Hoeren fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands
Gestern hat die Internet-Enquete-Kommission des Bundestags verschiedene Experten angehört. Für Juristen besonders interessant dürften die Ausführungen von Thomas Hoeren sein, die es auch in schriftlicher Form gibt.
Hoeren plädiert u.a. für eine Kodifizierung der Voraussetzungen der Störerhaftung und für eine Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands in den Fällen der Verletzung von Immaterialgüterrechten.
Zum Thema Datenschutz und Internet stellt Hoeren die Frage, ob man nicht den Personenbezug als Prüfkriterium des Datenschutzrechts aufgegeben müsste und stattdessen eine übergreifende Informationsordnung schaffen sollte.
Warum den fliegenden Gerichtsstand nicht generell abschaffen?
Das zuständige Gericht sollte immer mehr oder weniger determiniert sein und so nicht dem Kläger einen unfairen Vorteil gegenüber dem Beklagten ermöglichen.
Comment by AndreasM — 7.07, 2010 @ 13:25