Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.7.10

Sind Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte tatsächlich wirtschaftsfördernd?

In der Diskussion um die Verschärfung des Rechts des sog. geistigen Eigentums wird immer wieder die These vertreten, dass dadurch Innovation gefördert und geschützt würde und durch die Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten enormer wirtschaftlicher Schaden entstünde.

Der Gedanke, dass es sich hierbei primär um lobbyistisch und ideologisch geprägte Argumentation handelt, die die volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Vorteile eines gelockerten Urheber- oder Patentrechts gezielt ausblendet, wird dem ein oder anderen schon gekommen sein. Die politische Meinungsbildung wird freilich nach wie vor sehr stark von den Lobbyisten geprägt, denen es immer noch gelingt, politische Entscheidungsträger zu überzeugen.

Eine neue Studie des IT-Industrieverbands CCIA weist nun darauf hin, dass das „geistige Eigentum“ für die Wirtschaft bzw. manche Wirtschaftszeige auch nachteilige Wirkungen entfaltet und in Europa ein beachtlicher Teil der gesamten Wirtschaftsleistung in Branchen erwirtschaftet wird, die von Ausnahmen- und Schrankenregelungen des Urheberrechts profitieren.

Die Diskussion ist aber ohnehin zu eng, solange man sich nur auf unmittelbar wirtschaftliche Aspekte (in Europa) beschränkt. Eine Wissensgesellschaft lebt von einem möglichst ungehemmten Fluss der Information. Und dieser Informationsfluss wird durch Schutzrechte beeinträchtigt.

Die politische Tendenz das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz laufend zugunsten der Industrie zu verschärfen, wie dies in Deutschland mit den verschiedenen „Körben“ des Urheberrechts geschieht oder international ganz aktuell in den ACTA-Verhandlungen, muss als Anachronismus betrachtet werden, der nur einer Minderheit nutzt, der Mehrheit aber schadet.

Es ist deshalb an der Zeit, die Meinungshoheit der Lobbyisten anzugreifen. Die Diskussion um Open-Access stellt einen ersten positiven Ansatz dar, der in eine andere Richtung weist.

posted by Stadler at 17:42  

26.7.10

Abmahnung von Karl Valentin Zitaten

Die Erbin von Karl Valentin hat ein Blog wegen der öffentlichen Wiedergabe eines Spruchs des Künstlers abgemahnt, wie es in der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt. Und das scheint kein Einzelfall zu sein.

Rechtlich stellt sich die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Spruchs von Karl Valentin, aber auch die des Zitatrechts nach § 51 UrhG.

Möglicherweise dreht sich der große Künstler Karl Valentin angesichts solch kleingeistiger und humorloser Abmahnungen auch ab und zu in seinem Grab um.

posted by Stadler at 18:17  

16.7.10

Filesharing: Abmahnungen durch Waldorf Rechtsanwälte

In letzter Zeit sind mir überdurchschnittlich viele Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf vorgelegt worden, was allerdings auch Zufall sein kann. Der Anteil an Filmen und Musik ist dabei in etwa gleich hoch. Im Filmbereich fällt vor allen Dingen Constantin Film (zuletzt z.B. Pandorum und Jenseits der Angst) durch eine rege Abmahntätigkeit auf, während sich die großen internationalen Filmrechtseinhaber nach wie vor eher zurückhalten. Auch kleinere (Qualitäts-)Produktionen wie „Der Knochenmann“ (Majestic Filmverleih) sind aktuell Gegenstand von Abmahnungen. Im Musikbereich mahnt Waldorf derzeit häufig für Sony Music ab, u.a. Werke der Künstler Alicia Keys und AC/DC.

Die Situation für die von Abmahnungen Betroffenen hat sich nach der BGH-Entscheidung keinesfalls verbessert, auch wenn es gelegentlich 80-jährige Rentner trifft, die mir glaubhaft versichern, dass sie keine AC/DC-Fans sind.

posted by Stadler at 12:27  

16.7.10

ACTA: Der Kampf um Transparenz

Vor einigen Tagen wurde eine aktuelle Textversion der ACTA-Verhandlungen geleakt. Das von der Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature Du Net“ veröffentlichte Dokument stammt offenbar aus einer Quelle bei der EU.

Vor allen Dingen die USA wollen die ACTA-Verhandlungen weiterhin am liebsten hinter verschlossenen Türen führen und hatten offenbar gehofft, die einmalige Zustimmung zur Veröffentlichung eines Entwurfsdokuments vor einigen Monaten würde ausreichen, um die Kritiker zu beruhigen. In Europa betrachten Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben ACTA als globale Bedrohung der Freiheit und auch das EU-Parlament fordert mittlerweile mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement will die beteiligten Staaten in jedem Fall zu einer wesentlich stärkeren Regulierung des Internets zum Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten verpflichten. Den Anknüpfungspunkt bilden, wie zumeist bei solchen Forderungen, erneut die Provider.

Der kanadische Jurist Michael Geist, der sich sehr intensiv mit dem Thema befasst, ist der Ansicht, dass derzeit ein Kampf zwischen den USA und Europa stattfindet, sowohl um mehr Transparenz als auch um inhaltliche Fragen. Geist schreibt, dass die USA ACTA auf Urheberrecht und Markenrecht begrenzen wollen, während die EU offenbar auch andere gewerbliche Schutzrechte wie Geschmacksmuster einbeziehen will.

posted by Stadler at 10:16  

15.7.10

BGH verhandelt heute „Perlentaucher“

Der Bundesgerichtshof verhandelt heute zwei Revisionen (I ZR 12/08 und I ZR 13/08) gegen Urteile des OLG Frankfurt (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06) die von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung eingelegt wurden. Die Zeitungen hatten erfolglos gegen perlentaucher.de geklagt, weil dort Zusammenfassungen (Abstracts) verschiedener Feuilletonartikel angeboten werden. Hierzu gehören in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienene Rezensionen zu aktuellen Buchveröffentlichungen, die vom Perlentaucher unter der Überschrift „Notiz zur FAZ“ in verkürzter Form wiedergegeben werden. Die FAZ stört sich insbesondere daran, dass der Perlentaucher diese Notizen an die Internet-Buchshops amazon.de und buecher.de lizensiert.

Eine gute Zusammenfassung der juristischen Aspekte des Falles findet sich bei CARTA.

posted by Stadler at 07:47  

13.7.10

LG Köln: Gemeinfreie Anwaltsschriftsätze

Das Landgericht Köln hat mit Urteil v. 07.07.2010 (Az. 28 O 721/09) entschieden, dass anwaltliche Schriftsätze wie amtliche Werke zu behandeln sind und damit gemeinfrei im Sinne von § 5 UrhG werden, wenn das Gericht auf die eigene Ausformulierung einer Begründung für eine einstweilige Verfügung verzichtet und statt dessen auf den Inhalt der Antragsschrift Bezug genommen wird.

Konseuquenz dieser Ansicht es dann, dass die Antragsschrift in diesem Fall auch vollständig veröffentlicht werden darf, ohne, dass die Urheberrechte des Anwalts verletzt werden. Ob diese Ansicht allerdings von anderen Gerichten geteilt wird, darf man durchaus bezweifeln.

posted by Stadler at 17:08  

8.7.10

Die Raubkopien und der Diebstahl geistigen Eigentums

In den Blogs wird gerade darüber diskutiert, ob man immaterielle Güter stehlen kann oder die Rede vom Diebstahl geistigen Eigentums nicht bereits aus sprachlichen Gründen verfehlt ist und den Blick auf eine sachgerechte Betrachtung der Thematik versperrt. Sowohl der Diebstahl als auch der Raub im Rechtssinne setzen eine Wegnahme voraus. Wenn Musik online getauscht und kopiert wird, kommt allerdings nichts weg, vielmehr tritt der gegenteilige Effekt ein, die Dateien vermehren sich sogar.

Jetzt kann man zudem wie Thomas Hoeren fordern, endlich auf den dummen Begriff des „geistigen Eigentums“ zu verzichten. Das ist freilich wenig realistisch, wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht immaterielle Rechtsgüter wie das Urheberrecht ausdrücklich dem Eigentumsschutz von Art. 14 GG unterstellt und expressis verbis von geistigem Eigentum spricht. Und auch international ist der BegriffIntellectual Property“ (IP) geläufig, der u.a. durch die mächtige WIPO, die den Begriff auch in ihrem Namen trägt, propagiert wird.

Wir können anstatt von Diebstahl und Raubkopien natürlich auch juristisch korrekt von unerlaubter Vervielfältigung und dem öffentlichen Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke sprechen. Diese sperrigen Rechtsbegriffe sind mir bisher in der öffentlichen Diskussion aber auch eher selten untergekommen. Und die Industrie hat natürlich auch ein Interesse daran, Rechtsverletzer zu kriminalisieren und deshalb von Raub und Diebstahl zu sprechen. Das ist Teil des Meinungskampfs, der eben auch durch Kampbegriffe geprägt wird.

posted by Stadler at 14:42  

6.7.10

Hoeren fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Gestern hat die Internet-Enquete-Kommission des Bundestags verschiedene Experten angehört. Für Juristen besonders interessant dürften die Ausführungen von Thomas Hoeren sein, die es auch in schriftlicher Form gibt.

Hoeren plädiert u.a. für eine Kodifizierung der Voraussetzungen der Störerhaftung und für eine Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands in den Fällen der Verletzung von Immaterialgüterrechten.

Zum Thema Datenschutz und Internet stellt Hoeren die Frage, ob man nicht den Personenbezug als Prüfkriterium des Datenschutzrechts aufgegeben müsste und stattdessen eine übergreifende Informationsordnung schaffen sollte.

posted by Stadler at 18:24  

6.7.10

LG Hamburg: Einwilligung zur Wiedergabe von Fotos durch Personensuchmaschine

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15.06.2010 (Az.: 325 O 448/09) entschieden, dass sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf einer Firmen-Website auch auf Personensuchmaschinen erstreckt.

Die Klägerin hatte die Personensuchmaschine 123people auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil bei der Suche nach ihrer Person Fotos eingeblendet waren, die von der Homepage ihres Arbeitgebers stammten. Diese Bilder sind nach dem Sachvortrag von 123people lediglich im Wege eines direkten Links auf die Firmen-Website eingebunden worden. Der Veröffentlichung auf der Firmen-Website hatte die Klägerin allerdings ausdrücklich zugestimmt.

Das Landgericht Hamburg bezieht sich in seiner Urteilsbegründung auf die Entscheidung zur Bildersuche bei Google und führt aus:

Denn die Klägerin hat es ermöglicht, dass ihr Foto auf der von ihrem Arbeitgeber betriebenen Seite … veröffentlicht wird. Diesem (schlüssigen) Verhalten der Klägerin kann die objektive Erklärung entnommen werden, sie sei mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen jenes sie abbildenden Fotos in Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen – wie vorliegend in dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot – einverstanden. Das Gericht wendet insofern die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) – für die Nutzung urheberrechtlicher Werke durch Bildersuchmaschinen – aufgestellt hat, entsprechend an.

posted by Stadler at 14:15  

5.7.10

Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung

Die Entscheidung des BGH zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die durch Benutzung seines W-LAN-Routers begangen worden sind, hat der Abmahnindustrie und ihren anwaltlichen Protagonisten Rasch, Waldorf, Kornmeier, Nümann & Lang, Negele und Graf von Westphalen zusätzlichen Auftrieb verschafft.

Nach meiner Beobachtung der letzten Wochen nimmt die Häufigkeit von Mahnbescheiden und Klagen  in den Fällen zu, in denen nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Zahlung geleistet wurde. Die Entscheidung des BGH hat die Situation der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Anschlussinhaber spürbar verschlechtert. Denn der BGH geht – wenngleich mit rechtlich zweifelhaften Argumenten – zunächst davon aus, dass eine (widerlegbare) Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhaber auch die Rechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung ist regelmäßig nur schwer zu widerlegen und auch nur dann, wenn man konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich ein anderer Sachverhalt ergibt. Der pauschale Vortrag, man sei es nicht gewesen und man wisse von nichts, ist keinesfalls mehr zielführend.

posted by Stadler at 08:00  
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