Verlage als Lobbyisten der Unfreiheit
Unter dem Titel „Die Lobbyisten der Unfreiheit“ geht Matthias Spielkamp der Frage nach, was die Verlage genau meinen, wenn sie ein neues Leistungsschutzrecht zum Schutz ihrer Onlineinhalte fordern. Ein lesenswerter Beitrag.
Abgesehen davon, dass das Ansinnen der Verlage kaum als legitim bezeichnet werden kann, dürfte es in der Tat auch rechtstechnisch schwierig werden, die Forderung der Verlage nach einer Partizipation an den Gewinnen von Google in Form eines neuen urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts in Gesetzesform zu gießen.
Denn als verwandtes Schutzrecht gibt es ja bereits den Schutz des Datenbankherstellers im UrhG. Hieraus können die Verlage allerdings keinen Schutz ableiten, wenn ihre Inhalte nur verlinkt werden, wie der BGH in der Paperboy-Entscheidung klargestellt hat. Letztlich geht es auch darum, diese Rechtsprechung wieder auszuhebeln.
Die Verlage fordern in Wirklichkeit kein neues Leistungsschutzrecht, sondern eine staatliche Umverteilung der Gewinne von Google zu ihren Gunsten. Niemand zwingt die Verlage aber dazu, ihre Inhalte frei zugänglich ins Netz zu stellen. Solange aber die Verleger genau das tun, sollte ihnen auch ein neues Leistungsschutzrecht nicht weiterhelfen. Ihr rechtlicher Schutz ist bereits nach geltendem Recht ausreichend gewährleistet. Das Problem der Verlage ist nicht rechtlicher Natur.