Die taz berichtet heute über eine Ausstellung in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, die an den Journalisten und Rechtsanwalt Rudolf Olden erinnert, einen engagierten und mutigen NS-Gegner. Rudolf Olden hat als Anwalt u.a. den Chefredakteur der Weltbühne, Carl von Ossietzky, gegen den Vorwurf der „Beleidigung der Reichswehr“ verteidigt. Der streitbare Olden galt in der Weimarer Zeit als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens.
Leider gab es viel zu wenige Kollegen wie Olden oder Hans Litten die inmitten „schrecklicher Juristen“ Anwälte des Rechts geblieben sind.
posted by Stadler at 15:01
Kommentare deaktiviert für Die taz erinnert an einen großen Anwaltskollegen
An der Uni Passau findet vom 19. – 20.November 2010 eine interdisziplinäre Tagung zum Thema „Privatheit“ statt. Ziel der Tagung ist es laut der Veranstaltungsankündigung, eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Formen und Funktionen von „Privatheit“ aus allen relevanten Forschungsperspektiven und Disziplinen (insbesondere auch Rechtswissenschaft und Informatik) vorzunehmen. Als Ansatz ist u.a. der Themenkomplex Medien und Privatheit denkbar.
Wer einen eigenen Vortrag einbringen will, kann seinen Vorschlag bis zum 09.Juli im Rahmen des Call For Papers noch anmelden. Die Veranstaltung könnte spannend werden.
posted by Stadler at 09:00
Kommentare deaktiviert für Interdisziplinäre Tagung zum Thema „Privatheit“
Jörg Tauss wurde heute vom Landgericht Karlsruhe wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem das die meisten Leser dieses Blogs vermutlich schon wissen, beschränke ich mich auf einen Ausblick in Richtung der von Tauss angekündigten Revision.
Diese Revision wird es schwer haben, eine Aufhebung des Urteils zu erreichen. Denn das Gericht hat sich nicht auf die Rechtsauffassung beschränkt, dass sich Abgeordnete nicht auf die Privilegierung des § 184b Abs. 5 StGB berufen können. Denn diese Rechtsansicht kann man mit guten Gründen in Zweifel ziehen. Das Gericht hat vielmehr auch dargelegt, dass es aufgrund der Gesamtumstände zu der Überzeugung gelangt ist, dass Tauss das kinderpornografische Material nicht in Zusammenhang mit seinem Mandat als Bundestagsabgeordneter recherchiert hat, sondern aus privaten Gründen. Dieser Aspekt wird sicherlich in der schriftlichen Urteilsbegründung einen breiteren Raum einnehmen. Und gerade diese Würdigung der tatsächlichen Umstände wird der BGH wegen des eingeschränkten Prüfungsumfangs der Revision möglicherweise nicht in Zweifel ziehen.
Allerdings habe ich zudem den Eindruck, dass das Gericht bei der Strafzumessung recht hoch gegriffen hat, nachdem Tauss zumindest den äußeren Sachverhalt eingeräumt hat und es sich außerdem auch in quantitativer Hinsicht wohl eher um einen unterdurchschnittlichen Fall gehandelt hat. Insoweit überrascht eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr schon etwas.
Einige Stimmen zum Urteil:
Heise
Rainer Kaufmann
Rechtsanwalt Andreas Fischer
posted by Stadler at 18:46
Rechtsanwalt Dr. Damm hat ein Schreiben des Baden-Württembergischen Innenminsteriums veröffentlicht, das als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich darüber zu befinden hatte, ob Abmahnwarnungen im Netz, unter namentlicher Nennung des Abmahnenden und der ihn vertretenden Anwaltskanzlei, gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der „Spickmich“ Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 196/08) hat die Behörde einen Verstoß verneint.
Mir ist noch gut in Erinnerung, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte vor ca. zehn Jahren gegenüber der Initiative Freedom For Links noch eine ganz andere Ansicht vertreten und eine solche Auflistung von Abmahnern als unzulässige Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten bewertet und einen Verstoß gerügt hat.
Solche Fälle zeigen, dass im Datenschutzrecht dringend eine eigenständige Regelung des Spannungsverhältnisses von Berichterstattung und Datenschutz nötigt ist. Denn § 29 BDSG ist dafür eigentlich nicht ausgelegt und § 41 BDSG normiert, zumindest für den Onlinebereich, ebenfalls kein Medienprivileg. Andererseits werden der Datenschutz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht immer wieder bemüht, wenn es darum geht, eine unliebsame Berichterstattung oder die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die Behinderung kritischer Berichterstattung ist aber nicht Sinn des Datenschutzrechts.
posted by Stadler at 15:14
Der bayerische Innenminister Herrmann möchte offenbar zumindest gelegentlich die etwas härtere Gangart, die man früheren bayerischen Innenpolitikern stets nachgesagt hat, ebenfalls praktizieren.
Herrmann hat Google aufgefordert, die Aufnahmefahrten für den umstrittenen Dienst Street View vorläufig einzustellen und hat vorsorglich schon mal angedroht, ansonsten mit einer behördlichen Untersagungsverfügung vorzugehen. So viel Entschlossenheit würde man sich als besorgter Bürger von Herrmann auch bei Themen wie der Vorratsdatenspeicherung wünschen. ;-)
Update: Die angekündigte Verfügung wurde offenbar tatsächlich erlassen.
posted by Stadler at 18:51
Zum dritten Verhandlungstag in dem Strafverfahren gegen den früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornografischem Bildmaterial, findet man auf „bruchsal.org“ einen sehr ausführlichen und guten Bericht von Rainer Kaufmann, der den Verlauf des Termins detailiert schildert.
posted by Stadler at 18:37
Die bayersiche Staatsregierung hat sich – gegen den Widerstand der Opposition – auf die Einführung einer Schülerdatenbank verständigt. Danach sollen die Schulen vor Ort gewisse personenbezogene Daten der Schüler speichern und anschließend anonymisiert an das Landesamts für Statistik – also keineswegs an das Kultusministerium – weiterleiten.
Die Kritik, die beispielsweise von den Grünen oder der Piratenpartei geäußert wird, ist sachlich ebensowenig nachvollziehbar wie das Gerede vom gläsernen Schüler.
Wer grundsätzlich der Meinung ist, dass wir in diesem Land ein Schulsystem brauchen, in dem Kinder unterrichtet und von Lehrern bewertet und benotet werden, wird sich der Erkenntnis nicht verschließen können, dass die Schule bzw. Schulleitung vor Ort zur Erfüllung dieser Aufgaben auch gewisse personenbezogene Daten der Schüler erheben und speichern muss. Schüler stehen aus gutem Grund in einem sog. besonderen Gewaltverhältnis zum Staat. Denn wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nachkommen will, dann muss er zwangsläufig in gewissem Umfang Grundrechte der Kinder einschränken. Die allgemeine Schulpflicht sowie die Benotung und Bewertung von Schülern sind ebenfalls Grundrechtseingriffe, die niemand in Frage stellt.
Und wer nicht will, dass die Daten, die die Lehrer für die Bewertung und Förderung der Kinder benötigen, auf Karteikarten festgehalten werden, der wird auch einsehen müssen, dass an einer EDV-technischen Verarbeitung kein Weg vorbei führt. Diese Daten werden übrigens auch jetzt bereits erhoben, weil es anders gar nicht geht.
Die Grünen haben offenbar u.a. ein Problem damit, dass ein „Migrationshintergrund“ erfasst wird. Es ist nun leider aber nicht von der Hand zu weisen, dass Kinder mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig in Sprachförderunterricht müssen, weil deutsch nicht ihre tatsächliche Muttersprache ist. Die Erfassung solcher Daten muss deshalb nicht auf eine Diskriminierung abzielen, sondern kann vielmehr im Sinne einer gezielten Förderung der Kinder höchst sinnvoll sein.
Leider haben wir in diesem Land mittlerweile eine Datenschutz-Unkultur entwickelt, die dazu führt, dass auch notwendige Abläufe behindert werden. Die bayerische Schülerdatenbank in der jetzigen Form ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich, der Widerstand gegen sie ist bildungspolitisch unvernünftig.
posted by Stadler at 15:18
Aus aktuellem Anlass hier nochmals der Hinweis auf die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) die heute in Kraft getreten ist und Dienstleistern zusätzliche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt.
posted by Stadler at 12:36
Kommentare deaktiviert für Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten
Verschiedene Medien haben an diesem Wochenende berichtet, dass die MPA (Motion Pictures Association) am 6. Mai beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB erwirkt hat. Die Verbotsverfügung untersagt dem Provider angeblich, den Pirate-Bay-Servern weiterhin einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. CB3ROB hostet nach eigenen Angaben die Website von Pirate Bay nicht, sondern führt nur das Routing für deren Hauptseite durch.
Ob dieser Fall allerdings tatsächlich für eine juristische Auseinandersetzung um die Frage der Netzneutralität taugt, wie CB3ROB zu glauben scheint, ist fraglich. Der Grundsatz der Netzneutralität ist – auch wenn es so nicht formuliert worden ist – in der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz verankert. In § 8 TMG heißt es hierzu:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
Unabhängig von der umstrittenen Frage, ob diese Vorschrift auch für Unterlassungsansprüche gilt – was der BGH verneint – kann man bezweifeln, dass die gesetzlichen Anforderungen für eine Haftungsfreistellung auf die konkrete Leistung von CB3ROB zutreffen. Verändert der Provider nicht Daten und arbeitet er nicht auch gezielt mit Pirate Bay zusammen, damit die Plattform ihr rechtswidriges Konzept fortsetzen kann?
posted by Stadler at 14:32
Die Verpflichtung eines Richters am PC zu arbeiten und Dokumente selbst auszudrucken, stellt einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar. Das zumindest meint das OLG Hamm (Az.: 1 DGH 2/08).
(via FAZ)
Update: Dass ich den wunderbar geschriebenen Beitrag des Kollegen Vetter nicht gelesen, sondern erst durch diesen schnöden FAZ-Artikel auf die Sache aufmerksam geworden bin, ist natürlich unverzeilich.
posted by Stadler at 16:21