Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.7.10

BGH verhandelt heute „Perlentaucher“

Der Bundesgerichtshof verhandelt heute zwei Revisionen (I ZR 12/08 und I ZR 13/08) gegen Urteile des OLG Frankfurt (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06) die von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung eingelegt wurden. Die Zeitungen hatten erfolglos gegen perlentaucher.de geklagt, weil dort Zusammenfassungen (Abstracts) verschiedener Feuilletonartikel angeboten werden. Hierzu gehören in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienene Rezensionen zu aktuellen Buchveröffentlichungen, die vom Perlentaucher unter der Überschrift „Notiz zur FAZ“ in verkürzter Form wiedergegeben werden. Die FAZ stört sich insbesondere daran, dass der Perlentaucher diese Notizen an die Internet-Buchshops amazon.de und buecher.de lizensiert.

Eine gute Zusammenfassung der juristischen Aspekte des Falles findet sich bei CARTA.

posted by Stadler at 07:47  

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