Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.4.10

Absurde Rechtsprechung

Die Verpflichtung eines Richters am PC zu arbeiten und Dokumente selbst auszudrucken, stellt einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar. Das zumindest meint das OLG Hamm (Az.: 1 DGH 2/08).

(via FAZ)

Update: Dass ich den wunderbar geschriebenen Beitrag des Kollegen Vetter nicht gelesen, sondern erst durch diesen schnöden FAZ-Artikel auf die Sache aufmerksam geworden bin, ist natürlich unverzeilich.

posted by Stadler at 16:21  

6 Comments

  1. Hab ich deutlich besser recherchiert neulich in nem anderen Blog gelesen.

    Comment by Jens — 21.04, 2010 @ 16:26

  2. Ja und zwar hier…
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/04/16/papierne-ausdrucke-elektronischer-eingaben/

    aber es müssen ja nicht immer alle über das gleiche schreiben…

    Comment by Immanuel — 21.04, 2010 @ 16:44

  3. Zudem gab es einen entsprechenden Fall schon vor einigen Jahren. Bin aber gerade zu faul, ihn rauszusuchen, IIRC gesehen in der NJW.

    Comment by kjjkjl — 21.04, 2010 @ 20:08

  4. …nicht so schnell: Wer hier zürnt und zetert, der kennt nicht „WebStA“ oder „ForumStar“ und hat offenbar nicht bedacht, welche Art von Software in der Justiz den Anwendern zugemutet wird. Die Programmierarbeit wurde – so die Flurparole – nach Weißrussland geoutsourced…

    Kleines Beispiel: In Baden-Württemberg wird jetzt flächendeckend Windows VISTA eingeführt, yeah!

    Auch gehört inzwischen zum richterlichen Kerngeschäft (so die Justizverwaltung) das EDV-technische erfassen von Zeugen und Terminen (via VI-Editor-Schnittstelle „gefühlt“)…das Betriebshandbuch für diese Software ist eigentlich ein Fall für Wikileaks und die Rechnungshöfe.

    Die Verweigerungshaltung – via „Unabhängigkeit“ – mancher Kollegen wird da schon zur letzten Verteidigungslinie gegenüber einer angestrebten Justizgewähr unter Haushaltsvorbehalt. Motto: „Richten statt erfassen und tippen…“.

    Ob das in dem vorliegenden Fall die Motivlage war, vermag ich nicht zu sagen.

    So. Gruß aus dem Wilden Süden.

    Comment by Advokatenshräck — 21.04, 2010 @ 21:06

  5. Denke das Lesen von Eingaben kann auch noch ohne „Windows Vista“ erfolgen.

    Seltsam, erst wird auf der öffentlichen Verwaltung rumgehackt, wenn sie viel Geld kostet; aber wenn dann nicht jedes Update des BS mitgemacht wird ist das auch nicht richtig.

    Comment by Christian — 22.04, 2010 @ 08:55

  6. Ich bin kein Jurist, teile aber die Ansicht der Richters. Die Dokumente müssen nicht nur gedruckt sondern auch sortiert und eingeheftet werden, und das kann recht zeitaufwändig sein.
    Ganze Ordner am Monitor (bzw Monitoren) zu kontrollieren ist tatsächlich nicht so einfach wie das mit Papier klappt. Mit Papier ist es einfach leichter, die Übersicht zu behalten, sicher nicht unwichtig für jemanden, der sich da hindurch wühlt um Recht zu sprechen.

    Comment by Frank — 23.04, 2010 @ 23:47

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