Überwacht der BND gar nicht anlasslos?
In einem denkwürdigen Artikel für ZEIT-Online verteidigt Lenz Jacobsen die Spionage des BND mit Zielrichtung Türkei. Der Text enthält allerdings erhebliche sachliche Fehler, die mich gerade bei solchen Medien immer wieder ärgern.
Noch nicht sonderlich gravierend ist die unzutreffende Aussage, der BND würde laut einem Urteil des BVerwG 196 Staaten ausspionieren. In dem Urteil ist nämlich nur von 150 Staaten und zusätzlich 46 Regionen die Rede.
Bedenklicher ist allerdings die im Text aufgestellte Behauptung, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine anlasslose Überwachung durch den BND. Man muss gar nicht auf die Snowden-Files zurückgreifen um festzustellen, dass diese Aussage falsch ist. Es hätte vielmehr genügt, das vom Autor zitierte Urteil des BVerwG zu lesen, in dem die anlasslose strategische Fernmeldekontrolle des BND dargestellt wird, oder auch nur einen beliebigen Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums der letzten Jahre. Denn die Existenz des sog. elektronische Staubsaugers ist schließlich seit Jahrzehnten bekannt. Dass der BND die Telekommunikation – und gerade die mit dem Ausland – anlasslos überwacht und nach allgemeinen Suchbegriffen scannt, ist eine seit langem allgemein bekannte Tatsache.
Update vom 20.08.2014:
Der Beitrag von ZEIT-Online wurde nach meinem Beitrag dahingehend ergänzt, es würde keine Anhaltspunkte dafür geben, dass der BND den türkischen Internet- und Telefonverkehr anlasslos überwacht. In der ursprünglichen Fassung hatte es, wie von mir berichtet, geheißen, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine anlasslose TK-Überwachung durch den BND. Diese nachträgliche erhebliche Änderung ist in dem Beitrag nicht kenntlich gemacht worden. Sauberer und seriöser Journalismus geht wohl anders.