Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.8.10

LG Frankfurt: „gewinn.de“

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil  vom 27.07.10 (Az.: 2-7 O 33/09) über die Klage eines ehemaligen Domaininhabers zu entscheiden, der DENIC darauf in Anspruch genommen hat, ihn erneut als Domaininhaber einzutragen. Die Domain ist dem Kläger aufgrund eines Providerwechselverfahrens, das allerdings den Vorgaben der DENIC-Richtlinien entsprochen hatte, verloren gegangen. Der Provider des Domaininhabers hatte auf einen Wechselantrag eines anderen Providers mehrmals nicht reagiert, weshalb der Wechsel schließlich vollzogen wurde. Hiervon wusste der Kläger angeblich nichts.

Das Landgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass sich der Kläger das Verhalten seines Providers zurechnen lassen muss und dem Schweigen des Providers auf den Wechselantrag hin, als sog. beredtes Schweigen Erklärungswert zukommt.

Interessant an dem Urteil ist außerdem die Einschätzung des Landgerichts Frankfurt, dass der Eintrag in die WHOIS-Datenbank rein deklaratorisch wirkt, so dass derjenige, der dort eingetragen ist, nicht zwangsläufig der tatsächliche Domaininhaber sein muss. Die DENIC kann nach Ansicht des Gerichts deshalb u.U. verpflichtet sein, einen unrichtigen Eintrag zu berichtigen und den materiell Berechtigten als Domaininhaber einzutragen.

posted by Stadler at 19:19  

6.8.10

BGH: Markenverletzung durch Google-Suchergebnisse

Mit Urteil vom 04.02.2010 (Az.: I ZR 51/08), das jetzt veröffentlicht wurde, hat der Bundesgerichtshof über die Frage einer Markenverletzung durch die Anzeige von Suchergebnissen bei Google („Powerball“) entschieden.

Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „Powerball“. Die Marke ist für „Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten, nämlich Trainingsgeräte für Finger-, Hand-  und Armmuskulatur auf dem physikalischen Prinzip des Gyroskopes“ eingetragen. Die Beklagte unterhält im Internet unter der Adresse „www.pearl.de“ einen Online-Vertrieb. Sie bietet unter der Bezeichnung  „RotaDyn  Fitnessball“ ebenfalls ein Produkt zum Trainieren der Hand- und Armmuskulatur an.

Bei Eingabe des Begriffs „Powerball“ in Google wurde an zweiter Stelle das Angebot „pearl.de“ der Beklagten angezeigt. Der Eintrag war mit „Fitnessball, Powerball: RotaDyn Fitness Balltwister/power ball“ überschrieben.

Die Beklagte hat sich damit verteidigt, dass ihre interne Suchmaschine den eingegebenen Begriff „Powerball“ in die Bestandteile „Power“ und „Ball“ zerlegen würde und deshalb nur die Wortbestandteile verwendet werden, für die kein Schutz beansprucht werden kann.

Dem ist der BGH nicht gefolgt und hat in den Urteilsgründen u.a. ausgeführt:

„Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu  der  Internetseite des Verwenders zu führen (…). Diese Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung hat das Berufungsgericht vorliegend festgestellt. Danach wurden nach Eingabe der Bezeichnung  „Powerball“  in die  Suchmaschine der Beklagten näher bezeichnete Produkte  einschließlich des RotaDyn Fitnessballs angeführt. Über  einen Link wurde der Verkehr zu der Intersetseite der Beklagten mit dem RotaDyn Fitnessball geführt, auf der sich die Bezeichnungen „Powerball“ und „power ball“ in der Kopfzeile fanden. Dass es sich um eine interne Suchmaschine der Beklagten handelt, hat auf die Verwendung der beanstandeten Bezeichnungen als Marke keinen Einfluss.  (…)

Zu Recht hat das Berufungsgericht nicht auf die Funktionsweise der internen Suchmaschine der Beklagten abgestellt, weil diese dem Verkehr nicht bekannt ist und sie deshalb das Verkehrsverständnis nicht beeinflussen kann. Gegenteiliges macht auch die Revision nicht geltend. Soweit die Revision eine markenmäßige Benutzung unter Hinweis auf das Verkehrsverständnis bei Eingabe des Suchbegriffs verneint, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass auf  der  Produktseite der Beklagten zum RotaDyn Fitnessball die angegriffenen, mit der Klagemarke verwechselbaren Bezeichnungen „Powerball“ und „power ball“ in der Kopfzeile angeführt sind. Dadurch kann die Hauptfunktion der Marke, die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber dem Verbraucher zu gewährleisten, beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist von einer markenmäßigen Benutzung der in Rede stehenden Bezeichnungen auszugehen.“

posted by Stadler at 10:03  

29.7.10

Keine Chance für BLAWGS?

Rechtsanwalt Henning Krieg hat 5 Thesen angeschlagen, in denen er erläutert, warum juristische Blogs in Deutschland keine Chance haben. Einige Kollegen tun ihm dem Gefallen und steigen auf die Diskussion ein.

Seine Hauptthese: Amerika Du hast es besser.

Dass es in den USA möglicherweise mehr und qualitativ bessere juristische Blogs gibt als hierzulande, mag sein. Juristen sind konservativ, in Deutschland vielleicht noch stärker als anderswo. Aber warum sollten juristische Blogs deshalb keine Chance haben? Gerade weil es noch nicht so viele gute Rechtsblogs gibt, ist die Chance, sich in diesem Bereich zu etablieren und Gehör zu verschaffen, größer als in anderen Ländern. Aber in einem Punkt hat Henning Krieg sicherlich Recht. Diejenigen, die wissenschaftlich publizieren, bloggen zu wenig. Es muss freilich keinen Widerspruch oder Gegensatz darstellen, in renommierten juristischen Zeitschriften zu veröffentlichen und parallel zu bloggen. Diese Erkenntnis hat sich in den Köpfen noch nicht ganz durchgesetzt. Am Honorar kann es übrigens nicht liegen, denn das ist bei den Fachzeitschriften nicht wirklich üppig. Aber es herrscht nach wie vor der Glaube vor, dass man in bestimmten Zeitschriften veröffentlichen muss, um in der Fachwelt wahrgenommen werden. Aber auch das wird sich ändern. Und man kann das eine tun ohne das andere zu lassen.

posted by Stadler at 08:40  

22.7.10

Merkbefreit: Beate Merk zu Netzsperren und Kindesmissbrauch

Manchmal ist man als Jurist geneigt, sich für bestimmte Justizminister(innen) fremd zu schämen. Ein solcher Fall ist heute wieder vorgekommen. Die bayerische Ressortchefin Beate Merk hat „die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz“ und die Fälle sexuellen Missbrauchs in einem Ferienlager in Zusammenhang gebracht. Hier schließt sich aber dann auch der Kreis zu Bischof Mixa, den Merk früher schon mal ausdrücklich gelobt hat, der glaubt, die 68’er seien für die Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche verantwortlich.

Nicht ganz zufällig bläst Frau Merk zudem in daselbe Horn wie das BKA letzte Woche, wenn sie fordert:

„Wenn ich feststellen muss, dass ich eine bestimmte Seite nicht löschen kann, darf ich nicht einfach mit den Schultern zucken und zur Tagesordnung übergehen. Dann muss ich diese Seite wenigstens sperren.“

Diese Aussage ist schon so oft widerlegt worden, dass es eigentlich weh tut. Gerade bei diesem Thema tun sich vor allem Politiker der Union mit schändlichem Populismus hervor.

P.S. Deutsche Antwort auf Sarah Palin finde ich da auch sehr passend (via RA Kompa)

posted by Stadler at 16:00  

19.7.10

BMJ kündigt Mediationsgesetz an

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau, auf den der Kollege Dr. Lapp hinweist, wird das Bundesjustizministerium heute einen Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes vorstellen, von dem man sich eine Verbesserung der „Streitkultur in Deutschland“ verspricht.

Vorgesehen ist offenbar u.a., dass bereits in der Klageschrift angegeben werden muss, ob eine Mediation durchgeführt werden soll. Dass Mediationsvereinbarungen auf Antrag der Parteien künftig für vollstreckbar erklärt werden können, ist demgegenüber keine sensationelle Neuerung. Denn im Zuge einer erfolgreichen richterliche Mediation wurde auch bislang schon regelmäßig ein Prozessvergleich abgeschlossen, der schon immer Vollstreckungstitel war.

posted by Stadler at 12:56  

13.7.10

Gesetze im Internet

Ralf Zosel bloggt über die seiner Meinung besten kostenlosen Gesetzessammmlungen im Netz und gibt einige gute Tipps drumherum. Ein äußerst lesenswerter Beitrag.

posted by Stadler at 13:37  

5.7.10

Das Internet beeinflusst unser Denken kaum

Der Untertitel des Buches Paypack des FAZ-Herausgebers und Kulturpessimisten Frank Schirrmacher lautet: „Warum wir im Informationszeitalter gezwungen sind zu tun, was wir nicht tun wollen, und wie wir die Kontrolle über unser Denken zurückgewinnen„. Die Frage ob neue Medien unser Denken überhaupt nennenswert beinflussen, stellt Schirrmacher erst gar nicht, er setzt dies ohne tragfähige Begründung voraus.

In der heutigen Ausgabe der SZ findet sich ein Artikel des Psychologen Steven Pinker von der Harvard University, der erläutert, dass die Effekte, die der Konsum elektronischer Medien hat, deutlich begrenzter sind, als manche in der zum Teil aufgeregt geführten Debatte behaupten. Der Einfluss neuer Medien beinflusst das menschliche Denken möglicherweise kaum. Ein lesenswerter Text.

posted by Stadler at 16:36  

2.7.10

Der Nichtraucherschutz in Bayern

Am kommenden Sonntag sollen die Bayern darüber abstimmen, ob das bereits kurzzeitig geltende, strengste Nichtrauchergesetz in Deutschland wiederhergestellt oder die derzeitige, vermeintlich liberalere Regelung beibehalten wird. Und ehrlich gesagt habe ich mit beiden Vorschlägen meine Probleme. Denn ich möchte weder das falsche Freiheitsverständnis der Freunde des blauen Dunsts unterstützen, noch behagt mir die ebenfalls von einer gewissen Intoleranz geprägte Haltung der Befürworter des „echten Nichtraucherschutzes“.

Wer für sich die Freiheit reklamiert, in überfüllten Festzelten zu rauchen, in denen sich tausende von Personen aufhalten, der sollte erkennen, dass er damit die Mehrheit der Menschen in diesem Zelt nicht nur belästigt, sondern deren Gesundheit schädigt. Der faktische Zwang zum Passivrauchen, der bei Massenveranstaltungen ausgeübt wird, drückt jedenfalls nicht die Art von Freiheit aus, die ich mir vorstelle.

Die Situation in kleinen Kneipen ist allerdings eine ganz andere. Warum sollen nicht bestimmte Kneipen ausdrücklich als Raucherkneipen deklariert werden können? Solange in einem geschlossenen Raum nur Leute sind, die rauchen wollen oder dies tolerieren, gibt es keinen Grund für ein Verbot. Während man bei einem Besuch des Oktoberfests nicht die Wahl hat, in ein rauchfreies Zelt zu wechseln, kann man sich zumeist problemlos eine andere Kneipe suchen. Sinnvoll wäre demnach ein Rauchverbot in Festzelten und bei großen Veranstaltungen, während man es bei Kneipen der Entscheidung des Wirts überlassen sollte, ob in seinem Lokal geraucht wird. Leider steht dieser sinnvolle Kompromiss nicht zur Wahl.

Letztlich ist mir das  Aktionsbündnis „Bayern sagt Nein!“ aber zutiefst  suspekt, weil es von der Tabaklobby unterstützt wird und auch nicht davor zurückschreckt, mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten von Prominenten zu werben, obwohl man weiß, dass diese sich ganz anders positioniert haben.

Nach Abwägung der Argumente habe ich mich deshalb dafür entschieden, am kommenden Sonntag mit einem „Ja“ und damit für einen strikten Nichtraucherschutz zu stimmen.

Update vom 04.07.2010:
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis haben 61 % mit Ja und damit für einen strikten Nichtraucherschutz gestimmt. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei 37 %.

posted by Stadler at 09:50  

30.6.10

Verstößt der Facebook-Like-Button gegen Datenschutzrecht?

Die Plattform „hamburg.de“ hat den Like-Button von Facebook wieder entfernt und dies damit begründet, dass diese Funktion nicht datenschutzkonform ausgestaltet sei, weil Facebook auch Daten von Nutzern sammeln würde, die den Button gar nicht anklicken.

In einer Anmerkung hierzu holt der Kollege Dr. Bahr etwas weiter aus und meint, dass beispielsweise auch der Flattr-Button nicht datenschutzkonform sei. Auch wenn ich dem Kollegen in der Tendenz beipflichten muss, wenn er meint, dass große Teile des Web (2.0) streng genommen mit deutschem Datenschutzrecht unvereinbar sind, ist mir bei den Buttons von Facebook oder Flattr schon die tatsächliche Situation nicht klar. Denn die zentrale Frage lautet zunächst, welche Daten von Facebook und/oder Flattr genau erhoben und gespeichert werden. Wenn z.B. bei Flattr nur die Daten derjenigen erhoben werden, die sich bei dem Dienst registriert haben, dann ist die datenschutzkonforme Ausgestaltung möglich und letztlich davon abhängig, welche Datenschutzerklärungen im Rahmen der Anmeldung verwendet werden.

Weiß denn überhaupt jemand genau, welche Nutzerdaten Facebook erhebt und speichert, wenn der Like-Button extern auf Blogs oder Websites eingebunden ist? Über Antworten würde ich mich freuen.

posted by Stadler at 10:33  

24.6.10

Web 2.0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte

Ein Veranstaltungshinweis in eigener Sache, der sich an interessierte Anwaltskollegen richtet. Am Freitag den  09.07.2010 referiere ich auf einer Veranstaltung des Bayerischen Anwaltverbands in Nürnberg zusammen mit dem Kollegen Michael Friedmann zum Thema Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte.

Details zur Veranstaltung finden Sie hier

posted by Stadler at 11:34  
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