Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.6.10

Neuer Entwurf des SWIFT-Abkommens

Das Europaparlament hat im Februar 2010 das bereits mit den USA vereinbarte Swift-Abkommen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und damit die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA vorerst verhindert.

Nur kurze Zeit später wurde allerdings bereits über eine Neufassung verhandelt, die sich nach Aussagen der Bundesregierung durch ein hohes Datenschutzniveau auszeichnen soll.

Nunmehr liegt ein neuer Entwurf vor, der wenig greifbare Verbesserungen mit sich bringt. Die Anfrage der USA muss aber zumindest die Notwendigkeit der Übermittlung substantiiert begründen. Vor der Übermittlung soll das Gesuch durch Europol überprüft werden, was freilich den Nebeneffekt hat, dass Europol von diesen Daten vorab Kenntnis erlangt und diese Daten somit der europäischen Polizeibehörde zwangsläufig ebenfalls vorliegen und zwar selbst dann, wenn sich das Ersuchen der USA als unbegründet erweist.

Auch das Gegenseitigkeitsprinzip ist nach wie vor nicht verankert. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Europa den USA Daten von Bürgern liefert, die im umgekehrten Fall zu US-Bürgern nicht angefordert werden können.

Die Bürgerrerchtsorganisation EDRi vertritt deshalb zu Recht die Ansicht, dass der neue Entwurf ebenso schlecht ist, wie die abgelehnte Fassung. Von dem hohen Datenschutzniveau, das Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versprochen hatte, ist bislang wenig zu sehen.

posted by Stadler at 07:30  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.