Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.11.10

OLG Nürnberg: 100 Number 1 Hits

Ein Lebensmitteldiscounter hatte eine Box mit 5 CDs mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ zum Schnäppchenpreis von EUR 4,99 sowohl über das Internet als auch in seinen Ladengeschäften angeboten. Die meisten Titel stammten allerdings nicht von den Originalinterpreten, sondern waren später eingespielte Coverversionen. Die CD enthielt zwar einen Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis, der allerdings in der Internetwerbung nicht erteilt worden ist.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 26.10.2010 (Az.: 3 U 914/10) die Werbung des Discounters im Internet als irreführend und damit wettbewerbswidrig beanstandet. Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums erwarte nach Ansicht des Senats, dass ihm bei einer mit „Number 1 Hits“ beschriebenen CD-Box auch die damals in einer der Hitlisten befindliche (Original-)Versionen verkauft werden. Es wird also der Musiktitel erwartet, der für eine gewisse Zeit in den Hitlisten an erster Stelle rangierte und nicht eine Coverversion.

posted by Stadler at 12:59  

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