Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.9.13

Die Verfassungsbrecher bespitzeln auch Rechtsanwälte

Dass der niedersächsische Verfassungsschutz sieben – vielleicht waren es auch vierzehn – Journalisten jahrelang beobachtet hat und dann auf Auskunftsanfragen gerne auch mal mit einer zügigen Aktenvernichtung – vermutlich das einzige was dort zügig geht – reagiert, wissen wir bereits.  Dass es hierbei auch noch zu peinlichen Verwechslungen kam, passt da irgendwie ins Bild.

Anlässlich dieser Affäre wurde nun außerdem bekannt, dass man auch einen Anwalt überwacht hat, offenbar in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit. In diesem Kontext sollte man beachten, dass der Rechtsanwalt nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege darstellt. Ob man in Verfassungsschutzkreisen auch die Bespitzelung andere Organe der Rechtspflege, wie Richter oder Staatsanwälte, bei ihrer Berufsausübung für legitim hält?

Mein erster Vorschlag zur Reform der Verfassungsschutzbehörden lautet daher, sie von Verfassungsschutz in Verfassungsbruch umzubenennen. Das bringt zwar noch keine grundlegende Verbesserung mit sich, wäre aber ein erheblicher Schritt hin zu mehr Wahrhaftigkeit. Vielleicht kommen Politiker dann irgendwann auch mal auf die Idee, dass der mit Steuergeldern finanzierte systematische Rechtsbruch beendet werden muss.

posted by Stadler at 21:58  

26.9.13

Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Dresdener Funkzellenabfrage

Nach den Verfassungsbeschwerden von Abgeordneten gegen einen exzessiven und rechtsstaatlich bedenklichen Fall einer sog. Funkzellenüberwachung während einer Demonstration in Dresden am 19.02.2011, wehrt sich nun auch eine Anwaltskollegin mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Maßnahme.

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk hatte zunächst  bei der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Auskunft darüber zu erteilen, ob sie von den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen am 18./19.02.2011 in Dresden betroffen ist.

Die Staatsanwaltschaft teilte der Anwältin mit, dass ihre Bestandsdaten, also Name und Anschrift, zu ihrer Rufnummer erhoben worden sind und zwar sowohl in Verfahren nach § 129 StGB als auch in Verfahren nach § 125a StGB.

Daraufhin beantragte die Anwältin beim Amtsgericht Dresden festzustellen, dass sowohl die Maßnahme der Erhebung der Telekommunikationsdaten als auch die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig waren. Zudem wurde Akteneinsicht beantragt, die die Staatsanwaltschaft nur sehr eingeschränkt gewährt hat.

Die Anträge der Anwältin wurden schließlich im Beschwerdeverfahren vom Landgericht Dresden (teilweise) zurückgewiesen.

Die Anwältin macht mit ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Berufsfreiheit geltend.

Es ist erfreulich, dass die Praxis der Funkzellenabfrage nunmehr in Karlsruhe überprüft wird. Denn die Funkzellenabfrage gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der TK-Überwachung und wird häufig eingesetzt.

Möglicherweise noch erfolgsversprechender werden allerdings die Verfassungsbeschwerden von Versammlungsteilnehmern sein, weil insoweit zusätzlich ein Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit geltend gemacht werden kann.

posted by Stadler at 11:24  

25.9.13

Verfassungsschützer falten doch nur Zitronen

Der alte Kalauer „Wer glaubt, dass Verfassungsschützer die Verfassung schützen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten“ entpuppt sich in zunehmendem Maße als bittere Wahrheit. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat jahrelang sieben Journalisten überwacht. Als Andrea Röpke, eine der betroffenen Journalistinnen, von der Behörde Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangte, wurden die Akten kurzerhand gelöscht. Andrea Röpke hat deswegen jetzt Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung erstattet.

Dass Verfassungsschutzbehörden Bürgerrechtler und kritische Demokraten überwachen, anstatt ihre Aufgaben wahrzunehmen, ist allerdings keine neue Erkenntnis. Es gibt hierzu eine ganze Reihe bekanntgewordener Fälle, die erschreckend sind.

Angesichts der Fakten stellt man sich die Frage, wie lange es noch dauern wird und dauern kann, bis das Konzept des Verfassungsschutzes ganz grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz Hans-Peter Bull hat unlängst in einem juristischen Fachaufsatz unter dem Titel „Die Verfassung schützen aber richtig“ den Umbau der Verfassungsschutzbehörden zu wissenschaftlichen Instituten gefordert und die Übertragung ihrer Aufgaben zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Gewaltstraftaten auf die Polizeibehörden. Einen ähnlichen, bereits recht gut ausgearbeiteten Vorschlag, der aber wenig Beachtung fand, hatten die Grünen im letzten Jahr vorgelegt.

Diese Vorschläge und Ansätze bieten eine ausreichende Grundlage für eine konkrete Umgestaltungsdiskussion. Was allein fehlt, ist der politische Wille dazu, diesen notwendigen Schritt zu vollziehen. Offenbar ist das öffentlich bekannte Ausmaß des Versagens und vor allem des gezielten Rechtsbruchs immer noch nicht ausreichend, um vor allem die großen Parteien zu einem Umdenken zu bewegen.

posted by Stadler at 11:02  

16.9.13

Was liefert der deutsche Verfassungsschutz an die NSA?

Die Süddeutsche titelte in ihrer Wochenendausgabe  „Verfassungsschutz beliefert NSA„. Die grundsätzliche Nachricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen an US-Dienste weiterleitet, ist wenig sensationell und sicherlich nichts, wofür man eine Snowden-Enthüllung gebraucht hätte.

Denn die Übermittlung personenbezogener Daten auch an ausländische Stellen ist gesetzlich vorgesehen. Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) lautet wie folgt:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten.

Die spannende Frage ist insoweit eher, welche konkreten Daten der Verfassungsschutz liefert und ob er sich an den gesetzlichen Rahmen hält, insbesondere überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beachtet. Nachdem mittlerweile offenkundig ist, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste nicht ansatzweise funktioniert, kann allerdings niemand diese Frage zuverlässig beantworten. Und selbst die besser kontrollierten Polizeibehörden fallen immer wieder durch rechtswidrige Maßnahmen auf. Ein Vertrauen auf überwiegend rechtmäßiges Behördenverhalten wäre deshalb wohl eher naiv.

Wenn es allerdings stimmt, dass das BfV für eine Nutzung des Programms XKeyscore im Regelbetrieb die Verpflichtung eingegangen ist, im Gegenzug alle seine Erkenntnisse mit der NSA zu teilen, so wäre zumindest das klar rechtswidrig. In diesem Punkt ist also kaum zu erwarten, dass das Amt den Zeitungsbericht bestätigen wird.

Der Präsident des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda hat auf einer Podiumsdiskussion der taz am vergangenen Samstag auf die Frage, welche Daten der Verfassungsschutz an die NSA liefert, ausweichend geantwortet. Er betonte, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Ob das BfV Daten an die NSA weiterleitet, wisse er nicht konkret. Gleichzeitig verwies er allerdings auf die bestehenden gesetzlichen Übermittlungsvorschriften.

posted by Stadler at 15:59  

6.9.13

Telekommunikationsüberwachung in Deutschland nimmt deutlich zu

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko und die Fraktion der Linkspartei haben der Bundesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage eine Reihe von Fragen zur Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Geheimdienste gestellt.

Die Bundesregierung hat diese Anfrag am 04.09.2013 beantwortet bzw. nicht beantwortet. In der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung heißt es zunächst:

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 2, 5, 9, 10, 13, 17, 18,  19,  22, 25, 26, 33, 34 sowie 36 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Sicherheitsbehörden und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen.

Das ist natürlich eine bequeme Haltung der Bundesregierung, die aus ihrer Sicht zudem den Vorteil bietet, dass niemand nachprüfen kann, ob man nicht einfach unangenehme Wahrheiten verschweigt.

Die Bundesregierung möchte u.a. nicht mitteilen, anhand welcher Suchbegriffe der BND Internet- und Telekommunikation im Rahmen des G10-Gesetzes durchsucht.

Aus Gründen des Staatswohls hat die Bundesregierung auch die Frage, ob Bundesbehörden Metadaten an großen Intemetknoten wie DE-CIX ausfiltern, nicht beantwortet. Die Nichtbeantwortung impliziert m.E. aber, dass dies geschieht.

Geantwortet hat die Bundesregierung auf die Frage, welche Bundesbehörden derzeit die sog. stille SMS zur Ortung von Handys einsetzen. Es sind dies das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, der BND, der MAD und die Bundespolizei. Die Auskunft der Bundesregierung zeigt, dass Verfassungsschutz, BKA und Bundespolizei das Instrument im ersten Halbjahr 2013 genauso oft eingesetzt haben wie im Gesamtjahr 2012. Der Einsatz der stillen SMS hat sich also allein bei den Bundesbehörden verdoppelt. Dieses Instrument wurde im ersten Halbjahr 2013 in ca. 125.000 Fällen eingesetzt. Hinzu kommt, dass die Zollbehörden ebenfalls stille SMS in mehr 138.000 Fällen allein im ersten Halbjahr 2013 verschickt haben.

Und das sind wohlgemerkt nur die Zahlen der Bundesbehörden. Da Polizeiarbeit weitgehend Ländersache ist und die Bundesländer zudem eigene Verfassungsschutzbehörden unterhalten, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Überwachungsinstrument auf Landesebene noch häufiger eingesetzt wird.

Auch die Frage, welche Software zur Überwachung, Ausleitung, Analyse und Verarbeitung ausgeforschter digitaler Kommunikation bei den In- und Auslandsgeheimdiensten zum Einsatz kommt, wollte die Bundesregierung nicht beantworten.

Ein besonderes Schmankerl findet man am Ende des Textes, weshalb ich sowohl die Frage als auch die Antwort hier unkommentiert wiedergeben möchte:

47. Inwiefern entspricht die Aussage des Bundesinnenministers, dass es ein „Supergrundrecht“ auf Sicherheit gebe, auch der Haltung der Bundesregierung (WEL  T, 16. Juli 2013)?

Zu 47.  Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die vom Staat zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit ein Verfassungswert, der mit den Grundrechten in einem Spannungsverhältnis steht. Die daraus abgeleitete Schutzpflicht findet ihren Grund sowohl in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 als auch in Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG (BVerfGE 120, 274, 319). Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Sie sichern die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Allgemeininteressen, denen Grundrechtseingriffe dienen, sind in der konkreten Abwägung stets mit den betroffenen Individualinteressen abzuwägen.

posted by Stadler at 16:03  

28.8.13

Pofalla hat nicht gelogen, sondern nur Fakten verschwiegen

Kanzleramtsminister Pofalla hat die Spähaffäre unlängst für beendet erklärt, nachdem ihm amerikanische und britische Geheimdienste versichert haben, sich an die Vorgaben des (deutschen) Rechts zu halten.

Nun mehren sich allerdings die Anzeichen dafür, dass sich US-Dienste weder an die Vorgaben des amerikanischen Rechts noch an die des Völkerrechts halten und auch eigene Bürger und die Vereinten Nationen überwachen. Die Mechanismen funktionieren sogar so gut, dass NSA-Mitarbeiter ihre Überwachungsmöglichkeiten auch zu privaten Zwecken einsetzen können. Dass sich die NSA vor diesem Hintergrund ausgerechnet an die Vorgaben des deutschen Rechts halten würde, erscheint, nun ja, unwahrscheinlich.

Heute wird gemeldet, dass der britische Geheimdienst GCHQ nach Informationen von NDR und SZ ganz massiv europäische, insbesondere auch deutsche Datenströme abgreift. Hierzu nimmt der britische Dienst laut NDR Zugriff auf zwei Transatlantik-Kabel, auf eine Verbindungen nach Ostasien und das innereuropäische Kabel PEC.

Vermutlich wusste Herr Pofalla das alles längst, seine exakt gewählten und vorformulierten Worte, sollte man sich deshalb nochmals vor Augen führen:

Die Nachrichtendienste der USA, also die NSA, und Großbritanniens haben uns zugesagt, dass es keine flächendeckende Datenauswertung deutscher Bürger gibt.

Das lässt natürlich zwangslos die Auslegung zu, dass es zwar eine flächendeckende Erhebung von aus Deutschland stammenden Daten gibt, aber insoweit keine flächendeckende Auswertung. Was auch immer man genau unter flächendeckend zu verstehen hat.

Auch die weitere Formulierung

Recht und Gesetz werden in Deutschland nach Angaben der NSA und des britischen Nachrichtendienstes eingehalten

gewinnt mit den neuen Erkenntnissen an Konturen. Der GCHQ greift die Daten also nicht in Deutschland ab, sondern erst nachdem sie Deutschland verlassen haben.

Pofalla hat also nicht gelogen, sondern nur Fakten verschwiegen, die ihm als deutscher Geheimdienstkoordinator bekannt sein müssen. Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit ganz gezielt nicht über das wirkliche Ausmaß der weltweiten Spähaktivitäten der eigenen Geheimdienste und der von befreundeten Staaten.

posted by Stadler at 16:51  

23.8.13

Parlamentarische Kontrolle des BKA?

Die Süddeutsche berichtet heute darüber, dass eine „hochrangigen Regierungskommission“ eine wirksamere Kontrolle des Bundeskriminalamts (BKA) fordert und eine gesetzliche Präzisierung verschiedener Befugnisse. Die SZ beruft sich dabei auf einen Abschlussbericht, der nicht veröffentlicht ist, aber der Zeitung vorliegt.

Zu den Einzelvorschlägen gehört u.a. auch eine parlamentarische Kontrolle des BKA nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Solche Vorschläge sind deshalb verwunderlich, weil gerade die jüngste Entwicklung gezeigt hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste keineswegs nur Defizite aufweist, sondern überhaupt nicht funktioniert und letztlich nichts weiter als ein demokratisches Placebo darstellt. Hierdurch wird sicherlich kein Mehr an rechtsstaatlicher Kontrolle geschaffen.

Das Problem ist vielmehr die massive Ausweitung der Befugnisse des BKA die in den letzten Jahren stattgefunden hat. Das BKA hat durch eine Neuregelung des BKA-Gesetzes zum 01.01.2009 Befugnisse zur Rasterfahndung sowie zur Wohnraum- und TK-Überwachung erhalten, über die es bis dahin nicht verfügte. Aktuell sind noch die umstrittenen Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft hinzu gekommen.

Mich erinnert diese Art von Diskussion an die immer wiederkehrenden Vorschläge, neue und weitreichende Überwachungsbefugnisse zumindest mit einem Richtervorbehalt zu versehen. Beides ist nichts weiter als rechtsstaatliche Augenwischerei und ändert nichts daran, dass man die Spirale von Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen zugunsten unterschiedlicher Behörden immer weiter dreht. Es verwundert daher nicht, dass auch diese Kommission schärfere richterliche Kontrollen des BKA fordert. Von solchen sicherheitspolitischen Beruhigungspillen sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen.

Die SZ weist in ihrem Bericht zudem auf eine immer engere Zusammenarbeit zwischen BKA und Geheimdiensten hin, für die es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Eine solche fordert die besagte Regierungskommission nunmehr offenbar. Aber auch dann bleibt diese Kooperation problematisch. Das BVerfG hat bereits ausgeführt, dass es ein Trennungsgebot gibt, das die Zusammenlegung von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden verbietet. Was in diesem Bereich allerdings an Kooperation zulässig bzw. unzulässig ist, ist im Einzelnen nicht geklärt. Ob das „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ)“ verfassungsrechtlich zulässig ist, wird umstritten bleiben.

posted by Stadler at 15:22  

20.8.13

Sie bekämpfen Information und Transparenz

Der Herausgeber des Guardian hat der BBC gegenüber erklärt, dass Downing Street, also Premierminister David Cameron, unmittelbar in die Maßnahme des GCHQ gegenüber der Zeitung involviert gewesen sei, Festplatten mit den Snowden-Files zu vernichten. Die Hintergründe erläutert Alan Rusbridger im Guardian ausführlicher. Man kann der Ansicht sein, dass sich der britische Geheimdienst damit der Lächerlichkeit Preis gibt, aber es ändert nichts daran, dass wir es mit einem unmittelbaren und massiven staatlichen Eingriff in die Pressefreiheit zu tun haben, der eine Spielart der Zensur darstellt.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat ganz offenbar ein erhebliches Interesse an dieser Informationsunterdrückung. Die britischen Dienste und ihre Regierung haben etwas zu verbergen, vor ihren eigenen Bürgern und vor der Weltöffentlichkeit. Denn ganz unabhängig davon, ob sich das was britische Geheimdienste tun, noch im Rahmen überzogener Antiterrorgesetze bewegt oder nicht, geht es darum, den Menschen das Ausmaß der Überwachung zu verheimlichen. Denn man hat Angst vor der öffentlichen Reaktion und davor, dass die öffentliche Diskussion ein Überwachungssystem erkennt und in Frage stellt.

Wer Lebensgefährten von Journalisten auf Grundlage von Antiterrorgesetzen stundenlang verhört und ihnen alle elektronischen Geräte abnimmt, dem kann man als Bürger nicht vertrauen. Den Aussagen einer Staatsmacht die so handelt, kann und sollte man keinen Glauben schenken. Wer Antiterrorgesetze derart exzessiv überdehnt und gegen Menschen zur Anwendung bringt, gegen die noch nicht einmal ein Hauch eines Terrorverdachts besteht, von dem muss man annehmen, dass er auch seine Telekommunikationsüberwachung in ähnlich maßloser Art und Weise organisiert hat. Die Übertretung von ohnehin zu weitreichenden Gesetzen ist selten offenkundiger gewesen, als in den Fällen, die uns in den letzten Tagen aus England berichtet wurden. Das Unbehagen verdichtet sich zur Gewissheit. Westliche Regierungen greifen zu den Mitteln von Diktatoren um kritische Berichterstattung zu unterbinden.

Es sind u.a. diese britischen Behörden, von denen sich Kanzleramtsminister Pofalla versichern hat lassen, dass sie sich an (deutsche) Gesetze halten. Wenn der GCHQ aber schon britisches Recht bricht, dann wird er sich wohl kaum um die Beschränkungen des deutschen Rechts scheren. Anders lautenden Versicherungen kann man keinen Glauben schenken.

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Es sei denn, man ist Journalist, Lebensgefährte eines Journalisten oder vielleicht ein beliebiger Blogger, der im Netz seine Meinung zu laut und zu deutlich artikuliert hat. Wir müssen letztlich über den Zustand unserer Demokratie reden, auch wenn das noch nicht überall angekommen ist. Denn die Feinde von Freiheit und Demokratie sind zahlreich.

Zur Causa Guardian habe ich heute noch folgende absolut lesenswerte Kommentare gefunden:

Wie viel Pofalla verträgt die Freiheit? (Timo Stein, Cicero-Online)
Angriff auf die Aufklärer (Stefan Plöchinger, SZ)
Die Zeitung der Zukunft – ein Ort der Freiheit (Dirk von Gehlen, Digitale Notizen)

posted by Stadler at 22:07  

19.8.13

Empört Euch!

Die USA setzen Drohnen seit fast 10 Jahren ein, um gezielt Menschen, vorgeblich Terroristen, zu töten. Durch derartige Drohnenangriffe sind nach unterschiedlichen Untersuchungen und Berichten bislang ca. 3.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Daten durch die die Zielpersonen dieser Drohnenangriffe ermittelt und lokalisiert werden, stammen regelmäßig von Geheimdiensten, z.T. auch aus der Telekommunikationsüberwachung. Auch der BND liefert offenbar entsprechende Daten an US-Dienste.

In der Berichterstattung liest man dann häufiger, dass auch Unbeteiligte oder Unschuldige betroffen seien. Dieser Ansatz überspringt allerdings den wesentlichen rechtsstaatlichen Aspekt. Jeder Straftäter hat einen Anspruch auf ein faires gerichtliches Verfahren und er hat hierbei solange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht verurteilt worden ist. Drohnenangriffe zu dem Zweck Menschen gezielt zu töten, stellen also nichts anderes dar, als eine Umgehung des rechtsstaatlich gebotenen Strafverfahrens und die Abschaffung der Unschuldsvermutung.

Diejenigen, die Opfer eines Drohnenangriffs werden, gleichgültig ob Terroristen, Zivilisten oder nicht selten sogar Kinder, haben nie einen (fairen) Prozess bekommen. Sie wurden von Geheimdiensten in einem intransparenten und rechtsstaatswidrigen Verfahren als Terroristen ermittelt. Nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten haben die USA also 3.000 Unschuldige getötet. Es ist nämlich von vornherein nicht statthaft zwischen (mutmaßlichen) Terroristen und Unbeteiligten zu differenzieren. Wenn man die Unschuldsvermutung ernst nimmt, haben ausnahmslos alle Getöteten als unschuldig zu gelten.

Das den US-Drohnenangriffen zugrundeliegende Prinzip, wonach Ankläger, Richter und Vollstrecker ein und dieselbe Institution sind, kennt man aus der Geschichte des Mittelalters als Inquisition. Exakt nach diesem archaischen Prinzip funktionieren die US-Drohnenagriffe beispielsweise in Pakistan, einem Land, mit dem sich die USA keineswegs im Kriegszustand befinden. Der Inquisitor heißt heute Barack Obama. Er genehmigt diese Drohnenangriffe persönlich.

Zur mittelalterlichen Inquisition gehörte ein weiteres wesentliches Instrument, nämlich die Unterdrückung von Wissen. Und daraus ergibt sich eine weitere Parallele zur Logik moderner Geheimdiensttätigkeit. Die Ansammlung von geheimem Herrschaftswissen dient auch noch heute, vermutlich mehr denn je, der Machtausübung und der Machterhaltung. Und vermutlich ist tatsächlich Macht der zentrale Grund und die zentrale Antriebsfeder für die weltweite Datensammelwut der Geheimdienste.

Unsere Demokratien haben in den letzten zehn bis zwölf Jahren einen gewaltigen Rückschritt erlebt, was nicht zuletzt willfährigen Politikern zu verdanken ist, die dieses mittelalterliche Gedankengut, nur notdürftig kaschiert, erneut zu Markte tragen. Mir kommt an dieser Stelle immer wieder die Sentenz aus Juli Zehs Roman Corpus Delicti in den Sinn: „Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur“. Zeh gehört auch zu den wenigen Intellektuellen, die erkannt haben, welche politische Entwicklung gerade im Gange ist. Es ist nicht länger übertrieben, von einem Überwachungsstaat zu sprechen und davon, dass unsere Demokratie akut gefährdet ist. Zu dieser Entwicklung postdemokratischer Strukturen schweigen fast alle Intellektuellen national und international, obwohl man eigentlich erwarten müsste, dass sie auf die Barrikaden gehen. Es ist der Aufklärung bereits einmal gelungen, mittelalterliches Gedankengut zurückzudrängen und einzuhegen. Wir erleben jetzt erneut die Ausbreitung einer auf Desinformation basierenden Politik, die ich in einem früheren Blogbeitrag als lichtscheu und hinterlistig bezeichnet habe. Deshalb erscheint mir eine weitere Aufklärung nötig, um den aktuellen Entwicklungen entgegenzutreten und den Menschen erneut den Ausgang aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit aufzuzeigen. Bislang haben die meisten Bürger diesen Zustand aber noch nicht erkannt, weil die unsichtbare Tätigkeit der Geheimdienste schwer greifbar ist und das Gefühl unmittelbarer Betroffenheit fehlt. Wenn Google Vorgärten und Häuserfassaden fotografiert, fühlt man sich direkt betroffen, während sich die meisten Bürger die massive Überwachung der Telekommunikation schwer vorstellen können.

Es muss deshalb unter Einbeziehung von Beispielen wie denen der Drohnenangriffe deutlich gemacht werden, was auf dem Spiel steht, wenn freiheitsfeindliche Kräfte Mechanismen installieren und nutzen, die unsere Demokratie in Frage stellen. Dieser Entwicklung müssen wir uns entgegenstellen, aber dafür sind deutlich mehr Mahner erforderlich und mehr Leute, die sich aufregen und laut werden. Um es mit Stéphane Hessel zu sagen: Empört Euch!

posted by Stadler at 08:33  

8.8.13

Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt der BND Metadaten?

Dass der Bundesnachrichtendienst (BND) massenhaft und automatisiert Metadaten erhebt, ist eine gänzlich neue Erkenntnis. Diese Praxis wird aber erst gar nicht dementiert, sondern mit immer neuen merkwürdigen Begründungen gerechtfertigt. Heute kann man zum Beispiel bei SPON lesen, dass diese Daten aus der Auslandsaufklärung des BND in Afghanistan und Nordafrika stammen sollen. Gleichzeitig ist aber von der Fernmeldeaufklärung am BND-Standort in Bad Aibling die Rede. Verstehe das nur ich nicht? Dass der BND TK-Verbindungsdaten wie Telefonnummern, IP-Adressen und E-Mailadressen und die dazugehörigen Kommunikationszeitpunkte in Afghanistan und Nordafrika erhebt, ist unwahrscheinlich. Die Datenerhebung findet also in Deutschland statt, u.a. von Bad Aibling aus.

Die Frage auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage der BND überhaupt massenhaft Metadaten erheben kann, wird in der Berichterstattung erst gar nicht gestellt. Stattdessen liest und hört man gerade von Journalisten immer wieder die apodiktische Aussage, der BND würde dies legal bzw. auf Basis des geltenden Rechts machen. Aber ist das tatsächlich so? Nachdem die Tatsache, dass der BND massenhaft TK-Verbindungsdaten erhebt, bislang nicht öffentlich bekannt war, wurde m.W. auch die Frage, ob und inwiefern dies auf Basis des G10-Gesetzes überhaupt möglich ist, juristisch bisher nicht erörtert.

Was der BND macht, ist im Grunde nichts anderes als eine exkzessive Form der Vorratsdatenspeicherung.

Meines Erachtens kommen im G10-Gesetz als Rechtsgrundlage lediglich § 2 und § 5 in Betracht. § 2 G10-Gesetz dürfte ungeachtet des Umstandes, dass die Vorschrift im Lichte der Entscheidung des BVerfG zur Bestandsdatenauskunft verfassungsrechtlich bedenklich ist, als Rechtsgrundlage für das was der BND praktiziert, aus tatsächlichen Gründen ausscheiden. Denn § 2 Abs. 1 G10-Gesetz regelt Auskunftspflichten von TK-Anbietern. Nur dann, wenn der BND solche Verbindungsdaten also bei Providern beauskunftet, kommt § 2 überhaupt in Betracht. Es stellt sich aber auch dann die Frage, ob § 2 die Abfrage von Verbindungsdaten ermöglicht, oder auf Bestandsdaten beschränkt ist. Für die massenhafte Erfassung von Metadaten stellt § 2 also keine geeignete Rechtsgrundlage dar.

§ 5 G10-Gesetz regelt die sog. strategische Fernmeldekontrolle. Danach ist es zulässig, internationale Telekommunikationsbeziehungen anhand von Suchbegriffen zu durchsuchen. Diese Regelung zielt eigentlich auf Kommunikationsinhalte ab und passt nicht wirklich für die gezielte Erfassung von Verbindungsdaten. Selbst wenn man sich über diese Bedenken hinwegsetzen würde, wirft die Regelungen im Hinblick auf Verbindungsdaten aber noch weitere, kaum zu lösende Probleme auf.

Die Vorschrift besagt nämlich, dass keine Suchbegriffe verwendet werden dürfen, die Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen. Genau das trifft aber auf Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen zu. Das gilt allerdings nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden.

Diesen gesetzlichen Ausschluss der Erfassung inländischer Anschlüsse will der BND offenbar dadurch bewerkstelligen, dass E-Mail-Adressen mit der Endung .de und deutsche Telefonnumern ausgefiltert werden. Nachdem Millionen deutscher Staatsbürger aber E-Mail-Adressen benutzen, die zu einer .com-Domain gehören, lässt sich durch diese Maßnahme nicht ausschließen, dass deutsche Staatsangehörige erfasst werden. Die massenhafte Erhebung von Metadaten kann also auch nicht durch § 5 G10-Gesetz gerechtfertigt werden. Auch aus dem TKG und dem BND-Gesetz ergeben sich keine geeigneten Rechtsgrundlagen.

Das geltende Recht bietet also auch Geheimdiensten keine rechtliche Grundlage für eine (unkontrollierte) Erfassung und Speicherung von TK-Verbindungsdaten. Ich gehe davon aus, dass sich diese Einschätzung auch in der nunmehr vermutlich einsetzenden rechtswissenschaftlichen Diskussion verfestigen wird.

Daraus folgt, dass bereits die Erhebung der Daten durch den BND rechtswidrig ist. Die nachfolgende Übermittlung an die NSA wirft weitere rechtliche Fragen auf. Nachdem aber bereits die Datenerhebung durch den BND rechtswidrig ist, ist auch die Übermittlung an die NSA nicht in rechtmäßiger Art und Weise möglich.

Vielleicht sollte die Bundesregierung jetzt einfach mal ihrer Verpflichtung nachkommen, für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen und dem BND die Erhebung von TK-Verbindungsdaten untersagen. Offenbar betrachten aber sowohl BND als auch Bundesregierung das G10-Gesetz lediglich als unverbindliche Empfehlung, die man nach Belieben ignorieren kann.

posted by Stadler at 22:43  
« Vorherige SeiteNächste Seite »