Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.12.10

IGEL: Gegen ein Leistungsschutzrecht

Die Verlagslobbyisten propagieren seit mehr als einem Jahr ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse. Hierbei geht es einmal mehr um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen mit Hilfe des Gesetzgebers und trotz anderslautender Behauptungen der Lobbyisten um eine Geräteabgabe auf Presseerzeugnisse.

Weil dieser Ansatz aus verschiedenen Gründen falsch und gefährlich ist, hat sich eine  Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) gegründet, die von Rechtsanwalt Till Kreutzer ins Leben gerufen wurde.

Bei der Umsetzung und in der Redaktion wird Kreutzer von Philipp Otto und John Weitzmann unterstützt. Das Portal IGEL, das unter „leistungsschutzrecht.info“ abrufbar ist, dient in erster Linie als Informationsplattform um den Sachstand aufzuarbeiten, bestehende Argumente zusammenzufassen und neue zu liefern, warum dieses Leistungsschutzrecht aus politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtsdogmatischen Gründen nicht zu halten sein wird, auch wenn die Presseverlage es sich wünschen.

Zusammen mit derzeit ca. 25 Unternehmen, Organisationen und Bloggern unterstütze ich IGEL, weil ich der Ansicht bin, dass ein Gegenpol zu einer Verlagslobby geschaffen werden muss, die ihre Machtposition dazu nutzt, den Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen so darzustellen, als würde es um den Schutz von Pressevielfalt und Pressefreiheit gehen. Das exakte Gegenteil ist allerdings der Fall. Die Forderung der Verlage gefährdet die Informations- und Meinungsfreiheit, weil sie auf ein Schutzrecht für die Sprache selbst hinausläuft und damit eine Monopolisierung der Sprache droht. Das ist übrigens der Grund dafür, dass auch die äußerst rechteinhaberfreundliche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, e.V. (GRUR) diese Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse kritisiert.

Nach dem Gesetzesentwurf der Verlage soll jeder Nutzer eines gewerblich genutzten Computers eine Geräteabgabe leisten. Die Forderung beinhaltet also nichts weniger als eine allgemeine Zwangsgebühr für Presseerzeugnisse, eine gebührenfinanzierte Presse. Es soll letztlich eine Art GEZ für Verlage geschaffen werden, die die Wirtschaft mit einer Zwangsabgabe auf Computer belastet.

Dieses neue Geschäftsmodell führt unweigerlich zu massiven Eingriffen in die Rechte Dritter und stellt eine gesetzliche Quersubventionierung zu Lasten aller dar, erläutert der Initiator Till Kreutzer.

Es wäre schön, wenn möglichst viele Bürger und Unternehmer die Initiative „IGEL“ unterstützen.

posted by Stadler at 08:00  

16.10.10

Offenkundig unzutreffend

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat sich in der Diskussion um das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse veranlasst gesehen, die Aussagen von Google zum Thema im Rahmen einer Pressemitteilung vom 15.10.10 als offenkundig unzutreffend darzustellen. In Wirklichkeit setzt der BDZV damit aber nur seine Desinformationskampagne fort, die auch bei politischen Entscheidern schon Wirkung gezeigt hat.

Wenn der BDZV behauptet, Google erwecke den falschen Eindruck, dass eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen werden solle, dann sollte der Verband vielleicht einmal seinen eigenen Gesetzesentwurf lesen, insbesondere den Entwurf eines § 87g Abs. 3 UrhG. Dort wird nämlich ganz explizit geregelt, dass für gewerblich genutzte Vervielfältigungsgeräte (Computer, Kopierer o.ä.) die Vermutung gelten soll, dass sie zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken von Presseerzeugnissen verwendet werden und deshalb eine Geräteabgabe an eine Verwertungsgesellschaft zu bezahlen ist. Die Aussagen von Google sind also zutreffend.

Auch die weiteren Bedenken von Google, das Leistungsschutzrecht würde das Zitatrecht gefährden, sind nicht nur berechtigt, sondern greifen eher noch zu kurz. Die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die kaum im Verdacht stehen dürfte, sich gegen die Interessen von Urhebern zu engagieren, lehnt das Leistungsschutzrecht ebenfalls ab und befürchtet sogar, dass damit zugunsten der Verlage ein Schutz der Sprache und der Information selbst begründet wird.

Offenkundig unzutreffend sind also allenfalls die öffentlichen Äußerungen des BDZV.

posted by Stadler at 12:58  

12.9.10

Wie die Meinungen auseinander gehen

Bei Heise-Online lese ich, dass der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Günter Krings, das geforderte Leistungsschutzrecht für Verlage als einen „Garant für Vielfalt und einen Motor für Innovation“ bezeichnet hat. Und an dieser Stellung muss ich wieder einmal erkennen, wie weit die Einschätzungen doch divergieren können. Ich halte dieses Leistungsschutzrecht nämlich für innovationhemmend und sehe darin geradezu einen Anschlag auf die Informationsfreiheit.

Vielleicht muss man die Aussage von Krings einfach als das sehen, was es ist, nämlich einen Kniefall vor den Lobbyisten. Und den gab es in letzter Zeit ja häufiger.

posted by Stadler at 21:28  

28.6.10

Die gebührenfinanzierte Presse

Die heutige Anhörung des BMJ zur Forderung der Verlage nach einem eigenen Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hat einmal mehr deutlich gemacht, welche Forderung in Wirklichkeit erhoben wird. Es geht um eine allgemeine Zwangsgebühr für Presseerzeugnisse. Man will eine GEZ für Verlage schaffen. Das Vehikel, das man hierfür bemüht, ist das Urheberrecht, aber um urheberrechtliche Fragen geht es im Grunde nicht. Die Verlage sehen ihr Geschäftsmodell durch das Internet gefährdet, weil sie es nicht geschafft haben, Paid-Content-Modelle im Netz zu etablieren. Natürlich behaupten die Verlage, und mit ihnen Gewerkschaften und Journalistenverbände, es ginge um den Schutz der Pressefreiheit und der Informationsvielfalt.

Wer sich die aktuelle Medienlandschaft ansieht, insbesondere die vielen verschiedenen Angebote und Blogs, die sich jenseits der klassischen Medien etabliert haben, weiß aber natürlich, dass es noch nie eine derartige Informationsvielfalt gegeben hat und auch noch nie eine derartige Menge an qualitativ hochwertigen Angeboten. Der „Qualitätsjournalismus“ findet längst nicht mehr nur bei den alten Flagschiffen der traditionellen Presse statt. Die Schimäre von der Bedrohung der freien Presse ist ein Mittel des politischen Lobbyismus, entbehrt aber einer ausreichenden sachlichen Grundlagen. Wenn einige Zeitungen sterben sollten – was durchaus naheliegend erscheint – dann wäre dies eine logische Konsequenz des durch das Netz verursachten Medienumbruchs, die keineswegs die Informations- oder Pressefreiheit gefährdet.

posted by Stadler at 16:32  

18.6.10

Neues zum Leistungsschutzrecht der Verleger

Die „Berliner Rede zum Urheberrecht„, in der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor einigen Tagen sehr einseitig Position zugunsten von Rechteinhabern und Content-Industrie bezogen hat, wurde von den Verlagen, die gerade ein neues eigenes Leistungsschutzrechte für Verlagsprodukte fordern, erwartungsgemäß begrüßt.

Netzpolitik.org hat einige neue Informationen zum Thema zusammengetragen und verweist insbesondere auf ein Eckpunktepapier von BDVZ und VDZ, das man dem Justizministerium offenbar demnächst präsentieren will.

Worum es bei der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht tatsächlich geht und was davon zu halten ist, habe ich bereits dargelegt.

posted by Stadler at 11:47  

11.5.10

Leistungsschutzrecht: Geht es wirklich um die Urheber?

Der deutsche Journalistenverband (DJV) unterstützt die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse und rechtfertigt dies damit, dass es ihm um die Urheber gehen würde. Man sollte bei einem Verband unterstellen, dass er versucht, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Offenbar hat der DJV aber noch nicht erkannt, dass dieses Leistungschutzrecht, so wie es sich die Verlage vorstellen, nicht im Interesse der Autoren ist. Denn der Gesetzesvorschlag der Verlage ist anders ausgestaltet als andere Leistungsschutzrechte, wie zum Beispiel der Datenbankschutz. Dort wird die wirtschaftliche Investition des Datenbankherstellers in den Aufbau der Datenbank geschützt, während die Rechte an einzelnen Elementen, also die urheberrechtlichen Werke, die in die Datenbank aufgenommen worden sind, nicht zugunsten des Datenbankherstellers geschützt werden, sondern beim Urheber verbleiben.

Das Konzept des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse wählt einen anderen Ansatz. Denn das dortige Ziel ist es gerade auch, einen Schutz des einzelnen journalistischen Beitrags („Teile daraus“) zugunsten der Verleger zu erreichen und zwar durch Schaffung eines ausschließlichen Verbreitungsrechts. Das kollidiert mit dem Urheberrecht der Autoren und kann deren Position nur schwächen. Denn dem Urheberrecht der Autoren stünde dann ein ausschließliches Verwertungsrecht der Verlage (kraft Gesetz) gegenüber. Wie diese kollidierenden Positionen in Einklang zu bringen sind, wenn der Autor dem Verlag zum Beispiel nur ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, ist zudem unklar.

posted by Stadler at 11:14  

7.5.10

Wie sich die Verlage das mit dem Leistungsschutzrecht vorstellen

Seit einiger Zeit steht die Forderung von Verlagen im Raum, ein neues gesetzliches Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu schaffen. Hintergrund ist der, dass sich die Verlage, mit Hilfe des Gesetzegbers, neue Einnahmequellen erschließen wollen, nachdem das traditionelle Zeitungsgeschäft rückläufig ist und man es bisher nicht verstanden hat, über das Internet nennenswerte Umsätze zu erzielen.

Nachdem bislang über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Leistungsschutzrechts spekuliert wurde, hat iRights.info jetzt einen Gesetzesentwurf der Verlage veröffentlicht, dem gleichzeitig (geringfügige) Änderungen der Gewerkschaften DJV und ver.di gegenübergestellt sind.

Die in wirtschaftlicher Hinsicht zentrale Vorschrift findet sich ganz am Ende des Entwurfs, nämlich in § 87g Abs. 3 UrhG-E. Dort heißt es:

Werden Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme von Vervielfältigungen geeignet sind, zum Zwecke der gewerblichen Nutzung betrieben, wird vermutet, dass diese zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken im Sinne von Absatz 1 benutzt werden.

Wer also zu gewerblichen Zwecken Computer – auch (Web-)Server -, Kopierer und Multifunktionsgeräte nutzt, von dem wird gesetzlich vermutet, dass er Vervielfältigungsstücke von Presseerzeugnissen herstellt. Und wegen dieser gesetzlichen Vermutung muss dieser Nutzer/Unternehmer deshalb an eine Verwertungsgesellschaft der Verlage bezahlen. Es handelt sich also um eine Geräteabgabe auf Presseerzeugnisse.

Es muss insoweit allerdings die Frage gestellt werden, weshalb die gewerbliche Nutzung von PC’s, zum Beispiel im gewöhnlichen Bürobetrieb, dafür sprechen sollte, dass in diesem Rahmen Presseerzeugnisse hergestellt werden. Das ist zumindest für den Großteil der Büros nicht naheliegend, sondern vielmehr abwegig.

Der Entwurf dieses Leistungsschutzrechts ist darüber hinaus aber nicht geeignet, Dienste wie Google News auszubremsen. Hier teile ich die Ansicht der Kollegen von iRights.info nicht. Denn Google vervielfältigt und verbreitet keine Presseerzeugnisse und gibt diese im urheberrechtlichen Sinne auch nicht öffentlich wieder, zumindest wenn man der Auslegung des Bundesgerichtshofs aus der Paperboy-Entscheidung folgt. Weder Dienste wie Google News noch Links auf Presseartikel wären deshalb von diesem Leistungsschutzrecht betroffen. Letztlich handelt es sich um eine schnöde Geräteabgabe zu Lasten von Unternehmen, der es allerdings wegen des fehlenden Zusammenhangs von Presseerzeugnissen und gewerblicher Computernutzung an jedweder sachlichen Grundlage mangelt. Aber das hat die Lobbyisten ja noch nie gestört.

posted by Stadler at 14:10  

12.3.10

Leistungsschutzrecht der Verlage soll eine "PC-Gebühr" sein

Die Forderung nach Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage nimmt langsam Gestalt an. Die Verlage wollen offenbar eine Art Gebühr von allen gewerblichen Nutzern von PC’s erheben lassen.

Weshalb diese Forderung auch nur ansatzweise legitim sein soll, erschließt sich mir aber nicht. Warum sollen ausgerechnet gewerbliche Nutzer von PC’s für die Inhalte von Springer, Burda und Co. bezahlen? Mein Vorschlag an die Verlage: Wenn Sie Geld für Ihre Internetangebote wollen, dann verlangen Sie es doch einfach. Niemand verbietet den Verlagen Paid Content Angebote einzuführen.

Da kann man nur hoffen, dass die Politik langsam dazu lernt und nicht auf jeden lobbyistischen Unfug mehr anspringt.

Ulrike Langer hat das Thema für Carta kommentiert.

posted by Stadler at 13:38  

8.3.10

Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage tobt weiter

Rechtsanwalt und Burda-Aufsichtsrat Robert Schweizer setzt sich in einem Interview mit promedia / CARTA erneut für die Schaffung eines Lesitungsschutzrechts für Verlage ein, ohne allerdings auf die Frage nach der konkreten rechtstechnischen Ausgestaltung einzugehen. Stattdessen werden Platitüden, wie die vom rechtsfreien Raum Internet, zum Besten gegeben. Auch Lobbyismus habe ich schon in besserer Darbietung erlebt.

Was von der Forderung nach einem solchen Leistungsschutzrecht zu halten ist, habe ich vor einigen Monaten hier bereits dargestellt. Dass in Wirklichkeit nicht der Journalismus und die Pressefreiheit in Gefahr sind, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen der Verlage, erläutert Daniel Schultz im Blog „der presseschauer“.

Der Gesetzgeber muss erkennen, dass es nicht seine Aufgabe ist, wirtschaftliche Umwälzungen, die das Internetzeitalter zwangsläufig mit sich bringt, zu Gunsten einer lobbyistisch noch mächtigen Branche, künstlich aufzuhalten. Erste Anzeichen dafür, dass politische Entscheider beginnen dies zu begreifen, sind erkennbar.

posted by Stadler at 11:05  

23.11.09

Die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung

Politik ist die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung„. Was wie ein Bezug zur aktuellen Diskussion um das Leistungschutzrecht für Verlage klingt, ist ein Zitat von Kurt Tucholsky, das aus einer anderen Zeit stammt, aber dennoch diese aktuelle Diskussion punktgenau beschreibt.

Denn wenn Verleger ein neues, im Urheberrecht anzusiedelndes Leistungsschutzrecht fordern, dann geht es dabei nicht um die Schließung rechtlicher Lücken, sondern in Wahrheit um die Umverteilung der Gewinne von Google mit Hilfe des Staates.

An dieser Stelle rufen auch gerade diejenigen nach dem Staat, die sonst gerne fordern, der Staat müsse sich raushalten. Während man ansonsten staatliche Umverteilungspolitik anprangert, fordert man sie in diesem Fall ausdrücklich, denn schließlich geht es um die Durchsetzung der eigenen Interessen.

Anders als beispielsweise der Hersteller einer Datenbank bedarf ein Verlag auch keines neuen Leistungsschutzrechts. Denn der Verleger verdient sein Geld mit urheberrechtlich geschützten Werken seiner Autoren und zu diesem Zweck kann er sich die Nutzungsrechte in ausschließlichem Umfang einräumen lassen. Juristische Schutzlücken bestehen hier nicht. Auch wenn mächtige Verleger wie Burda oder Springer eine Heerschar von Juristen beschäftigen, die öffentlich gerne das Gegenteil behaupten. Das ist nichts weiter als Lobbyismus, den man als solchen erkennen muss. Wenn der Kollege Robert Schweizer in seiner Funktion als Burda-Vorstand von einem Fair-Share spricht und u.a. versucht den Eindruck zu erwecken, es würde eine rechtliche Schutzlücke bestehen, weil die Urheberrechte der Journalisten personenbezogen sind, vergisst er zu erwähnen, dass die Nutzungsrechte gleichwohl vollständig und umfassend auf den Verleger übertragen werden können, mit Ausnahme der Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Situation beim Schutz des Datenbankhersteller – einem klassischen Fall eines sog. Leistungsschutzrechts – ist demgegenüber eine ganz andere. Denn anders als ein Verleger arbeitet er mit Einzelteilen, die oftmals urheberrechtlich gar nicht schutzfähig sind. Ohne ein Leistungsschutzrecht könnte er sich deshalb nicht gegen die systematische Plünderung seiner Datenbank wehren. Das trifft auf den Verleger aber nicht zu.

Deshalb kann man auch nicht oft genug betonen, dass es nicht um die legitime Schließung von rechtlichen Schutzlücken geht, sondern darum, dass der Staat durch Gesetze eine wirtschaftliche Entwicklung zu Gunsten der Verlage korrigiert. Große deutsche Verlage fühlen sich durch Google bedroht und noch haben Sie genügend politischen Einfluss, um ihren Singularinteressen Gehör zu verschaffen. Dass das weder im Sinne der Allgemeinheit ist noch einem fairen Wettbewerb geschuldet ist, gilt es jetzt jenen schwarz-gelben Politikern zu erklären, die diese Forderung der Verlage in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Dass gerade auch FDP-Politiker diese Forderung unterstützen, die man in einem anderen Kontext vermutlich als sozialistische Umverteilungspolitik gebrandmarkt hätte, ist ohnehin bemerkenswert.

posted by Stadler at 11:45  
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