BGH: Ohne 19 % Mehrwertsteuer
Mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 31.03.2010 (Az.: I ZR 75/08) hat der BGH entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ auch dann nicht als unangemessene Beeinflussung des Verbauchers wettbewerbswidrig ist, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabatts erscheint.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die von der Werbung ausgehende Anlockwirkung als Bestandteil des Leistungswettbewerbs hinzunehmen. Die freie Entscheidung der Verbraucher wird dadurch nach Meinung des Gerichts nicht beeinträchtigt.
Schon komisch dass in wettbewerbsdingen sonst meist eher pingelige Richter eine falsche Tatsachenbehauptung als Werbung akzeptieren. Denn die Mehrwertsteuer wird bei einer solchen Aktion ja trotzdem ausgewiesen und abgeführt, nur eben zuvor der Brutto-Preis um 19 % reduziert. Aber die Richter gehen in der Begründung gar nicht einmal darauf ein, ob der Sternchen-Zusatz „Sparen Sie volle 19% vom Verkauf“ ausreichend ist. Ist aber im Endeffekt für den normalen Endverbraucher auch egal. Ich freue mich trotzdem über meinen um 19 % reduzierten Mac Mini ;-)
Comment by Steve Gates — 14.09, 2010 @ 11:19
Insbesondere wenn sie tatsächlich 19% abziehen. Die MwSt macht ja vom Bruttopreis weniger aus, ca. 16%.
Comment by Andreas Krey — 14.09, 2010 @ 11:27