Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.3.10

Die CDU und die Netzneutralität

Die CDU scheint sich neuerdings für Netzneutralität erwärmen zu können. Unter „blogfraktion.de“ schreibt der Abgeordnete Peter Tauber, dass Netzneutraliät die Voraussetzung für Innovationen sei.

Jetzt muss die Mehrheit der Union nur noch den Gesamtkontext herstellen. Denn Netzneutralität ist nicht nur die Voraussetzung für Innovationen, sondern vielmehr die Grundlage jeder ungehinderten und freien Kommunikation. Der Bürger hat ein Interesse daran, die technische Struktur ohne jede Beschränkung und Beeinträchtigung nutzen zu können. Netzneutralität bedeutet deshalb, dass der Staat seine Finger von den technischen Strukturen des Netzes lassen muss und der Versuchung zu widerstehen hat, Informationsmittler wie die Zugangsprovider als Hilfssheriffs in die Pflicht zu nehmen.

Wer Netzneutralität fordert, der muss auch Vorhaben wie das Zugangserschwerungsgesetz ablehnen. Die Union muss die Sache jetzt nur noch konsequent zu Ende denken. Die Forderung nach freiem Datenverkehr auf der Grundlage von Netzneutralität und gleichberechtigtem Datenaustausch ist gut und vernünftig. Davon sollte Herr Tauber auch seine Fraktionskollegen überzeugen.

posted by Stadler at 17:17  

17.3.10

BKA startet Lobbying gegen "Löschen statt Sperren"

Die Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes hatten ihre Kritik auf den sehr zutreffenden Slogan „Löschen statt Sperren“ zugespitzt. Wie kaum anders zu erwarten war, zieht das Bundeskriminalamt diesen Ansatz nunmehr in Zweifel. Das darf man als Beginn einer politisch geleiteten Kampagne sehen, die das Ziel verfolgt, das Konzept der Sperrlisten und Stopp-Schilder doch noch Realität werden zu lassen. Denn der Vorgang befindet sich derzeit wieder im parlamentarischen Prozess.

Das BKA argumentiert damit, dass „Löschen statt Sperren“ deshalb nicht funktionieren würde, weil der Content nach der Löschung an der Quelle häufig nach einigen Tagen an anderer Stelle wieder im Netz auftaucht. Das mag in einigen Fällen so sein, taugt aber nicht als Argument pro Access-Blockaden. Denn im Falle von DNS-Sperren müssen die Inhaltsanbieter noch nicht einmal den Server wechseln, sondern nur die Domain ändern, während der Content durchgehend online bleiben kann. Das vom BKA ins Feld geführte Argument spricht also erst recht gegen Access-Sperren.

Das Bundeskriminalamt ist im Grunde bislang nicht viel mehr als eine Koordinierungsstelle und kämpft deshalb für eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen. Und insoweit wäre das Zugangserschwerungsgesetz aus Sicht des BKA ein wichtiger Baustein.

posted by Stadler at 23:00  

17.3.10

Was passiert mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Das Schicksal des Zugangserschwerungsgesetzes ist weiterhin offen. Während die Opposition die vollständige Aufhebung des Gesetzes fordert, möchte die Koalition bislang offenbar nur auf die Erstellung von Sperrlisten verzichten.

Da sich die Frage erneut im parlamentarischen Prozess befindet, haben sich der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sowie weitere Unterzeichner in einem offenen Brief an die Bundestagsfraktion von CDU/CSU gewandt und ihre Argumente und Bedenken nochmals zusammenfassend vorgetragen.

posted by Stadler at 11:30  

26.2.10

Die Bundesregierung stellt die parlamentarische Demokratie in Frage

Das Zugangserschwerungsgesetz ist am 23.02.10 in Kraft getreten und bereits gestern wurden im Bundestag in erster Lesung Gesetzesinitiativen von SPD, Grünen und Linken behandelt, die die Aufhebung des Gesetzes verlangen.

Die Redebeiträge der Union im Bundestag, wie der des Abgeordneten Heveling, sprechen nicht dafür, dass die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetz wieder aufzuheben. Man hört, das Justizministerium würde an einem eigenen Regierungsentwurf eines Gesetzes arbeiten, der bis zur dritten Lesung vorliegen soll. Das wird allerdings mit großer Sicherheit kein Aufhebungsgesetz sein, denn für ein solches bräuchte es keiner großartigen Ausarbeitung. Der Inhalt eines solchen Gesetzes wäre bestenfalls ein Dreizeiler. Stattdessen wird man vermutlich ein „Sperrgesetz“ einbringen, das verschiedene Hintertüren enthält und die bedenkliche technische Infrastruktur bei den Providern aufrecht erhält.

In der Zwischenzeit behilft sich die Bundesregierung mit einem Nichtanwendungserlass, durch den dem BKA aufgegeben wird, das Gesetz nicht anzuwenden und anders als im Gesetz vorgesehen, keine Sperrlisten zu erstellen und an die Provider zur Umsetzung weiterzuleiten.

Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.

posted by Stadler at 08:45  

23.2.10

Was ist dran am "Kindernet"?

Ein neuer Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) schlägt derzeit hohe Wellen. Die einen sprechen vom „Kindernet“, andere davon, dass dieses Regelwerk und die mit der Ausführung betraute Kommission für Jugendmedienschutz gefährlicher sei als Zensursula. Die gemeinsame Forderung lautet: Der Entwurf muss vom Tisch.

Die Aufregung ist schon insofern etwas überraschend, als der Großteil dessen, was jetzt kritisiert wird, bereits seit Jahren im Gesetz steht. Der JMStV existiert seit 2003 und wurde 2007 und 2009 geändert. Allein der Umstand, dass die bisherigen Fassungen des Staatsvertrags vielfach gar nicht wahrgenommen worden sind, belegt, dass die Auswirkungen auf das Netz bislang eher marginal waren. Was natürlich nicht zwingend heißt, dass es auch so bleibt.

Die derzeit häufig artikulierte Forderung, wonach der neue Entwurf vom Tisch müsse, geht aber in jedem Fall an der Sache vorbei, weil fast alle relevanten Regelungen ohnehin längst Gesetz sind.

Die aktuellen Diskussion könnte eine deutliche Entspannung gebrauchen und die Einsicht, dass die große Masse der Websites und Blogs vom JMStV nicht betroffen ist und auch in Zukunft nicht sein wird. Soweit in der Diskussion z.T. der Eindruck entsteht, es sei nunmehr eine allgemeine Kennzeichnungspflicht, ein Zwangs-Labeling, für alle Internetinhalte vorgesehen, so gibt der Entwurf das schlicht nicht her. § 5 JMStV-E besagt nur, dass Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ihr Angebot entsprechend einer Altersstufe kennzeichnen können, sofern eine anerkannte Altersbewertung existiert.

Diese Differenzierung nach Altersstufen oder anhand der Uhrzeit („Sendezeiten“) ist für Onlineangebote allerdings wirkungslos und deshalb nicht sinnvoll. Es wäre im Grunde ausreichend zu regeln, dass Anbieter jugendgefährdender Inhalte dafür Sorge zu tragen haben, dass Jugendliche sie nicht wahrnehmen.

Was das Thema Netzsperren angeht, sieht der JMStV unverändert die Möglichkeit von Sperrungsanordnungen gegen Access- und Host-Provider vor. Dieses Instrumentarium kennt das deutsche Recht seit weit mehr als 10 Jahren. Das ist zwar sachlich ebenfalls bedenklich, aber inhaltlich nicht mit dem Zugangserschwerungsgesetz vergleichbar, weil keine automatisierte Blockade anhand von Sperrlisten erfolgen kann, sondern vielmehr „nur“ die Möglichkeit besteht, durch behördliche Bescheide die „Sperrung“ bestimmter Websites anzuordnen.

Der JMStV ist aus diesen Gründen ein insgesamt fragwürdiges und diskussionswürdiges Regelwerk. Aber nicht jede gesetzgeberische Eselei erschüttert das Internet in seinen Grundfesten.

Das ändert freilich nichts daran, dass das derzeitige Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes in rechtspolitischer Hinsicht verfehlt ist. In sieben Jahren JMStV hätte man eigentlich irgendwann zu der Erkenntnis gelangen müssen, dass diese Regelungen, die stark von der Vorstellung der Rundfunkregulierung geprägt sind, den Praxistest nicht ansatzweise bestanden haben. Diese Einsicht fehlt nach wie vor, was das Festhalten am bestehenden Konzept belegt.

posted by Stadler at 08:30  

21.2.10

Zugangserschwerungsgesetz tritt in Kraft, soll aber nicht angewendet werden

Das Zugangserschwerungsgesetz wird vermutlich schon morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und würde dann bereits am 23.02.2010 in Kraft treten.

Mit einer Art Nichtanwendungserlass – was im Hinblick auf ein Gesetz ein bislang einzigartiger Vorgang sein dürfte – will die Bundesregierung aber offenbar verhindern, dass das BKA das Gesetz tatsächlich umsetzt.

Die Bundesregierung hatte offenbar bis zuletzt gehofft, dass Bundespräsident Köhler das Gesetz „entsorgt“, was für die Politik sicherlich die bequemste Lösung gewesen wäre. Köhler hat ihr diesen Gefallen aber nicht getan und das Gesetz nach längerer Prüfungsphase doch noch ausgefertigt.

Update:
Das Zugangserschwerungsgesetz ist in der Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10 (S. 78) des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden und tritt daher am 23.02.2010 in Kraft.

posted by Stadler at 15:12  

19.2.10

Petition gegen Netzsperren am 22.Februar im Bundestag

Das sog. Zugangserschwerungsgesetz hat Franziska Heine im vergangenen Jahr auf den Plan gerufen, beim Deutschen Bundestag eine Petition, die sie „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ überschrieben hat, einzureichen. Kurze Zeit später hatten 134.000 Unterstützer nicht nur dafür gesorgt, dass daraus die erfolgreichste Petition der deutschen Geschichte wurde, sondern auch dafür, dass der Druck auf die Bundesregierung in dieser Frage erheblich zugenommen hat. Dieser Druck wurde aber nicht wie sonst von Lobbyisten erzeugt, sondern durch ganz normale Bürger.

Die Petition wird am 22.Februar 2010 im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt. Nachdem das Gesetz jetzt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wohl doch in Kraft treten wird, bleibt das Thema weiterhin aktuell.

Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, erhält Rederecht im Ausschuss und wird den Ausschussmitgliedern ihre Position und ihre Bedenken gegen das Zugangserschwerungsgesetz nochmals darlegen. Wer Franziska hierfür noch Anregungen mit auf den Weg geben möchte, kann und sollte im Blog des AK Zensur dazu einen Kommentar hinerlassen.

posted by Stadler at 10:42  

17.2.10

Bundespräsident unterzeichnet Zugangserschwerungsgesetz nun doch

Bundespräsident Horst Köhler hat das Zugangserschwerungsgesetz doch noch ausgefertigt, weshalb das umstrittene Gesetz nunmehr in Kraft treten wird.

Nachdem die Bundesregierung das Gesetz aber nicht anwenden möchte,muss sie, wenn sie nicht den nächsten Verfassungsbruch begehen will, nunmehr ein Aufhebungsgesetz auf den Weg bringen, um dadurch das Zugangserscherungsgesetz auf dem regulären gesetzgeberischen Weg wieder zu beseitigen.

Update:
Es gibt bereits verschiedene Gesetzesinitiativen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, u.a. der Grünen, der Linken und wie man hört, will auch die SPD noch einen Antrag einbringen. Die erste Lesung soll am 25.02.10 im Bundestag stattfinden. Ob einer dieser Anträge allerdings die Zustimmung der Koalitionsfraktionen finden wird, darf bezweifelt werden. Denn wer das politische Spiel kennt, der weiß, dass nur ganz ungern einem Antrag des politischen Gegners zugestimmt wird.

Inhaltlich bietet der Antrag der Grünen die einfache und saubere Lösung, nämlich die vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Diesen oder einen inhaltsgleichen Antrag müsste die FDP, wenn sie auf ihrer Linie bleibt, ebenfalls unterstützen. Der weitergehende Antrag der Linken dürfte kaum mehrheitsfähig sein und ist zudem mit Blick auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich der Gefahrenabwehr ebenso problematisch, wie es das Zugangserschwerungsgesetz war.

posted by Stadler at 14:50  

16.2.10

Der Jugendmedienschutz muss generell auf den Prüfstand

Derzeit wird viel über einen neuen Entwurf eines Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) diskutiert. Dieser Entwurf verfestigt mit Blick auf die neuen Medien aber nur eine Jugendschutzpolitik, die sich bereits in der geltenden Fassung des JMStV wiederfindet.

Die Einhaltung der Vorgaben des JMStV ist Sache der sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie dient, wie § 14 Abs. 2 JMStV besagt, den jeweiligen Landesmedienanstalten als Organ bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jugendmedienschutzes.

Alvar Freude stellt in seinem Blog nun die These auf, dass die KJM gefährlicher sei als „Zensursula“ und das Zugangserschwerungsgesetz. Freude stützt diese Ansicht vor allem auf ein Papier der KJM in dem es u.a. um die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider geht. In seiner Schlussfolgerung, dass wir insgesamt ein Umdenken beim Jugendmedienschutz brauchen, kann ich ihm freilich nur zustimmen.

Die derzeitige Diskussion greift zu kurz, wenn sie nur den neuen Entwurf des JMStV kritisch betrachtet. Vielmehr ist das Gesamtkonzept des deutschen Jugendmedienschutzes in Frage zu stellen. Denn die Mechanismen die der JMStV vorsieht, knüpfen an Vorstellungen der Rundfunkregulierung an, die auf das Netz nicht nur nicht 1:1, sondern überhaupt nicht übertragen werden können. Diejenigen, die in Deutschland in diesem Bereich derzeit meinungsbildend sind, kommen allerdings primär aus dem Rundfunkbereich bzw. dem klassischen Jugendschutz. Und das ist eine der Ursachen der derzeitigen Fehlentwicklung.

Am Anfang aller Überlegungen sollte die Einsicht stehen, dass der Jugendmedienschutz in seiner jetzigen Form lediglich Scheinlösungen anbietet, die niemandem nutzen. Jeder durchschnittlich begabte Hauptschüler kann heutzutage soviele pornographische Inhalte aus dem Netz saugen, wie er niemals konsumieren kann. Die meisten Anbieter von Inhalten, die nach inländischen Kriterien als jugendgefährdend eingestuft werden, haben sich zudem formal ohnehin längst im Ausland angesiedelt und dem Zugriff deutscher Behörden entzogen. Ob deutsche Jugendschützer ein paar Webseiten kennzeichnen oder nicht, spielt deshalb im Ergebnis keine Rolle und dient nur dazu, in der Öffentlichkeit den Anschein eines wirksamen Jugendschutzes aufrecht zu erhalten.

Man wird in diesem Zusammenhang auch früher oder später die Frage zu diskutieren haben, ob pornographische Inhalte für einen 15-jährigen tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigend sind und ob die derzeitige Stoßrichtung des Jugendschutzes sich insoweit noch auf eine ausreichend tragfähige Grundlage stützen kann. Mir persönlich erscheinen hier zu oft, fragwürdige Moralvorstellungen die Diskussion zu dominieren.

Unabhängig davon, würde sich für den Jugendmedienschutz keinerlei nennenswerte Veränderung ergeben, wenn man den JMStV morgen ersatzlos streicht. Denn derzeit passiert praktisch ohnehin nichts.

Nachdem man das auch bei den zuständigen Stellen wie der KJM weiß, aber öffentlich niemals zugeben würde, versucht man die eigene Hilflosigkeit und Untätigkeit dadurch zu kaschieren, dass man Regulierungsansätze auf Ebene der Access-Provider propagiert. Das kann bei dem Teil der Bevölkerung, der mit den Zusammenhängen und Hintergründen nicht vertraut ist, durchaus auf positive Resonanz stoßen, wie die Wahlkampfshow Ursula von der Leyens gezeigt hat. Tatsächlich stellt dies aber nur ineffektives Blendwerk dar und gefährdet darüber hinaus die freie und ungehinderte Kommunikation im Netz. Es ist deshalb an der Zeit, dass die Netzgemeinde gegen das Konzept des JMStV in gleicher Weise mobil macht, wie gegen das Zugangserschwerungsgesetz.

Was aber ist tatsächlich nötig im Bereich des Jugendmedienschutzes? Einige Thesen:

1. Der Jugendschutz im Internet unterscheidet sich von dem in anderen Medien wie Rundfunk und Print fundamental. Das Internet ist keine moderne Form des Rundfunks. Eine sinnvolle Änderung des JMStV würde darin bestehen, den Bereich des Internets abzukoppeln und mit einem eigenständigen Expertengremium zu besetzen. Eine Art KJM für das Netz, die mit wirklichen Fachleuten besetzt ist, die die Mechanismen des Internets verstehen.

2. Die im Inland möglichen Maßnahmen gegen Inhaltsanbieter müssen konsequent ergriffen werden. In diesem Bereich besteht ein erhebliches Vollzugsdefizit. Die Diskussion über Netzsperren soll über diese Defizite hinwegtäuschen und stellt lediglich politisch motivierte Augenwischerei dar.

3. Die Ziele des Jugendmedienschutzes sind nicht länger primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern zu erreichen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen sein, in den Schulen Medienkompetenz zu vermitteln. Ansonsten fällt es primär in den Verantwortungsbereich der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht mit bedenklichen Inhalten in Kontakt kommen.

posted by Stadler at 22:00  

9.2.10

Von der Zugangserschwerung zur Löschung

Die Grünen wollen offenbar einen Gesetzesentwurf zur vollständigen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes in den Bundestag einbringen, wie Heise berichtet. Das wäre in jedem Fall der richtige Ansatz und stellt die einzige saubere Lösung zur Beendigung des derzeitigen Schwebezustands dar.

Was den Inhalt des angekündigten „Löschgesetzes“, das an die Stelle des Zugangserschwerungsgesetzes treten soll, angeht, schweigt sich die Bundesregierung bislang aus. Man munkelt allerdings, dass hierdurch neue Befugnisse und Zuständigkeiten des BKA für derartige Löschungsmaßnahmen geschaffen werden sollen. Das würde allerdings voraussetzen, dass zunächst das Grundgesetz entsprechend geändert und eine diesbezügliche Verwaltungskompetenz des BKA geschaffen wird. Außerdem würden damit natürlich die Kompetenzen der Länder im Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts eingeschränkt, was zu Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern führen könnte.

posted by Stadler at 17:23  
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