Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.1.14

Hat der BND die Überwachung 2012 tatsächlich zurückgefahren?

Der aktuelle Bericht an den Bundestag über die Durchführung des G10-Gesetzes liegt noch nicht offiziell vor. Auf der Website des Parlamentarischen Kontrollgremiums findet man bislang nur den Bericht für das Jahr 2011.

Dennoch wurde der Bericht für das Jahr 2012 vorab offenbar an die WELT weitergeleitet, die dpa hat den Bericht aufgegriffen und  titelt: „BND fährt Überwachung 2012 deutlich zurück„. Nahezu alle Zeitungen machen anschließend genau das, was sich BND und Kontrollgremium erwartet haben. Praktisch unisono und kritiklos wird berichtet, der BND hätte die Überwachung 2012 deutlich reduziert. Fast niemand hinterfragt die Zahlen oder versucht Zusammenhänge herzustellen.

Dabei ist mittlerweile auch ohne aufwändige Recherche völlig klar, dass die Dienste das Parlament nicht vollständig und in irreführender Art und Weise unterrichten. Die WELT merkt zumindest an, dass die 500 Millionen Metadaten, die der BND nach Presseberichten in nur einem Monat an die NSA weitergeleitet hat, in dem Bericht, wie in den Vorjahren, nicht auftauchen. Das Parlament wird lediglich darüber informiert, in wievielen Fällen im Rahmen der sog. strategischen Fernmeldekontrolle eine Überwachung von E-Mails und Telefonaten stattgefunden hat. Im Jahre 2012 waren das nach dem Bericht der WELT ca. 850.000, während es 2010 noch ca. 37 Mio. E-Mails gewesen sind.

Niemand stellt allerdings die Frage, was diese Zahlen wirklich bedeuten. Im jährlichen Bericht finden sich hierzu floskelhafte Formulierungen wie

Anhand dieser Suchbegriffe qualifizierten sich im Berichtszeitraum (…) Telekommunikationsverkehre für diesen Gefahrenbereich.

Was aber besagt diese Formulierung? Man erfasst und scannt beim BND zunächst flächendeckend anhand von Suchbegriffen und überprüft anschließend eine bestimmte Anzahl von E-Mails und Telefonate genauer. Und nur letzteres wird dem Bundestag überhaupt mitgeteilt. Man kann der NSA also problemlos 500 Millionen Meta-Daten monatlich übermitteln, weil man diese Daten beim BND tatsächlich erhebt.

Der BND hat die Überwaschung im Jahre 2012 also mitnichten zurückgefahren, wie uns eine unkritische Berichterstattung glauben machen will, sondern der BND filtert jetzt nur anders und setzt u.a. verbesserte Spamfilter ein. Die flächendeckende Erfassung des Internetverkehrs u.a. am Knotenpunkt von De-Cix in Frankfurt ist etwas, worüber das Parlament erst gar nicht informiert wird.

Die aktuelle Berichterstattung zeigt also sehr deutlich, dass die Dienste nicht nur das Parlament verfälschend informieren, sondern auch die öffentliche Meinung manipulieren. Eine willfährige und unkritische Presse erleichtert ihnen dieses Vorhaben.

posted by Stadler at 15:37  

16.12.13

Das Zeitalter der globalisierten Überwachung

Die Berichterstattung über den Überwachungsirrsinn stumpft ganz schön ab. Meldungen wie die, dass die NSA täglich fünf Milliarden Datensätze über die Standorte von Handys weltweit sammelt, hätten noch vor einem halben Jahr eine Lawine losgetreten. Mittlerweile ist sie nur noch die x-te Meldung aus dem Fundus der Snowden-Dokumente, die bei den meisten Menschen nur noch zu einem Achselzucken führt. Mich persönlich beängstigt die Irrationalität mit der Geheimdienste ganz augenscheinlich agieren allerdings immer noch und das sogar in zunehmendem Maße. Denn was wir da beobachten, ist der Machterhalt bzw. Machtausbau eines Apparats der sich weltweit längst verselbständigt und von den demokratisch legitimierten Entscheidern abgekoppelt hat. Wenn sich allerdings wie hier herausstellt, dass Machtmissbrauch und Irrationalität die bestimmenden Merkmale eines staatlichen Sub-Systems sind, müsste die Politik eigentlich einschreiten. Aber sie ist entweder kraft- und mutlos oder glaubt weiterhin an die Mär von der Terrorbekämpfung.

Unsere vernetzte Welt stellt die Grundlage dafür dar, dass sich ein globaler Überwachungsapparat etablieren konnte, der sich nicht mehr klar an einzelnen Nationalstaaten festmachen lässt. Dass die USA und die Briten in der westlichen Welt seine Speerspitze bilden, ist offenkundig. Informationen werden aber ebenso mit anderen Geheimdiensten ausgetauscht und zwar bevorzugt dann, wenn man sie im eigenen Land nicht erheben darf.  Das Ausspionieren der Bürger des eigenen Landes wird von den befreundeten Diensten erledigt, wenn das nationale Recht einem dies verwehrt. Wie die Informationen anschließend getauscht werden, kann ohnehin niemand überprüfen und nachvollziehen. Denn Geheimdienste agieren schließlich geheim.  Wenn man jetzt noch Russland und China in die Betrachtung einbezieht, zwei Staaten die das Internet und die Telekommunikation fraglos ebenfalls in dem ihnen technisch größtmöglichen Umfang überwachen, wird vollends deutlich, dass wir uns in einem Zeitalter der globalisierten Überwachung befinden. Ob sich der Bürger und die von ihm legitimierten Vertreter wieder aus diesem Würgegriff der Geheimdienste befreien können, erscheint ungewiss. Aber ohne massiven Druck der Bürger weltweit wird es nicht gehen. Solange die politischen Akteure nicht zu einem Umdenken gezwungen werden, dürfte es schwierig bleiben.

Wir müssen uns daher bewusst machen, dass es keine demokratischen Überwachungsstaaten gibt. Sascha Lobo hat das weltweite System und Geflecht der Geheimdienste sehr zu Recht als faschistoid bezeichnet. Dieses System richtet sich nicht gegen den Terrorismus, es richtet sich gegen den Menschen. Gegen jeden einzelnen von uns. Auch wenn das viele noch nicht erkannt haben. Aber dann, wenn es mehrheitlich erkannt worden ist, könnte es schon zu spät sein.

posted by Stadler at 16:38  

2.12.13

Geheimdienste und Bürgerrechte

Mein Text „Geheimdienste und Bürgerrechte“, der in dem Sammelband „Überwachtes Netz“ erschienen ist, wurde jetzt auch von der Fabrikzeitung, einem Kultur-, Gesellschafts- und Politikmagazin aus der Schweiz, veröffentlicht.

Die aktuelle Ausgabe der Fabrikzeitung mit dem Themenschwerpunkt Netzpolitik, die u.a. noch Texte von Falk Steiner, Thomas Hoeren und Urs Meile enthält, ist komplett online verfügbar.

posted by Stadler at 10:05  

18.11.13

An Ausschuss überwiesen, den es noch nicht gibt

Die große Koalition ist offiziell noch nicht in trockenen Tüchern, aber die gemeinsame Verweigerungshaltung von Union und SPD funktioniert bereits prächtig.

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von Union und SPD eine Abstimmung über Entschließungsanträge der Linken (18/56) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/65) zu den Abhöraktivitäten der NSA abgelehnt. Auf dem Server des Bundestages heißt es hierzu:

Vielmehr wurde beschlossen, beide Vorlagen an einen Ausschuss zu überweisen, den es noch nicht gibt.

Das ist eine reife Leistung und zeigt sehr schnell und sehr eindrucksvoll, wie ernst es Union und SPD mit der Aufklärung der Geheimdienstaffäre ist. Das Konzept lautet offenbar: Auf die lange Bank schieben und dann im Sande verlaufen lassen. Die beiden Entschließungsanträge von Grünen und Linken sollte man übrigens gelesen haben, denn sie sind sachlich zu befürworten.

posted by Stadler at 21:06  

18.11.13

Mit Europarecht gegen die Abhörpraxis des GCHQ?

Porf. Franz C. Mayer geht im Verfassungsblog der interessanten Frage nach, ob gegen die Abhöraktionen des britischen Geheimdienstes GCHQ mit Mitteln des EU-Rechts vorgegangen werden kann.

Mayer sieht zunächst Kerngewährleistungen des Unionsrechts betroffen, die sich u.a. aus Art. 8 der Charta der Grundrechte, aus Art. 16 AEUV und den Richtlinien zum Datenschutz (95/46/EG und 2002/58/EG) ergeben.

Sodann weist Mayer aber auf den Umstand hin, dass diese Kerngewährleistungen die Mitgliedsstaaten häufig gar nicht binden. Darauf, dass das europäische Datenschutzrecht den Bereich Strafverfolgung, innere Sicherheit und Staatsicherheit der Mitgliedsstaaten nicht regelt und insbesondere keine Handhabe gegen die Datenerhebung durch Geheimdienste bietet, hatte ich hier ebenfalls hingewiesen.

Mayer meint gleichwohl, dass diese Bereichsausnahmen des Europarechts für öffentliche und nationale Sicherheit eventuell nicht eingreifen werden, weil die britischen Maßnahmen zu breit, zu unbestimmt und zu ungezielt sein könnten. Sollte es ein diesbezügliches Verfahren vor dem EuGH geben, dürfte auch die Frage zentral sein, ob die europäischen Grundrechte nur die EU-Organe oder auch die Mitgliedsstaaten binden, was nach der Grundrechtecharta allerdings zweifelhaft erscheint.

Das Ganze ist am Ende aber natürlich auch eine politische Frage. Was ist die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus durch die EU denn überhaupt wert, wenn einzelne Mitgliedsstaaten gleichzeitig in uferloser Art und Weise den Internet- und Telefonverkehr überwachen und anlasslos und massenhaft Daten speichern? Zumal dies, wie wir mittlerweile wissen, durchaus auch zum Zwecke der Polit- und Wirtschaftsspionage geschieht.

Mayer fordert in seinem Beitrag schließlich mit Blick auf das deutsche Recht und die Rolle des BND, dass die sog. „strategische Fernmeldeu?berwachung“ – die in der Tat ein Relikt aus dem Kalten Krieg ist – eineinhalb Jahrzehnte nach der letzten Äußerung des BVerfG auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gehört. Eine Forderung, mit der er bei mir offene Türen einrennt.

Wir brauchen insoweit aber nicht nur eine neue juristische Debatte, sondern vor allen Dingen auch eine gesellschaftliche. Der tatsächliche Umfang der Überwachung durch Geheimdienste war einer breiten Öffentlichkeit bislang nicht bekannt, weil er von der Politik gezielt verschleiert wird und die Medien zu wenig berichtet haben. Es ist deshalb essentiell, die Rolle des BND bei der Überwachung des Internets besser auszuleuchten und kritisch zu hinterfragen.

posted by Stadler at 10:52  

16.11.13

Öffentliche Aufträge an amerikanische Spionageunternehmen?

Die Süddeutsche Zeitung hat am Freitag eine Serie mit dem Titel „Geheimer Krieg“ begonnen, die sich mit den Aktivitäten amerikanischer Geheimdienste und US-Militärs auf deutschem Boden beschäftigt und auch damit, in welchem Umfang private Spionageunternehmen eingebunden werden und wie insoweit die Zusammenarbeit mit bzw. Duldung durch deutsche Behörden und Regierungsstellen ausgestaltet ist.

Davon, dass Geheimdienste ein schmutziges Geschäft betreiben, bin ich seit längerer Zeit überzeugt. Dennoch bin ich von einem Teil dessen was die SZ gerade berichtet, überrascht bis schockiert. Vor allen Dingen, was die Rolle von Privatunternehmen angeht. Der Bericht „Dubioser Partner der Regierung„, der in der Print-Ausgabe den Titel „Berlin, vertrauensselig“ trägt, handelt von dem IT-Unternehmen CSC. Dieses Unternehmen hat laut SZ die CIA bei der Verschleppung von Menschen unterstützt und war hierbei mit einer Tochterfirma auch an der Verschleppung von Khaled el-Masri beteiligt. Die NSA unterstützt der IT-Dienstleister CSC bei deren Spionagetätigkeit. Gerade dieses Unternehmen hat aber auch immer wieder öffentliche Aufträge in Deutschland erhalten und zwar in hochsensiblen Bereichen. In den letzten fünf Jahren hat das Beschaffungsamt des BMI laut SZ drei Rahmenverträge mit der CSC Deutschland Solutions GmbH geschlossen, die Grundlage verschiedener Einzelverträge mit Ministerien waren. Laut SZ testet die CSC den Staatstrojaner des BKA, unterstützte das BMJ bei der Einführung der elektronischen Akte für Bundesgerichte und hat das BMI bei der Einführung des elektronischen Passes beraten. Auch in das DE-Mail-Projekt soll die Firma CSC eingebunden sein.

Ist unsere Bundesregierung tatsächlich so schlecht informiert und blauäugig? Oder nutzt man die zweifelhafte Expertise von CSC in Kenntnis aller Umstände? Jede der beiden Alternativen muss uns Angst machen. Die SZ zeigt mit ihrer Artikelserie die schmutzige und gefährliche Seite der Tätigkeit von Geheimdiensten auf und das ist ein Thema, über das in der Vergangenheit leider viel zu wenig berichtet wurde.

posted by Stadler at 21:16  

13.11.13

Was überwacht der BND?

Das ARD-Magazin FAKT hat gestern über die Internetüberwachung des BND berichtet und darüber, dass der BND im Bereich der Spionage international mitmischen will und deshalb speziell den britischen und amerikanischen Diensten auch etwas anbieten müsse. Die These des Magazins hierzu lautet:

Durch die massenhafte Erfassung von Daten in Frankfurt sieht der BND offensichtlich die Chance, sich im Verbund der westlichen Geheimdienste zu emanzipieren.

Das Manuskript der Sendung kann man bei der ARD downloaden, der Beitrag selbst ist u.a. bei YouTube verfügbar.

Dass der BND angeblich in Frankfurt die Datenleitungen von 25 Internetprovidern am Datenknotenpunkt De-Cix anzapft, wurde bereits vor ca. einem Monat berichtet. Die Maßnahmen wurden laut Spiegel vom Kanzleramt und dem Bundesinnenministerium genehmigt. Offiziell bestätigt haben Bundesregierung oder BND das aber nicht.

Der Bericht der ARD enthält außerdem folgende, merkwürdige Aussage:

Damit die Erhebung und Auswertung wenigstens halblegal stattfindet, ließ sich der BND 2008 vom britischen Geheimdienst helfen, das entsprechende Gesetz neu zu formulieren. Das Ergebnis: Da Daten ständig über Ländergrenzen fließen, wurde der gesamte Datenverkehr per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt – und die darf der BND abhören.

Mir ist nicht klar, welche gesetzliche Änderung das sein sollte. Nach meinem Kenntnisstand fand 2008 insoweit keine einschlägige Gesetzesänderung statt. Eine gesetzliche Regelung, die den gesamten Internetverkehr als Auslandstelekommunikation definiert, mit der Folge, dass der BND (uneingeschränkt) darauf zugreifen könnte, existiert nicht. Das G10-Gesetz besagt in § 5 Abs. 2 S. 2 vielmehr ausdrücklich, dass der BND darauf achten muss, ob Anschlüsse von deutschen Staatsangehörigen erfasst werden. Die Berichterstattung der ARD dürfte an dieser Stelle also unrichtig sein.

Die pauschale Überwachung des Fernmeldeverkehrs und damit auch des Internets durch den BND nennt man im Fachjargon „strategische Fernmeldekontrolle„. Ob die diebsezüglichen Regelungen überhaupt verfassungskonform sind, muss zumindest als offen gelten, wie der Kollege Härting so schön schreibt. Das BVerfG hat die aktuelle Fassung des G10-Gesetzes  jedenfalls noch nicht überprüft.

Daneben stellt sich aber zusätzlich die Frage, ob die tatsächliche Praxis des BND – unabhängig von verfassungsrechtlichen Fragen – überhaupt von den bestehenden gesetzlichen Grundlagen gedeckt ist. Dazu müsste man zunächst natürlich wissen, was der BND tatsächlich macht und das ist nur teilweise bekannt.

Seit einiger Zeit weiß man, dass der BND den E-Mail-Verkehr in größerem Stil überwacht und analysiert. Welcher technischer Mittel er sich dazu bedient und wie die Provider ihn dabei unterstützen, ist aber unklar.

Relativ neu sind demgegenüber die Berichte darüber, dass der BND in großem Stile auch Metadaten erfasst und ganz generell am Datenknotenpunkt De-Cix die Datenleitungen von 25 Internetprovidern anzapft, darunter auch die von deutschen Providern. Diese Maßnahmen sind in der jährlichen Unterrichtung des Bundestages durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) jedenfalls nicht enthalten. Die Bundesregierung ist allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Diese Unterrichtung hat im Hinblick auf die Kontrolle des Datenverkehrs am Knotenpunkt der De-Cix durch den BND offensichtlich nicht stattgefunden. Wenn der BND also tatsächlich in Frankfurt in großem Umfang den Internetverkehr überwacht, dann hat die Bundesregierung gegen ihre Pflichten aus dem Kontrollgremiumgesetz verstoßen und das Gremium nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Maß unterrichtet.

Die fehlende Einbeziehung des PKGr in die Internetüberwachung würde allerdings auch zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen. Nach § 5 Abs. 1 G10-Gesetz werden die Telekommunikationsbeziehungen die Gegenstand sog. strategischer Maßnahmen sind, vom Bundesministerium des Inneren mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Wenn diese Zustimmung fehlt, ist auch die Maßnahme als solche rechtswidrig. BND und Bundesregierung sollen bei grundlegenden Entscheidungen nämlich gerade nicht eigenmächtig ohne Zustimmung des Parlaments agieren können.

Für die pauschale Erfassung sowohl von Metadaten als auch von Kommunikationsinhalten an zentralen Internetknotenpunkten hält das deutsche Recht m.E. gar keine ausreichende Rechtsgrundlage bereit. Insbesondere § 5 G10-Gesetz deckt die pauschale Überwachung des Internets nach meiner Einschätzung bereits deshalb nicht ab, weil die Regelung hierfür nicht gemacht wurde und sich die massenhafte und undifferenzierte Erfassung und Speicherung des gesamten Internetverkehrs an zentralen Knotenpunkten schwerlich unter die gesetzliche Regelung subsumieren lässt. Das Gesetz bildet die technische Wirklichkeit nicht ansatzweise ab.

Der des öfteren erhobene Einwand, das G10-Gesetz sei gar nicht einschlägig, wenn der BND nur ausländische Kommunikation überwacht, verfängt nicht. Denn das G10-Gesetz regelt gerade die Überwachung unf Aufzeichnung der Telekommunikation durch Geheimdienste des Bundes. Und diese Maßnahmen finden ganz offensichtlich noch dazu auf deutschem Hoheitsgebiet statt. Maßnahmen der TK-Überwachung durch BND, MAD und Verfassungsschutz unterliegen nach § 1 Abs. 2 G10-Gesetz außerdem der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch die sog. G 10-Kommission. Der BND muss also in jedem Fall das G10-Gesetz beachten und unterliegt insoweit der parlamentarischen Kontrolle. § 5 Abs. 1 G10-Gesetz spricht im Rahmen sog. strategischer Maßnahmen außerdem ausdrücklich von „internationalen Telekommunikationsbeziehungen“. Das Gesetz gilt also gerade dann, wenn der BND internationale Telekommunikation überwacht. Eine Differenzierung findet in § 5 Abs. 2 S. 2 G10-Gesetz nur zusätzlich danach statt, ob ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden.

posted by Stadler at 15:17  

10.11.13

Sollten wir uns vor den Geheimdiensten nackig machen?

Richard Gutjahr hat vor einigen Tagen in seinem Blog sein Erbgut der Öffentlichkeit zum Download bereitgestellt, begleitet mit einem „Vorwort“ von FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher. Zur Erklärung dieser bemerkenswerten Aktion schreibt Gutjahr:

Die Geheimdienste außer Kontrolle, gewählte Regierungen untätig weil ohnmächtig. Heute wage ich den Angriff nach vorn, mache mich nackt bis auf die Knochen und noch weit darüber hinaus: DNA for NSA – mein Erbgut als Public Download. Der Gedanke: In einer Welt ohne Geheimnisse haben die Geheimdienste keine Macht mehr über mich.

Ich habe mir jetzt ein paar Tage lang die Frage gestellt, ob er das wirklich ernst meint, oder ob es sich nur um eine bewusst absurde Form der Provokation handelt, die Aufmerksamkeit erregen will und zum Nachdenken anregen soll. Wenn das nicht die primäre Intension Gutjahrs sein sollte, dann verstehe ich ihn nicht. Der Text Schirrmachers, der gewohnt dystopisch gehalten ist, trägt ebenfalls nichts zur Erhellung bei.

Wieso sollte die Macht der Geheimdienste schwinden, wenn jeder ihnen freiwillig alles auf dem Silbertablett liefert? Widerstand durch vorauseilenden Gehorsam ist letztlich doch wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Oder wird Richard am Ende doch nur versuchen darzustellen, wie wichtig es ist, höchstpersönliche Informationen zu schützen, allen Post-Privacy-Propheten zum Trotz? Mir stellen sich bislang eigentlich nur Fragen, aber ich bin gespannt, worauf  das als Experiment angekündigte G-Nome Projekt von Richard Gutjahr hinauslaufen soll und wird.

posted by Stadler at 21:38  

5.11.13

Der Datenschutz bietet keine Handhabe gegen die Überwachungspraxis der Geheimdienste

Vor kurzem habe ich darauf hingewiesen, dass die geplante Datenschutzgrundverordnung die Überwachungsthematik nicht regelt und ein Zusammenhang zwischen NSA-Affäre und der Reform des europäischen Datenschutzrechts, trotz anderslautender Aussagen von Polikern unterschiedlicher Couleur, schlicht nicht besteht.

Das hat mir in einem Kommentar von Ralf Bendrath bei CARTA den Vorwurf eingebracht, ich hätte insoweit nicht auf die geplante Neuregelung eines Art. 43a Datenschutzgrundverordnung hingewiesen. Diese geplante neue Vorschrift regelt den Transfer von Daten in Drittstaaten (außerhalb der EU) bzw. die Offenlegung von Daten aufgrund von Anfragen aus solchen Drittstaaten. Dieser Einwand ist dennoch nicht geeignet, meine ursprüngliche Aussage auch nur abzuschwächen. Denn es bleibt dabei, dass die Datenschutzgrundverordnung die Datenerhebung und Datenübermittlung durch Geheimdienste sowie durch Polizei- und Sicherheitsbehörden überhaupt nicht regelt.

Wieso die geplante Regelung eines Art. 43a Datenschutzgrundverordnung Geheimdienste und Polizeibehörden nicht weiter irritieren muss, möchte ich anhand eines aktuellen Beispiels veranschaulichen. Die Washington Post berichtet gerade, dass die NSA in großem Umfang Daten direkt von Google und Yahoo absaugt, aber nicht in den USA, sondern mithilfe des britischen Geheimdienstes GCHQ und vielleicht auch anderer europäischer Geheimdienste auf dem Gebiet der EU. Die Washington Post zitiert dazu eine bemerkenswerte Aussage aus einem NSA-Papier:

Such large-scale collection of Internet content would be illegal in the United States, but the operations take place overseas, where the NSA is allowed to presume that anyone using a foreign data link is a foreigner.

Europäische Geheimdienste liefern der NSA also die Daten, die US-Dienste in den USA aus rechtlichen Gründen gar nicht sammeln dürften. Und nach dieser Logik scheint die weltweit vernetzte Geheimdiensttätigkeit mittlerweile ganz grundsätzlich zu funktionieren. Die Dienste verschiedenster Staaten umgehen so ganz gezielt die Bindungen ihres jeweiligen nationalen Rechts.

Diese Praxis wird von der Datenschutzgrundverordnung nicht erfasst, weshalb sie auch nach Inkrafttreten der Verordnung uneingeschränkt fortgesetzt werden kann. Ebenfalls nicht erfasst ist auch die Datenerhebung durch europäische Geheimdienste wie den Bundesnachrichtendienst. Wenn der BND also in Frankfurt Internetdaten an Netzknotenpunkten in großem Stil erhebt, dann wird auch diese Praxis durch die geplante Datenschutzgrundverordnung in keinster Weise in Frage gestellt.

Wenn insoweit der Schutz der Daten europäischer Bürger gewährleisten werden soll, dann muss die EU genau an diesem Punkt ansetzen und den Datenaustausch zwischen europäischen Geheimdiensten bzw. Sicherheitsbehörden und denen aus Drittstaaten regeln. Solange das nicht passiert, sollte die Politik aufhören zu behaupten, die europäische Datenschutzreform hätte irgendeine Auswirkung auf die Schnüffelpraxis von Geheimdiensten. Das hat sie nämlich definitiv nicht.

posted by Stadler at 11:13  

3.11.13

Geheimdienste gefährden unsere Demokratie

Die Geschichte der Menschheit ist geprägt von Gewaltherrschaft und autoritären Staats- und Gesellschaftsformen. Diese Geschichte hat uns gelehrt, dass die unkontrollierte Ausübung von Macht stets zu Missbrauch und zur Unterdrückung von weiten Teilen einer jeden Gesellschaft führt. Das Gegenmodell von der Herrschaft des Volkes (Demokratie) hat sich erst in der jüngeren Geschichte nachhaltig durchgesetzt, aber wie wir wissen, noch längst nicht überall.

Grundbedingung eines demokratischen Rechtsstaats ist es, staatliche Macht einer strikten Kontrolle zu unterziehen. Das gesamte staatliche Handeln ist an die Verfassung und die einfachen Gesetze gebunden. Ein solcher Staat ist geprägt von einer Herrschaft des Rechts und steht damit im Gegensatz zu Willkür- und Polizeistaaten. Dieses Rechtsstaatsprinzip, das im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 verankert ist, geht Hand in Hand mit dem Demokratieprinzip, das in Deutschland durch Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistet wird.

Das Prinzip des demokratischen Rechtsstaats lässt sich also dahingehend zusammenfassen, dass die staatliche Macht einer strikten Kontrolle unterliegt. Diese Kontrolle wird durch unabhängige Gerichte gewährleistet sowie durch ein vom Volk gewähltes Parlament.

Das Rechtsstaatsprinzip müsste im Grunde uneingeschränkt auch für Geheimdienste gelten, faktisch tut es das aber nicht. Der gerichtliche Rechtsschutz ist in diesem Bereich deutlich eingeschränkt. Eine parlamentarische Kontrolle existiert nur in der Theorie. Faktisch ist sie so ausgestaltet, dass sie beliebig und vor allen Dingen sanktionslos umgangen werden kann. Und das ist auch politisch gewollt. Selbst dann, wenn beispielsweise der BND in kriminelle Machenschaften verwickelt ist, hat dies für die Behörde keinerlei Konsequenzen, wie der Fall „Bodenkamp“ belegt.  Die Bundesregierung unterstützt solche Machenschaften vielmehr durch gezielte Verschleierungstaktik. Geheimdienste können also in einem rechtsstaatlichen Vakuum agieren und die Politik lässt sie gewähren.

Die unkontrollierte Ausübung von Macht erfasst in demokratischen Gesellschaften also nicht mehr den gesamten Staat, sondern sie hat sich eine Nische gesucht, nämlich die der Geheimdienste. Dort wird in dem Wissen, dass die gerichtliche Kontrolle unzureichend ist und die parlamentarische Kontrolle nur eine Placebo-Funktion erfüllt, weiterhin ungeniert Recht gebrochen und das Rechtsstaatsprinzip mit Füßen getreten. Vermutlich glauben einige der Akteuere dieses Systems sogar, damit einer legitimen, höheren Staatsräson zu folgen. In den USA und Großbritannien sind die Auswüchse ganz augenscheinlich noch schlimmer, weil die besagte Kontrolle dort schon formal kaum vorgesehen ist.

Was wir in den letzten zehn Jahren beobachten können, ist eine ungehemmte Ausweitung der Überwachungstätigkeit der Dienste. Die ständig zunehmenden technischen Möglichkeiten gehen in vielen Staaten mit einer personellen Aufrüstung einher. Der demokratische Fremdkörper Geheimdienste könnte sich deshalb als Krebsgeschwür entpuppen, das den Gesamtorganismus Demokratie erfasst. Es geht hier nicht mehr um ein einzelnes Grundrecht – weshalb viele aktuelle Diskussionen zu kurz greifen – sondern um unsere Demokratie im Ganzen.

Wenn die Tatsache, dass Geheimdienste unsere Demokratie gefährden, nicht zügig in das öffentliche Bewusstsein vordringt, dann wird es der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat nicht nur, aber auch, hierzulande in Zukunft nicht leicht haben, sich zu behaupten. Dass konservative Politiker in Deutschland beispielsweise die Internetüberwachung noch ausweiten wollen, kann man aktuell bei Heise nachlesen.

Wir dürfen diese unkontrollierte Ausübung von Macht nicht zulassen und deshalb den Staat im Staate mit dem Namen Geheimdienst in der bisherigen Form nicht gewähren lassen. Eine demokratische Gesellschaft muss dem System Geheimdienst den Kampf ansagen.

Wer thematisch verwandte Texte von mir lesen will, dem sei nochmals „Von der Hinterlist einer lichtscheuen Politik“ und „Geheimdienste und Bürgerrechte“ empfohlen.

posted by Stadler at 20:59  
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