BMJ kündigt Mediationsgesetz an
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau, auf den der Kollege Dr. Lapp hinweist, wird das Bundesjustizministerium heute einen Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes vorstellen, von dem man sich eine Verbesserung der „Streitkultur in Deutschland“ verspricht.
Vorgesehen ist offenbar u.a., dass bereits in der Klageschrift angegeben werden muss, ob eine Mediation durchgeführt werden soll. Dass Mediationsvereinbarungen auf Antrag der Parteien künftig für vollstreckbar erklärt werden können, ist demgegenüber keine sensationelle Neuerung. Denn im Zuge einer erfolgreichen richterliche Mediation wurde auch bislang schon regelmäßig ein Prozessvergleich abgeschlossen, der schon immer Vollstreckungstitel war.