Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.1.10

Deutschland friert Terrorgelder ein

Ja wirklich und zwar den atemberaubenden Betrag von 203,93 EUR, wie sich einer Pressemitteilung des Bundestags vom 19.01.2010 entnehmen lässt.

Man kann die Gefahren des internationalen Terrorismus gar nicht hoch genug einschätzen, wie diese Zahlen wieder einmal belegen.

posted by Stadler at 17:45  

Keine Kommentare

  1. Hm, welche Rechtschutzmöglichkeiten man wohl gegen so eine EU-Verordnung haben mag?

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 18:28

  2. Der Betrag klingt fast so als wäre es der Beitrag fürs Studium (in den Bundesländern in denen es keine + 500 Euro gibt)
    Was hat man verhindert, dass ein Student sich nicht mehr ins Maschienenbau studium nachmelden kann *lol*

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 19:20

  3. Offenbar ist im letzten Jahr nichts gefroren worden. Der Betrag war schon im Dezember 2008 genannt worden.

    Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sind damals Gelder von 17 Personen in Höhe von insgesamt 8.953,07 Euro genannt worden.

    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/118/1611873.pdf

    Comment by Anonymous — 19.01, 2010 @ 20:00

  4. "Hm, welche Rechtschutzmöglichkeiten man wohl gegen so eine EU-Verordnung haben mag?"

    Klage auf Feststellung, daß die Nennung in DE keine Rechtswirkung entfaltet. Ein Rechtsweg dafür wird durch Art. 20 GG garantiert.

    Comment by Jens — 20.01, 2010 @ 17:11

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