Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.5.10

Die bayerische Schülerdatenbank: Viel Lärm um nichts

Die bayersiche Staatsregierung hat sich – gegen den Widerstand der Opposition – auf die Einführung einer Schülerdatenbank verständigt. Danach sollen die Schulen vor Ort gewisse personenbezogene Daten der Schüler speichern und anschließend anonymisiert an das Landesamts für Statistik – also keineswegs an das Kultusministerium – weiterleiten.

Die Kritik, die beispielsweise von den Grünen oder der Piratenpartei geäußert wird, ist sachlich ebensowenig nachvollziehbar wie das Gerede vom gläsernen Schüler.

Wer grundsätzlich der Meinung ist, dass wir in diesem Land ein Schulsystem brauchen, in dem Kinder unterrichtet und von Lehrern bewertet und benotet werden, wird sich der Erkenntnis nicht verschließen können, dass die Schule bzw. Schulleitung vor Ort zur Erfüllung dieser Aufgaben auch gewisse personenbezogene Daten der Schüler erheben und speichern muss. Schüler stehen aus gutem Grund in einem sog. besonderen Gewaltverhältnis zum Staat. Denn wenn der Staat seinem Bildungsauftrag nachkommen will, dann muss er zwangsläufig in gewissem Umfang Grundrechte der Kinder einschränken. Die allgemeine Schulpflicht sowie die Benotung und Bewertung von Schülern sind ebenfalls Grundrechtseingriffe, die niemand in Frage stellt.

Und wer nicht will, dass die Daten, die die Lehrer für die Bewertung und Förderung der Kinder benötigen, auf Karteikarten festgehalten werden, der wird auch einsehen müssen, dass an einer EDV-technischen Verarbeitung kein Weg vorbei führt. Diese Daten werden übrigens auch jetzt bereits erhoben, weil es anders gar nicht geht.

Die Grünen haben offenbar u.a. ein Problem damit, dass ein „Migrationshintergrund“ erfasst wird. Es ist nun leider aber nicht von der Hand zu weisen, dass Kinder mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig in Sprachförderunterricht müssen, weil deutsch nicht ihre tatsächliche Muttersprache ist. Die Erfassung solcher Daten muss deshalb nicht auf eine Diskriminierung abzielen, sondern kann vielmehr im Sinne einer gezielten Förderung der Kinder höchst sinnvoll sein.

Leider haben wir in diesem Land mittlerweile eine Datenschutz-Unkultur entwickelt, die dazu führt, dass auch notwendige Abläufe behindert werden. Die bayerische Schülerdatenbank in der jetzigen Form ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich, der Widerstand gegen sie ist bildungspolitisch unvernünftig.

posted by Stadler at 15:18  

13 Comments

  1. Die dezentrale Speicherung von Daten in einer Schule und Übertrittszeugnisse sind selbstverständlich notwendig.
    Zentrale Sammlungen sind allerdings von Natur aus einer gewissen Gefährdung ausgesetzt. Vgl. England 6 Mio. Schülerdaten verschwunden… Darum geht es m.E.

    Comment by Boomel — 20.05, 2010 @ 15:30

  2. Vielleicht ein bisschen Off-Topic, aber ich musste gerade dran denken:

    Ich habe vor Kurzem mal eine „Datenschutzerklärung“ in die Finger bekommen, die Lehrer in NRW ausfüllen müssen, um personenbezogene Daten ihrer Schüler auf ihrem eigenen Computer speichern zu dürfen. Auf 3 DIN-A4-Seiten müssen die Lehrer in NRW ausführlich darlegen, welche „technisch organisatorischen Maßnahmen“ sie in ihrem Haushalt und auf ihren Computern vorgenommen haben, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Außerdem mussten sich die Lehrer verpflichten, sämtliche Änderungen an diesen Maßnahmen umgehend ihren Vorgesetzten zu melden.

    Eine völlig aufgeblasene, bürokratische Alibimaßnahme, die massig Ressourcen bei Schulen und Lehrern gefressen hat, ohne auch nur tendenziell den Datenschutz zu verbessern. Leider sind wir bei solcher bürokratischen Überkompensation ganz groß in Deutschland.

    Comment by Adrian — 20.05, 2010 @ 15:44

  3. Zwei Dinge, bei denen ich mir am Kopf kratze:
    1. Seit wann ist die Benotung und Bewertung von Schülern ein Grundrechtseingriff und gegen welches Grundrecht wird hier verstoßen? Dann müsste ja jedes Zielvereinbarungsgespräch, jeder Hochschulabschluss oder jedwede andere Art der Leistungsbewertung von Individuen in dieselbe Kategorie fallen.

    2. Die Sprachförderung mit dem Eintrag „Migrationshintergrund“ zu verbinden ist nun überhaupt nicht akzeptabel. Wenn man die Lösung von Entwicklungs-Defiziten fördern möchte, dann doch bitte deswegen, weil das Kind ein Defizit hat und nicht, weil aufgrund der Herkunft eines Menschen der Verdacht auf ein solches besteht. Das ist Schubladendenken- wann kann man denn davon ausgehen, daß ein Migrationshintergrund keine Auswirkungen mehr auf Sprachschwierigkeiten hat? Nach 1, 2 oder 3 Generationen? Von welchen Ländern reden wir denn dann- auch der Schweiz oder Österreich? Haben Kinder ohne MH keine Defizite bzw. werden diese dann übersehen, weil das Flag nicht gesetzt ist?
    Wenn man von Integration spricht, sollte man doch Kindern mit MH nicht ständig den Stempel aufdrücken, daß sie eben doch anders sind.

    Comment by Groucho — 20.05, 2010 @ 15:56

  4. @Groucho Kinder werden aber an der Schule „gescreent“, wie die Pädagogen das jetzt neudeutsch nennen. Dafür ist zum Zwecke der Arbeitserleichterung eine gewisse Einteilung und damit Schubladisierung hilfreich.
    Der Vermerk Migrationshintergrund macht nur dann Sinn, wenn es darum geht, dass das Kind eine nichtdeutsche Muttersprache hat.

    @Boomel: Diesen Bedenken begegnet man ja durch die Anonymisierung. Nach meinem Eindruck hat man da die Vorgaben des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung schon berücksichtigt.

    Comment by admin — 20.05, 2010 @ 16:42

  5. Herr Stadler, die berechtigte Kritik an einer Datenschutzhypertrophie(die auch in Kommentar #2 geäußert wird), wäre noch überzeugender, wenn sie in ein Verhältnis gesetzt wird zu – im Einzelfall – überprüften Notwendigkeiten. Wird vernünftig erklärt, warum – außer in der Schule am Ort – auch das statistische Landesamt für ganz Bayern diese Daten braucht (etwa zur Planung des Lehrerbedarfs etc.), dann erst kann auch bestimmt werden, welche Daten zu diesen vernünftigen Zwecken erforderlich sind. Das Beispiel „Migrationshintergrund“ ist ein Treffendes: Wenn auf zentraler Ebene erforderlich ist, Defizite im Deutschen zahlenmäßig einzuordnen, dann müsste dazu das Datum – „nichtdeutsche Muttersprache“ erfasst werden und nicht ein viel ungenaueres Datum „Migrationshintergrund“. Was hätte die CSU-Fraktion wohl dazu gesagt, wenn (etwa wegen ausschließlichem „Dialekt“ als Muttersprache) zu erwartende Defizite im Hochdeutschen mit dem Datum „Agrarhintergrund“ erfasst hätten werden sollen? Die Kritik an der Erhebung und zentralen Speicherung solcher Daten erscheint mir zutreffend.
    Besten Gruß

    Comment by Henning Ernst Müller — 20.05, 2010 @ 17:35

  6. So stellen sich das die Linken in unserem Land vor: alle Unterschiede verwischen, am Ende ist man – in Datenbanken und im RL – nur noch eine Nummer…

    Comment by Andreas Spengler — 21.05, 2010 @ 09:04

  7. Man spricht heutzutage eigentlich statt von besonderen Gewaltverhältnissen von Sonderrechtsverhältnissen.

    „Nach der heute herrschenden Auffassung (seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1972, BVerfGE 33, 1) stehen jedoch auch Personen in Sonderrechtsverhältnissen die Grundrechte prinzipiell zu. Die Grundrechte können eingeschränkt werden, allerdings nur so weit, wie der Zweck des betreffenden Sonderrechtsverhältnisses dieses erfordert. Besondere Gewaltverhältnisse im eigentlichen Sinn gibt es also nicht mehr.“

    Comment by Jens — 21.05, 2010 @ 12:43

  8. @ Henning Ernst Müller:
    Man kann sicherlich über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einzelner Datenerhebungen diskutieren. Für die zentrale Speicherung spricht neben dem Erkenntnisgewinn durch statistische Auswertungen auch die Notwendigkeit der Schaffung von Datensicherheit. Diese ist in einem Rechenzentrum deutlich besser gewährleistet, als wenn jede Schule nur auf lokalen, teilweise alten Computern Daten ablegt.

    @Jens:
    Sorry, dass ich noch die alten Begriffe verwendet habe. Als ich studiert habe, nannte man das noch besonderes Gewaltverhältnis. Dass auch Beamte, Schüler und Soldaten Grundrechtsträger sind, wollte ich damit nicht in Abrede stellen. Es ist nur punktuell aufgrund dieses Sonderrechtsverhältnisses so, dass sie etwas mehr an Einschränkung hinnehmen müssen als andere Bürger.

    Comment by admin — 21.05, 2010 @ 14:09

  9. @Henning Ernst Müller:
    Noch eine Ergänzung. Wie machen Sie das eigentlich an der Uni? Die Münchener Hochschulen hängen m.W. alle am LRZ, hat Regensburg ein eigenständiges Rechenzentrum?. Wirklich dezentral erscheint mir das auch nicht organisiert.

    Comment by admin — 21.05, 2010 @ 14:15

  10. @8: Auch auf lokalen „alten Computern“ kann man sichere Software installieren. Der Schaden bei einem lokalen Datenverlust ist im übrigen viel geringer.

    Comment by Ein Mensch — 21.05, 2010 @ 17:25

  11. Die Medaille hat 2 Seiten, wenn wir uns mal auf die Sicherheit der Maßnahmen beschränken:
    Tendentiell(!) werden sich in einem RZ die Administratoren besser mit dem Thema IT-Sicherheit auskennen. Dafür ist die gespeicherte Datenmenge wesentlich größer und ein einzelner Vorfall hat damit auch mehr Schadenspotential.

    Bei der Speicherung auf einzelnen Geräten sind natürlich in der Mehrzahl der Fälle absolute Laien, bei denen tendentiell(!) weniger Erfahrung mit IT-Sicherheit vorhanden sein wird zu Gange.
    Der Vorteil hier: Sollten hier die Daten in falsche Hände geraten so ist die Datenmenge wesentlich geringer als im obigen Szenario.

    Wer entscheidet nun was besser ist?

    Comment by 2 Seiten der Medaille — 21.05, 2010 @ 18:10

  12. @Herr Stadler (8 und 9): offenbar gehen Sie davon aus, dass die dezentrale Speicherung von Daten entfällt, wenn diese zentral gespeichert sind. Aber ob das wirklich so ist? Ich kann mir gut vorstellen, dass die einzelnen Schulen diese (und weitere) Daten zusätzlich lokal speichern. Die Daten der Uni Regensburg sind übrigens am eigenen RZ der Uni gespeichert.
    Grüße

    Comment by Henning Ernst Müller — 26.05, 2010 @ 13:17

  13. Ich habe keine Ahnung, ob die lokale Speicherung dann entfällt. Ich meine auch, dass das Gesetz in seiner jetzigen, übrigens deutlich nachgebesserten Form den Vorgaben der Entscheidung des BVerfG entspricht.

    Um auf das Beispiel mit der Uni zurück zu kommen. Würden Sie stattdessen befürworten, dass die Lehrstühle ihre Daten lokal speichert und die Verwaltung ebenfalls? Wohl kaum.

    Comment by admin — 26.05, 2010 @ 20:29

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