Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.9.09

Ist das Live-Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt?

Auf Twitter – woch auch sonst – gab es gerade die Diskussion, ob das Twittern direkt aus dem Gerichtssaal gegen § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstößt. Die Vorschrift verbietet Ton-, Film- und Rundfunkaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

Andererseits dürfen öffentliche Gerichtsverhandlungen von Journalisten und interessierten Bürgern besucht werden, die sich sich dort Notizen machen und anschließend über die Verhandlung berichten dürfen. Das ist in jedem Fall unstreitig. In dieser traditionellen Variante findet freilich keine Liveberichterstattung statt.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war gerade in den letzten Jahren von der Tendenz geprägt, das Verbot des § 169. S 2 GVG eher eng zu interpretieren und das öffentliche Informationsinteresse stärker zu gewichten. Rechtsdogmatisch betrachtet ist auch der Grundsatz zu beachten, dass Ausnahmevorschriften – und eine solche ist § 169 S. 2 GVG – eng auszulegen sind. Eine Textberichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal z.B. via Twitter stellt keine Ton- oder Filmaufnahme dar, Twitter ist kein Rundfunkmedium.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass eine Live-Berichterstattung via Twitter nicht gegen § 169 S. 2 GVG verstößt. Die Frage ist freilich bisher nicht diskutiert worden und damit letztlich noch offen.

posted by Stadler at 10:30  

2 Comments

  1. […] persönlich sehe das im Übrigen wie die Kollegen Stadler und Krieg: Twittern und andere nicht störende und vom Berichterstatter noch persönlich umgesetzte […]

    Pingback by Deutsche Gerichtsreporter: Willkommen zurück in der Steinzeit. | anwalt-blog.com — 3.08, 2012 @ 13:07

  2. Ich sehe Twitter schon als recht rundfunkartig an, obwohl Textform und Zeitversatz dagegen sprechen.
    Dafür spricht jedoch, dass ein Sender eine unbestimmte (und ihm unbekannte) Menge von Empfängern innerhalb sehr kurzer Zeit erreichen kann, insbesondere wenn mit #Hashtag eine Notifikation über neue Tweets ermöglicht wird.

    Comment by suchenwi — 6.05, 2013 @ 10:40

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