Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.1.10

Sendezeiten für Websites?

Ein neuer Arbeitsentwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) sieht in seinem § 5 Abs. 1 vor, dass Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Telemedien dafür Sorge zu tragen haben, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.

Wie das gehen soll, erläutern anschließend § 5 Abs. 4 und Abs. 5:

(4) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei der Wahl der Sendezeit und des Sendeumfelds für Angebote der Altersstufe „ab 12 Jahren“ ist dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

Die Diskussion um „Sendezeiten“ für Internetangebote gab es bereits vor Jahren, sie ist allerdings wieder eingeschlafen. Nachdem das Thema offenbar jetzt wieder auf den Tisch kommt, ist es notwendig, die Praktikabilität und die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung einer breiten Diskussion zuzuführen und zwar bevor der JMStV in Kraft tritt.

posted by Stadler at 18:22  

2 Comments

  1. Schwierig zu realisieren, man denke nur an die Zeitverschiebung gegenüber den USA und Asien. Ob die sich daran halten würden, ihre problematischen Inhalte nur von 23:00 bis 6:00 unserer Zeit zu präsentieren ? Eher fraglich.

    Comment by Anonymous — 12.01, 2010 @ 18:38

  2. Sind die tatsächlich so realitaetsfern und wollen die Regelungen für TV 1:1 auf das Internet übertragen.?

    Comment by Soricsoon-Online — 12.01, 2010 @ 20:24

  3. Hmm, es liest sich zwar in 3% so, als wären unter Abs. 4 mit Nr. 1 und Nr. 2 zwei Alternativen aufgeführt, jedoch heisst es in §11 unter Auslassung eines Verweises auf die "Sendezeiten", dass Anbieter in den Telemedien, zu denen (und das ist die fatale Änderung) auch die ISP gezählt werden, entweder von der KJM bzw. FSK/USK/FSM abgesegnete Jugendschutzprogramme "bereit hält"(??), sich dem Filter-Regime eines solchen Programms unterwirft oder ein AVS einsetzt.

    Comment by Dirk Landau — 12.01, 2010 @ 20:39

  4. upps §5 statt 3%

    Comment by Dirk Landau — 12.01, 2010 @ 20:41

  5. Ein Hinweis dürfte bekannt sein, denn er wird immer wieder in Zusammenhang mit Jugendschutz und Internet erwähnt:
    Will man ins Internet, so muss man einen Vertrag mit einem ISP schließen. Dazu bedarf es der Volljährigkeit. Für jugendliche Surfer sollten die Eltern verantwortlich sein und ein Auge drauf werfen, was die Kiddys so im Netz treiben.
    Ausweichmöglichkeiten werden ebenfalls knapp: Ich wollte in einem Internetcafé eine Seite aufrufen, die lustige Videos (nein, kein P0rn) hostet. Da kam ein Hinweis, dass dieses Seite erst ab 22 Uhr frei aufgerufen werden darf. Wenn ich jetzt schon drauf will, soll ich mich an das Personal wenden, die dann ggf. eine Altersprüfung vornehmen und meinen PC "freischalten".

    also … geht doch

    Comment by Anonymous — 13.01, 2010 @ 00:34

  6. Ich stimme dem letzten Anonym zu. Im Web ist die Sache gegenüber dem klassischen Leben umgedreht, da nicht gepusht, sondern gepullt wird. Deshalb müssen die Ladenöffnungszeiten nicht beim Sender, sondern beim Empfänger implementiert werden.

    Daraus sollte man aber nicht den vdL-schen Fehlschluss ziehen, dass die Policy beim Zugangsprovider implementiert werden sollte. Hier sind Haus-Endgeräte gefragt, die sich entsprechend (z.B. durch Eltern) konfigurieren lassen.

    Comment by Anonymous — 13.01, 2010 @ 06:04

  7. Sendezeitbegrenzung im Internet ist keine Phantasie, sondern Realität: http://www.pornoanwalt.de/?p=209

    Comment by Pornoanwalt — 13.01, 2010 @ 10:11

  8. Sendezeiten sind Quatsch! Ich stimme allen Anonymen vor mir zu. Problem Eins: Zeitverschiebung – Problem Zwei: Was gilt? Serverstandort, TLD, Zielgruppe, Standort des Users.
    Zum Internet hat nur ein Erwachsener Zugang oder ein Minderjähriger der explizit die Erlaubnis eines Erwachsenen hat, der damit auch die Pflicht hat. Die Wege des Sprößlings anzuleiten bzw. zu kontrollieren. Nur der Verantwortliche hat das Recht den Zugang zeitlich einzuschränken. Jeder Eingriff auf Seiten des ISPs wäre eine massive Einschränkung des Einzelnen.

    Comment by Lioman — 14.01, 2010 @ 16:53

  9. […] siehe da, die erste Hürde: Es scheint, als ob die Idee von Internet-Sendezeiten sich auch bei den Faxgeräten durchgesetzt hat: Obwohl ich ernsthaft bezweifle, dass bei der GEZ […]

    Pingback by GEZ Abmelden, ein Selbstversuch | fredericiana — 6.06, 2010 @ 16:46

  10. […] besser kommen. und wo wir gerade dabei sind. der ispa hat auch noch eine stellungnahme zum thema sendezeite im internet, die man per jvmstv versucht zu […]

    Pingback by positionspapier des österreichischen providerverbandes at menschenskind — 14.10, 2010 @ 03:54

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.