Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.11.09

Die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung

Politik ist die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung„. Was wie ein Bezug zur aktuellen Diskussion um das Leistungschutzrecht für Verlage klingt, ist ein Zitat von Kurt Tucholsky, das aus einer anderen Zeit stammt, aber dennoch diese aktuelle Diskussion punktgenau beschreibt.

Denn wenn Verleger ein neues, im Urheberrecht anzusiedelndes Leistungsschutzrecht fordern, dann geht es dabei nicht um die Schließung rechtlicher Lücken, sondern in Wahrheit um die Umverteilung der Gewinne von Google mit Hilfe des Staates.

An dieser Stelle rufen auch gerade diejenigen nach dem Staat, die sonst gerne fordern, der Staat müsse sich raushalten. Während man ansonsten staatliche Umverteilungspolitik anprangert, fordert man sie in diesem Fall ausdrücklich, denn schließlich geht es um die Durchsetzung der eigenen Interessen.

Anders als beispielsweise der Hersteller einer Datenbank bedarf ein Verlag auch keines neuen Leistungsschutzrechts. Denn der Verleger verdient sein Geld mit urheberrechtlich geschützten Werken seiner Autoren und zu diesem Zweck kann er sich die Nutzungsrechte in ausschließlichem Umfang einräumen lassen. Juristische Schutzlücken bestehen hier nicht. Auch wenn mächtige Verleger wie Burda oder Springer eine Heerschar von Juristen beschäftigen, die öffentlich gerne das Gegenteil behaupten. Das ist nichts weiter als Lobbyismus, den man als solchen erkennen muss. Wenn der Kollege Robert Schweizer in seiner Funktion als Burda-Vorstand von einem Fair-Share spricht und u.a. versucht den Eindruck zu erwecken, es würde eine rechtliche Schutzlücke bestehen, weil die Urheberrechte der Journalisten personenbezogen sind, vergisst er zu erwähnen, dass die Nutzungsrechte gleichwohl vollständig und umfassend auf den Verleger übertragen werden können, mit Ausnahme der Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Situation beim Schutz des Datenbankhersteller – einem klassischen Fall eines sog. Leistungsschutzrechts – ist demgegenüber eine ganz andere. Denn anders als ein Verleger arbeitet er mit Einzelteilen, die oftmals urheberrechtlich gar nicht schutzfähig sind. Ohne ein Leistungsschutzrecht könnte er sich deshalb nicht gegen die systematische Plünderung seiner Datenbank wehren. Das trifft auf den Verleger aber nicht zu.

Deshalb kann man auch nicht oft genug betonen, dass es nicht um die legitime Schließung von rechtlichen Schutzlücken geht, sondern darum, dass der Staat durch Gesetze eine wirtschaftliche Entwicklung zu Gunsten der Verlage korrigiert. Große deutsche Verlage fühlen sich durch Google bedroht und noch haben Sie genügend politischen Einfluss, um ihren Singularinteressen Gehör zu verschaffen. Dass das weder im Sinne der Allgemeinheit ist noch einem fairen Wettbewerb geschuldet ist, gilt es jetzt jenen schwarz-gelben Politikern zu erklären, die diese Forderung der Verlage in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Dass gerade auch FDP-Politiker diese Forderung unterstützen, die man in einem anderen Kontext vermutlich als sozialistische Umverteilungspolitik gebrandmarkt hätte, ist ohnehin bemerkenswert.

posted by Stadler at 11:45  

Ein Kommentar

  1. "Politik ist die Durchsetzung wirtschaftlicher Zwecke mit Hilfe der Gesetzgebung"
    Nur zur Ergänzung: Politik ist die Durchsetzung von jeglichen Interessen mit Hilfe der Gesetzgebung, wirtschaftlicher oder anderer Natur. Was sollte auch interessenlose Politik bedeuten?

    Abgesehen davon volle Zustimmung zum oben gesagten. Das Leistungsschutzrecht ist nichts anderes als der Versuch, ein Geschäftsmodell im Niedergang künstlich am Überleben zu halten. Soetwas hat in Deutschland ab halt auch Tradition.

    Comment by sebmol — 23.11, 2009 @ 13:16

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