Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.10.09

Das Landgericht Hamburg und die Pressefreiheit

„Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?“ Diese äußerst berechtigte Frage stellt der Kollege Kompa mit Blick auf die Rechtsprechung der Pressekammer des dortigen Landgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht in jüngster Zeit mehrfach korrigiert.

posted by Stadler at 19:05  

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  1. 1. Entscheidungen des LG Hamburg können überhaupt nur dann vom BVerfG aufgehoben werden, wenn sie vorher mindestens durch das OLG Hamburg, bei Haupotsacheentscheidungen idR auch durch den BGH bestätigt worden sind.

    2. Es gibt wesentlich mehr Entscheidungen der Hamburger Pressekammer, die am Ende auch durch das BVerfG gebilligt werden, als solche, die aufgehoben werden (jüngstes Beispiel: 1 BvR 134/03 vom 25.6. 2009). Davon wird halt nicht soviel Aufhebens gemacht.

    3. Im konkreten Fall geht es nicht darum, dass die Kammer einen eigenen Fehler korrigieren musste, sondern der Sachverhalt stellt sich im kontradiktorischen Widerspruchsverfahren halt anders dar als bei Erlass der Beschlussverfügung. Absolut alltäglich, sowas.

    Comment by Joseph — 12.10, 2009 @ 20:07

  2. Speziell vom Landgericht Hamburg gibt es nach m einer Wahrnehmung und Einschätzung überproportional viele Entscheidungen, die die Bedeutung von Art. 5 GG grundsätzlich verkennen. Dass diese Entscheidungen oftmals auch beim OLG halten, macht die Sache ja nicht besser.

    Comment by Pavement — 12.10, 2009 @ 21:15

  3. Versollten nicht vergessen, dass es bundesweit genug Entscheidungen gibt, die die Bedeutung von Art.1 I i.V.m. Art. 2 I verkennen…

    Insofern gibt es hier lediglich zwei Extreme.

    Comment by Xaerdys — 13.10, 2009 @ 12:59

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