Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.10.09

Wie geht es weiter mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Aus Brüssel bzw. von den Mitgliedsstaaten der EU wird wohl kein Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz kommen, wenn man der Berichterstattung von Heise glauben darf.

Bleibt also die spannende Frage, was die Koalitionsverhandlungen ergeben werden. In diesem Zusammenhang ist immer von einer „Rücknahme“ des Gesetzes die Rede. Rückgängig machen könnte und müsste das Gesetz freilich der Bundestag selbst. Das bedeutet allerdings nichts weniger, als, dass die Abgeordneten von CDU/CSU nunmehr ein Gesetz wieder kippen, das sie fast einstimmig erst vor drei Monaten beschlossen haben. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, wäre das vermutlich ein Novum in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte.

Als letzte Hürde und Hoffnung bleibt Horst Köhler. Für den AK Zensur und andere Gruppen habe ich mich schon Anfang Juli mit ausführlicher Begründung an den Bundespräsidenten gewandt, mit der Bitte das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Update vom 09.10.09:
Es wäre allerdings auch denkbar, dass die Bundesregierung gar nicht an Horst Köhler vorlegt bzw. die Vorlage bis auf weiteres verzögert. Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet hat, solange bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat.

posted by Stadler at 22:30  

Keine Kommentare

  1. Schön wärs, wenn die ihr Gesetz wieder selbst kippen. Aber dann ist Zensursula sauer.

    Comment by Ratzingeronline — 9.10, 2009 @ 00:18

  2. Naja, es könnte ja auch die Opposition zusammen mit der FDP kippen. Da wäre dann aber auch die SPD, die dem Gesetz vor der Wahl auch zugestimmt hat. Die würden jetzt sicher auch nicht auf einmal dagegen stimmen

    Comment by Boooogold — 9.10, 2009 @ 01:07

  3. Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Abgeordnete gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.

    Comment by ketzerisch — 9.10, 2009 @ 07:04

  4. Aber das Gesetz tritt nicht Kraft, bevor der BuPrä es nicht unterzeichnet hat, Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG. Bis also vorgelegt wird, haben wir Ruhe vor diesem Unding von Gesetz.

    Comment by Duke — 9.10, 2009 @ 17:02

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