Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.9.10

DigiProtect nimmt Berufung zurück

Anfang des Jahres hatte ich über ein in den Fällen des Filesharing vielleicht wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main berichtet. Das Amsgericht Frankfurt hatte eine Klage der Filesharing-Massenabmahner DigiProtect, vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier, auf Erstattung von Anwaltskosten abgewiesen. Bislang sprechen fast alle anderen Gerichte den Abmahnern diese Kosten zu.

DigiProtect hat erwartungsgemäß Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, fand aber beim Landgericht Frankfurt (Az.: 2-06 S 1/10) kein Gehöhr und hat deshalb die Berufung auf Anraten der Kammer zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, das von Rechtsanwalt Kohut erstritten wurde, rechtskräftig.

Digiprotect und Kornmeier haben auf diese Entwicklung insoweit reagiert, als sich DigiProtect in letzter Zeit kaum mehr durch Kornmeier vertreten lässt. Demgegenüber ist Kornmeier seit einigen Monaten verstärkt für eine neue Gesellschaft namens GSDR tätig.

posted by Stadler at 11:16  

10.9.10

Aggressive Methoden

Die Filmindustrie will nach Medienberichten – bzw. praktiziert dies bereits – gegen Websites, die urheberrechtswidrig Filmwerke anbieten, mit „cyber attacks“ vorgehen, also vermutlich mit Hilfe von DoS-Attacken.

Ob die Filmindustrie wohl bedacht hat, dass das zumindest dann zu Schadensersatzforderungen führen wird, wenn andere Angebote, die beim selben Hoster liegen, in Mitleidenschaft gezogen werden? Nach deutschem Recht kann das u.U. auch den Straftatbestand der Computersabotage erfüllen.

posted by Stadler at 09:35  

9.9.10

Erfassung von IP-Adressen in P2P-Netzwerken datenschutzwidrig?

Eine Gerichtsentscheidung aus der Schweiz lässt aufhorchen. Das Schweizerische Bundesgericht hält die Erfassung von IP-Adressen durch das Anti-Piracy-Unternehmen LogiStep zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen für datenschutzrechtswidrig.

Diese Frage stellt sich sicherlich auch in Deutschland, zumal es hierzulande ebenfalls keine explizite gesetzliche Gestattungsnorm für diese Art der Datenerhebung gibt. Man wird allerdings die Ansicht vertreten können, dass  eine Gestattung nach § 28 BDSG gegeben ist, weil diese Daten in P2P-Netzwerken allgemein zugänglich sind, nachdem jeder der sich am Filesharing beteiligt, allen anderen Teilnehmern seine IP-Daten bekannt gibt. Zudem könnte die Datenerhebung zur Wahrung berechtigter Interessen der Rechteinhaber erforderlich sein. Eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen hat aber auch im Rahmen des § 28 BDSG zu erfolgen, weshalb man die Argumentation der schweizer Richter aufgreifen kann, wonach das Interesse der Internetnutzer am Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte dem Interesse der Rechteinhaber auf zivilrechtliche Verfolgung der Rechtsverletzung vorgeht.

posted by Stadler at 12:51  

8.9.10

Filesharing: Der Trend zur Doppelabmahnung

Der Trend geht hin zur Mehrfachabmahnung. Die Fa. tonpool Medien GmbH mahnt derzeit als Rechtsinhaber die Verletzung von Musikwerken der Künstler Nena und Xavier Naidoo in P2P-Netzwerken ab. Es geht um die Datei „German Top 100 Singles“, die u.a. Titel dieser beiden Künstler enthält.

Hierbei schreckt die beauftragte Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker auch nicht davor zurück, ein und denselben Vorgang, also identische Tatzeit und Datei, in zwei Abmahnungen aufzuspalten. Man kann das auch Rechtsmissbrauch nennen.

posted by Stadler at 22:44  

7.9.10

Der Respekt vor dem Werk

Sabrina Setlur spricht vom Respekt für den Künstler und seinem Werk und unterstützt verbal den Kampf gegen Filesharer. Kein Wunder, denn das fragwürdige Abmahnunternehmen DigiProtect stammt aus dem Dunstkreis des 3P-Labels und wurde von ihrem Produzenten Moses Pelham gegründet.

Dass Setlur und Pelham, wenn es um den eigenen Profit geht, den Respekt vor dem Werk anderer Künstler durchaus vermissen lassen, belegt das nicht autorisierte Sampling des Kraftwerkstücks „Metall auf Metall“ für einen der vielen belanglosen Setlur-Songs. Pelham und Setlur sind Steinewerfer im Glashaus.

posted by Stadler at 08:40  

29.8.10

Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?

Ein Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der Computerzeitschrift c’t ist ein Artikel von Holger Bleich, Joerg Heidrich und mir mit dem Titel „Schwierige Gegenwehr – Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?“ erschienen.

Update vom 02.09.10: Der Artikel ist mittlerweile im Volltext online

posted by Stadler at 20:46  

27.8.10

KG: Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

Nach einer neuen Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 05.08.2010 (Az.: 5 U 82/08) ist die Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers regelmäßig missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, wenn dem Kläger jegliches Kosten- und Verlustrisiko abgenommen wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen finanziellem Gewinn erzielen soll, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Rechtsanwalt eng und fortlaufend geschäftlich zusammenarbeiten und der Kläger diese maßgeblichen Umstände kennt.

Mir stellt sich die Frage, ob die Gerichte sich nicht langsam der Erkenntnis öffnen müssten, dass diese Kriterien des Rechtsmissbrauchs auch auf Fälle von massenhaften Filesharing-Abmahnungen durch Gesellschaften wie DigiProtect anzuwenden sein könnten.

posted by Stadler at 09:34  

26.8.10

Sammelklage gegen DigiProtect?

Bei gulli.com und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist gerade über einen etwas eigenwilligen Aufruf zu lesen, nämlich eine (angebliche) Sammelklage gegen die bekannten Filesharing-Abmahner DigiProtect. Hierzu sollen Betroffene, die von DigiProtect wegen des Uploads eines pornografischen Films abgemahnt wurden und dann Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlt haben, ihre vermeintlichen Rückforderungsansprüche an eine „Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ abtreten.

Abgesehen davon, dass es sich nicht um eine Sammelklage handelt, sondern um eine Klage eines Einzelnen aus abgetretenem Recht, macht doch die Voraussetzung, dass das verletzte Werk ein pornografischer Film gewesen sein muss, stutzig. Weil die Erfolgsaussichten bei pornografischen Filmen kaum besser sein dürften als beispielsweise bei Musikstücken, wird man sich die Frage stellen müssen, welche konkreten Interessen sich hinter dieser Einschränkung verbergen.

Aus Sicht der Betroffenen wäre es sicherlich interessanter, wenn in einem geeigneten Musterverfahren einmal mittels eines vom Gericht zu bestellenden IT-Sachverständigen die Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers/Tauschbörsennutzers überprüft würde. Denn speziell bei dieser Frage gibt es, zumindest mit Blick auf einige der technischen Dienstleister die auf diesem Feld agieren, Anlass für Zweifel. Zwei der kritischen Punkte sind hier die korrekte Erfassung der exakten Zeit des Rechtsverstoßes (Zeitspempel) sowie die Frage, wie der Verstoß konkret ermittelt wird, also durch Testdownloads, wie vielfach behauptet wird, oder doch nur über Index-Dateien oder Dateinamen.

posted by Stadler at 20:48  

2.8.10

Radiohead und das Thema Filesharing

Eine interessante Geschichte zu Radiohead, eine der bekanntesten und besten Rockbands der Gegenwart, und dem Thema Filesharing hat TorrentFreak ausgegraben.

Radiohead haben 2007 ihr Album „In Rainbows“ exklusiv über die Website „inrainbows.com“ vertrieben und zunächst auf alle klassischen Vertriebswege der Musikindustrie verzichtet. Beim Download des Albums musste der Musikfan zwar einen Bezahlvorgang durchlaufen, wobei er als Zahlbetrag auch 0 eingeben konnte, weshalb man das Album damals ganz legal kostenlos aus dem Netz downloaden konnte. Diesen Vertriebsweg hat die Band nach ein paar Monaten allerdings wieder eingestellt. Auf „inrainbows.com“ liest man seither den Satz „IN RAINBOWS IS NO LONGER AVAILABLE AS A DOWNLOAD“. Im Anschluss wurde das Album weltweit an verschiedene Labels lizensiert, zum Vertrieb als CD und Vinyl-Schallplatte, sowie für den Vertrieb über kostenpflichtige Download-Plattformen wie iTunes.

Wie TorrentFreak jetzt berichtet, nimmt die Recording Industry Association of America (RIAA) nach wie vor die Rechte von Radiohead mit Blick auf das Album „In Rainbows“ wahr und hat u.a. Google aufgefordert, Blogs zu sperren oder zu filtern, die das Album weiterhin zum Download anbieten.

Das betrachtet TorrentFreak u.a. deshalb als merkwürdig, weil Radiohead Gründungsmitglied derFeatured Artists Coalition (FAC) ist, die neue urheberrechtliche Wege beschreiten will und mehr Kontrolle und Einfluss der Künstler beim Vertrieb ihrer Werke verlangt.

Im konkreten Fall verletzt das Anbieten der Musik von Radiohead, durch wen auch immer, zweifellos die Urheberrechte der Band. Ob die RIAA diese Rechtsverletzungen allerdings verfolgen kann, hängt davon ab, ein Mitglied der RIAA (ein Label) über die Rechte verfügt, das Album „In Rainbows“ öffentlich zugänglich zu machen.

Ein Blick in den deutschen iTunes-Store zeigt, dass das Album dort von einem Label namens „Xurbia Xendless Limited“ vertrieben wird. Das ist meines Wissens aber das eigene Label der Band. Es wäre in der Tat merkwürdig, wenn Radiohead auch den Onlinevertrieb des Albums einem Major-Label überlassen hätte. Ich bin gespannt, ob sich die Band zu dieser Sache äußern wird.

posted by Stadler at 13:19  

22.7.10

OLG Düsseldorf verneint erneut Haftung von RapidShare

Der Sharehoster RapidShare hat nach einer eigenen Pressemitteilung ein weiteres Berufungsverfahren beim OLG Düsseldorf (Az.: I-20 U 8/10) gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. Das Gericht hat eine Haftung des Sharehosters für Urheberrechtsverletzungen verneint.

RapidShare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweiligeVerfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben. Gegenstand des Streits war die Frage, ob RapidShare alles dem Unternehmen Zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des vonCapelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server vonRapidShare vorzugehen.

posted by Stadler at 17:57  
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