Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.12.10

BGH: Rote Briefkästen

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Aufstellung von roten Briefkästen durch ein Konkurrenzunternehmen der Post unter dem Aspekt der Irreführung wettbewerbswidrig ist, weil bei den (potentiellen) Kunden der irrige Eindruck entstehen kann, es würde sich um Briefkästen der Post handeln.

Das OLG Nürnberg hatte tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß angenommen. Diese Entscheidung hat der BGH mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 214/07), das jetzt im Volltext veröffentlicht wurde, aufgehoben und die Klage der Post abgewiesen.

Der amtliche Leitsatz des BGH lautet:

Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S. des § 5 UWG.

posted by Stadler at 16:20  

24.11.10

BGH: Irreführende Verwendung einer Marke

Der BGH hat mit Urteil vom 10. Juni 2010 (Az.: I ZR 42/08) entschieden, dass die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden kann und zwar unabhängig davon, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus der konkreten Verwendung der Marke ergeben.

Die Beklagte, ein Fachverlag für Sozialversicherungsrecht,  gibt in Kooperation mit der AOK die Zeitschrift „Praxis Aktuell“ heraus und produziert für die Landesverbände der AOK Internetauftritte unter dem Titel „Praxis Aktuell“. Die Beklagte ist auch Inhaberin zweier Marken, die den Bestandteil „Praxis Aktuell“ enthalten, u.a. einer für ein „AOK-Unternehmer-Magazin“ eingetragenen Wort-/Bildmarke „praxis AKTUELL“.

Die Beklagte brachte zusätzlich unter der Bezeichnung „Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“ eine Software auf den Markt. Die Klägerin hält die Übernahme des Zeitschriftentitels „Praxis Aktuell“ in die Bezeichnung der Software für irreführend, weil die Beklagte sich dadurch in unzulässiger Weise an die Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Institution anlehne und damit zu Unrecht deren Autorität für ihren Produktabsatz in Anspruch nehme.

Der BGH hat die Klage unter dem Gesichtspunkt der Irreführung für begründet gehalten, weil die Beklagte mit der Verwendung der Bezeichnung „Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“ für ihre Software bei den angesprochenen Verkehrskreisen den unzutreffenden Eindruck erweckt, es handele sich bei der Software um ein von der AOK oder in enger Zusammenarbeit mit der AOK hergestelltes Produkt.

posted by Stadler at 20:10  

22.11.10

OLG Nürnberg: 100 Number 1 Hits

Ein Lebensmitteldiscounter hatte eine Box mit 5 CDs mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ zum Schnäppchenpreis von EUR 4,99 sowohl über das Internet als auch in seinen Ladengeschäften angeboten. Die meisten Titel stammten allerdings nicht von den Originalinterpreten, sondern waren später eingespielte Coverversionen. Die CD enthielt zwar einen Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis, der allerdings in der Internetwerbung nicht erteilt worden ist.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 26.10.2010 (Az.: 3 U 914/10) die Werbung des Discounters im Internet als irreführend und damit wettbewerbswidrig beanstandet. Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums erwarte nach Ansicht des Senats, dass ihm bei einer mit „Number 1 Hits“ beschriebenen CD-Box auch die damals in einer der Hitlisten befindliche (Original-)Versionen verkauft werden. Es wird also der Musiktitel erwartet, der für eine gewisse Zeit in den Hitlisten an erster Stelle rangierte und nicht eine Coverversion.

posted by Stadler at 12:59  

9.11.10

BGH: Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Der BGH hat mit Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 99/08), das heute veröffentlicht wurde, entschieden, dass in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung nicht mit Nettopreisen geworben werden darf und zwar auch dann nicht, wenn der Werbende angibt, nicht an Verbraucher zu verkaufen. Anders kann dies nur sein, wenn deutlich hervorgehoben wird, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet und zusätzlich durch geeignete Kontrollmechanismen auch sichergestellt wird, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer Waren erwerben können.

Die Leitsätze des BGH lauten:

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen.

Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet  ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.

posted by Stadler at 09:56  

7.11.10

LG Düsseldorf hält das Angebot von Glücksspiel im Internet weiterhin für wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 O 232/09) einem in Malta ansässigen Anbieter verboten, Sportwetten und Glücksspiele über das Internet zu veranstalten bzw. zu bewerben.

Das Landgericht Düsseldorf  hat einen Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG bejaht und diesen mit einer Verletzung von § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) begründet.

Das Gericht hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages für verfassungs- und europarechtskonform und weist ausdrücklich darauf hin, dass inoweit auch kein Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 08.09.2010 (Az.: C-46/08)  bestehe.

Diese Annahme des Landgerichts Düsseldorf dürfte auch zutreffend sein, da der EuGH das deutsche Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, grundsätzlich nicht beanstandet. Was der EuGH für unzulässig hält, ist vielmehr das staatliche deutsche Glücksspielmonopol.

posted by Stadler at 12:37  

28.10.10

Hartplatzhelden gewinnen Endspiel in Karlsruhe

Die Hartplatzhelden haben nach zwei Niederlagen in den Instanzen in der Frage, ob der Württembergische Fußball-Verband ihnen verbieten kann, Videos von Amateuerfußballspielen im Internet zu zeigen, das Endspiel für sich entscheiden können. Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des Landgerichts und des OLG Stuttgart aufgehoben und die Klage des Verbandes abgewiesen. (Urteil vom 28. Oktober 2010 Az.: I ZR 60/09).

In der Pressemitteilung des BGH wird zur Begründung u.a. ausgeführt:

Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.

posted by Stadler at 17:14  

26.10.10

BGH: Abmahnung auch ohne Vollmacht wirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 19.05.2010 (Az.: I ZR 140/08) den alten Meinungsstreit, ob einer (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnung eine Originalvollmacht beizulegen ist, weil sie andernfalls nach § 174 Abs. 1 BGB zurückgewiesen werden kann, entschieden. Zumindest dann, wenn die Abmahnung mit einer (vorformulierten) Unterlassungserklärung und damit dem Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags verbunden wird, kommt § 174 Abs. 1 BGB nicht zur Anwendung. Die Vorlage einer Originalvollmacht ist laut BGH in den typischen Abmahnfällen, denen regelmäßig eine Unterlassungserklärung beiliegt, also nicht geboten. Die Abmahnung kann nicht zurückgewiesen werden.

posted by Stadler at 17:10  

12.10.10

BGH: Froogle II

Der BGH hat mit Urteil vom 18.03.2010 (Az.: I ZR 16/08), das jetzt im Volltext veröffentlicht wurde, erneut zur Frage der Haftung für unrichtige Preisangaben in Preisvergleichssuchmaschinen entschieden. Nach den Urteilen „Espressomaschine“ und „Versandkosten bei Froogle“ ist „Versandkosten bei Froogle II“ bereits die dritte Entscheidung zu diesem Themenkreis innerhalb kürzester Zeit.

Der BGH bestätigt erneut, dass Versandkosten bereits bei den Angaben in der Preisvergleichssuchmaschine angegeben sein müssen. Der Werbetreibende kann sich nach Ansicht des BGH insoweit nicht darauf berufen, dass die Suchmaschine eine solche Angabe nicht vorsieht, weil es seine Entscheidung ist, sich einer solchen Suchmaschine zu bedienen oder nicht. Letztlich folgt daraus, dass der Werbetreibende schon bei der Auswahl der Preisvergleichsportale, die er mit Informationen versorgt, darauf achten muss, dass die Darstellung in der Suchmaschine auch den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Bedeutsam sind des Weiteren folgende Ausführungen des BGH:

Die Klägerin ist als Täterin nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerbsrechtlich dafür verantwortlich, dass in der Suchmaschine für die fragliche Digitalkamera ein Preis angegeben ist, der niedriger ist als der Preis, den sie – ausweislich der Angaben in ihrem eigenen Online-Shop – tatsächlich verlangt hat. Die Klägerin hat dem Betreiber der Suchmaschine den – von ihr zunächst auch tatsächlich geforderten – Kaufpreis der Digitalkamera mitgeteilt. Dieser hat den mitgeteilten Kaufpreis unverändert in die Suchmaschine eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Klägerin den Kaufpreis heraufgesetzt, obwohl in der Suchmaschine noch der niedrigere Kaufpreis angezeigt war. Dies hat dazu geführt, dass der in der Suchmaschine angegebene Preis der Digitalkamera bis zur folgenden Nacht unterhalb des Preises gelegen hat, den die Klägerin tatsächlich verlangt hat.(…) Im  Übrigen hat die Klägerin sich nach  den Feststellungen des Berufungsgerichts der Suchmaschine in Kenntnis der technischen und zeitlichen Abläufe bedient. Sie wusste daher, dass der Betreiber der Suchmaschine die von den Werbenden mitgeteilten Preisänderungen nur einmal täglich, nämlich um 2 Uhr nachts, in das System übernimmt. Sie hätte eine Abweichung zwischen dem in der Suchmaschine ausgewiesenen und dem tatsächlich geforderten Preis daher beispielsweise dadurch vermeiden können, dass sie den Preis der Digitalkamera gleichfalls erst um 2 Uhr nachts erhöht.

Wer sich als Betreiber eines Onlineshops eines Presivergleichsportals bedient, muss minutiös darauf achten, dass es zu keinen Diskrepanzen zwischen den Angaben in seinem Shop und der Suchmaschine kommt.

posted by Stadler at 12:00  

6.10.10

Gilt die Preisbindung für Arzneimittel auch für ausländische Online-Apotheken?

Der BGH hat dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt (Beschl. v. 09.09.2010, Az.: I ZR 72/08).

Eine deutsche Apotheke hatte eine  in  den  Niederlanden  ansässige  Apotheke verklagt, die über das Internet  eine Versandapotheke betreibt und hierüber Medikamente in deutscher Sprache unter Angabe ihrer deutschen Bezeichnung anbietet. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erfolgt gegen Einsendung des Originalrezepts.

Der  Senat  ist zwar der Ansicht, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Da das Bundessozialgericht aber gegenteilig entscheiden hat (BSGE 101, 161 Rn. 23 ff.), legt der BGH die Frage dem gemeinsamen Senat vor.

posted by Stadler at 11:03  

14.9.10

BGH: Ohne 19 % Mehrwertsteuer

Mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 31.03.2010 (Az.: I ZR 75/08) hat der BGH entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ auch dann nicht als unangemessene Beeinflussung des Verbauchers wettbewerbswidrig ist, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabatts erscheint.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die von der Werbung ausgehende Anlockwirkung als Bestandteil des Leistungswettbewerbs hinzunehmen. Die freie Entscheidung der Verbraucher wird dadurch nach Meinung des Gerichts nicht beeinträchtigt.

posted by Stadler at 10:48  
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