kampf gegen innere Feinde jedes Maß, DIE ZEIT 10/2005)

Ich würde mir so wünschen, es gäbe mehr Menschen wie Burkhard Hirsch.

posted by Stadler at 17:49  

5.5.10

Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ konstituiert sich

Heute findet die konstituierende Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages statt. 17 Abgeordnete und 17 von den Bundestagsfraktionen benannte Sachverständige sollen sich mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets beschäftigen und dem Bundestag Handlungsempfehlungen unterbreiten.

Auch wenn sich die Sachverständigen zu einem beträchtlichen Teil aus der üblichen Mischung von Wirtschaftslobbyisten, Gewerkschaftern, politiknahen Wissenschaftlern und Behördenvertretern rekrutieren, sind auch einige der besten Köpfe der digitalen Bürgerrechtsbewegung vertreten. Zu nennen sind hier insbesondere padeluun (FoeBuD), Constanze Kurz (CCC) und Alvar Freude (AK Zensur) von denen man zum Thema Bürgerrechte und Datenschutz klare freiheitliche Positionen erwarten darf.

Ob die Enquete tatsächlich politische Entscheidungsprozesse in nennenswertem Umfang beinflussen wird, darf man bezweifeln. Andererseits spricht allein das mediale Interesse an der Kommission und ihren Mitgliedern dafür, dass die Positionen der „Sachverständigen“ wohl kaum gänzlich ignoriert werden können. Die Politik hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass sich aus dem Netz heraus neue, politisch aktive Gruppierungen bilden, die zunehmend an Einfluss gewinnen und mit denen das Gespräch gesucht werden muss. Und das erscheint mir schon ein erster kleiner Erfolg zu sein, der andeutet, dass künftig auch im Spiel des politischen Lobbyismus die Karten neu gemischt werden.

posted by Stadler at 11:48  
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