Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.10.09

AK Zensur fordert Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen die Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes.

Möglicherweise stehen die Chancen dafür gar nicht einmal so schlecht, denn in einigen Punkten wird die Union der FDP entgegenkommen müssen. Andererseits ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil derjenigen Gesetze (z.B. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz) deren Rückgängigmachung die FDP verlangt, unangetastet bleibt.

Und nachdem der Wahlkampf jetzt vorbei ist, bietet sich auch für die Union die Gelegenheit, ein Gesetz, das formell offensichtlich verfassungswidrig ist und auch materiell schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, auf diese Weise elegant wieder loszuwerden. Und ihren Wahlkampfauftritt hatte Frau von der Leyen immerhin auch.

posted by Stadler at 14:42  

7.10.09

Tatort Internet

Wenn wir in diesem Land ein Parlament hätten, das den Gesetzmäßigkeiten der Vernunft verpflichtet wäre, dann würde man zuerst geistlosen Unfug verbieten. Ja, Herr Bosbach, Sie sind gemeint, aber Sie sind leider nicht alleine.

posted by Stadler at 21:49  

7.10.09

BGH hebt offenbar Urteil zum Affiliate-Marketing auf

Wie Telemedicus berichtet, hat der Bundesgerichtshof heute ein Urteil des OLG Köln zum Affiliate-Marketing aufgehoben und zurückverwiesen. Eine Pressemitteilung des BGH soll es nicht geben, weshalb wohl der Volltext abzuwarten bleibt.

Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass der Webseitenbetreiber (Affiliate) die Werbung eines Dritten (Merchant) einblendet. Der Merchant soll nun, nach Ansicht des OLG Köln, dafür haften, dass der Affiliate fremde Markenrechte verletzt. Im konkreten Fall wurde der Markenname vom Affiliate als Meta-Tag verwendet.

Darüber, wie der BGH seine abweichende Ansicht begründet, kann nur spekuliert werden. Ein Ansatz besteht darin, den Merchant weder als Störer, Teilnehmer noch Beauftragten des Affiliate zu betrachten, wofür meines Erachtens einiges spricht. Möglicherweise hat der BGH im konkreten Fall auch eine markenmäßige Benutzung verneint.

posted by Stadler at 16:24  

7.10.09

Verlage als Lobbyisten der Unfreiheit

Unter dem Titel „Die Lobbyisten der Unfreiheit“ geht Matthias Spielkamp der Frage nach, was die Verlage genau meinen, wenn sie ein neues Leistungsschutzrecht zum Schutz ihrer Onlineinhalte fordern. Ein lesenswerter Beitrag.

Abgesehen davon, dass das Ansinnen der Verlage kaum als legitim bezeichnet werden kann, dürfte es in der Tat auch rechtstechnisch schwierig werden, die Forderung der Verlage nach einer Partizipation an den Gewinnen von Google in Form eines neuen urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts in Gesetzesform zu gießen.

Denn als verwandtes Schutzrecht gibt es ja bereits den Schutz des Datenbankherstellers im UrhG. Hieraus können die Verlage allerdings keinen Schutz ableiten, wenn ihre Inhalte nur verlinkt werden, wie der BGH in der Paperboy-Entscheidung klargestellt hat. Letztlich geht es auch darum, diese Rechtsprechung wieder auszuhebeln.

Die Verlage fordern in Wirklichkeit kein neues Leistungsschutzrecht, sondern eine staatliche Umverteilung der Gewinne von Google zu ihren Gunsten. Niemand zwingt die Verlage aber dazu, ihre Inhalte frei zugänglich ins Netz zu stellen. Solange aber die Verleger genau das tun, sollte ihnen auch ein neues Leistungsschutzrecht nicht weiterhelfen. Ihr rechtlicher Schutz ist bereits nach geltendem Recht ausreichend gewährleistet. Das Problem der Verlage ist nicht rechtlicher Natur.

posted by Stadler at 13:00  

7.10.09

BGH: Übersetzer literarischer Werke hat grundsätzlich Anspruch auf einen Anteil am Verkaufserlös

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.10.09 entschieden, dass der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, daneben ab einer bestimmten Auflagenhöhe am Erlös der verkauften Bücher prozentual zu beteiligen ist. Diese zusätzliche Erfolgsbeteiligung setzt bei einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren des übersetzten Werkes ein und beträgt normalerweise bei Hardcover-Ausgaben 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises. Darüber hinaus kann der Übersetzer – so der Bundesgerichtshof – grundsätzlich die Hälfte des Nettoerlöses beanspruchen, den der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt. Dabei ist unter Nettoerlös der Betrag zu verstehen, der nach Abzug der Vergütungen weiterer Rechteinhaber verbleibt und auf die Verwertung der Übersetzung entfällt.

Das von den Parteien zur Abgeltung sämtlicher Rechte vereinbarte Pauschalhonorar von etwa 15 € je Seite hatte der BGH als unangemessen angesehen.

Pressemitteilung des BGH, Nr. 207/2009
Urteil vom 7. Oktober 2009 (Az.: I ZR 38/07) – Talking to Addison

posted by Stadler at 12:03  

6.10.09

Indect: Europäische Kontroll- und Überwachungsfantasien

Die EU-Kommission hat den Bürger schon bislang zumeist eher eindimensional als Verbraucher betrachtet. Nachdem man das Verbraucherrecht mittlerweile gänzlich durch- und überreguliert hat, ist es offenbar an der Zeit, sich neuen Aufgaben zuzuwenden. Das Forschungsprojekt „Indect“ der EU soll Überwachungstechnologien zusammenführen und verknüpfen. In der ausgeschriebenen Fassung besagt INDECT schon ganz gut, worum es geht: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment.

Wer jetzt meint, ich hätte zu viel Orwell (oder Juli Zeh) gelesen, der sollte sich die offizielle Projektwebsite anschauen, denn dort werden die Absichten vergleichsweise offen skizziert. Letztlich geht es darum Menschen – das man sie dort „objects“ nennt, erstaunt mich nicht – in Echtzeit zu überwachen.

Die deutsche Politik befindet sich bei diesem Thema offenbar noch im Tiefschlaf bzw. hat kein Interesse an einer öffentlichen Diskussion.

Weitere Quelllen zum Thema:
Zeit-Online
ZwischenZeit

posted by Stadler at 15:40  

6.10.09

Abmahnanwältin Katja G. wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Wirklich?

Die Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein gibt eine fragwürdige und reißerische Pressemitteilung heraus, in der es heißt, Deutschlands unbeliebteste Anwältin sei zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden und andere machen daraus ungeprüft gleich eine schöne Meldung, nach der die Anwältin dann tatsächlich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden sein soll.

Was mich allerdings sofort stutzig gemacht hatte, war der Umstand dass es sich um ein Aktenzeichen des Amtsgerichts Karlsruhe zu einem Zivilverfahren handelt. Und siehe da, das Urteil findet sich tatsächlich bei openJur. Um es kurz zu machen, die Abmahnanwältin ist lediglich zur Zahlung von EUR 46,41 verurteilt worden und keineswegs strafrechtlich wegen Betrugs.

posted by Stadler at 15:00  

5.10.09

BGH zum Beginn des Titelschutzes von Domains und zur markenmäßigen Benutzung bei Domainumleitung

Gerade wurde eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 14. Mai 2009, Az.: I ZR 231/06) im Volltext veröffentlicht, die sich mit dem Beginn des Schutzes einer Domain als Werktitel sowie mit der Frage der markenmäßigen Benutzung im Falle einer Domainumleitung befasst.

Die Leitsätze des BGH lauten:
a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.
b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
c) Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.

posted by Stadler at 11:00  

5.10.09

Das erste Bürgerrecht ist die innere Sicherheit

„Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU)der WELT.

Dass man in Deutschland überhaupt wieder so daherreden und damit das Verständnis vom Wesen der Freiheitsrechte geradezu pervertieren kann, ist das Resultat einer seit fast 10 Jahren andauernden Panikmache, vor allen Dingen durch Innenpolitiker der CDU/CSU, die den Boden für immer weitreichendere Eingriffe in unsere Freiheit ebnet.

In den letzten 10 Jahren hat es keinen einzigen Toten bei Terroranschlägen in Deutschland gegeben, während im selben Zeitraum weit mehr als 50.000 Menschen im Straßenverkehr umgekommen sind. Dennoch sagen in schwankenden Umfragen z.T. mehr als 50 % der Befragten, dass sie Angst vor Terroranschlägen haben, während der Straßenverkehr nicht vielen Menschen Angst einflößt.

Eine Mehrheit hat also Angst vor Terrorismus, obwohl die realistische Gefahr, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden, gleich null ist. Dem lebensgefährlichen Straßenverkehr setzen wir uns dagegen jeden Tag aus.

Und genau diese irrationalen Ängste der Menschen machen sich die Sicherheitspolitiker zu nutze. Ihnen geht es vordergründig nicht um Terrorbekämpfung. Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, KFZ-Kennzeichenerfassung oder biometrische Pässe dienen im Eregbnis weitgehend anderen Zwecken.

Mir hat die Entwicklung der letzten Monate aber gezeigt, dass immer mehr Menschen verstehen, dass ihre Freiheitsrechte zugunsten eines starken Staates, der sich immer mehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt, eingeschränkt werden. Das schlechte Abschneiden von SPD und Union bei der Bundestagswahl ist auch eine Folge ihrer freiheitsfeindlichen Politik. Das populistische Gerede der Innenpolitiker verfängt immer weniger, was viele von ihnen freilich noch nicht erkannt haben.

Wir sehen in diesem Land in der Tat verantwortungslose innenpolitische Geisterfahrer. Und sie stammen überwiegend aus den Reihen der Union.

Nein, das ist nicht Orwell wie viele meinen, sondern vielmehr Huxley. Wir haben es nicht mit einem endzeitlichen Überwachungsstaat zu tun, sondern einem vermeintlich guten und wohlwollenden Staat, der das alles nur zum Wohle und für die Sicherheit seiner Bürger macht. Die Union möchte eine schöne neue Welt, fast so, wie Aldous Huxley sie beschrieben hat.

posted by Stadler at 10:00  

4.10.09

Musikbranche stellt Forderungen an die neue Bundesregierung

Wie nicht anders zu erwarten war, fordern die Urheberrechtslobbyisten des Deutschen Musikverlegerverbandes eine weitere Verschärfung des Urheberrechts zu ihren Gunsten. Der Appell dürfte sich v.a. an die FDP richten, die schon im Wahlkampf einerseits ein freiheitliches Netz, andererseits aber eine Stärkung der Position der Rechteinhaber propagiert hatte. Dies war freilich nicht die einzige Quadratur des Kreises die sich im Wahlkampfprogramm derjenigen Partei wiederfindet, die sich selbst als liberal bezeichnet. Es wird z.B. interessant sein zu beobachten, wie die FDP mit der Forderung nach Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen umgehen wird.

Was in dieser Diskussion allerdings gerne verschwiegen wird, ist, dass das Urheberrecht in den letzten Jahren ohnehin mehrfach und massiv zu Gunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Verbraucher verändert worden ist, ohne, dass dies zu einem messbaren wirtschaftlichen Effekt bei den Rechteinhabern geführt hätte. Dass die neue Bundesregierung die notwenige Diskussion über die Modernisierung des Urheberrechts, die zwangsläufig mit einer Abkehr von der bisherigen Linie verbunden wäre, führen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Vielmehr dürfte der Einfluss der Lobbyisten auf die FDP sogar noch deutlich stärker sein, als dies bei SPD oder Grünen der Fall war.

Update vom 05.10.09
Hierzu passt auch die Meldung vom 05.10.09 bei Golem „Gema bringt sich in Stellung“

posted by Stadler at 13:20  
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