Gilt die Preisbindung für Arzneimittel auch für ausländische Online-Apotheken?
Der BGH hat dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt (Beschl. v. 09.09.2010, Az.: I ZR 72/08).
Eine deutsche Apotheke hatte eine in den Niederlanden ansässige Apotheke verklagt, die über das Internet eine Versandapotheke betreibt und hierüber Medikamente in deutscher Sprache unter Angabe ihrer deutschen Bezeichnung anbietet. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erfolgt gegen Einsendung des Originalrezepts.
Der Senat ist zwar der Ansicht, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Da das Bundessozialgericht aber gegenteilig entscheiden hat (BSGE 101, 161 Rn. 23 ff.), legt der BGH die Frage dem gemeinsamen Senat vor.