OLG Düsseldorf verneint erneut Haftung von RapidShare
Der Sharehoster RapidShare hat nach einer eigenen Pressemitteilung ein weiteres Berufungsverfahren beim OLG Düsseldorf (Az.: I-20 U 8/10) gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. Das Gericht hat eine Haftung des Sharehosters für Urheberrechtsverletzungen verneint.
RapidShare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweiligeVerfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben. Gegenstand des Streits war die Frage, ob RapidShare alles dem Unternehmen Zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des vonCapelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server vonRapidShare vorzugehen.