Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.1.10

Deutschland friert Terrorgelder ein

Ja wirklich und zwar den atemberaubenden Betrag von 203,93 EUR, wie sich einer Pressemitteilung des Bundestags vom 19.01.2010 entnehmen lässt.

Man kann die Gefahren des internationalen Terrorismus gar nicht hoch genug einschätzen, wie diese Zahlen wieder einmal belegen.

posted by Stadler at 17:45  

19.1.10

BGH: Aida/AIDU

Nach einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 102/07) sind die Kennzeichen Aida und AIDU trotz eines hohen Maßes der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen (Reisedienstleistungen) markenrechtlich nicht verwechslungsfähig. Begründet wird dies damit, dass der Verkehr das Zeichen Aida mit der Oper von Verdi assoziere. Damit kommt nach Ansicht des BGH der Grundsatz zum Tragen, dass eine nach dem Bild und/oder nach dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen zu verneinen sein kann, wenn einem Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt.

Der Bundesgerichtshof hat außerdem erneut bestätigt, dass ein Anspruch auf Verzicht auf die Registrierung einer Domain (hier: „aidu.de“) überhaupt nur dann begründet sein kann, wenn jedwede Verwendung des Domain-Namens eine Verletzung von Marken- oder Kennzeichenrechten darstellt und zwar gerade auch im Bereich anderer Branchen.

posted by Stadler at 13:00  

19.1.10

Filesharing: Bushido mahnt auch wieder ab

Der Berliner Rapper Bushido gehört zu den wenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft der Filesharing-Abmahnungen selbst in die Hand genommen haben. Aktuell mahnt Bushido (Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe vom 14.01.2010) den Titel „Eine Chance/Zu Gangsta“ von dem Sampler „Bravo Black Hits Vol. 21“ ab. Gestützt wird die Abmahnung auf einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 22.09.2009 (9 OH 1532/09).

Bushido fordert neben einer Unterlassungserklärung „nur“ einen pauschalen Abgeltungsbetrag von EUR 350,- was im Vergleich zur Forderung anderer Rechteinhaber eher gering ist. Das liegt aber vermutlich nur daran, dass nicht noch eine zwischengeschaltete Gesellschaft wie DigiProtect oder Logistep mitverdient.

Das Geschäftsmodell der Filesharing-Abmahnung á la Bushido ist, wie in anderen Fällen auch, durchaus fragwürdig, vor allem mit Blick auf die geforderte Abgeltungspauschale. Bei Bushido, dessen Label bei Sony Music unter Vertrag steht, stellt sich aber auch noch die Frage, ob er nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Konzern übertragen hat. Denn in diesem Fall würde es ihm an der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen fehlen.

Mit Bushido mahnt im übrigen einer ab, der es selbst mit den Urheberrechten nicht immer so genau nimmt. Oder ist das doch eher als Battle unter Gangstern zu verstehen? Aber lieber Bushido, ein richtiger Gangsta braucht doch kein Urheberrechtsgesetz.

posted by Stadler at 12:00  

18.1.10

LG München I: Namensnennung einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Internet ist unzulässig

Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urteil vom 19.11.2009, Az.: 35 O 9639/09) ist die namentliche Nennung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes im Rahmen einer Berichterstattung über das Vorgehen der Behörde in einer Sorgerechtsangelegenheit, unzulässig.

Das Jugendamt der Stadt Bamberg hatte die Pflegschaft über den Sohn der
Verfügungsbeklagten gegen deren Willen übernommen. Die Verfügungsbeklagte führt deshalb eine von ihr auch öffentlich gemachte Auseinandersetzung mit der Stadt Bamberg und dem Jugendamt. Im konkreten Fall hatte sie einen Zeitungartikel ins Web gestellt, in dem die Verfügungsklägerin unter der Zwischenüberschrift „Die Menschen, die eine Familie zerstörten“ namentlich genannt ist.

Das Landgericht München I sieht in der namentlichen Nennung der Mitarbeiterin des Jugendamts einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrecht und hat eine bereits zuvor erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt.

Interessanter Weise geht das Landgericht nicht auf die Frage ein, wie sich der Umstand, dass der Name der Jugendamstmitarbeiterin zunächst nicht durch die Beklagte selbst, sondern durch eine Zeitung öffentlich genannt wurde, auswirkt. Wenn die Veröffentlichung durch die Zeitung zulässig ist, dann ist es auch die nochmalige Wiedergabe des Artikels. Insoweit wäre bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung zudem zu berücksichtigen gewesen, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eine deutlich geringere Intensität aufweist, nachdem der Name der Mitarbeiterin ohnehin schon durch die Presse gegangen war. Die Frage ist dann auch, inwieweit sich eine im Lichte der Meinungsfreiheit berechtigte Kritik unmittelbar gegen das dienstliche Verhalten der betroffenen Mitarbeiterin richtet. Ist dies nämlich der Fall, dann muss sich ein Behördenmitarbeiter durchaus auch öffentliche Kritik gefallen lassen. Die Urteilsbegründung erscheint mir in jedem Fall etwas dürftig.
(Urteil via Kanzlei Prof. Schweizer)

posted by Stadler at 14:30  

18.1.10

Süddeutsche zahlt für positive Blogbeiträge

Upload, das Magazin für digitales Publizieren, berichtet darüber, dass die Süddeutsche Zeitung, über den Umweg einer schweizer Werbeagentur, Blogger für lobende Beiträge über ihr iPhone-App bezahlt.

Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Werden solche Blogbeiträge nämlich nicht ausdrücklich und deutlich als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, sondern wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine unabhängige Meinungsäußerung des Bloggers, dann liegt sog. getarnte Werbung (Schleichwerbung) vor, die wettbewerbswidrig ist. Da die Vorgabe der von der SZ beauftragten Werbeagentur Trigami u.a. lautet, positive Kommentare im App Store zu verfassen, wird man allerdings kaum davon ausgehen dürfen, dass der Werbecharakter in jedem Fall offen gelegt wird.

Mit dieser Irreführung setzt die vielleicht beste Zeitung des Landes aber vor allen Dingen ihren Ruf als glaubwürdiges und kritisches Presseorgan aufs Spiel.

posted by Stadler at 11:39  

18.1.10

Facebook speichert alles?

Seit einer Woche kann man bei The Rumpus ein Interview mit einem anonymen Facebook-Mitarbeiter lesen, aus dem sich u.a. ergibt, dass Facebook so ziemlich alles dauerhaft speichert und zusammenführt, was die Nutzer an Daten hinterlassen. Die spannende Frage war also die, ob das Interview echt ist, zumal mir das Interview an einigen Stellen eher unstimmig erscheint. Facebook hat Presseanfragen der Süddeutschen Zeitung zu diesem Thema jedenfalls nicht beantwortet (wie Johannes Boie heute in der Print-Ausgabe schreibt). Die Frage der Echtheit des Interviews wird deshalb wohl offen bleiben. Und vermutlich ist die Facebook-Strategie, auf das Thema gar nicht einzugehen, aus Sicht des Unternehmens äußerst sinnvoll. Dass man bei Facebook die Mechanismen der Netzkommunikation verstanden hat, kann auch nicht überraschen.

posted by Stadler at 08:30  

17.1.10

Apple geht gegen Blogger vor, wegen des Aufrufs Fotos des „Apple Tablet“ einzuschicken

Das Blog Gawker hat demjenigen 10.000 US-Dollar angeboten, der ein Foto oder Video des „Apple Tablets“ einsendet. Diesen „Tablet Hunt“ hat Apple anwaltlich abmahnen lassen und verlangt Unterlassung. Und dies mit einer erstaunlichen Begründung: Eine Veröffentlichung solcher Fotos würde Firmengeheimnisse von Apple verletzten, denn schließlich seien die entsprechenden Informationen streng vertraulich. Der Hype treibt seltsame Blüten.

posted by Stadler at 19:38  

17.1.10

Apple geht gegen Blogger vor, wegen des Aufrufs Fotos des "Apple Tablet" einzuschicken

Das Blog Gawker hat demjenigen 10.000 US-Dollar angeboten, der ein Foto oder Video des „Apple Tablets“ einsendet. Diesen „Tablet Hunt“ hat Apple anwaltlich abmahnen lassen und verlangt Unterlassung. Und dies mit einer erstaunlichen Begründung: Eine Veröffentlichung solcher Fotos würde Firmengeheimnisse von Apple verletzten, denn schließlich seien die entsprechenden Informationen streng vertraulich. Der Hype treibt seltsame Blüten.

posted by Stadler at 19:38  

17.1.10

Preissuchmaschinen müssen Versandkosten angeben

Die Entscheidung des BGH „Froogle“ vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 140/07) mittlerweile im Volltext verfügbar. Danach müssen Preissuchmaschinen in ihrer Auflistung die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten direkt angeben. Der Hinweis erst auf der eigenen Internetseite des werbenden Unternehmens genügt nicht.

posted by Stadler at 18:53  

16.1.10

Die Datenerhebung ist allgegenwärtig, selbst auf der Skipiste

Passend zur Jahreszeit ein Datenschutzthema für die Freunde des Wintersports. Die Handlung spielt in Österreich – sie wäre in Deutschland natürlich keinesfalls denkbar – und ist leider nicht frei erfunden.

Seit der Zugang zu Skiliften über Chipkarten erfolgt, wird jede einzelne Liftfahrt des Skifahrers erfasst und gespeichert. Als Nebenprodukt dieser Datenspeicherung bieten die österreichischen Skigebiete den Skifahrern einen interssanten Service namens Skiline an. Man kann dort online seine Skipassnummer, die auf der Chipkarte steht, eingeben und erhält anschließend eine genaue Auswertung der einzelnen Liftfahrten die man unternommen, der Höhenmeter die man überwunden und der Pistenkilometer die man zurückgelegt hat. Das ist beeindruckend. Der Anbieter fragt für diesen Service allerdings den Namen und eine E-Mail-Adresse ab. Wozu eigentlich? Gab es da nicht irgendwann die rechtliche Vorstellung, dass man Webservices grundsätzlich auch anonym nutzen darf, sofern es für die Datenerhebung keinen zwingenden Grund gibt? Und für diese Datenerhebung gibt es nun wirklich keinen Anlass, denn die Liftkarte kauft man sich schließlich immer noch anonym an der Kasse des Skilifts.

Aber, der Anbieter von Skiline – nach eigenen Worten das Facebook für Skifahrer – hätte gerne auch noch die Adressdaten des Wintersportlers, denn eine Anmeldung zur Community bringt selbstverständlich weitere erhebliche Vorteile. Zusätzliche Daten wie Alter, Geschlecht, Skifahrer oder Snowboarder werden dann abgefragt, die Angaben sind allerdings freiwillig. Erst in den Nutzungsbedingungen – die man selbst anklicken muss – heißt es dann, dass man sein „Einverständnis“ dazu erteilt, sich einen Newsletter zusenden zu lassen und seine (personenbezogenen) Daten an ein Unternehmen in Österreich und ein weiteres in der Schweiz weiterzugeben. Wie diese Daten von diesen Unternehmen genutzt und verarbeitet werden, erfährt der Nutzer freilich nicht.

Dass so etwas innerhalb der EU möglich ist und dann noch im Kontext eines Massensports, mithin also mit einer entsprechenden Breitenwirkung, ist mehr als erstaunlich. Die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden sind in Österreich offenbar noch schläfriger als hierzulande.

Für mich ist das erneut ein schönes Beispiel dafür, wie im Datenschutz Theorie und Praxis auseinanderklaffen. In der Theorie werden die Anforderungen an den Datenschutz laufend erhöht, was aber in der Praxis niemanden wirklich kümmert. Der Datenschutz läuft Gefahr so zu enden, wie die Prohibition. Und das wäre vor allen Dingen für den Bürger eine Katastrophe. Deshalb muss das nächste Datenschutz-Audit ein allgemeiner Reality-Check sein und zwar EU-weit.

P.S. Ich habe das ganze Prozedere natürlich im Wege des Selbstversuchs getestet, einen Namen und eine E-Mail-Adresse bei Skiline angegeben und zu meiner Überraschung festgestellt, dass ich gestern im Zillertal 23 Liftfahrten unternommen, 103 Pistenkilometer zurückgelegt und 12.700 (!) Höhenmeter überwunden habe. Meine Freundin sagt immer, Skifahren sei ein perverser Sport. Und vermutlich hat sie Recht.

posted by Stadler at 12:00  
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