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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.7.14

Polen hat die CIA bei der Verschleppung von Terrorverdächtigen unterstützt und die Menschenrechtskonvention verletzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen verschiedener Verletzungen der Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit der Verschleppung von zwei Terrorverdächtigen durch die CIA verurteilt (Urteile vom 24.07.2014, Az.: 7511/13 und 2876111/11). Die beiden Kläger waren von der CIA im Jahre 2002 in ein Geheimgefängnis in Polen verschleppt worden. Sie wurden dort gefoltert und schließlich nach Guantanamo verbracht, wo sie bis heute ohne Verfahren einsitzen.

Die beiden Kläger wurden, nachdem sie von der CIA nach Polen geflogen worden waren, dort von einem Fahrzeug, das von den polnischen Behörden zur Verfügung gestellt worden ist, abgeholt und in ein Trainingslager des polnischen Geheimdienstes gebracht. Während ihres mehrmonatigen Aufenthalts in Polen, wurde den Klägern jeglicher Kontakt zu ihren Familien und zur Außenwelt sowie eine medizinische Versorgung verwehrt. Zudem wurden die beiden Kläger in dem Geheimgefängnis systematisch gefoltert. Die Folterpraktiken sind in dem Urteil des EGMR ausführlich beschrieben.

Beide Kläger wurden im Juni und September 2003 aus Polen wieder ausgeflogen und dann z.T. über mehrer Zwischenstationen letztlich nach Guantanamo Bay verbracht. Beide Kläger waren zwischenzeitlich von der CIA auch nochmals jeweils in ein EU-Mitgliedsstaat (Litauen und Rumänien) verschleppt worden.

Nach den beiden Urteilen des EGMR hat der polnische Staat gegen das Verbot der Folter (Art. 3 MRK), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 MRK), gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 MRK), gegen das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 MRK) und gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 MRK) verstoßen. Der EGMR sieht die aktive Beteiligung polnischer Behörden an den massiven Menschenrechtsverletzungen der CIA als erwiesen an.

Nach der Lektüre dieser Urteile fällt es mir schwer, Polen und vor allen Dingen die USA weiterhin als demokratische Rechtsstaaten zu betrachten.

Die Entscheidungen zeigen außerdem in bedrückender Art und Weise auf, für welches Leid und Unrecht Geheimdienste verantwortlich sind.

Den Betroffenen nutzt die Entscheidung des EGMR zunächst wenig, denn sie sitzen weiterhin in Guantanamo ein. Beide Kläger erhalten je 100.000 EUR Schadensersatz und der eine Kläger zudem 30.000 EUR Kostenerstattung vom polnischen Staat. Dem Gerichtshof gebührt Respekt, dass er Pflöcke einschlägt gegen die menschenunwürdige und rechtsstaatswidrige Behandlung von (angeblichen) Terrorverdächtigen durch die US-Behörden und ihre Helferstaaten.

posted by Stadler at 14:31  

4 Comments

  1. Und was machen wir dann mit Wolfgang Schäuble?
    http://www.heise.de/tp/artikel/26/26265/1.html
    „Schäuble und der Rechtsstaat“
    „Die Bundesregierung leitet das Auslieferungsgesuch der Münchener Staatsanwaltschaft für die 13 CIA-Agenten, die El Masri verschleppt und misshandelt haben, vor allem auf Druck von Schäuble nicht weiter“

    Comment by Wolfgang Ksoll — 24.07, 2014 @ 15:01

  2. Der tiefe Zusammenhang zwischen diversen repressiven
    Ansätzen und der Finanzkrise und den darauf folgenden Rettungsprogrammen sowie Zahlungen müsste einmal genauer untersucht werden. Jedenfalls erodierten rechtsstaatliche Garantien und die Eigentumsgarantie auf seltsame Weise
    parallel….was auch Stiglitz aufgefallen ist, der diese
    Parallelität mit einer Art Raubzug verglich.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 24.07, 2014 @ 19:53

  3. Jetzt müssen wir dem EGMR nur noch irgendwie erklären, dass eine Behandlung, die entwürdigend für mutmaßliche Terroristen ist, auch entwürdigend für Behinderte ist.

    „The HVD is typically reduced to a baseline, dependent state using the three interrogation techniques discussed below in combination. Establishing this baseline state is important to demonstrate to the HVD that he has no control over basic human needs. … The detainee is diapered for sanitary purposes; although the diaper is not used at all times.“

    vgl. auch

    „Nach seiner eigenen Aussage, die er wiederholt sehr detailliert und widerspruchsfrei gemacht hatte, wurde er nackt ausgezogen, dann wurden ihm Windeln [9] angezogen, man gab ihm Drogen und einen Einlauf, und er wurde geschlagen.“
    http://de.wikipedia.org/wiki/Khaled_al-Masri

    andererseits jedoch

    http://jule-stinkesocke.blogspot.de/2014/06/toilettengang-kein-menschenrecht.html

    Comment by ThorstenV — 27.07, 2014 @ 15:21

  4. „…wir dem EGMR…“

    Wer ist wir ?

    Comment by Arne Rathjen, RA — 5.08, 2014 @ 21:52

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