Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.9.11

Landtagsausschuss verbietet einem Zuhörer das Bloggen

Der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags hat einem Zuhörer verboten, live aus dem Ausschuss zu bloggen, wie HR-Online berichtet.

Nachdem diese Frage in Hessen gesetzlich nicht geregelt ist, versucht sich der Ausschussvorsitzende, der das Verbot ausgesprochen hat, mit einer Bezugnahme auf das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung zu rechtfertigen.

Aber selbst das Twittern oder Live-Bloggen aus dem Gerichtssaal dürfte – wenngleich die Frage bislang kaum diskutiert wurde – rechtlich nicht zu beanstanden sein.

Vielleicht bietet ja dieser Fall aus Hessen die Vorlage für eine gerichtliche Entscheidung.

posted by Stadler at 17:51  

7 Comments

  1. http://www.swp.de/reutlingen/lokales/reutlingen/DIES-DAS-Live-ins-Netz;art5674,632460

    Diese Verbote sind verbrämte Wichtigtuerei :-)

    Wir können alles – auch GVG und Öffentlichkeit – außer Hochdeutsch

    Comment by Wilder Süden — 13.09, 2011 @ 20:58

  2. Wo Sie gerade Urteil sagen: Meinungen sind da mitunter wichtig. Das liegt glaube ich an dem Geräusch durch die Tastatur – sofern diese gebraucht ist. Verwendet der Blogger eines dieser „Bretter“, ja dann … Transparenz leidet eh schon Not genug.

    Comment by Michael Pliester — 13.09, 2011 @ 21:48

  3. Es ist Besuchern im Sächsischen Landtag, die keine Journalisten sind, untersagt, ihr Mobiltelefon überhaupt angeschaltet zu lassen. Der Sicherheitsdienst hat ein auge darauf. Auch das Fotografieren ist untersagt und wird mitunter vom Landtagspräsidenten gerügt. Journalisten geniessen allerdings diesbezüglich „Sonderrechte“.In der Geschäftsordnung ist es zumindest nicht geregelt: http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/GO-5WP-SLT_2011-04.pdf

    Comment by Fidel — 14.09, 2011 @ 02:24

  4. Es sollte sich unter Juristen eigentlich von selbst verstehen, dass der – im Untersuchungsausschuss entsprechend geltende – § 58 I StPO nicht durch Live-Bloggen oder Live-Twittern ausgehebelt werden darf.

    Die Betonung liegt dabei auf „live“ – mit einem Verbot des Bloggens oder Twitterns an sich oder gar mit Zensur hat das sowas von gar nichts zu tun.

    Comment by RA Christian Jacoby — 14.09, 2011 @ 02:52

  5. Na, ich packe für Verhandlungsprotokolle meinen Spezial-Longplay-Voicerecorder schon seit Jahren in die Schuheinlage. Das merkt niemand.

    Comment by ExHauptamtlicher — 14.09, 2011 @ 13:16

  6. @ExHauptamtlicher: Ist halt strafbar

    Comment by Stadler — 14.09, 2011 @ 13:43

  7. Lieber Herr Jacoby,

    waren Sie schon mal in einer Gerichtsverhandlung?

    Rein-Raus-Rein-Raus-Rein-Raus… naja, wir können die Saaltür abschließen, gell.

    Profis können damit leben.

    Comment by Hubs — 14.09, 2011 @ 13:54

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