Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.1.10

Süddeutsche zahlt für positive Blogbeiträge

Upload, das Magazin für digitales Publizieren, berichtet darüber, dass die Süddeutsche Zeitung, über den Umweg einer schweizer Werbeagentur, Blogger für lobende Beiträge über ihr iPhone-App bezahlt.

Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Werden solche Blogbeiträge nämlich nicht ausdrücklich und deutlich als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, sondern wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine unabhängige Meinungsäußerung des Bloggers, dann liegt sog. getarnte Werbung (Schleichwerbung) vor, die wettbewerbswidrig ist. Da die Vorgabe der von der SZ beauftragten Werbeagentur Trigami u.a. lautet, positive Kommentare im App Store zu verfassen, wird man allerdings kaum davon ausgehen dürfen, dass der Werbecharakter in jedem Fall offen gelegt wird.

Mit dieser Irreführung setzt die vielleicht beste Zeitung des Landes aber vor allen Dingen ihren Ruf als glaubwürdiges und kritisches Presseorgan aufs Spiel.

posted by Stadler at 11:39  

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