Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.2.10

Zugangserschwerungsgesetz tritt in Kraft, soll aber nicht angewendet werden

Das Zugangserschwerungsgesetz wird vermutlich schon morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und würde dann bereits am 23.02.2010 in Kraft treten.

Mit einer Art Nichtanwendungserlass – was im Hinblick auf ein Gesetz ein bislang einzigartiger Vorgang sein dürfte – will die Bundesregierung aber offenbar verhindern, dass das BKA das Gesetz tatsächlich umsetzt.

Die Bundesregierung hatte offenbar bis zuletzt gehofft, dass Bundespräsident Köhler das Gesetz „entsorgt“, was für die Politik sicherlich die bequemste Lösung gewesen wäre. Köhler hat ihr diesen Gefallen aber nicht getan und das Gesetz nach längerer Prüfungsphase doch noch ausgefertigt.

Update:
Das Zugangserschwerungsgesetz ist in der Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10 (S. 78) des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden und tritt daher am 23.02.2010 in Kraft.

posted by Stadler at 15:12  

12 Comments

  1. Im Bundesanzeiger? Schön wär's. Dann wäre es nämlich wegen Verstoßes gegen Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG nichtig.

    Comment by code — 21.02, 2010 @ 15:20

  2. Wenn die Bundesregierung gehofft haben soll das der Buundespräsident es nicht ausfertigt… wieso haben sie ihm davor denn geschrieben das sie nicht vorhaben es anzuwenden?

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 21.02, 2010 @ 15:22

  3. weil da noch wahlkampf war

    Comment by Anonymous — 21.02, 2010 @ 19:56

  4. Wiso gibt es da so eklatante Meinungsunterschiede zwischen fast allen Experten bei der Expertensanhörung und den Juristen vom Köhler bezüglich der Zuständigkeit des Bundes?

    Comment by Anonymous — 21.02, 2010 @ 21:38

  5. Nach längerem Nachdenken finde ich Köhlers Entscheidung ganz pfiffig. So ist der Bundestag gezwungen, seinen Fehler öffentlich einzugestehen und das Gesetz mit Mehrheit aufzuheben. Die Blamage sollte für die Zukunft einen Lerneffekt auslösen. Und sollte die Aufhebung doch nicht gelingen, weil die erforderliche Mehrheit nicht zusammenkommt, dann würde dies wenigstens öffentlich ersichtlich.

    Eine wirkliche Gefahr wegen dieses Spielchens besteht aber nicht, da das BVerfG das offensichtlich formell und materiell verfassungswidrige Gesetz am Ende in jedem Fall kippen dürfte.

    Comment by Anonymous — 21.02, 2010 @ 22:19

  6. @code: Oh ja, das stimmt. Es sollte auch Bundesgesetzblatt heißen. ;-)

    Comment by Pavement — 22.02, 2010 @ 09:38

  7. Ich bin immer noch fasziniert von der Tatsache, dass Niemand den Verfasser des Geetzes kritisiert:

    Herr von und zu Guttenberg/Wirtschaftsministerium.

    Comment by GustavMahler — 22.02, 2010 @ 17:54

  8. […] das Gesetz, am 17.02.2010 vom jüngst zurückgetretenen Bundespräsidenten unterschrieben und am 23.02.2010 in Kraft getreten, wird von der (neuen) Bundesregierung (die partiell personell die alte ist) nicht mehr gewollt. […]

    Pingback by »Bewerbungsinterview« Ursula von der Leyens · blogdoch.net — jetzt wird zurückgeblogt — 3.06, 2010 @ 00:31

  9. […] ist das Gesetz allerdings mittels einer rechtsstaatlich hochfragwürdigen Konstruktion “ausgesetzt”: Das BKA, das eigentlich per Gesetz angewiesen ist, jene geheime […]

    Pingback by Bundestag debattiert über Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes : netzpolitik.org — 20.01, 2011 @ 00:18

  10. […] Die Nicht-Anwendung des Zugangserschwerungsgesetz: Seid wann darf die gesetzausführende Gewalt entscheiden, welches Gesetz sie anwenden oder nicht? […]

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  12. […] das Gesetz, am 17.02.2010 vom jüngst zurückgetretenen Bundespräsidenten unterschrieben und am 23.02.2010 in Kraft getreten, wird von der (neuen) Bundesregierung (die partiell personell die alte ist) nicht mehr gewollt. […]

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