Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.10.09

BGH zum Beginn des Titelschutzes von Domains und zur markenmäßigen Benutzung bei Domainumleitung

Gerade wurde eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 14. Mai 2009, Az.: I ZR 231/06) im Volltext veröffentlicht, die sich mit dem Beginn des Schutzes einer Domain als Werktitel sowie mit der Frage der markenmäßigen Benutzung im Falle einer Domainumleitung befasst.

Die Leitsätze des BGH lauten:
a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.
b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
c) Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.

posted by Stadler at 11:00  

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