Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.6.14

Snowden und der heilige Geist der Freiheit

Heribert Prantl meldet sich in der heutigen Ausgabe der SZ (Süddeutsche Nr. 130, Pfingsten, 7./8./9.Juni 2014, S. 11) mit einer Pfingstbotschaft der anderen Art zu Wort. Er schreibt über Edward Snowden, dessen Outing am Pfingstmontag des vergangenen Jahres ein Akt pfingstlicher Freiheit gewesen sei. Der Text Prantls ist eine Lobeshymne auf Snowden, der angetreten sei, gegen die antischöpferische und geistlose Überwachungslogik. Prantl bringt die Auswirkungen einer globalen Überwachung mit deutlichen Worten auf den Punkt. Die eigentliche Gefahr der Massenüberwachung sei die Erziehung zur Konformität. Sie kultiviere, so Prantl vorauseilenden Gehorsam und züchte Selbstzensur.

Die Botschaft von Prantl ist klar: Die Kraft des Geistes muss die Logik der Massenüberwachung durchbrechen. Die globale Überwachungstechnik spiegelt laut Prantl ebenso wie einst die Folter das Unvermögen und den Unwillen wider, auf rechtsstaatliche Weise zur Wahrheitsfindung zu gelangen. Überwachung sei daher eine subtile Vorform der Folter, die geächtet werden muss.

Der großartige Text des wortgewaltigen Heribert Prantl erläutert in viel eindringlicher Art und Weise das, was ich in meinen Text ebenfalls versucht habe zum Ausdruck zu bringen. Dass Snowden in der Tradition der Aufklärung steht und die aktuelle Praxis der Geheimdienste unsere Demokratie gefährdet. Es ist unsere Aufgabe dieser Praxis entgegenzutreten.

posted by Stadler at 13:48  

6.6.14

Vodafone und die Überwachung: the more you know, the less you are allowed to say

Vodafone hat heute einen „Law Enforcement Disclosure Report“ vorgestellt, über den u.a. die Süddeutsche und die Wirtschaftswoche berichten.

Der Inhalt ist ernüchternd bis schockierend, obwohl nach den Snowden-Enthüllungen im Grunde gar nichts mehr geeignet ist, Überraschung auszulösen.

Vodafone betont fast beschwörend, dass eine Verweigerung der Zusammenarbeit mit nationalen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten für das Unternehmen keine Option darstellt, weil dies den Entzug von Lizenzen zur Folge hätte. Vodafone erklärt, dass es in 29 Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist, zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.03.2014 zu Aufforderungen der Behörden gekommen sei, sie mit Informationen zu unterstützen. Es geht hierbei um die Telekommunkationsüberwachung sowie den Zugang zu Telekommunikationsdaten. Sehr bezeichnend finde ich die Aussage von Vodafone: „the more you know, the less you are allowed to say“. Vodafone betont zwar, mit diesem Bericht ein gewisses Risiko einzugehen, man darf andererseits aber davon ausgehen, dass Vodafone nur das mitteilt, was man rechtlich noch als vertretbar betrachtet und das dürfte nur ein Bruchteil sein.

Spektakulär ist insbesondere die Aussage, dass es den Behörden in einigen Ländern möglich ist, sich über eigens eingerichtete geheime Zugänge zum Vodafone-Netz, permanent und direkt in die Kommunikation der Nutzer einzuklinken. Im Bericht heißt es hierzu u.a.:

However, in a small number of countries the law dictates that specific agencies and authorities must have direct access to an operator’s network, bypassing any form of operational control over lawful interception on the part of the operator. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for lawful interception access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Dieselbe Aussage trifft Vodafone auch im Hinblick auf Metadaten:

In a small number of countries, agencies and authorities have direct access to communications data stored within an operator’s network. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for communications data access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.

Zur Situation in Deutschland und zur Überwachung nach § 5 des G-10-Gesetzes findet sich ebenfalls eine recht interessante Passage in dem Bericht:

The telecommunication service provider must allow the Intelligence Service to install the relevant technical capabilities on its premises and must grant access to the relevant employees of the Federal Intelligence Service as well as the G10 Commission (Sec. 110(1) No. 5 TKG and Sec. 27 TKÜV). The measures to be taken are further specified by the TKÜV/TR-TKÜV.

However, these technical capabilities do not constitute “interception capabilities” in the direct sense of the term. Rather, the interception itself still has to be performed by the telecommunication provider which then (electronically) hands over a so-called “interception copy” (Überwachungskopie) of the communication to the equipment of the Federal Intelligence Service. The communication is filtered by this equipment with the help of pre-defined search terms and the irrelevant part of the interception copy has to be deleted before the relevant part is passed on to the Federal Intelligence Service.

posted by Stadler at 15:12  

28.5.14

Warum hat die Bundesregierung Angst vor einer Aussage Snowdens?

Die Union attackiert Edward Snowden verbal und versucht mit aller Macht zu verhindern, dass der Whistleblower im NSA-Untersuchungsausschuss aussagt. Nachdem Innenminister de Maizière Snowden als Straftäter bezeichnet hat, der keine Zukunft in Deutschland habe, legt jetzt der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg (ebenfalls CDU) nach. Sensburg wirft Snowden vor, sich nur aufzuspielen und behauptet Snowden sei nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger befasst gewesen. Dies freilich steht in unmittelbarem Widerspruch zu einer Aussage Snowdens und wäre bereits aus diesem Grund klärungsbedürftig.

Fest steht jedenfalls, dass Union und Bundesregierung vehement versuchen, eine Aussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern. Aber warum? Der Ausschuss wird und muss sich vor allen Dingen auch mit der Rolle des BND und des Verfassungsschutzes befassen. Nachdem namhafte Verfassungsrechtler im Ausschuss bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslandsaufklärung des BND und dem Informationsaustausch mit ausländischen Diensten geäußert haben, wäre es für die Bundesregierung natürlich äußert unangenehm, wenn sich heraustellen würde, dass der BND in großem Umfang Daten und Informationen an die NSA liefert und im Gegenzug im Hinblick auf die Tätigkeit ausländischer Dienste auf deutschem Boden vielleicht ein bis zwei Augen zudrückt. Denn der Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen setzt § 7a G10-Gesetz enge Grenzen. Und diese Datenübermittlung bedarf nach § 7a Abs. 1 S. 2 G10-Gesetz außerdem der ausdrücklichen Zustimmung des Kanzleramts.

Sollte Snowden also erhärten können, dass der BND in großem Stile und undifferenziert Daten an die NSA liefert, dann würde einem solchen offensichtlich rechtswidrigen Treiben eine ausdrückliche Gestattung des Bundeskanzleramts zugrunde liegen. Und das würde dann auch die sich ansonsten gerne unbeteiligt gebende Kanzlerin enorm unter Druck setzen.

Es könnte also gut sein, dass die Bundesregierung genau vor diesem Szenario Angst hat.

posted by Stadler at 17:38  

27.5.14

Google: Schlichtungsstelle soll EuGH-Urteil umsetzen

Die Süddeutsche berichtet unter Berufung auf das Handelsblatt darüber, dass die Bundesregierung mit Google über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle verhandelt, die das Urteil des EuGH umsetzen soll, nach dem Google unter gewissen Voraussetzungen zur Löschung datenschutzwidriger Suchtreffer verpflichtet werden kann.

Google kann sich im Rahmen einer Maßnahme der freiwilligen Selbstkontrolle natürlich dazu verpflichten, an der Einrichtung einer Schlichtungsstelle mitzuwirken und den Schiedsspruch der Stelle zu befolgen, sollte dort auf eine Löschpflicht erkannt werden. Andererseits kann der Betroffene aber nicht darauf verwiesen werden, diese Schlichtungsstelle auch anzurufen. Es steht ihm grundsätzlich frei, sich direkt an Google zu wenden und dort seine Ansprüche durchzusetzen. An die Entscheidung der Gütestelle wäre der Betroffene außerdem nicht gebunden. Der Rechtsweg kann nicht versperrt werden. Es bleibt also abzuwarten, wie dieses Modell konkret ausgestaltet werden soll.

Staatssekretär Ole Schröder hatte dem Handelsblatt gesagt, es müsse verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen. Es scheint also nach der fragwürdigen Entscheidung des EuGH durchaus die Befürchtung zu bestehen, dass Anbieter wie Google den Weg des geringsten Widerstandes wählen und im Zweifel löschen werden. Das könnte dann allerdings dazu führen, dass u.U. sogar massenhaft legale Informationen aus dem Suchindex getilgt werden und damit für eine breite Öffentlichkeit nicht mehr oder nur noch sehr schwer auffindbar sind.

Wie diese Schlichtungsstelle personell besetzt wird, wie hoch ihre Akzeptanz sein wird und wieviele Löschaufforderungen von ihr tatsächlich zu prüfen sind, muss vorab eingeschätzt werden. Vor allen Dingen stellt sich aber die Frage, nach welchen Kriterien eine solche Schlichtungsstelle prüfen soll. Denn die Vorgaben des EuGH sind eher vage und auch nicht unbedingt deckungsgleich mit der Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR zum Spannungsverhältnis von Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit.

posted by Stadler at 10:25  

23.5.14

Anhörung im Bundestag belegt: Praxis der deutschen Geheimdienste teilweise verfassungswidrig

Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.

Es ging hierbei um die Frage, welche rechtlichen Vorgaben sich aus dem Grundgesetz bezüglich der Überwachung von Kommunikation und Computern ableiten lassen und welche Grundrechte durch die Praxis der Geheimdienste verletzt werden.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind mittlerweile online:

Stellungnahme Hoffmann-Riem
Stellungnahme Matthias Bäcker
Stellungnahme Hans-Jürgen Papier

In der mündlichen Anhörung haben die Verfassungsrechtler übereinstimmend geäußert, dass der Staat verpflichtet sei, seine Bürger vor Überwachung zu schützen und beispielsweise auch eine konkrete Pflicht besteht, gegen Abhöranlagen ausländischer Staaten auf deutschem Boden vorzugehen. Papier hat u.a. darauf hingewiesen, dass die Beschränkungen, die das BVerfG für eine Vorratsdatenspeicherung vorsieht, grundsätzlich auch für Geheimdienste gelten würde. Hoffmann-Riem hat bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass eine Pflicht zu staatlichen Schutzvorkehrungen besteht.

Bäcker hat schließlich deutlich gemacht, dass er die strategische Auslandsaufklärung des BND für rechtswidrig hält und, dass diese in ihrer jetzigen Form gestoppt werden müsse. Darüber hinaus artikulierte der Sachverständige erhebliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit verschiedener Vorschriften des G10-Gesetzes, u.a. an § 3 Abs. 1 und § 5 G10-Gesetz, das die sog. strategische Fernmeldekontrolle ermöglicht. Bäcker weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass die Ermächtigung des Verfassungsschutzes in § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BVerfSchG nur dann verfassungskonform ist, wenn sie restriktiv am polizeirechtlichen Gefahrbegriff orientiert wird. Gerade das dürfte aber kaum der Praxis des Bundesamts für Verfassungsschutz entsprechen.

Auch die Datenübermittlung an ausländische Stellen haben die Sachverständigen als kritisch bewertet. Rohdaten dürfen nicht übermittelt werden und § 4 Abs. 4 G10-Gesetz bietet nach Ansicht Bäckers überhaupt keine rechtliche Grundlage für eine Datenübermittlung an ausländische Stellen. Bäcker weist insoweit darauf hin, dass sich einer Stellungnahme der Bundesregierung entnehmen lässt, dass die Nachrichtendienste des Bundes Datenübermittlungen ins Ausland auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 G10-Gesetz für zulässig halten und diese auch praktizieren.

Diese Anhörung von drei der renommiertesten Verfassungsrechtlern macht deutlich, dass die aktuelle Praxis des BND und des Verfassungsschutzes in Teilen rechtswidrig ist und es dringend geboten ist, die tatsächliche Praxis der Dienste einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.

posted by Stadler at 15:33  

17.5.14

Gabriel heuchelt wieder: Gegen Google aber nicht gegen die NSA

Was hat Sigmar Gabriel im Wahlkampf zur NSA-Affäre nicht alles von sich gegeben. Er hat Merkel als Marionette amerikanischer Geheimdienste bezeichnet und u.a. auch eine Vernehmung Snowdens gefordert. Kaum an der Macht, versucht er das zu praktizieren, was die Politik in der Vor-Snowden-Ära stets getan hat. Man tut so, als ginge es ausschließlich um amerikanische Konzerne wie Google & Co. Von den Geheinmdiensten ist keine Rede mehr. Diese Camouflage hat mehrere Vorteile. Man kann vom eigenen politischen Versagen ablenken und muss der amerikanischen Politik, der sich ein Gabriel ganz offenbar nicht ansatzweise gewachsen sieht, nicht die Stirn bieten. Mit den mächtigen eigenen Geheimdiensten wie dem BND muss man sich ebenfalls nicht anlegen.

In einem heuchlerischen Beitrag in der FAZ wettert Gabriel gegen amerikanische Unternehmen und erwähnt die NSA noch nicht einmal. Wie kann man es überhaupt wagen, sich expressis verbis auf Leute wie Juli Zeh oder Sascha Lobo zu berufen, wenn man gleichzeitig die flächendeckende Überwachung durch Geheimdienste weltweit gezielt ausblendet.

Dieses Land wird von Feiglingen und Heuchlern regiert, denen es niemals um die Interessen ihrer eigenen Bürger geht, sondern nur um die Erhaltung und Verfestigung ihrer eigenen Machtposition. Gabriel ist zumindest insoweit ein Protagonist.

posted by Stadler at 13:53  

17.5.14

Ex-Verfassungsrichter Hoffmann-Riem fordert staatlichen Systemschutz gegen NSA

Der NSA-Utnersuchungsausschuss wird am 22.05.2014 die früheren Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem sowie den Wissenschaftler Matthias Bäcker als Sachverständige anhören. Die Sachverständigen reichen hierzu vorab üblicherweise eine schriftliche Stellungnahme ein. Diese sind bislang auf dem Server des Bundestages leider nicht veröffentlicht worden.

Wie die Süddeutsche heute in ihrer Printausgabe berichtet (SZ Nr. 113, Samstag/Sonntag, 17./18.Mai 2014, S. 7), hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang-Hoffmann in seiner 27-seitigen Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss ein staatliches Schutzsystem gegen die Überwachungspraktiken der NSA gefordert. Hoffmann-Riem sieht insoweit eine staatliche Schutzpflicht als gegeben an, die er interessanterweise u.a. auch auf Art. 87f GG stützt. Nach Art. 87 f Abs. 1 GG gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Und dies beinhaltet laut Hoffmann-Riem auch die Pflicht, eine ausreichend sichere Kommunikation zu gewährleisten.

Wolfgang Hoffmann-Riem galt in seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht als Meinungsführer und war u.a. an den Urteilen zum großen Lauschangriff, zur Online-Durchsuchung, zur Rasterfahndung und den Eilentscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Manchen galt er gar als der einzig relevante Gegenspieler des damaligen Innenministers Schäuble.

Auf das vollständige Gutachten Hoffmann-Riems bin ich ebenso gespannt, wie auf die Stellungnahmen der anderen beiden Verfassungsrechtler.

posted by Stadler at 13:10  

8.5.14

Müsste Deutschland Snowden an die USA ausliefern?

Die Frage ob die Bundesrepublik Deutschland Edward Snowden an die USA ausliefern müsste, sollte er denn für eine Zeugenaussage oder aus anderen Gründen einreisen, ist politisch umstritten. Der Rechtswissenschaftler Nikolaos Gazeas geht in einem Artikel für ZEIT-Online dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass Snowden nicht ausgeliefert werden müsste bzw. dürfte. Gazeas geht im Gegensatz zu anderen davon aus, dass die USA Snowden einer politischen Straftat verdächtigen, was einer Auslieferung im Wege steht.

Nach dem zwischen der EU und den USA bestehenden Auslieferungsabkommen könnte Snowden ohnedies nur ausgeliefert werden, wenn ihm eine Straftat vorgeworfen wird, die nach dem Recht des ersuchenden und des ersuchten Staates mit Strafe bedroht ist. Ob das was die USA Snowden vorwerfen, nach deutschem Recht strafbar ist, kann man mit guten Gründen bezweifeln. Denn beim Verrat von Staatsgeheimnissen kommt es darauf an, ob der Bundesrepublik dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für ihre äußere Sicherheit entstünde. Bereits das ist fraglich.

Der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse – was auf eine Massenüberwachung im Stile der NSA zutreffen dürfte – ist nach deutschem Recht auch nur dann strafbar, wenn das Geheminis unmittelbar einer fremden Macht mitgeteilt wird, die bloße Veröffentlichung reicht nicht. Damit wird dem rechtsstaatlichen Interesse an der Aufdeckung illegaler Vorgänge im staatlichen Bereich Rechnung getragen.

Es ist deshalb wohl eher so, dass die Bundesregierung den Eindruck erwecken will, Snowden müsste ausgeliefert werden, um damit zu verhindern, dass er überhaupt einreist. Würde Snowden tatsächlich einreisen, müsste ein Oberlandesgericht über die Auslieferung entscheiden und nicht mehr die Bundesregierung. Würde das Gericht die Voraussetzungen nicht bejahen, dürfte nicht ausgeliefert werden. Würde das Gericht andererseits die Möglichkeit einer Auslieferung bejahen, würde das die Behörden dennoch nicht zu einer Auslieferung zwingen. In einem Interview mit der SZ erinnert Wolfgang Nešković daran, dass die USA beispielswweise keine CIA-Agenten ausliefern, obwohl gegen sie Haftbefehle vorliegen und die Auslieferungsvoraussetzungen vorliegen. Auch die Bundesregierung muss nicht ausliefern, wenn sie das im Interesse unseres Staates für nicht geboten erachtet.

Was sich in der Causa Snowden bemerkbar macht, ist das massive politische Ungleichgewicht zwischen Deutschland und den USA, was nicht zuletzt an einer Bundesregierung liegt, die sich weigert, in dieser Frage eine klare bürgerrechtsfreundliche und damit rechtsstaatliche Position zu beziehen.

posted by Stadler at 17:44  

7.5.14

Lobos Rede zur Lage der Nation

Sascha Lobo hat auf der re:publica eine kämpferische Rede zur „Lage der Nation“ gehalten, in der u.a. nochmals seine These vom kaputten Internet verteidigt, die ich hier deutlich kritisiert hatte.

Lobo liest dem in Berlin anwesenden Teil der Netz-Community die Leviten wegen ihrer Passivität und fordert sie auf, dafür zu kämpfen, dass die aktuelle Überwachung des Internets durch NSA, BND und Co. nicht zur Normalität wird. Lobo bezieht sich in seinem Vortrag u.a. auf Herbert Marcuse und dessen These, dass bereits in die Konstruktion von Technologie Zwecke und Interessen der Herrschaft eingebaut seien.

Im zweiten Teil seiner Rede greift Lobo die Bundesregierung wegen der Nichtaufklärung des Spähskandals massiv an. Der SPD-nahe Lobo meint dann, man müsse der SPD als der weniger schlechten Regierungspartei helfen, auf dem richtigen Weg zu bleiben. Obwohl ich die Rede insgesamt für gut bis großartig halte, erscheint mir dieser Appell dann doch etwas naiv. Die SPD wollte schon immer gerne staatstragend sein und man kriegt ihre Spitenpolitiker immer am besten damit, dass man sie als politisch unzuverlässig qualifiziert. Und das funktioniert auch und gerade beim Thema Kontrolle von Geheimdiensten. Politiker wie Merkel oder Seehofer reagieren da auf öffentlichen Druck u.U. wesentlich deutlicher als andere, wofür Fukushima und die Energiewende das beste Beispiel bilden.

Aber beim Thema Überwachung fehlt einfach der Druck der Öffentlichkeit und auch der Druck der Straße, was Lobo im ersten Teil seiner Rede ja auch beklagt. Würde die Spähaffäre von der Öffentlichkeit tatsächlich als das Fukushima des Informationszeitalters wahrgenommen, dann würde sich auch die politische Haltung deutscher Spitzenpolitiker, egal ob von der Union oder der SPD schnell ändern. Merkel hatte sich nur vorübergehend etwas aufgeregt, als bekannt wurde, dass ihr Handy von der NSA abgehört wird. Nachdem sie aber bemerkt hat, dass die Überwachungsaffäre die deutsche Öffentlichkeit nicht übermäßig bewegt, sieht sie aktuell offenbar auch keinen Anlass mehr für politische Forderungen und Konseqenzen, weder im In- noch im Ausland. Das einzige was hier also helfen würde, ist öffentlicher Druck.

posted by Stadler at 15:32  

3.5.14

Nicht auf Augenhöhe

Ein Bundesgericht in New York hat unlängst entschieden, dass Microsoft verpflichtet werden kann, auch E-Mails und andere Inhalte die außerhalb der USA – beispielsweise auf europäischen Servern – gespeichert werden, an amerikanische Behörden herauszugeben.

Zu diesem Thema findet man ein lesenswertes Interview mit der Datenschutzrechtlerin Indra Spiecker in der FAZ. Spiecker weist auf den bislang wenig beachteten Aspekt hin, dass diese Entscheidung nicht nur amerikanische Anbieter betrifft, sondern auch europäische Anbieter die eine US-Niederlassung unterhalten. Die Reichweite des Urteils ist daher deutlich weiter, als bislang berichtet.

Spiecker merkt außerdem zurecht an, dass dieses Thema eigentlich auf die Tagesordnung des transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) gehört, das gerade zwischen den USA und der EU verhandelt wird. Offenbar hat man aber datenschutzrechtliche Fragen ebenso gezielt ausgeklammert, wie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der NSA. Diese Fragen gehörten freilich wegen ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und des Potentials, den Handel zwischen der EU und den USA zu beeinträchtigen, zwingend auf die Agenda des Abkommens. Weder die EU-Kommission, noch die EU-Mitgliedsstaaten scheinen allerdings ein gesteigertes Interesse daran zu haben, auch solche Themen, die evident im Interesse der Bürger sind, auf die Tagesordnung zu bringen. Ist das Verhandlungsungleichgewicht zwischen der EU und den USA tatsächlich derart groß? Es hat fast den Anschein.

Angela Merkel jedenfalls hat in den letzten Monaten ziemlich viel Kreide gefressen. Während die Bundesregierung vor einiger Zeit noch ein No-Spy-Abkommen gefordert und empört darauf reagiert hat, dass die US-Dienste Merkels Handy abgehört haben, scheint das alles aktuell kein Thema mehr zu sein. Diese Chronologie des Scheiterns der Bundesregierung hat Constanze Kurz – ebenfalls für die FAZ – gerade nachgezeichnet. Und alle diejenigen, die ein kurzes Gedächtnis haben, sollten den Artikel von Constanze aufmerksam lesen. Man wird nach der Lektüre nämlich nicht um die Frage herumkommen, warum weder eine deutsche Regierungschefin noch eine EU-Kommission dazu in der Lage sind, auf Augenhöhe mit den Amerikanern zu verhandeln.

Das Satiremagazin Postillon titelte: „Merkel reist in USA, um sich bei Obama für NSA-Skandal zu entschuldigen“. Selten war Satire so bitter nah an der Wahrheit.

posted by Stadler at 21:36  
« Vorherige SeiteNächste Seite »