Apple vs. Samsung: Das Urteil im Volltext
In dem Streit zwischen Apple und Samsung um ein Vertriebsverbot für das Tablet Galaxy Tab 10.1 liegt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf jetzt im Volltext vor.
Interessant ist m.E. zunächst, dass sich das Gericht nur auf Ansprüche nach dem Geschmacksmusterrecht stützt und den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz außen vor lässt.
Das Gericht befasst sich insbesondere auch mit der Frage des sog. vorbekannten Formenschatzes, also damit, ob es bereits vor dem Geschmacksmuster von Apple Designs gegeben hat, die es ausschließen, dass man die Gestaltung von Apple als neu und eigenartig betrachten kann. Auch mit der Frage, ob die Gestaltung (ausschließlich) technisch oder funktional bedingt ist, setzt sich das Landgericht auseinander.
Das Gericht betont sogar, dass es im Zeipunkt der Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters noch kaum Tablets gegeben hätte und mithin eine geringe Musterdichte und damit ein großer gestalterischer Spielraum bestanden hat, was dazu führen soll, dass selbst gewisse Abweichungen im Design Samsungs keinen abweichenden Gesamteindruck vermitteln.
Ich bin gespannt, ob die Entscheidung beim OLG Düsseldorf halten wird, denn man kann die Frage der Neuheit von Apples Muster sicherlich kritisch hinterfragen. Andererseits halte ich es für offensichtlich, dass sich Samsung gezielt an das populäre iPad angelehnt hat, womit sich dann auch die Frage des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes stellt. Ich beurteile die Chancen von Samsung auch in der Berufung als eher schlecht.