Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.10.09

Der führende europäische Überwachungsstaat

Wer hierzulande das schleichende Aufkommen eines Überwachungsstaats befürchtet, der sollte mal einen Blick nach Großbritannien werfen. Daran, dass dort öffentliche Straßen und Plätze mittlerweile mit Überwachungskameras vollgepflastert sind, hat man sich dort längst gewöhnt. Das sog. CCTV steht als Abkürzung für Closed Circuit Television, aber passenderweise auch für China Central Television.

Gerade hat man in England wieder einen neuen Meilenstein gesetzt. Jeder, der regelmäßig mit fremden Kindern in Kontakt kommt bzw. Umgang hat, muss sich bei einer für diese Zwecke eigens geschaffenen Behörde registrieren lassen. Was dem Schutz vor Kindesmissbrauch dienen soll, stellt erst einmal 11 Millionen Briten unter Generalverdacht. Brave New World ist vermutlich längst keine Utopie mehr.

Quelle: SZ vom 13.10.09, Die Gesellschaft wird paranoid (Wolfgang Koydl)

posted by Stadler at 11:30  

13.10.09

BGH zur markenmäßigen Benutzung (DAX)

Ob die Bezugnahme auf den deutschen Aktienindiex DAX in von der Beklagten herausgegebenen Wertpapieren eine markenmäßige Benutzung des Kennzeichens DAX der Deutschen Börse AG darstellt, lässt der BGH, anders als das Berufungsgericht, in seinem Urteil vom 30.04.09 ausdrücklich offen. Selbst wenn dies nämlich der Fall sein sollte, kann die Deutsche Börse AG die Bezugnahme auf den DAX in den Wertpapieren der Beklagten jedenfalls wegen § 23 Nr. 2 MarkenG nicht verbieten.

Die amtlichen Leitsätze:

a) Veröffentlicht der Markeninhaber (hier: Deutsche Börse AG) einen mit der Marke bezeichneten Aktienindex (hier: DAX), kann er einem Dritten aufgrund des Markenrechts nicht verbieten, in den von dem Dritten emittierten Finanzprodukten als Bezugsgröße auf den Aktienindex zu verweisen, wenn dies sachlich und informativ geschieht und der Eindruck vermieden wird, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen den Beteiligten.

b) Ein Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 23 Nr. 2 MarkenG liegt vor, wenn ein Dritter den mit einer Marke übereinstimmenden Aktienindex (hier: DivDAX) im Rahmen der Produktkennzeichnung seiner Wertpapiere (hier: Unlimited DivDAX® Indexzertifikat) verwendet.

c) Verweist ein Bankinstitut auf einen Aktienindex als Bezugsgröße für die Wertentwicklung seiner Finanzprodukte, liegt darin keine wettbewerbswidrige Nachahmung der in der Ermittlung und Herausgabe des Aktienindex bestehenden Leistung.

d) Ist ein Lizenznehmer zur Zahlung von Einzellizenzgebühren für die Verwendung der Marke bei der Ausgabe von Wertpapieren verpflichtet, kann allein deren vermehrte Ausgabe kein Anpassungsverlangen nach § 313 BGB begründen.

BGH, Urteil vom 30. April 2009 (Az.: I ZR 42/07)

posted by Stadler at 11:08  

12.10.09

Das Landgericht Hamburg und die Pressefreiheit

„Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?“ Diese äußerst berechtigte Frage stellt der Kollege Kompa mit Blick auf die Rechtsprechung der Pressekammer des dortigen Landgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht in jüngster Zeit mehrfach korrigiert.

posted by Stadler at 19:05  

12.10.09

Zugangserschwerungsgesetz nun doch zum Bundespräsidenten?

Wie die FAZ berichtet, will die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz nunmehr scheinbar doch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zuleiten, nachdem es seitens der EU offenbar keine Bedenken gibt.

Damit wird sich jetzt Horst Köhler im Rahmen seines Prüfungsrechts mit der Frage der (offensichtlichen) Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorhabens beschäftigen können. Parallel laufen allerdings weiterhin die Koalitionsverhandlungen, bei denen die FDP (angeblich auf die Rückgängigmachung des umstrittenen Gesetzes dringt.

posted by Stadler at 12:57  

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 13:06  

10.10.09

Rückzugsgefecht: Netzsperren nur Wahlkampfthema?

Wolfgang Schäuble sagt bemerkenswerte Dinge in diesem Tagen. Nach einer Meldung der dpa räumte er handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, dass das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden sei, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

Ich kann mich zwar täuschen, aber das klingt schon sehr stark nach einem Rückzugsgefecht. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen jetzt doch noch gestoppt würde.

Erschreckend ist die Aussage Schäubles aber vor allen Dingen deshalb, weil er letztlich einräumt, dass der Wahlkampfaspekt im Vordergrund gestanden hat. Und das war dann ein Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und zu Lasten neutraler und freier Kommunikationsstrukturen. Das richtige Adjektiv dafür lautet widerwärtig.

posted by Stadler at 12:15  

9.10.09

Muss die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz dem Bundespräsidenten vorlegen?

Mir wurde in den letzten Tagen mehrfach die Frage gestellt, ob die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz eigentlich überhaupt an Horst Köhler zur Gegenzeichnung vorlegen muss.

Und es erscheint tatsächlich denkbar, dass nicht vorgelegt wird bzw. die Bundesregierung die Vorlage zumindest solange verzögert, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) – es ist wohl der Einzige – in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz gar nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet und gewartet hat, bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat. Dass auch das verfassungsrechtlich fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt.

posted by Stadler at 16:27  

9.10.09

Der Gerichtsstand ist fliegend

Das Internet macht das möglich, was Juristen gerne als Forum-Shopping bezeichnen und was einzelne Gerichte mittlerweile als rechtsmissbräuchlich ansehen.

Es geht darum, dass bei Rechtsverstößen, die über das Internet begangen werden, häufig Gerichte angerufen werden, bei denen man auf eine günstige Entscheidung hofft, oder die sich sehr weit entfernt vom Sitz des Beklagten befinden, die aber ansonsten keine Nähe zur Sache oder den Parteien aufweisen. Möglich ist das deshalb, weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein Gerichtsstand überall dort begründet ist, wo das rechtsverletzende Angebot bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Ein derartiges Vorgehen sehen mittlerweile einzelne Gerichte unter gewissen Umständen als rechtsmissbräuchlich an. So z.B. das OLG Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung vom 17.09.2009 (AZ: 6 W 141/09).

Es gibt freilich andererseits auch Gerichte, die eine eigene Zuständigkeit bereits dann bejahen, wenn selbst nach den Kriterien des sog. fliegenden Gerichtsstands kein Anknüpfungspunkt ersichtlich ist. So geschehen unlängst beim Landgericht Köln (Az.: 84 O 135/09) das sich zuständig fühlt für ein Telefonat mit (angeblich) wettbewerbswidrigem Inhalt, wobei von den beiden Gesprächspartnern der eine im Südwesten und der andere im Nordosten der Republik sitzt. Ein Bezug zu Köln besteht also nicht ansatzweise. Der Antragsteller hat zwar zur Begründung der Zuständigekeit vorgetragen, dass die Gefahr bestehe, dass von den Antragsgegnern auch jemand in Köln angerufen werden könnte (Erstbegehungsgefahr), ohne aber näher zu erläutern, aus welchen Gründen er Anlass für diese Annahme hat. Bin doch sehr gespannt, was man mir in der mündlichen Verhandlung hierzu erzählen wird.

posted by Stadler at 11:00  

8.10.09

Wie geht es weiter mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Aus Brüssel bzw. von den Mitgliedsstaaten der EU wird wohl kein Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz kommen, wenn man der Berichterstattung von Heise glauben darf.

Bleibt also die spannende Frage, was die Koalitionsverhandlungen ergeben werden. In diesem Zusammenhang ist immer von einer „Rücknahme“ des Gesetzes die Rede. Rückgängig machen könnte und müsste das Gesetz freilich der Bundestag selbst. Das bedeutet allerdings nichts weniger, als, dass die Abgeordneten von CDU/CSU nunmehr ein Gesetz wieder kippen, das sie fast einstimmig erst vor drei Monaten beschlossen haben. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, wäre das vermutlich ein Novum in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte.

Als letzte Hürde und Hoffnung bleibt Horst Köhler. Für den AK Zensur und andere Gruppen habe ich mich schon Anfang Juli mit ausführlicher Begründung an den Bundespräsidenten gewandt, mit der Bitte das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Update vom 09.10.09:
Es wäre allerdings auch denkbar, dass die Bundesregierung gar nicht an Horst Köhler vorlegt bzw. die Vorlage bis auf weiteres verzögert. Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet hat, solange bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat.

posted by Stadler at 22:30  

8.10.09

Netzsperren: Verwaltungsgericht verlangt eidesstattliche Versicherung des BKA

In einem Eilverfahren, das sich offenbar gegen die Weitergabe von „Sperrlisten“ durch das BKA an den Provider Arcor richtet, hat das angerufene Verwaltungsgericht Wiesbaden dem BKA aufgegeben, eine eidesstattliche Versicherung des BKA-Präsidenten und des zuständigen Referatsleiters vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der zwischen dem BKA und Arcor geschlossene Sperrvertrag noch nicht umgesetzt ist und bisher auch keine Sperrlisten an Arcor übermittelt worden sind. Es hatte immer wieder Gerüchte und Hinweise darauf gegeben, dass Arcor mit der Umsetzung der Access-Sperren bereits begonnen hätte.

Das Gericht geht ganz offenbar – und dies ist nicht überraschend – davon aus, dass die zwischen dem BKA und einigen Providern geschlossenen Sperrverträge nichtig sind und keine rechtliche Grundlage für Netzsperren vor Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes bieten.

Wenn das BKA jetzt an Eides Statt (und zwar durch den Präsidenten und den Referatsleiter) versichert, dass es bislang noch keine Sperrlisten an Arcor weitergegegeben hat, dann wird der Antrag zurückgewiesen.

Sollte das BKA diese Versicherungen aber dem Gericht nicht vorlegen, spricht der Inhalt des Hinweises stark dafür, dass dann erlassen wird. Denn diese Verträge sind nichtig und davon gehen die Verwaltungsrichter augenscheinlich auch aus.

posted by Stadler at 15:00  
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