Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.10.09

Abmahnanwältin Katja G. wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Wirklich?

Die Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein gibt eine fragwürdige und reißerische Pressemitteilung heraus, in der es heißt, Deutschlands unbeliebteste Anwältin sei zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden und andere machen daraus ungeprüft gleich eine schöne Meldung, nach der die Anwältin dann tatsächlich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden sein soll.

Was mich allerdings sofort stutzig gemacht hatte, war der Umstand dass es sich um ein Aktenzeichen des Amtsgerichts Karlsruhe zu einem Zivilverfahren handelt. Und siehe da, das Urteil findet sich tatsächlich bei openJur. Um es kurz zu machen, die Abmahnanwältin ist lediglich zur Zahlung von EUR 46,41 verurteilt worden und keineswegs strafrechtlich wegen Betrugs.

posted by Stadler at 15:00  

Keine Kommentare

  1. Schade eigentlich.
    Oder: Warum eigentlich nicht?

    Fragt sich
    Frosch

    Comment by Sabine Engelhardt — 6.10, 2009 @ 15:21

  2. Frau Günther wurde lediglich auf zivilrechtlichem Wege auf Schadensersatz verklagt.

    Grundlage des Schadenseratzanspruchs, den offenbar ein Abofallenopfer von Frau Günther durchgesetzt hat, ist § 823 Abs. 2 BGB. Danach ist jeder zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn jemand gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.

    Da die von Frau Günther geltend gemachte Forderung nicht bestand (denn es kam kein Vertrag zustande, weil die Entgeltlichkeit nicht ersichtlich war) und sie das auch wusste, erfüllte die Anwältin den Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). § 263 StGB schützt das Abmahnopfer vor – nun ja, eben Betrug und ist damit ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

    Ob das Delikt vom Staatsanwalt angeklagt wurde oder nicht spielt dabei keine Rolle. Hier entscheidet lediglich ein Zivilrichter, ob aus dieser Tat ein Schadensersatzanspruch erwächst. Ob der Staatsanwalt das nun anklagen wird, ist eine andere Frage. Ich hoffe er tut es!

    Comment by Duke — 6.10, 2009 @ 18:51

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