Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.9.11

Mitglied des Rechtsausschusses fällt aus der Rolle

Sebastian Edathy, Bundestagsabgeordneter der SPD und Mitglied des Rechtsausschusses des deutschen Bundestags hat offenbar auf seiner Facebookseite die Bildrechte Dritter verletzt und anschließend einen Kommentator, der ihn darauf hingewiesen hat, grob beleidigt. Das berichtet journalist ONLINE.

Ich finde, dass gerade der Rechtsausschuss des deutschen Bundestags kein rechtsfreier Raum sein darf. Mitglieder, die sich durch Rechtsunkenntnis und Unverschämtheit auszeichnen, sollten ihren Sitz deshalb räumen.

posted by Stadler at 12:26  

29 Comments

  1. Viel spannender im Sinne eines nach vorne gerichteten Blickes wäre doch die Antwort auf die Frage, ob er Creative Commons kennt und zukünftig verstärkt nutzt.

    Comment by Jens Best — 11.09, 2011 @ 12:37

  2. Sehe ich genauso. Finde das Verhalten bei einem einfachen BT-Abgeordneten schon verfehlt.

    Comment by Tim — 11.09, 2011 @ 12:38

  3. Kurze Anmerkung: Der auch privat überaus sympathische Typ heißt Sebastian und nicht Eduard ;)

    Comment by Anonymous — 11.09, 2011 @ 12:47

  4. Übernahme der Methoden der anderen Seite?

    Wenn ich mich richtig erinnere ist Beleidigung bei uns eine Straftat. Ein Antragsdelikt. Hat der angeblich Beleidigte denn Strafanzeige gestellt? Wenn denn dann eine Strafanzeige gestellt worden wäre, müsste man glaube ich bei uns bis zu einem Richterspruch von einer mutmaßlichen Beleidigung sprechen. Zudem mag es in manchen Kreisen Verkehrsitte sein, sich das Anal mit der Zunge reinigen zu lassen. Man sagt dem Zitate auch nach, dass es der schwäbische Gruß sei und dass schon Goethe ihn in der Hochkultur („Götz von Berlichingen“) erwähnte.

    Um denn dann den Götz-Zitierer vor Gericht zu bringen, müsste man seine Immunität aufheben. Ist Unflat schon ein Grund zur Aufgabe des hohen Gutes der Immunität? Wie oft hätte Herbert Wehner dann Stress bekommen müssen?

    Rechtskunde: War es irgendwo als Voraussetzung für den Deutschen Bundestag genannt, dass man Rechtskunde besitzen müsse? So was muss man vorab verlangen und nicht, wenn einem Unflat geschmacklich nicht passt.

    Beim Verlangen von Rechtskunde haben wir zudem schlechte Erfahrungen. Nach dem Zugangserschwerungsgesetz müssen mehr als die Hälfte des Gremiums, dass die Sperrlisten überprüft, die Befähigung zum Richteramt haben. Aber Regierung und Opposition stört es nicht, dass der Vollzug des Gesetzes vom BKA boykottiert wird (Ziereckes Höchstmaß an Dialektik: erst nach Überwachung schreien und dann gesetzwidrig keine Sperrlisten liefern, nicht mal leere) und das Gremium für sich beschließt, sich gesetzwidrig nicht zu konstituieren. Bei solchen Akteuren läuft der Ruf nach Sachkunde ins Leere. Das ist eher ein Fall für den Wähler. SPD nicht mehr wählen, fertig!

    Die Methode, auf Facebook einen Politiker zu provozieren und dann die Antworten aus Facebook auszuschnippseln, erinnert mich an die Frau Guttenberg, die erwachsene Frauen losgeschickt hat, die sich als Minderjährig ausgeben haben, um Männer in Fallen zu locken. Investigativer Journalismus ist was anderes als diese Fäkalgeschreibsel oder die Testkäufer der Guttenbergs und von der Leyens. Das ist eher Anstiftung zu Straftaten.

    Comment by Jan Dark — 11.09, 2011 @ 12:56

  5. Vom Inhalt her hat Edathy dem Grunde nach recht. Zumindest hat Edathy ein wichtiges Thema ein wenig populär gemacht

    Das Urhebergesetz wird gefährlich missbraucht. Viele gesetzlich/juristisch gesicherte Urheber sind in Wirklichkeit nicht mehr als Diebe, Gauner etc.

    Der Versuch, das Thema auf Einhaltung von Gesetzen und Beachtung der heutigen Rechtssprechung zu beschränken, geht an der Realität weit vorbei.

    Comment by Rolf Schälike — 11.09, 2011 @ 13:10

  6. Die unreflektierte Verwendung fremder Fotos ist unschön, vor Allem wenn man – wie Herr Edathy – mit der entsprechenden Rechtsmaterie eigentlich vertraut sein müsste.

    Mehr als unangemessen und schwer tragbar war jedoch die Reaktion auf den dezenten und vor Allem sachlichen Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung.

    Insofern kann/muss ich mir ihrem Statement anschließen: Wer sich durch Rechtsunkenntnis, Beratungsresistenz und Unverschämtheit auszeichnet, sollte seinen Platz im Rechtsausschuss räumen.

    Comment by Bernhard Kelz — 11.09, 2011 @ 13:33

  7. Zu Kommentar by Bernhard Kelz #6

    Vielleicht hat Herr Edathy gerade deshalb so reagiert, weil er sich mit dem Recht sehr gut auskennt. Es kann durchaus sein, das Herr Edathy auch die Rechtssprechung sehr gut kennt.

    Wenn er jetzt zurückrudert, so hat das möglichwerweise wenig mit Recht als viel mehr mit Politik zu tun.

    Dass Jusristen als Politiker keine Ahnung von der Rechsprechung haben, bewiesen alledings unser Hamburger Justizsenator a.D. Dr. Roger Kusch (CDU) – http://bit.ly/oihnnM . Dem CDU-Jungpolitiker Jörg Hamann – http://bit.ly/rl7ros passierte Ähnliches.

    Kann natürlich auch bei Herrn Edathy so sein. Muss es aber nicht.

    Im Untreschied zu dem SPD-Politiker Herrn Edathy haben die CDU-Politiker Dr. Roger Kusch und Jörg Hamann klein beigegeben.

    So war es auch bei dem FDP-Politiker, den Juristen Guido Westerwelle gegen Schröder, wobei Westerwelle recht hatte und durchaus hätte obsiegen können.

    Anders der SPD-Politiker und Jurist Grhard Schröder und der LINKE-Politiker Gregor Gysi, die allerdings die Zensur förderten und nach wie vor fördern.

    Comment by Rolf Schälike — 11.09, 2011 @ 14:02

  8. Hat er denn die Bildrechte verletzt? Wenn ich das Bild hier rechts oben nehme um es meinen Freunden zu zeigen, wäre das doch in Ordnung, oder?
    Herr Edathy hat 2297 Facebook-„Freunde“ und so wie ich das verstehe die Bilder nur diesem Kreis gezeigt…

    Wo ist die Grenze?

    Comment by maxbe — 11.09, 2011 @ 14:25

  9. Es sind nicht mehr 2297 Facebook-Freunde, sondern 2370 schon. Die Zahl schwillt schnell an, ob der Werbekampagne, die der Journalist und die Berufskollegen in allen Medien für ihn machen :-) Und auf seiner Facebook-Seite sammelt er die Trophäen.
    http://facebook.com/edathy

    Nicht alle haben die Wirkungsweise von Social Media und Alten Medien schon wirklich verstanden :-)

    P.S.: Wenn man bei Urheberrechtsverletzungen statt der Gerichte die Selbstjustiz in den Medien anstrengt, kann das schnell nach hinten los gehen.

    Comment by Jan Dark — 11.09, 2011 @ 16:09

  10. @Jan Dark: Lesen hilft!

    Wie kommst du darauf, dass ein Journalist Edathy „provoziert“ hat? Edathy wurde einfach nur gefragt, ob er die Nutzungsrechte an den von ihm veröffentlichten Fotos erworben habe. Das ist doch eine ganz sachliche und vollkommen berechtigte Frage, die eigentlich keinen Anlass für unflätige Antworten bieten sollte.

    Comment by pjebsen — 11.09, 2011 @ 16:50

  11. Edathy scheint sowieso ein eher merkwürdiges Rechtsverständnis zu haben.
    So möchte er mit der Vor­rats­daten­spe­icherung als “konkretes und reales Beispiel” gerne ermit­teln, wer “auf meinen Namen […] bei einem recht bekan­nten Flens­burger Erotik-Versand eine kün­stliche Vagina bestellt” hat, wie er auf Abge­ord­neten­watch schreibt.

    Zur Erin­nerung: Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hatte einen Monat vor Edathys Antwort auf AW entsch­ieden, die Vor­rats­daten­spe­icherung müsse auf genau spez­i­fizierte Fälle schw­er­ster Krim­i­nal­ität und schw­erer Gefahren beschränkt bleiben.

    Vom Zusenden von Gummimösen steht da nix.

    Comment by Martin Emmerich — 11.09, 2011 @ 17:41

  12. @pjebsen

    Ja tut mir leid, das ich nicht immer das politisch korrekte lese. Jedenfalls in dem Link, den der Stadler verbreitet hat, stehen Schnipplets, das der Journalist nicht einfach gefragt hat und bei negativem Bescheid sich vertrauensvoll an seinen Anwalt gerichtet hat, um seine Bildrechte durchzusetzen, sondern er hat geschrieben: „P.S. Damit es nicht zu Missverständnissen oder nachträglichen Änderungen kommt, hab ich ihre Fotodatenbank auf Facebook und diesen Dialog gesichert und über meinen Verteiler auf Facebook teilt.“

    Daraus schließe ich nun mal, dass es nicht um die Durchsetzung seiner Rechte ging (selbst gegen Löschung der „Raubkopie“ wollte man sich sichern, sondern um eine politische Kampagne, die dann in der Presse breit getreten werden sollte.

    Mich hat letztens auch so ein Arschloch angerufen, der von mir Beweise gegen einen Bekannten verlangte, ohne das ich überhaupt verstand, wessen er diesen beschuldigte, und sagte dann am Ende kackfrech, dass er das Telefonat mitgeschnitten hätte. Es gibt halt solche entgleisten Spinner. Die Frau vom Guttenberg ist auch so eine. Die schickt Erwachsene Frauen los, die behaupten sollen, dass sie minderjährig seien, und wenn sich dann Männer mit diesen erwachsenen Frauen treffen, sollen die dafür betraft werden, dass das auch Minderjährige hätten sein sollen. Und dann hält die Frau Guttenberg die „Beweismittel“ monatelang vor der Strafverfolgung ferne, um dann in Fernsehen mit der angeblichen Kinderschändung einer Erwachsenen aufzutrumpfen. Gut dass sie ausgewandert ist. Spinner haben wir genug.

    Letztlich möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass es zig tausende Menschen gibt, die das Urheberrecht ändern wollen, aber nicht so viel Geld haben, um Schwarzgeld zu bestechen, damit so was nicht mehr möglich ist:
    „Abgebildet in Edathys Facebook-Profil ist auch die zurückgetretene FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin. Pointiert kommentiert Edathy deren Plagiatsaffäre und illustriert das Ganze mit dem Foto eines Wahlplakats – einem Foto, das offenbar aus einem Weblog herüberkopiert wurde. Der Blogbetreiber, der das Plakat fotografiert hatte, reagiert überrascht: Weder sei ihm die Nutzung seines Bildes bekannt gewesen, noch habe er eine entsprechende Anfrage erhalten, bestätigt er auf Nachfrage des kritischen Profilbesuchers.“

    Der rechte Rand aber möchte, dass solche Pillepalle weiterhin strafbar bleibt und braucht die Vorratsdatenspeicherung, um zivilrechtliche Nebenansprüche (die eigentich im Vordergrund stehen) durchzusezen. Ich möchte mich mit dem rechten Rand und Schmierenjournallie nicht gemein machen.

    Comment by Jan Dark — 11.09, 2011 @ 17:51

  13. Auch wenn Sie manchmal etwas derb rüberkommen, ich habe mich über Ihren (@Jan Dark) Beitrag #11 herrlich amüsiert. Da steckt mehr als nur ein Fünkchen Wahrheit drin.
    Viele Grüße, weiter so

    Comment by Peter Hense — 11.09, 2011 @ 19:55

  14. @Jan Dark: Haben Sie eigentlich auch gelesen, wie die Unterhaltung begann? Die Aussage, dass der Dialog gesichert wird, erfolgte ja offenbar erst, als Edathy schon ausfallend geworden war.

    Comment by Stadler — 11.09, 2011 @ 21:11

  15. @Stadler

    Die rechtlich richtige Reaktion wäre gewesen, wegen der Beleidigung eine Strafanzeige zu stellen und wegen des Urheberrechtsverstosses auch. Das war aber offensichtlich nicht Ziel der politischen Aktion, wie das herumposaunen der „gesicherten Beweise“ zeigt. Wie bei Frau Guttenberg: erst das journalistische Gemetzel, dann der Rechtsstaat. Mich ekelt so was an. „diesen Dialog gesichert und über meinen Verteiler auf Facebook teilt“
    Und Sie? Gibt es denn nun gesicherte Erkenntnisse, dass eine Beleidigung vorlag? Eine Strafanzeige und ein Strafurteil eines Richters? Oder verbreiten Sie Ihre Vermutungen weiter als Tatsachenbehauptung? Ich für meinen Teil, kann mir nicht vorstellen, dass schon ein Strafurteil über einen Disput am 3.9.2011 vorliegen soll, dessen Schnippletts Sie hier verlinkt haben.

    Man muss den SPD-Abgeordneten nicht möghen, aber man muss sich nicht mit dem rechten Rand und dem Schmierenjournalismus der Frau Guttenberg gemein machen.

    Comment by Jan Dark — 11.09, 2011 @ 22:45

  16. @Jan Dark. Der Zusammenhang zum rechten Rand ist für mich nach wie vor nicht ersichtlich. Und ja, ich traue mich, das als beleidigung zu bewerten, auch ohne die Unterstützung eines Strafrichters.

    Comment by Stadler — 12.09, 2011 @ 09:42

  17. Als liberaler Mensch will man eigentlich nicht, dass eine leichtfertige und vergleichsweise harmlose Verletzung von Urheberrechten durch Privatpersonen besonders stark sanktioniert oder intensiv verfolgt wird. Mit „rechter Rand“ ist wohl die Law&Order-Fraktion gemeint, die schon beim Diebstahl eines Kaugummis die westliche Wertordnung in Gefahr sehen und für das Abhacken der Hände plädieren. Solche Leute sind deshalb auch für die TK-VDS, damit solche Lappalien „im Internet“ verfolgt werden können.

    An einen Bundestagsabgeordneten, und noch dazu einen im Rechtsausschuss, kann und sollte man jedoch andere Anforderungen stellen. Der sollte das Recht ändern und nicht brechen, vielleicht weil er sich für was Besseres hält oder weil er Immunität geniesst. Es ist auch kaum davon auszugehen, dass die Rechtsverletzungen spezifisch dazu dienten, auf die Probleme mit dem aktuellen Urheberrecht hinzuweisen. Auch dann hätte man das Verhalten vielleicht entschuldigen können.

    Comment by Ein Mensch — 12.09, 2011 @ 10:27

  18. @Stadler: Ich denke nicht, dass sich Jan Dark von Fakten verwirren lassen wird.

    Comment by pjebsen — 12.09, 2011 @ 11:15

  19. Nebenbei hört sich die ganze chose für mich an wie „ich bin im Bundestag, ich darf das“. Soll ein weit verbreitetes Syndrom sein.

    Comment by vera — 12.09, 2011 @ 12:34

  20. @Stadler
    Den Zusammenhang mit dem rechten Rand hat „Ein Mensch“ ja noch einmal erklärt. Bei der Beleidigung scheinen Sie über Wissen zu verfügen, das normalen Menschen nicht zur Verfügung steht. Hat sich denn der angeblich Beleidigte beleidigt gefühlt? Dann kann er ja Strafantrag stellen (§194 StGB). Ohne Antrag aber und ohne Urteil ist es wirres Zeug, zu behaupten, da sei eine Beleidigung vorgefallen. mach man bei Tötunsgdelikten auch nicht, dass man vor dem Urteil sagt: Ich trau mir das zu, das als Mord zu qualifizieren. Darauf kommt es nicht an, was die Presse oder Bloggeria meint. Eher ist hier hier zu fragen, ob sich Blogger nicht auch dem Pressekodex freiwillig unterwerfen: Ziffer 13 Unschuldsvermutung
    „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige
    förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der
    Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

    Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung
    Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener
    Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.“
    http://www.presserat.info/uploads/media/Pressekodex_01.pdf

    Ich handhabe das jedenfalls so, wenn ich blogge.

    Ich denke, man kann über den Edathy denken was man will, auch ungutes. Man kann das auch sagen, aber man sollte ihn nicht ohne Antrag des Beleidigten als Straftäter hintsellen und sich selbst als Richter aufschwingen. Das bringt erhebliche Probleme mit sich bis hin dazu, dass dem angeblichen Straftäter durch die Vorverurteilung rechtliches Gehör verweigert wird. gerade bei der sogenannten Beleidigung bin ich pingelig:
    https://urheberrecht.enquetebeteiligung.de/proposal/840-Urheberrechte_f%C3%BCr_Kommentare_st%C3%A4rken

    Ansonsten sind es nun über 29.000 Zeichner bei der VDS-Petition
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143

    Comment by Jan Dark — 12.09, 2011 @ 15:13

  21. @vera, in der Tat: Es entsteht das Bild von Volksvertretern, die sich über dem Gesetz wähnen. Erschreckend.

    Comment by fernetpunker — 12.09, 2011 @ 15:49

  22. @Jan Dark: ziemlich umfänglich nahezu frei von Fakten ins Blaue hinein fabuliert. Nein, die Immunität würde vermutlich wegen des Bilderzwischen- und verbalen Ausfalls nicht aufgehoben. Adererseits stellen nicht ausschließlich Gerichte fest, ob eine Bemerkung beleidigend ist oder nicht, auch wenn sich Richter gelegentlich beruflich mit unflätigen Bemerkungen al Edathy befassen müssen.
    Was die Rechtskunde angeht: man muss nicht Jurist sein, um in den Bundestag gewählt zu werden und darf dennoch über Gesetze entscheiden, von deren Materia man fachlich keine Anhnung hat. Man kann sich auch, ohne die geringste Anhung zu haben, in den Rechtsausschuss des Bundestages wählen lassen. Ob eine Partei aber gut beraten ist jeden Ausschuss erst in den Bundestag und später in einen Ausschuss wählen und Statements zu juristischen Fragen absondern zu lassen, ist eine andere Frage. Ich finde es relativ ungeschickt, zumal wenn sich besagter Ausschuss auch noch als merkbefreiter A…. entpuppt.

    Comment by M. Boettcher — 12.09, 2011 @ 15:55

  23. Hier sind übrigens Screenshots des Originaldialogs

    Comment by Stadler — 12.09, 2011 @ 20:48

  24. Die Vielzahl der hinterfragten Bilder erweckt den Eindruck, dass der Troll offenbar nicht der Inhaber der Rechte aller dieser Bilder ist, da er sich nur im Nebenerwerb als Foto-Agentur betätigt. Mehrfach hat Edathy vorgeschlagen, dass der Mann doch bitte vor Gericht klagen solle statt auf Facebook zu nerven. Dem Mann ging es offenbar nicht um die Durchsetzung von Rechten, sondern nur um die politische Blossstellung von Edathy. Kann man ja machen. Aber dann sollte man als Anlass für den politischen Diskurs nicht rechtliche Gründe vorschreiben, wenn es nicht um die Beschreitung des Rechtsweges ging.

    Der Telemedicus hat sich auch zu der Sache geäussert:
    „SPD-Politiker Edathy stolpert über Urheberrecht
    Sebastian Edathy hatte auf seinem Facebook-Profil Fotos gegnerischer Politiker hochgeladen und mit Sprechblasen verziert. Als ihn ein Besucher seines Profils darauf ansprach, entgegnete Edathy „Sie können mich mal” und präzisierte auf Nachfrage: „Kreuzweise!”. Zur Rechtfertigung behauptete er dann, die Verwendung der Fotos sei rechtmäßig, die Bezeichnung „Leck mich am Arsch” laut Auskunft seines Medienanwalts keine formale Beleidigung und sein Facebook-Profil (2360 Freunde) eine rein private Angelegenheit. Welt Online zitiert ihn mit der Aussage, die „geltend gemachten Maßstäbe würden übrigens dazu führen, dass ein Drittel aller Facebook-Einträge überhaupt gelöscht werden müssten”. Unrecht hat er damit nicht.“
    http://www.telemedicus.info/article/2071-Wochenrueckblick-Galaxy-Tab,-Edathy,-MDR.html#extended

    Zu dem „Unrecht hat er damit nicht“ gibt er folgenden Link an:
    http://www.telemedicus.info/article/2016-Jeder,-der-das-Internet-aktiv-nutzt,-begeht-Urheberrechtsverletzungen.html

    Mich erinnert das Gerede an die fundamenetalistische Extremistenposition des Mullah ULD, der in der Setzung eines Like-it-Button eine Auftragsdatenspeicherung nach §11 Bundesdatenschutzgesetz sieht (obwohl er ganz genau weiss, dass der angebliche Auftraggeber keine personenbezogenen Daten in seine Verfügungsgewalt bekommt) und will diese Datenverarbeitung, deren Daten man nicht hat, mit 50.000 € Bußgeld bestrafen, weil er in seinem Alt68er Wirtschaftsfeldzug gegen Google und Facebook an die angeblichen Datenmissbraucher rechtlich nicht herankommt und für einen systemkonformen Marsch durch die Institutionen (EU, UN) zu faul und feige ist.

    Der Hakon Wium Lie, der CTO von Opera, erzählte am Freitag idn er Heinrich-Böll-Stiftung (lange vor Mullah Ziercke), wie man an internationalen Standards für neue Fontverarbeitungen arbeite, bei der man CSS-Files (Cascading Style Shit Files) vom Fonturheber zur Laufzeit zuladen könne. Dieses würde der ULD als rechtswidrige Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG interpretieren, wobei er Schuld beim Hoster der Fonts vermutet (ohne Schuld zu beweisen) und das Fehlen einer schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach BDSG (in Deutschland online nur mit qualifizierter Signatur, wenn überhaupt) als Rechtswidrigkeit gnadenlos wie immer verfolgen würde. Selbstverständlich übersieht der ULD dann wie immer (da er offenbar auch das Verhältnismäßigkeitsgebot der Verfassung nicht kennt) den §9 Absatz 1, Satz 2: „Erforderlich sind die Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.“ Der Hakon Wium Lie meinte dann, wenn diese fundamentalistischen Mullahs des Urheberrechts und des BDSG als Scharia des Internet (meine Formulierung) sich durchsetzen, dann „ist das Internet tot“ (seine Formulierung).

    Meine Conclusio: es ist Kinderkram, sich über den Unflat bzw. den schwäbischen Gruß des genossen Edathy zu echauffieren, statt möglchst schnell dafür Sorge tragen, dass die Schutzbedürfnisse von Urhebern (nicht Trollen wie Robert Kah und hier besungen) und Personendaten auch im globalen Internet *angemessen* durchgesetzt werden. Wir haben schon beim Datenschutz gesehen, dass der ULD die Interessen der Facebooknutzer nach TMG nicht angemessen berücksichtigt hat, sondern nur seinen orthodoxen Scharia-Fundamentalismus mit Nötigungen durchprügeln wollte, wie ein wildgewordener Mullah, der Dieben die Hand abhacken will. Und wenn es die Hand ist, die ihn füttert.

    So gesehen ist der genaue gegenteilige Effekt eingetreten und der Edathy ist mit seiner unverschwurbelten Online-Präsenz mir sympathisch geworden, da er sich verhält Millionen anderer Internetnutzer statt wie ein abgedrehter, weltfremder Flüchtling im Raumschiff Bundestag.

    Comment by Jan Dark — 12.09, 2011 @ 21:38

  25. Jetzt mal von dem Beleidigungsvorwurf abgesehen… Wäre es nicht möglich zivilrechtlich gegen Herrn Edathy vorzugehen? Schließlich ist seine Urheberrechtsverletzung quasi eingestanden und einer Abmahnung seitens des Rechteinhabers sollte doch nichts mehr im Wege stehen, oder?

    Meine Lesart der politischen Immunität des Abgeordneten legt nahe, dass sie sich nur aufs Strafgesetz stützt. Von zivilrechtlichen Forderungen stand da nichts…

    Comment by Seraja Ten — 13.09, 2011 @ 09:05

  26. Sebastian Edathys Freund hat viel mehr Grund sich über dieses Statement aufzuregen als Ihr allte zusammen.

    Comment by Mein Gott.. — 13.09, 2011 @ 09:50

  27. @ein mensch:
    „…die Probleme mit dem aktuellen Urheberrecht“
    …haben die, die dies Recht brechen. Andere nicht.

    Comment by Jeeves — 13.09, 2011 @ 19:03

  28. So lange iegwnd jemand der eignen Unfähigkeit gemäß seinen Volksvertreter und also solche SPD-Kasper wählt…

    Comment by Henry Kadner — 13.09, 2011 @ 22:27

  29. Ach komm, solange da Typen wie der Geis rumspringen, verhaelt sich Edathy nur sozialadaequat.

    Comment by Hendrik — 14.09, 2011 @ 04:35

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